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Akula

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Alle Inhalte von Akula

  1. Mit einer CZ-85 Combat II. So hat es Vince Pinto auf IPSC Global Village geschrieben.
  2. Die letzte Production-Weltmeisterschaft wurde aber nicht mit einer SP01 gewonnen.
  3. @Asterix/Amadeus Jetzt möchte ich dir mal eine Frage stellen: Stell dir mal zwei Mitarbeiter bei Remington vor. Einer befestigt einen gezogenen Lauf an einem Remington 700er System. Einer befestigt einen gezogenen Lauf an einem Remington 870 System. Warum soll die dabei entstandene Remington 870er weniger eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf sein, als die Remington 700 (die man ja zweifellos auf die neue gelbe WBK kaufen darf)? Ja und ja. Aber warum sprichtst du schon wieder von einer "Flinte mit gezogenem Lauf"? Du hast doch weiter oben selbst geschrieben, dass es keine Flinten mit gezogenen Läufen gibt.
  4. Eigentlich bezog sich meine Frage auf das Posting von Amadeus. Du wirst doch hier nicht mit mehreren Identitäten unterwegs sein, oder? Stimmt. Wenn es nach §1 keine Flinten mit gezogenen Läufen gibt, dann ist der Satz hinfällig. Ein solches Gewehr wäre nämlich eine Büchse und nicht eine "Flinte mit speziellem Laufprofil." Abgesehen davon (und ich sage das jetzt zum hundertsten Mal): Die Begriffe Büchse und Flinte stehen weder im Waffengesetz (abgesehen von dem Verbot von Vorderschaftrepetierlfinten mit Pistolengriff) noch in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung. Das man keine Repetierflinte auf die gelbe WBK bekommt ist klar. Habe ich auch niemals behauptet. Du bekommst aber Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen und darunter fallen eben auch die Modelle von Remington und Winchester. Ich habs doch selber schon gesehen, dass man diese Gewehre auf die neue gelbe WBK bekommen kann, also erzähl mir nichts. Hast du überhaupt schonmal einen gezogenen Lauf für eine Winchester 1300 oder Remington 870 gesehen?
  5. Kann mir das mal jemand übersetzen?
  6. Ich kenne zwar genau so einen Fall, aber ich glaube nicht dass dir das weiterhilft. Offenbar verfahren hier nicht alle Behörden gleich, auch wenn der Gesetzestext absolut eindeutig ist.
  7. Dem kann ich nur zustimmen. In Darmstadt fühle ich mich gut aufgehoben.
  8. Und? Braucht man dieses Wissen außerhalb der Sachkundeprüfung? Im Waffengesetz steht nämlich nichts von Flinten oder Büchsen (abgesehen von dem Verbot von Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff).
  9. Oder hier: http://www.winchesterguns.com/prodinfo/cat...id=040&cat=012C Da es die Begriffe Büchse und Flinte im Zusammenhang mit der neuen gelben WBK nicht gibt, ist das eigentlich piepegal. Grundsätzlich hast du aber recht.
  10. Das hört sich ja gut an. Mit der Frau Schuh werde ich als frisches BDS-Mitglied in Zukunft auch noch ein paar Mal zu tun haben.
  11. Am Schönsten wäre es doch, wenn man nur einzelne Themengebiete (z.B. Kurzwaffen) kaufen könnte, und die Visier dann im pdf-Format nach den Wünschen des Käufers verschickt würde.
  12. Akula

    WBK rückt näher

    Vergiss nicht die GK-Kombi-Disziplin. Wenn du als erste GK-Waffen für diese Disziplin einen Revolver und eine Pistole beantragst, dann darfst du dir mit diesen Voreintägen auch Waffen kaufen, die nicht in die anderen Gebrauchsdisziplinen fallen (z.B. Revolver in 45ACP). Danach kannst du dann immer noch Bedürfnisse für die anderen Gebrauchsdisziplinen geltend machen.
  13. Der Haken ist aber, dass die Waffe nicht als Langwaffe eingetragen wird, sondern als Kurzwaffe, was aufgrund der Gesamtlänge <60cm auch möglich ist. Eine eingetragene Kurzwaffe darfst du dann auch beliebig per Anschlagschaft verlängern (siehe Glock- oder 1911-Carbines). Der andere Weg, eine eingetragene Langwaffe auf unter 60cm zu verkürzen, geht wie du schon geschrieben hast, natürlich nicht.
  14. Das sehe ich nicht so. Wenn der MP5-Klon ohne Schulterstütze kürzer als 60cm ist, dann sollte man die Waffe auch als KW eintragen können. Die Schulterstütze ist nichts anderes als ein Anschlagschaft, den man ja auch für andere KWs (z.B. Glock) problemlos erwerben darf. @Hobby-Cop Mal rein interessehalber: Kennt sich dein SB so gut mit Waffen aus, dass er beim Eintragen gleich erkannt hat, worum es sich handelt? Und war der Kauf dieser Waffe mit dem Chef des Sicherheitsunternehmens abgesprochen? Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass der nicht will, dass seine Leute mit MP5s durch die Gegend laufen. Wenn er diese Info dann auf Anfrage noch deinem SB mitteilen würde, könntest du echte Probleme bekommen.
  15. Respekt Eine sehr vernünftige Einstellung.
  16. Mein herzliches Beileid, Ballerkalle. Wenn man sich den Brief deines Sachbearbeiters durchliest, kann man sich schon sehr gut vorstellen, was für ein Männchen das ist. Alleine schon dieses "ich als Erlaubnisbehörde" (Seite 2, Zeile 6) lässt mich erschauern. Ich hoffe, du lässt dich trotz dieses Rückschlags nicht entmutigen und bleibst weiterhin am Ball. Ich drücke dir die Daumen.
  17. Akula

    welchen Tresor?

    Kannst du das vielleicht mal erläutern? Gesichert werden müssen Schränke nur ab einer bestimmten Anzahl von Waffen. Eine Grundvoraussetzung ist das aber nicht.
  18. Da muss ich mich auch gleich noch mal korrigieren: Natürlich ist die Kalibergrenze bei .45
  19. Meines Wissens nach ist bei .44 Magnum der maximale Kaliberdurchmesser für die Disziplin erreicht. Eine 44er DE müsste eigentlich möglich sein, eine DE in 50AE definitv nicht (früher schon).
  20. Akula

    Limited Custom HC

    Wie kriege ich denn an eine Expert ein Beavertail? Das würde mich wirklich mal interessieren.
  21. Dass er etwas zugegebenermaßen Exotisches nicht auf Lager hat ist doch überhaupt kein Problem. Dass er dir eine solche Waffe aber nicht besorgen will oder kann, finde ich jedoch ziemlich schwach. Und warum sollte keiner die "Deer-Gun" wollen? Da passt schließlich das gleiche Zubehör ran, wie an die normale 870 und die ist in der Standardversion ja auch kein Ausstattungswunder.
  22. Völlig übersehen.
  23. Oh Gott, bitte wechsle deinen Büchsenmacher. Wenn er sowas schon nicht auf die Reihe bekommt, würde ich ihm auch keine Waffe anvertrauen.
  24. Geben tut es die Waffen schon. Musst mal auf den Seiten von Remington und Winchester nach den sogenannten "Deer"-Modellen schauen. Auch für Mossberg gibt es "gezogene" Wechselläufe. Für Deutschland fällt mir spontan nur das hier ein: http://www.triebel.de/suche2.php3?bes=&art...f=wgr&value=LFP
  25. Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Was hat denn der Begriff "Vorderschaftrepetierflinte" mit dem Bedürfnisprozedere zu tun? Auf die gelbe WBK kannst du dir Repetier-Langwaffen mit gezogenem Lauf kaufen. Ob daraus jetzt Schrot verschossen werden kann, ist doch völlig gleichgültig. Die Unterscheidung Flinte und Büchse gibt es für die neue gelbe WBK nicht. Zum Thema Händler, die so eine Waffe auf die neue gelbe WBK verkaufen würden: Ich habe im Dezember interessehalber bei zwei SW Club 30-Mitgliedern angefragt und beide würden eine solche Waffe auf die neue Gelbe verkaufen. Zum Thema Sachbearbeiter, die eine solche Waffe auf die neue gelbe WBK eintragen würden: Ich habe im Dezember auch bei meinem Sachbearbeiter nachgefragt und das Eintragen wäre in der Tat kein Problem.
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