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Empty8sh

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  1. Ich hab's nochmal kurz rausgelöst, damit man es schneller finden kann:
  2. Jap, ist die korrigierte Variante, die vorherige Version hatte einige Fehler (bzw. berichtete eher über den Rats-Beschluss)
  3. Ist zwar nicht 100% EU, aber Merkel und De Mazière haben ja immer wieder auf dei EU-Feuerwaffenrichtlinie hingewiesen: Hat jemand das "heute Journal" gesehen? Ab 9:10 wird über die Verschärfung der Waffengesetze diskutiert: - Verschärfungen werden nach jedem Anschlag gefordert, ist aber nicht immer sinnvoll - Dr. Pfeiffer: Wir haben scharfes WaffG. Es wurde nach Erfurt und Winnenden 2x verschärft. Die Regeln sind alle da. - Das belegen die Zahlen des BKA: 95% der Straftaten nicht mit legalen, sondern mit illegalen Waffen verübt (kurzes Video von Sportschützen). Dagegen hilft auch das schärfste Gesetz nichts (neutrales Video eines Waffenladens mit diversen Halbautomaten, CAA Roni, Pistolen etc.) - Tötungsdelikte mit Schusswaffen in D von 600 (1995) auf 100 (2015) zurückgegangen. Desweiteren sehr kritische Hinterfragung von Computerspieleverboten und BW im Inneren. Ich bin begeistert... https://youtu.be/7SgxKFBkf7Y?t=550
  4. Nix neues was mir bekannt wäre, außer dem Brief von Vicky Ford, den ich vor paar Tagen in den Newsticker gepostet habe. Der Rat und die Innenminister werden grade in die Sommerpause gegurkt sein bzw. erst mal andere Themen auf der Tagesordnung haben. Beste Grüße Empty8sh
  5. Die SPD (!!!) wird vernünftig. Es muss wirklich am Wetter liegen...(Danke an Germanic für's Finden!) http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/spd-will-mehr-personal-fuer-kampf-gegen-illegalen-waffenhandel-im-internet-a1346306.html Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka:
  6. Waffe war von 2014. Bei Verkauf hätte sie angepasst werden müssen. Beste Grüße Empty8sh
  7. Auf EU-Ebene kommt eh die verpflichtende MPU bei WBK-Erteilung. Die ist dann für alle Waffenbesitzer, nicht mehr nur Sportschützen unter 25. Das zusammen mit der Einschränkung des Onlinehandels sowie die neuen Deaktivierungsrichtlinien wird das Maßnahmenpaket werden, wirst sehn. Das hilft zwar immer noch nix gegen illegale Waffen, aber man hat was gemacht. Beste Grüße Empty8sh
  8. Durchaus, aber die Prüfung ist relativ schwer, so dass es unwahrscheinlich ist, dass eine gescheiterte Persönlichkeit aus einer Hartz-4-Gegend die Bildung, den Lernwillen oder überhaupt mal die Spesen dafür aufbringen kann. Und wenn du in den Jagdkurs kommst, nur um Waffen zu bekommen, bist du eh meist relativ schnell wieder weg. Beste Grüße Empty8sh
  9. Sehr guter Kommentar in der heutigen Tagesschau: Frage: Waffe (in München) war illegal, was bringen schärfere Gesetze? Kommentarorin Marion von Haaren: - Große Mehrheit findet "Verschärfungen bringen nichts" - 5,6 Mio. legale vs. 15-20 Mio. illegale Waffen. - Erklärung des Darknets - Eingehen auf Dekowaffen und Deaktivierungsrichtlinien (deutsche vs. europäische Regelungen) - Bessere Kontrolle von Dekowaffenhandel http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-202227.html
  10. Rückmeldung von MEP Gahler, CDU Seeheim-Jugenheim
  11. Ich gehe ja auch davon aus, dass die Regelung mit eingestecktem Magazin angewandt wird. Alles was unter 20 Schuss ist, bleibt in B. Für deutsche Sportschützen und Jägerbalso keinerlei Änderungen, bis auf IPSC Open Pistole und evtl. IPSC-Auslandswettkämpfer. Die benatragen dann wohl extra eine Lizenz für A7. Es hilft uns aber nichts, wenn die 10 Jahre gut geht und dann im Zuge eines Gerichtsverfahrens oder eines Regierungswechsels plötzlich alles anders interpretiert wird. Wir sind da grade erst ganz haarscharf vorbeigeschrammt, da darf nicht nochmal passieren. Stellt euch mal vor, Rot-Rot-Grün kommt an die Macht und darf die Richtlinie umsetzen. Halleluja!
  12. Ich habe auch noch ganz normal gefragt, ich habe nicht mal gegen die IMCO_Entscheidnung protestiert. Ich habe nur darauf hingeweisen, dass die Formulierung sehr schwammig ist und man dort Rechtssicherheit schaffen müsste. Und das ich Jäger bin und wissen möchte, was die Entscheidung für mich bedeutet. Mod, bitte die Diskussion rüberschieben. Dankeschön
  13. Herr Schwab aus dem IMCO-Ausschuss hat mir heute nochmal auf meine Rückfrage zur Interpretation des A7-Paragraphen eine etwas pampige Mail geschickt. andreas.schwab@europarl.europa.eu https://www.facebook.com/dr.andreas.schwab
  14. Doch, im Gesetzestext in der Drucksache steht drin, dass es am Tag nach der Verabschiedung in Kraft tritt. Für mich ist das der Tag nach der Bundesratsentscheidung (falls der zustimmt, was wahrscheinlich ist). Ob das dann alle Waffenhändler und Sachbearbeiter Bescheid wissen, ist was anderes. Gelten tut es schon. EDIT: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809093.pdf Artikel 2, Seite 3.
  15. Gibt es einen Hinderungsgrund, von dem ich nix weiß?
  16. Die sind praktisch der Verhandlungsführer des Rates. Je waffenfreundlicher, desto weniger streng dessen Haltung gegenüber IMCO. Problem ist, dass der A7 auch im IMCO-Papier steht. Dadurch gibt es bei HAs nix mehr zu verhandeln außer der Schusszahl. In dem Fall wird es hauptsächlich um Magazinverbote, Registrierung für SSW/Deko/Vorderlader gehen. Beste Grüße Empty8sh
  17. Altbestand, auch Kategorie A soll laut IMCO-Text weiter erlaubt bleiben, inkl. Vererbung oder Verkauf. Sondergenehmigungen soll es für Sportschützen mit Verbandsmitgliedschaft und regelmäßigem Training geben. Problem ist, dass diese Sonderrechte für Mitgleidsstaaten optional sind, nicht verpflichtend. In D wird das nicht schlagartig eine Enteignung geben. Da werden eher schrittweise die Privilegien runtergefahren. Sollte mal Rot-Rot-Grün an die Macht kommen, werden die alles zusammenstreichen, was das Gesetz als zusätzliche Möglichkeit erlaubt. Gerade deswegen ist eine rechtssichere Auslegung unerlässlich. Auf der anderen Seite wird es in den nächsten Wochen immer mehr Hamsterkäufe geben. Ich habe schon jäger gehört, die für den 24.09. gleich mal den Kauf von Halbautomaten planen. Beste Grüße Empty8sh
  18. Die Kommission darf auch zwischen ihren Berichten nach 2 und 5 Jahren "geringfügige" Verbesserungen an der Feuerwaffenrichtlinie durchführen ohne weitere Diskussionen. So wird aus 20 Schuss auch ganz schnell 15 oder 10 oder 5.
  19. Hi Omegal, logisch sehe ich das genauso, ich hoffe auch, dass es so kommt (lässt sich ja eh wohl nicht mehr verhindern). Ich bleibe aber misstrauisch...
  20. Mach ich, Kappa. Bin selber gespannt!
  21. Die Definition für A7 stammt von einem deutschen Vorschlag. Effektiv soll der das deutsche Waffenrecht unangestastet lassen und die deutschen Regelungen auf Europa übertragen. Siehe auch die Schützenvereinsmitgliedschaft und die 12-monatige Wartezeit. Für Deutschland scheint das auch so interpretiert zu werden, aber wir müssen zusammenhalten. Wenn die Schweden fallen, haben wir auch irgendwann den Salat.
  22. Das ist nicht sicher gesagt. Ja, ab Werk gibt es für SLB2000+ nur 10 Schuss Magazine und für eine Sauer 303 nur 4-5 Schuss Magazine. Aber es besteht die Möglichkeit, dass irgendein Dritthersteller ein größeres Magazin anbietet. Rein technisch können ALLE Pistolen und Halbautomaten größere Magazine aufnehmen. Das reicht. Du musst immer fragen: Kann der betroffene Halbautomat mit einem Magazine über 20 Schuss theoretisch 21 Schuss oder mehr abfeuern. Da keiner der Halbautomaten dazwischen Feierabend macht, ist das bei nahezu allen mit JA zu beantworten. Also A7. Wenn die verboten werden, dann fallen sicher alle drunter. Einzige Ausnahmen wären womöglich noch Pistolen mit "Heel Release", da die Bauartbedingt keine größeren Magazine aufnehmen können. Die Magazinklaue würde nicht greifen, wenn man ein längeres Magazin einsetzt. Das ist aber müßig zu diskutieren, es muss dieser Paragraph entweder komplett weg oder zumindest ordentlich formuliert werden. Es gibt die von GENVAL vorgeschlagene Formulierung "Waffen in der Konfiguration, die es erlaubt, mehr als 21 Schuss abzufeuern" und "Konfiguration bedeutete eine Feuerwaffe zusammen mit dem zugehörigen Magazin (entnehmbar oder fest verbaut) oder einem Gurt." Das würde reichen, um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die Kommission sträubt sich aber dagegen, da die kein generelles Verbot ebinhaltet, wenn nur kleinere Magazine genutzt werden. Mit besten Grüßen Empty8sh
  23. Hi Paddy, absolut! Selbst im blödesten Fall können wir immer noch auf die Ausnahmegenehmigungen pochen. Und ein Gerichtsverfahren vor den EuGH wird es wohl sowieso geben. Und mir ist ein raumgreifendes Verbot sowieso lieber als eine Salamischeibe. Je mehr Leute betroffen sind und je mehr Hersteller ihren Markt verlieren, desto mehr Widerstand. Ich war schon verblüfft über den massiven Widerstand bei den jagdlichen Halbautomaten, da hätte ich nie erwartet. Das wird ungleich größer in der EU. Beste Grüße Empty8sh
  24. Firearms United hat gerade auf Facebook erwähnt, dass bereits einzelne EU-Bürokraten sowie einige schwedische Politiker sich die Hände reiben, da der Paragraph A7 alle Waffen mit Magazinschacht verbieten würde. Beste Grüße Empty8sh
  25. Hallo zusammen, ich hatte nach dem Ratsbeschluss (10.06.) und IMCO-Beschluss (13.07) an diversesten Stellen nach einer Interpretation des Paragraphen A7 (Compromise Amendment 12B, b) zu Schusszahlen von Halbautomaten gefragt. Info: Es ist hier besonders wichtig, ob das aktuell eingesetzte Magazin oder die generelle Aufnahmemöglichkeit von größeren Magazinen die Kategorie ändert. Hier eine Zusammenstellung von Ausschnitten der wenigen Antworten, die angekommen sind: Von anderen MEPs kam bisher überhaupt keine Antwort oder ich wurde wieder mit Standardbriefen abgefüttert. Muss ich noch irgendwelche Kommentare dazu abgeben? Ich habe schon FB-Kommentare dazu gelesen wie "Kafka: Das Urteil" oder "Der Hauptmann von Köpenick". Beste Grüße Empty8sh
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