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Raiden

WO Silber
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  1. Hallo Tyr13, das stimmt ganz und gar nicht, der §6 AWaffV unterscheidet nicht zwischen Kurz- und Langwaffe. Es wird lediglich von vollautomatischen Kriegswaffen geredet.
  2. Hallo Webster, die USC ist keine Waffe die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe (gemäß §6 AWaffV) hervorruft. Dies hat das BKA festgestellt und die Waffe zum sportlichen Schießen freigegeben. Das BKA verneint den Anschein vermutlich dadurch (der Bescheid liegt uns ja nicht vor), dass die USC einen langen Lauf sowie eine andere Schäftung hat. Würde sie den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, wäre sie aufgrund der zu kurzen Hülsenlänge und des zu kurzen Laufes (406mm) nicht zum sportlichen Schießen zugelassen.
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