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nicht unbedingt.......dazu fehlen die nötigen Informationen
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
das ist doch schnuppe, die Waffe ist definiert....was juckt da die jeweilige Schußzahl? wobei....gabs da nicht mal im/für den DSB irgendwo ne Mindestschußzahl für (also solche anerkannte) Wettkämpfe? ....aber selbst dann...isses eigentlich egal und bedürfte ja keiner Ausschreibung.....die Disziplin ist da! -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
die WaffVwV unterscheidet diesbezüglich nur zwischen KW und LW. -
wer schickt denn 3 Monate vorab die WBK zum Händler? und das ohne dass das genaue Prozedere abgesprochen ist! entweder es wird abgesprochen, dass die umgehend zurück kommt oder sie wird zeitnah eingeschickt, wenn die Waffe tatsächlich zur Auslieferung bereit liegt!
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aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
ähm heletz.... da steht WENN und SOLANGE es kein Blockiersystem gibt, hat auf Antrag eine Ausnahme genehmigt zu werden......und zwar von der Verpflichtung alle Erbwaffen blockieren zu müssen..... da steht also nicht, dass erstmal gründsätzlich alle Erbwaffen blockiert werden müssen (Verpflichtung), solange kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist? wirklich......ich bin echt am zweifeln..... ob die deutsche Sprach (und die Nutzer derselben) noch das ist (bzw. sind), was man mir mal diesbezüglich beigebracht....(oder eingeredet) hat versprochen, ich hau den nächsten Germanisten, der mir übern Weg läuft, deswegen an! ( nein, keinen Deutschlehrer!!! einen echten Germanisten! ) ...ist das echt so schwer zu glauben... es wäre ja schön, wenn SBine recht hätte... und würde die Absurdität diese Paragraphen wunderbar zeigen.....es spricht aber leider ALLES was dort drin streht dagegen! -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
nein, das steht da eben NICHT! da steht dass ALLE Erbwaffen zu blockieren sind! drum rum steht: Ausnahme(-n-) gibts wenn für eine ( oder mehrere ) Erbwaffe(-n-) kein Blockiersystem vorhanden ist. nochmal: wenn EINE ausreichen würde um den Ausnahmetatbestand für ALLE zu erfüllen, könnte es garnicht MEHREr bedürfen!! und warum bringst Du hier die Altbesitzer ins Spiel? wegen Gleichbehandlung? seit wann regelt der §20 irgendwas für Altbesitzer? wo steht in Bezug auf Blockiersysteme irgendwas von Waffen aus/in Altbesitz? §20 - ERBWAFFEN und sonst nix!!!! wenn die Profis endlich Gesetzestexte schrieben würden ( z.b. 3 oder 4 Sätze statt dieses verschachtelten Geschwurbels ), die auch der letzte couch-potatoe versteht...... ach wie wäre das schön...... blöd nur..... braucht man weder die Schreiberlinge ( denn dann könnens auch die couch-potatoes selbst!), noch die ganzen Juristen... weder die vor, noch die hinter der Richterbank!!!........und die Fachkräfte auf den Ämtern bräuchte auch keiner mehr, dann knallt sich der couch-potatoe den Stempel selbst in die WBK! ... nur, wer will das schon ... ( ist wie mit den Steuerberatern und den Bierdeckeln ) -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
nichts desto trotz bin ich in der Lage einen Satz in deutscher Sprache zu lesen, auch wenn dieser in einen anderen Satz eingebettet ist ( bzw. der Andere drumrumgebastelt ist). deshalb hab ich den ja auch ( der leichteren Verständlichkeit halber ) in meinem obigen Beitrag wieder auseinandergepflückt. wenn die Blockierpflicht für ALLE Waffen entfallen sollte, warum wird dann extra angeführt "wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen"? EINE würde ja dann absolut ausreichen und genügen. na?... also kann das wohl so doch nicht gemeint sein!! sonst wäre es anders formuliert worden. bzw. hätte anders formuliert werden MÜSSEN. q.e.d ..... zumindest für mich.... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
jetzt lesen wir das mal sinngemäß, ist immer blöde, wenn mehrere Vorgänge/Vorschriften in einem einzigen Satz verschachtelt werden! "§ 20 WaffG (7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen." alle Waffen sind mit Blockiersystemen zu sichern! "§ 20 WaffG (7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen." sind für eine oder mehrere Waffen kein Blockiersystem vorhanden, hat die Behörde Ausnahmen (Mehrzahl) zuzulassen. Ausnahmen von ALLE sind....einzelne oder mehrere..... nicht ALLE! übrigens......ALLE Waffen NICHT blockieren zu müssen ist EINE Ausnahme! sorry, aber..... gebt den Satz mal einem Germanisten...vielleicht hilfts ja dem Verständnis!!!! .......ich bin keiner (Germanist)... aber ( wie schon mal geschrieben ) es anders zu lesen ist Widersinnig! und würde nicht dem "Gleichbehandlungsgebot" folgen, das wäre eine zufällige ( und zudem willkürliche ) Diskriminierung per Gesetz. -
Unbedenklichkeitsbescheinigung von Sprengg §27 auch gültig für WBK Erstellung
alzi antwortete auf G-String-Jones's Thema in Waffenrecht
macht bei mir die selbe Behörde, sogar die selbe SB! LRA, nix mit Gemeinde. in so einem Fall KANN es sein, dass nicht ein zweites/weites Mal innerhalb einer kurzen Zeitspanne geprüft wird. da es 2 versch. Gesetze(sbereiche) sind, wird i.d.R. separat geprüft. bei versch. Behörden/Abteilungen eh ziemlich klar und auch verständlich. -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
.....von den erlaubnispflichtigen Luftpüstern mal ganz abgesehen.....kein Patronenlager...kein Blockiersystem.....alleine technisch wäre das Gesetz ( in der Auslegung) eine Totgeburt! würde diese Auslegung (von SB) bindend angewendet werden ( höchstgerichtliche Entscheidung ) ....hätte ich am nächsten Werktag entweder ne 4mm oder (eher noch) nen Luftpüster in der WBK! ....für alle Fälle.... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
eben! erstmal muss ein Erbe ALLE Waffen blockieren lassen. ( falls er nicht anderweitig ein Bedürfnis nachweisen kann, blabla...) dann, falls es für eine oder mehrere Waffen (noch) kein Blockiersystem gibt, kann er beantragen NICHT alle Waffen blockieren zu müssen. das ist ein grundlegender Unterschied zu "alle Waffen NICHT blockieren zu müssen" im Sinne von "keine". DAS kann nicht gemeint ( gewesen ) sein! das Gegenteil von "alle" ist "nicht alle", und nicht "alle nicht"!!!! weil das auch zwangsläufig zu entsprechenden Ungleichbehandlungen unter den Erben führen MUSS. man denke nur mal an eine 4mm-Waffe oder eine Kolibri! einfach ne 4mm in den Bestand ( für Jäger und Sportschützen problemlos ) und das Gesetz ist zahnlos.... ....Ey... die Idee is mir!!... wer die nutzen will....Kontonummer für Lizenzgebühr gibts pe PN! -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
das kann so auch nicht gewollt gewesen sein. andererseits muss es nix bedeuten, dass Du die einzige zu sein scheinst, die diese Leseart vertitt......zumindest habe ich von keiner anderen Person Kenntnis, die diese Position vertritt. ...kann aber auch nicht jeden kennen und Alles wissen.... hab da grade ein Bild vor meinem geistigen Auge........Erbe schleppt Knarre zum Büxer und lässt Lager/Lauf auf wildes Wildcat-kaliber aufreiben.....und umgeht so die Blockierpflicht für alle Erbwaffen...... kann man ja beliebig fortsetzen, sobald sich ein Blockiersystem ankündigt.... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
das hast Du jetzt schon mehrfach so geschrieben, ICH zumindest kann das aus den einschlägigen Quellen so nicht rauslesen! ... das Gegenteil schon ... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
alzi antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
beim DSB ist man schon in der Defensive...... GLÜCKWUNSCH!!!!... wird schon nicht so schlimm werden.... wir sind dabei! "Der Deutsche Schützenbund wird sich daher ... dafür einsetzen, dass unter Wahrung der inneren Sicherheit der Schießsport ... keinen weiteren nicht erforderlichen Beschränkungen unterworfen wird." HELDEN ALLESAMT! -
Einwurfeinschreiben.... eingeworfen = zugestellt mit Rückschein....Annahme verweigert = Arschkarte!
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ihr habt einen Vertrag, diesen hat er nicht erfüllt! er muss den Vertrag erfüllen. kann er das nicht, hat er Dir Deine Auslagen zu erstatten. ...als juristischer Laie...
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aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
naja, er will ja scheinbar nicht wegen des bürokratischen Aufwandes. JS wäre da dann auch keine Alternative, zumindest in diesem Fall. apropos......viele die gerne Umgang mit Waffen haben und auch gerne mal schießen...... satteln um.... vom Schießsport auf den JS......grade wegen dem bürokratischen Aufwand. die sind teilweise so sehr genervt davon, dass sie lieber ne Jägerprüfung machen und per JS glücklich werden. Versicherung bezahlen, JS lösen......Fall erledigt. ..auch mit ein Grund warum die Zahl der Sportschützen ab und die Zahl der Jäger aktuell so ab bzw. zunimmt..... ...und sehr sehr viele denken ernsthaft drüber nach!! kommt mir in letzter Zeit immer öfter zu Ohr! .....und ist in gewisser Weise mehr als nur nachvollziehbar.... -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
-Edit- -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
die "Hinundhererwerberei" ist ja auch ein wichtiger Gesichtspunkt, und kann zum Ziel führen. -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
der Erwerb erfolgte aber nicht auf Grund eines Sportschützenbedürfnisses, sondern im Wege der Erbfolge. der Erwerb erfolgte bedürfnisfrei...und genausoweing wie ich mir selber eine Waffe leihen kann (hat mir carcano beigebracht), kann ich mir auch selbst keine überlassen. .... der ursprüngliche Erwerbsgrund bleibt bestehen. würde er sie überlassen und dann ( nach Erteilung der Erlaubnis / gelbe WBK) wieder erwerben, wäre das was anderes. hattest Du nicht dergleichen schon selbst mal geäußert? -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
er muss das Eigentum daran ja nicht aufgeben, nur den Besitz! Eigentum kann man weitervererben..... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
die SuFu hat nur ein Ergebnis geliefert?... glaub ich nicht. ( man muss dafür die SuFu nicht wirklich bemühen... der nachbar-thread ist aktuell genug, den sieht man auch so) den ersten Satz in obigem Zitat darfst unter Ironie verbuchen.... -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
wenns für 6.35 kein Blockiersystem gibt....... nix! ......und noch gibts keins... bei der .22 isser aber dran! ...wenn er NIX unternehmen will was Richtung Bedürfnis geht......blockieren lassen oder weggeben.... -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
da er ja schon länger Mitglied in einem Verein ist, beantragt er umgehend eine gelbe WBK...Voere drauf und Ruhe im Karton. das Ganze war irgendwie abzusehen........da gibts nen interessanten nachbar-thread zu.... einfach mal lesen -
das hättest Du besser im Kontext lesen sollen. im Sinne von "ich kann meine Waffen aufbewahren wo ich will. die Behörde hat mir da nicht reinzureden, solange es gesetzeskonform ist". ich zumindest hab das so verstanden....... in dem Zusammenhang......