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Empty8sh

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  1. Hallo zusammen, danke für eure Rückmeldungen. Dann werde ich jetzt einfach nochmal 2-3 Tage auf eine evtl. Rückmeldung auf meine Stornierung warten und dann beim anderen Händler zuschlagen. Beste Grüße
  2. War als Versuch auf gut Glück gedacht. Entweder geht sie durch oder ich kriege nochmal die Fehlermeldung, die ich im Falle des Falles vorzeigen kann.
  3. Hallo Andreas und Mrks, danke für die Rückmeldungen! Wie gesagt, ich will das Ding gar nicht mehr haben, eigentlich möchte ich nur meine Ruhe. Ich bin gespannt, ob meine Mail mit Storno eine Reaktion hervorruft. Nehmen wir an, der Händler meldet sich in zwei Wochen und schickt eine Rechnung. Kann ich dann immer noch widerrufen? Beste Grüße Empty8sh
  4. Hallo zusammen, ich bräuchte eure Ratschläge bei einer Kaufabwicklung bzw. deren Stornierung. Ich habe Mitte Mai eine interessante Gebrauchtwaffe auf der VDB Website gefunden und den Händler per Mail um Verfügbarkeit gefragt. Er hat am Tag darauf geantwortet, die Verfügbarkeit bestätigt und einige weitere Infos zur besagten Waffe geschickt. Ich hatte ausgemacht, dass die Waffe nach Bezahlung noch einige Zeit beim Händler verbringen sollte, da ich mich immer wieder im Ausland aufhalte und deshalb nur bedingt eine Waffe persönlich entgegennehmen könnte. Der Händler hat versprochen, die Waffe nach Bezahlung einer vorläufigen Rechnung die Waffe für die entsprechende Zeit aufzubewahren. Endgültige Rechnung und Austrag aus Waffenbuch dann bei Lieferung, damit ich die 14 Tage EIntragefrist einhalten kann. Ich habe daraufhin per Mail zugesagt "Ich nehme die Waffe" und Kopien meiner WBK und meines Personalausweises versandt. Danach absolute Stille. Nach anderthalb Wochen habe ich mich telefonisch beim Händler gemeldet und als Antwort bekommen, dass er aktuell viel zu tun habe und die Rechnung die nächsten Tage per Mail rausgehen würde. Meine EWB-Unterlagen wären ok. Danach wieder nichts. Anfang Juli (also sechs Wochen nach erstem Kontakt) habe ich noch zweimal telefonisch versucht, den Händler während der Geschäftszeiten zu erreichen, aber keiner ging ran. Da ich im Verlauf der nächsten Wochen wieder im Lande bin, habe ich heute (acht Wochen nach erstem Kontakt) eine weitere Mail mit einer Bitte um Rechnung versenden wollen und einen Liefertermin ausmachen wollen. Die Mail kam mit einer Fehlermeldung zurück und konnte nicht zugestellt werden (ich habe sonst keine technischen Probleme mit meinem Mailaccount). Jetzt bin ich etwas verunsichert und möchte die Sache am liebsten ganz abblasen. Ich habe noch eine weitere Mail abgesandt mit Bitte um Stornierung, diesmal keine Fehlermeldung. Es ist seltsam. Ich frage mich jetzt nur, ob der besagte Händler auf irgendetwas pochen kann, da ich per Mail meine Zusage zum Kauf der Waffe gegeben hatte. Kaufvertrag habe ich keinen unterschrieben und auch keine Anzahlung geleistet. Ich habe eine identische Waffe für einen ähnlichen Preis bei einem anderen Händler gefunden. Ich traue mich nur nicht, diese zu kaufen, da ich Sorge habe, dass der andere Händler im ungünstigsten Zeitpunkt auf der Matte steht. Könntet Ihr mir sagen, wie ich am besten verfahre? Vielen Dank im Voraus, mit besten Grüßen Empty8sh
  5. Theroretisch sollte sich in D nix ändern, weil unter 60cm ja automatisch eine Kurzwaffe ist. In Frankreich kannst du bspweise einen Uziklon/Cz Scorpion o.ä. als Kurzwaffe oder Langwaffe registieren lassen. Je nachdem ändert sich dort die erlaubte Magazinkapazität. Dort würde es dann Probleme geben. Evtl. könnte ich mir noch vorstellen, dass in Zukünft Klappschäfte extra verkauft werden und die Waffe nur eine Bodenplatte hat, wie die H&K SP5k. Dort könnte es in manchen Ländern Streit geben, ob die Waffe als Langwaffe konzipiert war. CAA Roni mit einer Glock drin sollte eigentlich nicht betroffen sein, da die Pisotle von Natur aus nicht als Schulterwaffe konzipiert wurde. Eine Glock mit Anschlagschaft ist auch in Frankreich immer eine Kurzwaffe. Beste Grüße Empty8sh
  6. Vicky Ford ist in der ECR und Berichterstatterin. Ihr Draft ist die Meinung der ECR.
  7. Vicky Ford hat gerade auf Ihrer Facebookseite erwähnt, dass sie im Laufe der Woche den Text veröffentlichen möchte.
  8. Auch ProLegal äußert Zweifel in zwei Facebookposts: https://www.facebook.com/prolegal.de/posts/1150714568332775 https://www.facebook.com/prolegal.de/posts/1148992395171659
  9. Wegen mir muss das nicht bleiben. Ich versuche nur einen realistischen Kompromiss aufzuzeigen, der irgendwo eine Abstimmungschance hat. Der ganze Krampf ist ja nur, um exakt die AK rauszunehmen, mit 41,5cm LL und 39mm Hülsenlänge. Beste Grüße Empty8sh
  10. Es würde reichen, wenn der AWaffV §6 abgeschafft werden würde im Zuge der Novelle. Wenn es nun Halbautomaten in Kat. B4 und Kat. A7 gibt, dann unterscheidet das ja schon nach "sportlicher Eignung" oder "Gefährlichkeit". Die Politiker haben ja einhellig begründet, dass Aussehen einer Waffe kein Verbotsgrund ist. Also könnte man diese idiotischen Hülsenlängen einfach weglassen und stattdessen rein auf die Magazinkapazität auf EU-Ebene gehen. Sportverbände selber haben ja sowieso meist eine Lauflängeneinschränkung unter 42cm, das könne sie ja gerne beibehalten in den SpO. Beste Grüße Empty8sh
  11. Aus rein politischer Sicht ist der Entwurf genial. Besser kann man nicht zwischen den Fraktionen mit Punkten schachern. Ich habe Pressemitteilungen von Union und Grünen gelesen, die beide jubeln. "Es ändert sich nix in D" auf der einen Seite gegen "endlich sind gefährliche Halbautomaten" stärker reguliert auf der anderen Seite. Beste Grüße Empty8sh
  12. Zur Magazinfrage, Aussage der Union:
  13. Ich weiß, ich werde gleich wieder gesteinigt, aber ich möchte die FDP-Karte spielen. Wenn die über die 5% kommt, nimmt die dem Rot-Rot-Grünen Lager mehr Stimmen weg als ein Prozentpunkt mehr für die AfD. Zudem bleiben bei Koalitionen dann die Möglichkeiten Deutschland (Schwarz-Rot-Gelb) oder Jamaika (Schwarz-Gelb-Grün). Wenn die FDP nicht rein kommt, dann droht uns entweder Rot-Rot-Grün, oder bei einer starken AfD dann eine Kenia (Schwarz-Rot-Grün) wie in Sachsen-Anhalt. Dann kriegen wir ein grünes Landwirtschaftsministerium, worüber sich Jäger und Bauern unglaublich freuen werden. Ich weiß, viele sind von der letzten FDP-Beteiligung an der Regierung extrem enttäuscht. Allerdings wird es mit der FDP in der Regierung wohl eher keine weiteren Verschärfungen geben. Es bringt nichts, wenn die AfD tolle Werte erreicht, aber dann keiner mit ihr koalieren will und jeder Antrag einfach aus Prinzip abgelehnt wird. Ich plädiere deswegen, und ich bin kein FDP-Anhänger oder -Mitglied, ü für ein strategisches Wählen. Sollte die FDP an der 5%-Hürde kratzen, sollten wir beim Sprung helfen. Wenn Sie sowieso 7% bekommt, dann kann man beruhigt auch AfD wählen. Beste Grüße Empty8sh
  14. 12B c) ist beschlossen, bin ich mir aus dem Video ziemlich sicher. Also WBK vorzeigen beim kauf von Magazinen. Allerdings, wir Deutsche kriegen da besondere Restriktionen wegen AWaffV §6. Sollten unsere Waffen B4 statt A7 bleiben (gehn wir vom eingesteckten Magazin aus), dann hast du auch keine Lizenz für ein größeres Magazin. Ohne Europäischen Feuerwaffenpass wirst du eh deinen Halbautomaten nicht auf Kat.A7 umschreiben lassen können, da es innerhalb D keine Verwendung gemäß SpO dafür gibt (einzige Ausnahme IPSC Open Pistole). In Zukunft wirst du in D nur noch Magazine für Halbautomaten bis 20 Schuss bekommen, da nur die auf Kat.B. Lizenz zu bekommen sind. Größere Magazine machen die Waffe zu Kat.A., also brauchst du auch eine A Lizenz, die gibt's in D nicht mangels SpO. Wenn's ganz blöd läuft, fehlt dir komplett das Bedürfnis für Magazine über 10 Schuss, da der AWaffV §6 die ja in D entsprechend einschränkt. Das Schlupfloch sind dann wieder Repetierer, Pumpen und Geradzuglader, die entsprechende Halbautomatenmagazine aufnehmen können, also eine Remington 7615 oder eine Mossberg MVP. Da müsstest du dann ungeschränkte Magazine bekommen (da Repetierer), und zwar auf Kat.C, also gelb. Wenn du dann auf gelb erworbene Magazine wieder in Kat.B. Halbautomaten steckst, machst du dich dann strafbar? Beste Grüße Empty8sh
  15. Der Druck auf Vicky Ford steigt. Wir gehen volles Risiko, aber viel zu verlieren haben wir nicht mehr. Wenn sie sich deswegen gegen uns wendet, sind wir wenigstens mit fliegenden Fahnen untergegangen. Hier ihre neueste Antwort auf unser FB-Page-Bombardement. https://www.facebook.com/vickyfordmep/posts/1079661822122915?comment_id=1080460888709675&comment_tracking={"tn"%3A"R"}
  16. Die CDU/CSU hat offensichtliche die "Magazin eingesteckt"-Interpretation von A7 im Hinterkopf:
  17. Ich hoffe selber, das die Interpretation mit den eingesetzten Magazinen die richtige ist. Es ist auch wohl die Interpretation, die die MEPs bei der Abstimmung vor Augen hatten. Ein neues Gesetz muss aber 100% wasserdicht sein, wir brauchen keine weiteren Gummiparagraphen. Davon haben wir schon genug im WaffG. Beste Grüße Empty8sh
  18. Kann ich dir sagen. Vicky Ford hat Ihre Schäfchen ins Trockene gebracht. KK-Halbautomaten sind extrem beliebt in Großbritannien. Sie hat bei den britischen Fragen zu KK-Halbautomaten und Dekowaffen entsprechen vernünftige Regelungen durchgesetzt und dafür an anderen Punkten nachgegeben. Warum, weil sie Ende des jahres als Vorsitzende des IMCO widergewählt werden will und deshalb u.a. die Unterstützung von den Sozialdemokraten braucht. Beste Grüße Empty8sh
  19. Nach dem gestrigen Shitstorm ist FACE aufgewacht und kapiert, was Kategorie A7 bedeutet. Sie wollen es jetzt abklären...aber es ist halt etwas spät. http://www.face.eu/sites/default/files/attachments/firearms_directive_imco_vote.pdf
  20. Und schon kommen die Siegesmeldungen. Anscheinend haben die MEPs null Ahnung worüber sie abgestimmt haben. Kategorie B7 ist völlig irrelevant geworden, da nun alles mit Wechselmagazin automatisch in A7 landet.
  21. Kopierfehler, tut mir leid. Müsste jetzt passen Habs glücklicherweise noch nicht versandt.
  22. Exakt der Punkt, den ich meinte. Es ist nur völlig unklar, ob das magazin eingesetzt sein muss oder ob rein ein Magazinschacht reicht. Beste Grüße Empty8sh
  23. Ich habe nochmal beim Press Officer von IMCO um Klarstellung des Paragraphen 12B zur Kategorie A7 gebeten. Vielleicht solltet ihr das auch tun. http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/20160711IPR36757/Gun-control-MEPs-clarify-licensing-rules-and-safeguards Isabel Teixeira NADKARNI Press Officer Telephone number(+32) 2 28 32198 (BXL) Telephone number(+33) 3 881 76758 (STR) Mobile number(+32) 498 98 33 36 E-mail address imco-press@europarl.europa.eu Twitter@EP_SingleMarket
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