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sonnyboy

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Beiträge von sonnyboy

  1. vor 2 Minuten schrieb ChrissVector:

    "Inhaber der VdS-Anerkennung" ist hier der Hersteller, und genau dieser müsste ja eine Aussage treffen können...

    Diese Aussage wird sich zu 100% mit dem decken was der VdS in dem Schreiben aussagt. Die Hersteller wollen Geld verdienen...

     

    Um eine Zertifizierung für ihre Blechkästen zu erhalten haben die tausende von Euronen ausgegeben. Das Geld muss ja wieder irgendwo

    herkommen. Fakt ist, wenn Du das Schloss selbst wechselst ist der Schrank nicht mehr zertifiziert, er ist in dem Fall eine besserer Blechkasten

    die der gesetzeskonformen Aufbewahrung nach § 36 WaffG und § 13 AWaffV nicht mehr genügt. Als LWB willst Du es sicher nicht darauf ankommen lassen.

    Es sei denn Du gehst konform mit dem Schreiben des VdS um und lässt es von denen machen. Kostet halt....

  2. vor 3 Minuten schrieb ChrissVector:

    Der Hersteller oder ein Verband wie der VdS kann vorbeten, dass man es nicht darf, mich interessiert weiterhin, mit welcher Begründung er zu diesem Schluss kommt.

    Änderungen und Reparaturen an VdS-anerkannten Wertbehältnissen (z.B. der Einbau
    anderer Schlösser oder eines anderen Riegelwerkes) durch Fremdfirmen oder den Kunden
    selbst haben ebenfalls den Verlust der VdS-Anerkennung zur Folge, da nur der Inhaber der
    VdS-Anerkennung die Auswirkung einer Änderung beurteilen und verantworten kann.

     

    Das sagt doch alles aus!!!!!!!!!!!!

  3. @ all.

    Die, die es immernoch nicht glauben, dass man als Laie keine Schlösser austausch darf empfehle ich sich mit

    folgendem Link zu beschäftigen:

    https://vds.de/fileadmin/Website_Content_Images/VdS_Publikationen/Rundschreiben_Security/5004.pdf

     

    Wer dennoch meint das ihn nicht "juckt" soll dann auch mit den Konsequenzen leben.

    Die kann auch die Aberkennung der Zuverlässigkeit sein!!!!!!!

    Schönes Wochenende wünsch ich allen.

    • Wichtig 1
  4. vor 10 Minuten schrieb ChrissVector:

    Also gibt es keine Unterscheidung, und da Hersteller oder andere Dienstleister solche Umbauten vornehmen darf es grundsätzlich auch der Laie? Oder was möchtest du mir mit diesem Satz sagen?

    Du als "Laie" darfst es NICHT", Du bist auf diesem Gebiet kein Fachmann. Wenn Du es trotzdem machst, verliert der Tresor seine

    Zertifizierung!!!!! Und wenn es "DUMM" kommt verlierst Deine Zuverlässigkeit!!!!!

  5. Erklärung in eigener Sache:

    Ich bin weder Tresorhersteller noch Servicetechniker für Tresore (Waffenschränke) Ich habe aber schon miterleben müssen, dass einem

    Schützenkamerad die Zuverlässigkeit aberkannt werden sollte weil er eigenmächtig einen Waffenschrank nach seiner Meinung sicherer machen wollte.

    Bei der "Regelüberprüfung" hat er den Tresor geöffnet;Leider war die innere Tür abgeschraubt und er hat das Schloss ersetzen wollen.

    Beim wollen ist es dann aber auch geblieben. Urzustand musste wieder hergestellt werden.

  6. vor 33 Minuten schrieb s_f:

    Und aufgrund welcher Passage in welchen Dokumenten, die laut WaffG und AWaffV gültig sind?

    Nun, die Aufbewahrung steht im § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition und im § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

    Zu berücksichtigen ist, das „Laien“ sogenannte Schlossumbauten an zertifizierten Waffenschränken nicht durchführen dürfen.

    10) Die Konformitätsbewertung von Sicherheitsbehältnissen und Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt durch akkreditierte Stellen. Akkreditierte Stellen sind Stellen, die

    1.

    Konformitätsbewertungen auf dem Gebiet der Zertifizierung von Erzeugnissen des Geldschrank- und Tresorbaus einschließlich Schlössern zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl vornehmen und

    2.

    hierfür über eine Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) in der jeweils geltenden Fassung verfügen.

    Als nationale Akkreditierungsstellen gelten

    1.

    Stellen, die nach § 8 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 79 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung beliehen oder errichtet sind, und

    2.

    jede andere von einem Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 als nationale Akkreditierungsstelle benannte Stelle.

    2

    Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.

    3

    Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.

    4

    Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.

    5

    Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.

    Egal ob Du das Schloss selbst einbaust oder es von einem Tresorservice einbauen lässt: Um die Zertifizierung aufrecht zu halten, muss der Hersteller des Tresors bestätigen, dass der Einbau eines neuen Schlosses den Widerstandsgrad nicht herabsetzt.
    Dies ist im Zweifelsfall schwierig. Besonders, wenn der Hersteller – wie so oft – in fernen Landen sitzt. Oft wollen die Hersteller aber auch gar nicht dass Du selbst ein neues Schloss einbaust. Schließlich ist das für sie eine „schöne Einnahmequelle“. Zu diesem
    Thema gibt es viel zu sagen und vieles wird diskutiert … die gegenwärtige Regelung der Testinstitute unterscheidet bei nachträglichem Einbau nicht zwischen Laien und Fachleuten, und auch die genormten Schlossklassen spielen leider keinerlei Rolle.

    Daher kommen Sie oft nicht umhin die Widerstandsklasse des Tresors als ungültig zu markieren. Selbst, wenn das neu eingebaute Schloss sicherer ist als das alte.

     

  7. vor 2 Minuten schrieb s_f:

    Wenn der Schrank danach nicht mehr als geprüft gelten würde oder die Norm immer und allgemein auf die Herstellervorgaben verweist, würde das wohl bedeuten, dass man auf den Hersteller hören müsste.

    Das ist ungefähr wie folgt.

    Du hast dir einen neuen 'SUV gekauft und bist mit der Leistung (Km/H) nicht so zufrieden. Du baust einen Chip ein, die Kiste fährt 60 Km/H schneller.

    Nach den ersten 500 Kilometer hast Du einen Motorschaden. Die Werkstatt liest alle Daten aus und stellt fest, was Du gemacht hast.

    Keine Endschädigung,. Vielleicht zeigen sie dich noch an weil die ein KFz geführt hast bei dem durch "Chipeinbau" die Betriebserlaubnis

    erloschen war. Also: A- Karte gezogen.....

  8. vor 19 Minuten schrieb ChrissVector:

    Also wird mir ein Hersteller auf Nachfrage, ob ich selbst Umbauten am Schloss vornehmen darf erklären, dass ich das nicht darf, weil das in einem Dokument steht, das er mir nicht zeigt?

    So wirds wahrscheinlich sein. Das sind Betriebsgeheimnisse. Er wird Dir nichteinmal mitteilen in welchem Land der Tresor gebaut wurde.

    Du kannst ja mal den ehemaligen Besitzer fragen, wo er das Teil kekauft hat. Den Händler kannst Du dann mal kontaktieren und Dein Problem schildern.

    Wenn Du Glück hast bekommst Du auch eine Auskunft.

  9. vor 1 Minute schrieb ChrissVector:

    diese Liste lässt sich ja aus der Zertifizierung entnehmen bzw separat beim Hersteller erfragen. All diese Fragen sollten ja problemlos zu beantworten sein

    Es wird Dir kein Hersteller auch nur annähernd Einsicht in die Zertifizierung Deines Tresos geben. Vor der Schlösserliste ganz zu schweigen.

    Sicher wird Dein Schrank zertifiziert sein. Sieht man an der eingenieteten Plakette auf der Innenseite der Tür. Das war es dann aber auch schon.

     

  10. vor 10 Minuten schrieb ChrissVector:

    Und genau darum geht es am Ende: dass ich selbst die Arbeiten fachgerecht ausführen muss, und am Ende für etwaige Fehler niemand anderen zur Verantwortung ziehen kann ist mir absolut klar. Es geht mir lediglich um die Frage, ob hier der Widerstandsgrad durch derartige Arbeiten beeinträchtigt würde, und wenn, wo sich dazu Regelungen finden.

    Nein, Du darfst die Tätigkeit nicht sebst ausführen. Begründet wird das dasmit, dass Du nicht die norwendige Befähigung als geschulter Mitarbeiter der Herstellerfirma bist. Geregelt ist das alles in der Zertifizierung der einzelnen Schränke. Kennst Du die Liste aller Schlösser die für Deinen Tresor zugelassen sind.

    Kennst Du die Tätigkeiten mit welchen Drehmoment welche Schraube angezogen wird. Weißt welches Material benötigt wird für einen konformen Umbau?

     

  11. Warum man als Laie zertifizierte Tresore nicht selber verändern dürfen, liegt auf der Hand. Der Zertifikatinhaber (der Ihnen also die Prüfung nach EN 1143-1 bescheinigt), sagt mit der Zertifizierung, dass der Tresor den Anforderungen des Herstellungszeitpunktes entspricht und dass Schlösser verwendet wurden, die in seiner Schlossliste enthalten sind, die er bei der Zertifizierungsstelle mit einreichen muss. Da drauf vertraut auch die Behörde, in dem sie Ihnen die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen nach Recht und Gesetz abnimmt.
     
    Da die Zertifikate alle nur maximal drei Jahre gültig sind, muss bei jeder Verlängerung auch eine neue Schlosliste mit eingereicht werden. 2005 gab es noch keine LG 3390-Schlösser, aber LG3330. 2015 gab es LG3390-Schlösser, aber LG3330 Schlösser sind aus der Serie. Also liegen den Zertifikaten unterschiedliche Schlossserien zugrunde. Selbst Bedienungsanleitungen sind Bestandteil der einzureichenden Unterlagen und dürfen nicht mal dann ohne Änderungsantrag verändert werden, wenn sie einen Schreibfehler enthalten!
     
    Mitunter sind bei Umbauten auch technische Änderungen am Riegelwerk oder Sicherungssystemen erforderlich, die auch so gemacht werden müssen, wie sie im Original gewesen wären. Sagt beispielsweise eine Montagevorschrift, dass eine Schraube mit Klampe zu sichern ist, und Sie verwenden einen Federring, ist dies schon eine unzulässige Änderung. Man darf nicht mal anstelle eines Mauer-Doppelbartschlosses ein StuV-Doppelbartschloß einbauen, wenn das nicht auf der Schloßliste steht, selbst wenn es passt! Das weiß aber nur der Hersteller oder ein von ihm geschulter Fachmann.
     
    Der Deutsche ist ja überall auf der Welt der Kotzbrocken. Er kann alles selber, er weiß alles selber, er macht alles selber, er ist rechthaberisch und will alles geschenkt und selbst wenn er erkennt, dass er keine Ahnung hat, er versucht immer, von Fachkräften  Kenntnisse zum Nulltarif durch geschicktes Fragen zu erhaschen und dann noch am Stammtisch damit zu prahlen. Reisen bildet.
     
    Ich bin fest davon überzeugt, es wird auch in Zukunft viele selbst ernannte "Inschenjöhre" geben, die auch an zertifizierten Produkten ohne mit der Wimper zu zucken rumwurschteln. Ist wie Autofahren ohne Führerschein, aber es passiert ja nix, man wird schon nicht erwischt. Und wenn, dann suchen alle nach Ausreden und lügen, dass sich die Balken biegen, um der gerechten Strafe zu entgehen.  Klappt nur nicht immer.
     
    Billig. Die billigsten Produkte gibt's ja im Baumarkt. Bauhaus, Obi und Co. haben noch haufenweise alte Waffenschränke stehn und verscherbeln die auch noch immer, denn das Gesetz ist ja noch das alte. Wenn die dann noch Restbestände haben, dann kriegt die einfach der Hersteller mit "Belastungsanzeige" zurück, was bedeutet, man zieht ihm das Geld von den offenen Rechnungen als Gutschrift ab, und der Hersteller darf die dafür noch im Markt abholen. Die Schränke verkauft der dann en bloc ins Nicht-EU-Ausland, in die Schweiz oder auch nach Russland. Die Kosten dafür packt der Hersteller dann an anderer Stelle drauf, der Konsument, also Sie, zahlen das alles mit. Wie auch die Gebühren derjenigen Institute, die eine Akkreditierung des DAR besitzen und daher befähigt sind, Einbruchschutzprüfungen nach EN1143-1 überhaupt vornehmen zu dürfen, und die Gebühren derjenigen Institute (wie bspw. dem VdS, eigentlich nur eine gewinnorientierte GmbH!), die ebenfalls eine Akkreditierung des DAR besitzen, und die dann gegen Vorlage des Prüfprotokolls des akkreditierten Instituts, was die Einbruchschutzprüfung vorgenommen hat, Zertifikate dafür herausgibt, die bescheinigen, dass dieses Produkt nach EN1143-1 geprüft wurde. Das Produkt darf aber nur von einem Hersteller hergestellt werden, der ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN/EN 9001 besitzt (was soviel heißt, es darf in der Produktion auch geschlampt werden, aber es muss dokumentiert werden, was verschlampt wurde und die Mitarbeiter wurden geschult und im Widerholungsfall nachgeschult, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden, blablabla). Was ich damit sagen will: derjenige Hersteller, der erst einmal einen Waffenschrank entwickelt und bis zur Produktionsreife bringt, hat folgende Kosten, noch bevor er EINEN EINZIGEN SChrank verkaufen darf:
     
    1.: Vorhaltung eines redundanten QM-Systems, d.h. üblicherweise mindestens immer 2 Fachkräfte, also Diplom-Ingenieure, die betriebsintern Verfahrensanweisungen, Schulungsprotokolle etc erstellen, mit Arbeitsplatzeinrichtung, Sozialabgaben, Löhnen etc. sprechen wir hier von einem Jahresbetrag in Höhe von EUR 250.000.
     
    2.: Abnahmekosten dieses QM-Systems durch eine akkredierte Stelle. Einmalkosten ca. EUR 200.000, zuzüglich jährlicher Kosten für Zwischenprüfungen und "Hausdurchsuchungen" dieser akkreditierten Stellen, nochmals EUR 50.000.
     
    3.: Entwicklungskosten für ein Modell, sind auch noch mal redundant zwei Ingenieure ein halbes Jahr damit beschäftigt, die Prüfanforderungen an ein neues Modell zu erarbeiten und die Maßnahmen in ein prüffähiges Vorläuferprodukt umzusetzen. Haben wir wieder Einmalkosten, ca. EUR 140.000.
     
    4.: Die Prüfung selber, wenn Sie sofort durchläuft, kosten in einem akkreditierten Prüflabor an die EUR 80.000.
     
    5.: Die Zertifizierung der Prüfung selbst ist nur für jeweils drei Jahre gültig und kostet pro Jahr ca. EUR 50.000
     
    Gesamt: Fixkosten EUR 420.000, zuzüglich Jahreskosten EUR 350.000 - nur für EIN MODELL!
     
    Und erst dann, wenn alles gemacht und bezahlt ist, darf der Hersteller mit der Produktion des ersten Schrankes beginnen!
     
    Früher hat Dippchen-Karle einen A-Schrank im Keller zusammen gebrutzelt. Heute geht das nicht mehr, denn es gibt hunderttausende prächtig verdienende Ingenieure mit Lobby in Berlin und Brüssel, die ihre gut bezahlte Arbeit verteidigen.
     
    Und jetzt kommen Sie und jammern, warum denn so ein Tresor so viel mehr kostet, obwohl er doch von außen gleich aussieht (natürlich steckt da noch viel mehr sichtbare und unsichtbare Technik in einem zertifizierten Modell)? Bei einem Gesamt-Jahresausstoß von ca. 50.000 Einheiten (die verteilen sich dann auf ca. 50 Modelle verschiedener Hersteller!) sind natürlich die umzulegenden Stückkosten nicht gering. Und nur der Käufer dieser Produkte bezahlt das. Kein Hersteller, kein Investor, kein Ingenieur, kein lieber Gott. Und da der Waffenschrank für keinen Hersteller von Tresoren das Basisgeschäft ist, gibt es auch nur noch wenige Hersteller, die überhaupt diese Kosten für solche Produkte aufwenden, von denen die Mehrzahl der Interessenten am Liebsten keine 100 Euro ausgeben würden.
     
    Sie haben es Umsatz genannt. Mehr ist das auch nicht mehr. Verdienen kann man in der Klientel schon seit den frühen 2000ern nix mehr. Ich hab zwar noch ein paar Waffenschränke im Angebot, aber das Kerngeschäft ist das ganz sicher nicht, und das Angebot in den VDMA-Modellen ist eher bescheiden. Schauen Sie genauer hin, entdecken Sie, dass ich da in Sachen VDMA mit offenen Karten spiele. Finden Sie nirgendwo anders. Ich wusste das auch schon seit fast einem Jahr, was da kommt.
     
    Jetzt wissen Sie um eine korrekte Preisfindung für solche Artikel. Bitte nicht jammern, Blech, Beton, Farbe und Löhne der unteren Einkommensschichten (Produktion) sind seit Jahren auf konstant niedrigem Niveau, eine doppelte Manganschicht ist da nicht kriegsentscheidend, und der Handel verdient schon lange nicht mehr das, was die IHKen in den Ausbildungen als Grundwissen vermitteln. Das ist eher wie bei der Butter und Aldi und Lidl.
     
     
     
     
     
     
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    • Wichtig 1
  12. Was sagt Artikel 20 GG aus?
     
     
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
     
    Leider haben viele Bundesbürger vergessen, dass sie mit ihrer Wahlstimme das beeinflussen können!
    • Wichtig 1
  13. vor einer Stunde schrieb Duke357:

    Hallo

     

     

    Kann mir jemand sagen noch ich für ein Messergriff 2 Stück Streifenahorn oder Tigerahorn Holz bekomme.

    Größe wäre 35x10x130mm.

     

    Gruß Duke

    Leere mal Dei Postfach, dann kann ich Dir vielleicht weiterhelfen

  14. vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

    Manuell angestoßen werden muss das schon. Dies erfolgt aber so gut wie überall rein elektronisch und die Rückläufe können dann mit dem Waffenprogramm eingelesen werden. Briefe, Fax o.ä. müssen da also nicht an die Auskunftsstellen geschrieben werden. Um 50 Euro zu erreichen müsste also so ganz grob Minium 45 Minuten Arbeit mit der Regelprüfung verbunden sein. Und das trifft nur bei erforderlichem Zusatzaufwand zu.

    Bei uns, Stadt- und Landkreis wird das so gehandhabt. Abfrage an:

    BZR                                 Bundeszentralregister                                     Dienstpost

    NWR                                Nationales Waffenregister                              EDV

    Staatsschutz                    Bei der zuständigen Polizeibehörde                 Dienstpost

    Verfassungsschutz           Bundesamt für Verfassungsschutz                  Dienstpost

    STA                                 Staatsanwaltschaft zuständiger Wohnort          Dienstpost

    EWA                                Einwohnermeldeamt zuständiger Wohnort       EDV

    Polizei                              Polizeibehörde zuständiger Wohnort               Dienstpost

    Gericht                             Amts / Landgericht zuständiger Wohnort          Dienstpost

    Frühere Behörde              Früherer Wohnort* zuständiger Wohnort           Dienstpost

    * wenn nicht in den letzten 5 Jahren bei Stadt und Landkreis wohnhaft.

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  15. vor 8 Minuten schrieb TTG:

    Im übrigen, wenn es einen solchen für die Behörden zugänglichen Zweitschlüssel gibt, kann dir auch unbemerkt etwas unter geschoben werden.

    Nicht, wenn sie keinen Zugang zu dem Raum haben in dem die "Aufbewahrungsbehältnisse" stehen. Kann ja auch ein

    Bankschließfach sein....... "Sechs - Augen - Prinzip"

  16. vor 1 Minute schrieb Cannon Balls:

    Wer es nicht denkbar, das , jetzt nur mal als Beispiel, jede Scheibe eine 2. Kerbe bei 0 hat? 

    Denkbar wäre es schon. Mir ist das aber noch nicht untergekommen. Ich habe in den letzten 5 Jahren etliche A und B Schränke

    von Schlüssel auf Mech ZKS umgebaut. Da war kein einziges Schloss dabei das eine zweite Kerbe hatte.

     

    Wenn so ein "Kasten" geöffnet werden muss, dann haben die Behörden andere Möglichkeiten. Die beauftragen

    einen "Handwerker / Fachmann" der setzt den DIALER an und wartet bis der seine Arbeit gemacht hat.

    Dauert manchmal länger und kostet richtig Geld.

  17. Einen Mastercode haben Mechanische Zahlenschlösser  wahrscheinlich nur bei der Auslieferung an die Tresorbauer.

    Bei LaGard 3 Scheiben Schlössen gewöhnlich 10 - 20 - 30  Bei 4 Scheiben 10 -20 - 30 - 40  Es gibt noch ein paar andere

    Hersteller da ist der Auslieferzustand 5x link bis 0.

    Zumindest kenne ich das auch noch von S&G Schlössern. Wie das bei Wittkop Schlössern ist weiß ich nicht.

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