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prassekoenig

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  1. Ging mir genau so. Zwar nicht all zu oft, aber es hat jedes mal super funktioniert. Wenn ich mich auf der deutschen Site umschaue, glaub ich auch dass ich verarscht werde! Da ist so gut wie nix zu bekommen und auch noch fast ein Drittel (teilweise doppelt so) teurer- aber in €. Brownells Deutschland kann mich mal. Wo die eine Türe zu geht, geht eine andere auf.
  2. War es eigentlich so, dass man bei Midway USA nicht mehr bestellen konnte, weil es Midway Deutschland gab? Wenn ja, stell ich mir vor, dass der Endverbraucher wieder bei Midway USA einkaufen kann, wenn J. diese Vertretung aufgibt. Der eine Kommt, der Andere geht. Verständlich ist es irgendwo schon, dass wenn man eine D Vertretung aufmacht, den Nachschub aus USA für den Endkunden abdrehen will. Es kommt nur darauf an, ob sich Brownells darauf einlässt. Denen wird es herzlich egal sein, ob 10.000$ von vielen verschiedenen aus D oder 10.000$ nur von einem umgesetzt werden.
  3. Was mich brennend interessieren würde ist: Jene Behörden, die damals die Flinten mit gez. Lauf eingetragen haben... haben die sich dann strafbar gemacht? Jene Waffenkäufer die damals die Flinten mit gez. Lauf gekauft haben und eingetragen bekommen haben,... haben die sich strafbar gemacht? Jene Waffenhändler die damals die Flinten mit gez. Lauf auf Gelb verkauft haben.... haben die sich strafbar gemacht? Denn der Wille des Gesetzgebers war doch damals auch der gleiche, oder? Gibt es nun eine Welle der Verhaftungen? Steht uns eine weitere Inquisition bevor? Oder war es in Vergangenheit gar nicht so schlimm, wenn der ein- oder andere LWB eine Pumpe kaufte? Warum sollte es denn jetzt eine Rolle spielen, wenn sich ein paar Leute beraten und zum Schluss kommen, dass es irgend ein Wille war, den ab sofort alle befolgen sollen.
  4. Keine Ahnung wie dieser Fall genau gelaufen ist, aber wenn in einer Homepage die Waffe mit dem Preis X angegeben ist, dann ist es eine Frechheit, dafür im Nachhinein mehr zu verlangen- nur weil man seine Homepage nicht aktualisieren kann.
  5. Weils den Aufwand nicht wert ist!
  6. ZZZZ: Wenn die VRF mit gezogenem Lauf jetzt unbürokratisch auf Grün umgetragen werden, darf man dann auch einen glatten Wechsellauf einbauen? Klingt wie ein Schildbürgerstreich. Wie offiziell ist denn 1. das angehängte Schreiben, und 2, die Aussage am Telefon? Ich meine, ist das in allen Bundesländern gleich, oder sagt hier Bayern was anderes als NRW?
  7. @ Manfred und Steven es kommt halt ganz drauf an, wie die Waffe in die Karte eingetragen wurde. Mit dieser ollen 2 Schuß Vorgabe würde es bedeuten dass man sich hier ausserhalb seines Bedürfnisses bewegt. In wie weit dieser Verstoß geahndet und bestraft werden würde, steht auf einem anderen Blatt.
  8. ähm vielleicht schreibt Coltdragoon mal was nach seinem Gerichtstermin, der ja bald sein müßte.
  9. Warum sollte denn hier der Wille des Gesetzgebers in Betracht gezogen werden? Der Gesetzestext ist doch eindeutig. Wenn irgend wann mal nachgebessert wird, müssen vielleicht ein paar Leute (deutschlandweit geschätzte 100) ihre Waffen vorübergehend abgeben, bis sie einen Antrag ausgefüllt haben- strafbar haben Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht. # Im übrigen könnte das nach dem nächsten Amoklauf viel schlimmer werden als nur wegen der paar VRF m g L. Ich gehe sogar so weit, und sage, dass es der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers war, den Erwerb so zu gestalten. Es sitzt ja nicht nur eine Person an so einem Text, es sind ein paar mehr die schreiben, lesen und gegenlesen bis der Text abgedruckt wird. Unterstellt ihr diesen Leuten dass sie den Willen ihrer Chefs nicht kannten? Warum hat denn der ominöse "Gesetzgeber" (Gott?) seine Gesetze nicht nochmal durchgelesen bevor er sie druckte? Nein, der "Wille" den Ihr hier meint, muß irgendwann von irgendwelchen grünen hoplophoben Waffengegnern in die Köpfe von ein zwei Sachbearbeitern gepflanzt worden sein, die nun meinen, brave, gesetzestreue LWB gängeln zu müssen. Und der Wille des Gesetzgebers dürfte (könnte) sich alle 4 Jahre ändern- da bin ich froh, dass ich mich nicht immer an diesen "Willen" halten muß, sondern einfach nur an die Gesetze wie sie geschrieben stehen.
  10. Keine Ahnung wie er das gemacht hat, aber die Truhe mit Inhalt sieht sehr alt aus. Auch die Machart des Inventars deutet darauf hin, dass die Einzelteile wirklich alt und zusammengetragen wurden. Entweder Filmrequisite oder Wirklich über hundert Jahre alt. Auf jeden Fall ist die Box sehr kurios- leider auch der Preis.
  11. Blubberdiblubb Wenn ich (siehe Beitrag fehl-x) bei euch mit 200 über die Autobahn fahre ist es wurscht ob was passiert oder nicht- also hinkt der Vergleich auch nicht. Dann bekomme ich auch das volle Machtgehabe des Beamten ab.
  12. So ein Stuss! Dieser Offizier der total vergessen hat dass er mit einem Sturmgewehr nach Deutschland einreist sollte so genannt werden wie du es bei der Richterin vorschlägst. Sag mal gehts noch? Da begeht jemand einen Kardinalfehler und die Richterin ist schuld? Komische Rechtsauffassung von dir! Es wird wohl in der Schweiz keinen Richter oder Polizist geben, der jemanden ungeschoren davon kommen läßt, wenn er mit 100 km/h durchs Dörfli fährt. Und jetzt erklär mir mal warum er das nicht tun darf solange nichts passiert!
  13. Jetzt hör aber auf!!! Das ist in meinen Augen so ein Quatsch.... Ich, mein Bester, warte jetzt mal ab was sich das so tut. Verratet mir mal wie lange sowas dauern kann... 1 Jahr? 2 Jahre? Länger? Solange werden halt noch ein paar Leute diese Flinten kaufen. Auch wenns dir nicht passt oder du Angst davor hast.
  14. ...womit er aber auch Recht hatte, oder? Weswegen war denn der Beamte borniert?
  15. In Holland sind auch so einige Sachen erlaubt die man hier lieber nicht über die Grenze mit bringt. Wo fängt was an und wo hört es auf?
  16. Und dann? Ich freue mich doch wenn die Ämter das endlich klären. Somit hätten wir endlich Sicherheit darüber ob der Erwerb so geht oder nicht. Vor was hast du Angst? Hast du selber so ein Teil und befürchtest nun das du es abgeben mußt wenn sich mal jemand um Eindeutigkeit bemüht? Vielleicht bestätigt ja auch dieses ominöse Gremium mit dem sich der User German zusammensetzt unsere Auslegung? Aus dem einfachen Grund weil dann nicht 1% mehr Sicherheit geschaffen wird wenn diese Eintragung nicht statthaft ist. Aber was wäre dann? Dann müßte das Waffengesetz wieder mal verschärft werden, indem man Millionen WBK`s umschreibt? Bevor in diesem Fall nicht Recht gesprochen (und geschrieben) wurde, braucht sich hier eigentlich keine der Parteien aufs Siegertreppchen zu stellen. In manchen Landkreisen gehts- in anderen nicht. AUS
  17. Was ich damit sagen wollte ist: Egal wie die Umgangsformen in der Schweiz mit Sturmgewehren sind, hier sind sie anders. Es ist ein schweres Delikt ein Sturmgewehr hier einzuführen. Bürger anderer Staaten dürfen auch nicht sagen: "daheim darf ich aber meine Frau verprügeln" und der deutsche Polizist sagt dann: "ok, dann drück ich nochmal ein Auge zu" Es gibt ja auch die Schwarzgeld Schmuggler- sollen die auch wieder umdrehen dürfen wenn sie erwischt werden? Ich glaube nicht, dass der Beamte besonders Karrieregeil war- vielleicht Pflichtbewußt? Er hat halt nen Auftrag und den soll er auch ausführen. Wozu hat man denn Zöllner wenn sie jeden Verbrecher (das war der Offizier in diesem Moment) umdrehen lassen?
  18. Die einseitige Berichterstattung der Presse mal wieder! Jeder von euch weiß doch wie immer in den Zeitungen gelogen wird, wenn es um Waffen geht. Könnte man den selben Sachverhalt nicht anders schildern?: Wahrscheinlich wollte der verarmte Unteroffizier sein gestohlen gemeldetes Gewehr in Deutschland an eine dubiose Russenbande verkaufen. Hier werden Höchstpreise für schweizer Wertarbeit bezahlt. Weil der Abtrünnige noch nie an der Grenze angehalten wurde, dachte er sich nichts dabei, die Waffe nur auf den Rücksitz zu legen. Nun wurde er aber doch kontrolliert- was blieb übrig als die Flucht nach vorne: "Äh, Officer, ich hab da eine Knarre dabei..." Der pflichtbewusste deutsche Zollbeamte roch sofort Lunte, denn in letzter Zeit sind schon öfter Waffenschmugglereien von der Schweiz nach Deutschland aufgetreten und machte den schweizer Verbrecher dingfest. Der Schweizer konnte das Gericht aber so gut einwickeln, dass er fast ungeschoren aus der Verhandlung gehen konnte. Lediglich ein Bußgeld von lächerlichen 2000 Euro mußte der Mann abdrücken. Die deutsche Justiz, die wieder mal bewiesen hat dass sie nicht hart gegen Verbrecher durchgreift, hat sich hier keine Lorbeeren verdient... So oder so ähnlich...
  19. Also bis jetzt ist noch gar nichts eingetreten!!! Wenn etwas am Wortlaut der WBK`s geändert wird, dann heißt das doch dass der Bürger keinen Fehler beim Erwerb, sondern der Gesetzgeber beim Aufsetzen des Textes Fehler gemacht hat. Deine sogenannten "Trickser" haben nichts illegales gemacht- sie sind mit ihrer Auffassung des Gesetzes (was ja anscheinend nicht verkehrt war) in den Waffenladen und haben sich so eine Flinte geholt. Der Sachbearbeiter im Amt hat ihnen ihre Auslegung sogar noch bestätigt, denn sie haben alle den Stempel bekommen. Gehören die Sachbearbeiter auch zu diesen Tricksern? Erklär mal! In wie fern die genaue Auslegung der Gesetze einen Schaden in der Reputation ALLER Spo Schü anrichtet könntest du mir mal erklären. Der Quatsch den du hier ablässt schadet eher deiner Reputation. Wenn sich in den nächsten Monaten nichts dahingehend tut, heißt das wohl dass du im Unrecht bist, und die deutschlandweit ca. 70 Leute, die sich eine VRF mgL eintragen ließen im Recht sind, oder? Stell dir vor, du bist Schweizer und läßt dich hier einbürgern... (is doch egal warum...) dann ließt du dir die Gesetze durch und siehst die gelbe WBK mit ihrer Inschrift... klarer Fall- von der Intention des Staates weißt du nix- warum auch- es steht ja genau so da. Du gehst in den Laden, kaufst dir so ein Schießeisen und läßt es eintragen. Warum sollte dich interessieren was der Staat will? Für dich ist es wichtig was im Gesetz steht. In der nächsten Legislaturperiode kommen vielleicht die Grünen zur Mehrheit- die wollen dann gar keine Waffen mehr. Machst du nun auch was der Staat will und gibst alles ab? Nein, wohl kaum. Du berufst dich darauf was im Gesetzestext steht.
  20. Da kommt es meiner Meinung nach darauf an, woher der Wind bei solchen "Gesprächen" weht. Eins dürfte wohl klar sein: VRF mit gezogenem Lauf auf Gelb sind genau so "gefährlich" wie Glatt auf Grün. Wenn dort ein Haufen Grüner sitzt die eh alles aus nicht nachvollziehbaren Gründen verbieten wollen mit ein paar älteren DSB-lern die sowas böses nicht sportlich gebrauchen kann, dann ist der Erwerb auf Gelb natürlich nicht möglich. Wenn dort aber Leute hocken, die die Gesetze lesen wie sie geschrieben sind, so auslegen und unvoreingenommen den Sportschützen gegenüber sind, dann sollte auch diese Gesprächsrunde zum selben Schluß kommen: VRF m. gez. L. geht auf WBK Gelb Neu.
  21. Der Joe ist einfach viel zu verspannt, wie man so ließt... Vielleicht wohnt er in einem Landkreis in dem der SB solche Flinten nicht eintragen will und nun spricht ein wenig der Neid aus Ihm. In seiner Rechtsauffassung bemerkt man die typisch deutsche Unterwürfigkeit: "der staat will das wohl- hat es aber nicht geschrieben... " Wenn ein total unbedarfter Schießsportneuling, vielleicht mit Wurzeln in den USA diese Paragraphen zum Erwerb solcher Waffen lesen würde, dann würde ihm nichts anderes übrig bleiben als genau so zu handeln wie es im Gesetz steht. Er würde nicht mal einen Stolperstein darin sehen, weil es ja genau so da steht. Was ich noch zum vorherigen Link in die Waffencentrale sagen wollte: Die dort gemachten Angaben sind nur teilweise richtig, denn das LRA München trägt zwar die Flinte in die Gelbe ein- nur der Teil mit : stimmt so nicht. Man darf eben nur Munition ohne Treibspiegel damit verschießen (unabhängig davon ob man "kann" oder nicht).
  22. Ja genau, die Sportschützen sind der Nabel der Welt und WO ihr Sprachrohr. Alle Mitglieder des Bundestages verfolgen diese Diskussion hier und warten darauf, dass wir eine Lösung finden. Dann gehen sie sofort zur Abstimmung über und nehmen den vielleicht 200 Leuten in Deutschland, die eine VRF m. gez. L. erworben haben das Teil wieder weg. Es sollte jedem klar sein, dass diese Damen und Herren nur etwas machen, wenn der nächste Amoklauf oder ähnliches statt findet. Ansonsten gibt es überhaupt keinen Anlaß an eine Gesetzesänderung zu denken. Zu Konsequenzen kommt es vielleicht, wenn ein Schütze sein Recht auf die VRFMGL einklagen will und der Richter spricht Recht... Die Oberen wissen ganz genau dass solche Waffen nicht Deliktrelevant sind und dass fast alle Schützen die so ein Teil haben wollen, es auch über den Weg des Beantragens und der grünen Karte kriegen können. Macht euch doch nichts vor! Wer so ein Teil mit Zügen braucht soll es sich über die Gelbe holen- die Anderen auf die Grüne- dann halt mit Voreintrag -fertig.
  23. Wo steht das mit den Flinten? Vor lauter Beiträgen verlier ich langsam den Faden... Ich lese in der WBK nur: "Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen" Was kann man hier anders interpretieren? Sage mir: Was ist eine VRF oder UHR mit gezogenem Lauf? Doch natürlich eine LANGWAFFE MIT GEZOGENEM LAUF (natürlich hat sie auch noch andere Eigenschaften- aber in erster Linie genau das) Flinte hier - Flinte da - , vor was hast du denn Angst, Joe? Dir passiert doch nichts- und jedem Erwerber einer VRF m. g. L. der einen Amtlichen Eintrag in seiner WBK hat ist doch aus dem Schneider, weil sein SB der selben Meinung ist. Irgend wann wird ein Richter vielleicht ein Urteil fällen- aber bis da hin ist man der Gnade und dem Verständnis des SB ausgeliefert. Andere Konsequenzen kann ich nicht sehen. Sorry, blau war aus...
  24. @ Gruger eine Waffe im Büchsenkaliber mit glattem Lauf wäre eine neue Herausforderung an Wiederlader: Munition mit Treibspiegel herstellen, Pfeilgeschoße entwickeln,... man beachte die höhere V0 die man auch jagdlich nutzen könnte. Wie wären die rechtlichen Vorraussetzungen? Wäre so etwas denkbar?
  25. Es passiert zwar nicht oft, aber hier hat Gebuesch1 Recht! Der einzige Stolperstein den der Erwerb einer VRF mit gez. Lauf auf Gelb bietet, ist ein Sportordnung zu finden, in die diese Waffe passt. Ansonsten sind die technischen Vorraussetzungen die der Gesetzgeber auferlegt hat voll und ganz gegeben. Das könnt ihr drehen und wenden wie ihr wollt. Was irgend jemand wollte, hätte er besser so schreiben sollen. Eigentlich sollen, wie schon erwähnt, die Gesetze so geschrieben sein, dass sie von jedem verstanden werden können. Hier ist es mal der Fall und schon fangen irgend welche Besserwisser damit an, etwas total abstraktes hinein zu interpretieren. Wenn ich irgend wann in die Verlegenheit komme und eine VRF mit gezogenem Lauf brauche oder billig an eine komme (was bald sein könnte, glaubt man den Aussagen einiger Schreiber hier), werde ich sie als Büchse in den Jagdschein eintragen lassen. Das wäre mir der Spaß wert und auf die Erklärung, warum ein Gewehr mit gezogenem Lauf eine Flinte ist bin ich mal gespannt.
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