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PSO

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  1. Und wie wird das überprüft? Wir reden hier ja vielleicht von Meinungsäußerungen, d.h. jemand bringt möglicherweise seinen Umut über ein erhaltenes Bußgeld wegen Falschparkens zum Ausdruck. Oder ist der Meinung, dass die Ehe für alle eben nicht grundgesetzkonform ist etc. Ist alles sehr weich. Hat auch alles den Touch von Gesinnungsjustiz. Wohingegen andere Faktoren hart sind und auch entsprechend strafrechtliche Relevanz besitzen, z.B. wenn die Meinungsäußerung dort endet, wo das Strafgesetzbuch Grenzen setzt: z.B. Beleidigung und Volksverhetzung. Hier gibt es schon entsprechende Möglichkeiten der strafrechtlichen Sanktionierung, ggf. dann auch mit Auswirkungen auf bereits erteilte Erlaubnisse hinsichtlich Waffenbesitz. Die entsprechende Person hat ja bei Erwerb der Erlaubnis eben nicht gegen bestehende Gesetze verstossen (wurde ja abgeprüft, auch anhängige Ermittlungsverfahren) und hat sich auch an die Gesetzte zum Erwerb der Waffen gehalten (diese wurden ja auf Grundlage der von "BRD-Behörden" ausgestellten Erlaubnisse erworben). Ich halte diese Muskelspielchen gegen Querulanten (denn dieser Typus scheint das Groß der Reichsbürger zu sein) für sehr bedenklich.
  2. Der Artikel scheint hinter einer Bezahlschrank zu sein, deswegen meine Frage: Auf welcher Grundlage wurden die WBKs eingezogen? Gibt der Artikel darüber Auskunft?
  3. Waffenlager ausgehoben In der Tagesschau war von einem deutschen Staatsbürger die Rede, muss dann ja wohl ein sogenannter Reichbürger sein, oder? Zusammenfassend: Munition Waffen (Auswahl) Ich möchte hier nichts relativieren. Aber angesichts einer Null Toleranz Politik gegen tatsächlich deliktrelevantes Klientel regt man sich über ein paar harmlose Spinner auf, denen man auf Basis einer vorhandenen Meinung die erworbenen Legalwaffen entziehen möchte. Nannte man früher Gesinnungsjustiz. Auf der anderen Seite räumt man denjenigen, die einer nachweislich gewalttätigen und intoleranten Ideologie anhängen, alle möglichen Boni ein und braucht Monate um sich zu einer HD durchzuringen (zumal die Vorwürfe illegale Waffen und evtl. Verstoss gegen das KWKG im Raum stehen). Man möchte da ja keine religiösen Gefühle verletzen. Da mussten wohl erst die erbsengroßen Klöten aus dem Bauchraum in den Hodensack gepresst werden... Anstatt immer wieder Symbolpolitik auf dem Rücken der Legalwaffenbesitzer zu bertreiben, sollte einmal überprüft werden, ob es nicht sinnvoller wäre das Staatsbürgerrecht entsprechend zu verschärfen. Berlin eben. Ein verkommenes Drecksloch, dass sich Hauptstadt nennen darf.
  4. Bei den Nullen die uns regieren/versklaven und bei den Flachzangen in Uniform, da würde man dann schon sicherstellen, dass da nichts in Falsche Hände gerät.
  5. Tradition. https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/c/c1/Bundesarchiv_Bild_151-12-16,_Volksgerichtshof,_Erwin_v._Witzleben.jpg/170px-Bundesarchiv_Bild_151-12-16,_Volksgerichtshof,_Erwin_v._Witzleben.jpg
  6. Hatten die feinen Herren einen Durschsuchungsbeschluss? Es handelte sich bei dem beschriebenen Szenario ja um eine Hausdurchsuchung. Gibt jeder so freiwillig seine Grundrechte auf?
  7. Mehr wie den Schrank dürfen die doch ehh nicht sehen. Die haben keine Berechtigung, dass der Schrank geöffnet wird und die darin gelagerten Waffen kontrolliert werden. Das darf die Polizei mit einer richterlichen Anordnung im Rahmen einer Hausdurchsuchung.
  8. In der Wohnung darfst Du führen. Legal.
  9. Hessen, das ist das Bundesland in dem das LKA keinerlei Ahnung in Sachen Waffen/Munition mit sich bringt. Das ist das Bundesland in dem ein schwunghafter Handel mit gestohlener US-Militärmunition betrieben wird, unter dem AUge des LKA und der Kripo. Aber Legalwaffenbesitzer werden drangsaliert.
  10. Falsch. Bitte hier keine Halb- oder Unwahrheiten posten. Nulla poena sine legeWie gesagt ist das sachliche Verbot des BJagdG diesbezüglich eindeutig und man erfüllt mit einer SLB mit wechselbaren, aber bei der Jagd auf 2-Schuss begrenzten Magazin, genau dei gemachte Einschränkung. Weiterhin wurden alle aktuelleren Selbstladebüchsen mit entsprechenden BKA Feststellungsbescheiden versehen, die explizit eine zivile Nutzung bejahen, hier allerdings eine sportliche Nutzung tlw. ausschliessen. Ein Festmagazin bei einer Jagdbüchse ist absoluter Schwachsinn, im Sinne der UVV müsste der Gesetzgeber eigentlich auf wechselbare Magazine bestehen, da mit Ihnen der UVV Rechnung getragen werden kann und schnell und sicher ein ungeladener Zustand der Büchse oder auch Flinte hergestellt werden kann. Und wer das Thema Bestandsschutz, Rechtssicherheit und Rückwirkungsverbot ernsthaft in Frage stellt, den sollte man fragen ob er sich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegt. Auch für diese Bürger- und Demokratiefeinde hat das Grundgesetz den passenden Artikel parat... Falsch. Der betroffene hat eigentlich ein Urteil. Gegen das ihm der weitere Klageweg offen steht. Das, was die Innenministerien und Lakaien mancher Bundesländer abziehen, ist mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und Rechtsstaatlichkeit unvereinbar.
  11. Abwarten. Im Gegensatz zu Flinten (Verbot von kurzläufigen Repetierflinten) sprechen wir hier nicht von EUR 400 pro Büchse, zudem handelt es sich i.d.R. um SLBn für die ein entsprechend positiver Feststellungsbescheid des BKA vorliegt, in dem ein Verbot verneint wird. Hier wird ein Verbotsmerkmal herbeifabuliert oder eher besser von den Innenministerien herbeigesehnt. Die Rechtslage ist nach BJagdG klar, die 2-Schuss Begrenzung gilt bei der Jagdausübung, präzise bei der Jagd auf jagdbares Wild. Und für dieses Bedürfnis hat man die SLB inklusive gesetzeskonformem 2-Schuss Magazin erworben. Hier muss man einen Punkt machen, denn hier müsste die Diskussion enden. Die Diskussion wird hier aber nicht beendet, indem man seitens verschiedener Ministerien hier schon Widerrufe herbeifabuliert, die rechtlich auf eher tönernen Füßen stehen. Wie schon gesagt wird es immer offensichtlicher, dass dies politsiche Gründe hat (sonst dauert es Jahre bis sich die Innenministerien mucken). Der Kram lag schon in der Schublade. Es sollen vor 2017 noch Tatsachen geschaffen werden.
  12. Einfach mal abwarten was kommt. Wird tatsächlich widerrufen, dann kann man das gesamte Rechtssystem der BRD in Frage stellen, Stichwort Bestandskraft eines Verwaltungsaktes zur Rechtssicherheit. Aber das Thema wird dann sehr komplex werden...aber dafür gibt es ja Anwälte die einem diesbezüglich gerne vertreten werden. Der ein oder andere hat bestimmt schon Dollarzeichen in den Augen...
  13. Das dämliche Gelaber mit der Umweltplakette stimmt doch gar nicht. Also hinkt der Vergleich. Und der Wert meiner SLBs übersteigt bei weitem den Wert für so eine olle Schrottkarre. 20k? 30k? Lächerlich.
  14. Grün vergessen? Diejenigen die bestehende Gesetze nicht verstanden haben sind die D****n des BVG.
  15. Die Magazine meiner jaglichen SLBs sind auf 2-Schuss begrenzt. Und was nun? Alles larifari Gelaber, keine harten Fakten. Aber in Mecklenburg-Vorpommern weiss man natürlich alles besser: Selten so einen unausgegorenen Schwachsinn gelesen. Am besten ignoriert man das Geschreibsel dieser wohl an Oligophrenie leidenenden Pseudo-Experten, die so schreiben, als sei alles schon beschlossene Sache und es wird auf Teufel komm raus widerrufen. Somit sollte klar sein woher der Wind weht, es scheint mancher Politversager möchte noch vor dem großen Knall die Bevölkerung total entwaffnen.
  16. Nein. Wenn hier ganz offensichtlich Fehler gemacht wurden (dies wurde ja schon dargelegt, als wir auf meiner Waffenbehörde das Urteil durchgegangen sind gab es da auch nur spontanes Kopfschütteln), dann muss es Widerstand geben. Es geht hier immerhin um legal erworbenes Eigentum das teilweise im 5 bis 6-stelligen EURO-Bereich liegt. Hier muss es, wie das in anderen Ländern auch war bzw. auch in der BRD, einen Bestandsschutz geben. Alles andere kann man unter "tiefem Staat" verbuchen. Ein Michael Kohlhaas zum Gruße...
  17. Herausnehmbare Magazine machen gerade bei der Jagdausübung Sinn. Nicht nur bei Selbstladebüchsen, auch bei Repetierbüchsen. Thema UVV und Sicherheit bei der Jagdausübung. Es muss nicht das gesamte Magazin manuell herausrepetiert werden, sondern das Magazin kann komfortabel und sicher entnommen werden und Sicherheit ist hergestellt. Und dies ist im Jagdalltag gang und gebe. Oder bewegt sich der Ottonormaljäger nur auf gut ausgebauten Waldwegen? Eben nicht, und die Anforderungen der UVV sollte man hierbei dann natürlich berücksichtigen. Es ist nicht polemisch das Kind beim Namen zu nennen: es wurde wieder einmal durch fach- und weltfremde Wasserköpfe ein Urteil gefällt, das an der tatsächlich vorhandenen Rechtslage (BJagdG) total vorbeigeht und auch nicht die tatsächlich in der BRD vorhandenen Revierverhältnisse und den Auftrag der Jagd berücksichtigt (im Gegenteil: um eine effektive Schwarzwildbejagung gewährleisten zu können, wurde die 2+1 Beschränkung in SLB schon oft diskutiert). Hunderte Sachbearbeiter und Tausende Legalwaffenbesitzer haben also, folgt man den Geseiere des BVG, die letzten Jahrzehnte alles falsch gemacht. Wie gesagt geht es ja hier nicht nur um die bösen zivilen Selbstladebüchsen in schwarzem Gewand, sondern auch um klassische Holzkracher mit herausnehmbarem Magazin. Und wenn der Damm gebrochen ist, dann wird der Spass für die Sportschützen losgehen, denn das Urteil des BVG lässt sich hier analog umlegen. Statt sich hier ins Fäustchen zu lachen sollte man eine Front bilden und zusammenstehen. Sollte es eine Spendenaktion geben (Forum Waffenrecht kann man vergessen, DJV und die LJV sind auch wieder leise und werden sich im Arschkriechen üben), so würde ich die MODERATOR bitten, die entsprechenden Daten in einem seperaten Strang anzupinnen. Ich steuere Cash bei, wenn dieses sinnvoll eingesetzt wird.
  18. Der einzige der peinlich ist, das bist Du. Hätten die "Bundesrichter" anders entscheiden, so wären Sie nur dem gefolgt, was bereits gesetzlich verankert ist. Nämlich das was schon mehrmals gepostet wurde. Stattdessen wurde, vermutlich aus politischen Gründen, das OVG-Urteil kassiert. Das OVG hat nämlich mit Verstand entschieden, indem es die unsinnige Formulierung der Waffenbehörde angekreidet hat. Unsinnig deshalb, weil...BJagdG lesen hilft.
  19. Die Bescheide haben erst einmal Bestand. Sie sind zwar meist nicht das Papier wert, auf das Sie geschrieben sind, aber können als Orientierung dienen, zumal dort geprüft wurde ob es sich um eine Kriegswaffe (verboten) oder eine zivil erwerbbare Waffe handelt, ggf. mit den entsprechenden Einschränkungen für Sportschützen, z.B. auf Grund der Lauflänge. Binden für mich ist hier das BJagdG, denn orientiert man sich daran (sachliche Verbote, siehe anderer Post von mir), dann ist es völlig ausreichend und gesetzeskonform wenn bei der Jagdausübung ein entsprechend abgeändertes Magazin benutzt wird, welches baurtbedingt (Blockade) nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen kann. Auf Basis dieser Gesetzgebung wurden seit Jahren entsprechende Selbstladebüchsen legal erworben und dann in die WBK eingetragen. Ein Widerruf der WBKs würde nur das weiter offenlegen, was eigentlich jeder mit einem zweistelligen IQ schon wissen sollte: die BRD bewegt sich immer mehr hin zu einem totalitären Unrechtsstaat, abweichende Meinungen werden sanktioniert, eine mediale Gleichschaltung ist bereits erfolgt. Der dumme Bundesbürger muss sogar für die staatlich verordnete Propaganda der ÖR noch selbst zahlen, siehe Schandurteil GEZ. Wer den Schuss immer noch nicht gehört hat und weiterhin den Blockparteien die Stange hält...
  20. Ist doch hoffentlich keine Selbstladepistole oder gar eine halbautomatische Pistole deren Magazine bauartbedingt mehr al 2 Patronen aufnehmen können.
  21. Das ist wohl zuviel der Ehre für diese willfähigen Leipziger Speichellecker.
  22. Dieses Problem wird nicht sich nicht auf die Jägerschaft beschränken. Liest man das Pamphlet genau durch, so strotzt dies vor Fehlern und Unklarheiten. Die Marschrichtung allerdings ist klar...
  23. Die Justiz ist die Hure der Politik. Und gerne verweise ich auf solche "Experten": http://www.welt.de/politik/deutschland/article117730859/Wenn-der-BKA-Experte-kaum-Ahnung-von-Waffen-hat.html In einem Staat, der nicht gerade dabei ist zivilisatorisch zu versagen, da würde man dies als Farce bezeichnen. In der BRD schluckt man solche Absurditäten allerdings und stellt Sie nicht in Frage. Ist die Justiz nur noch die Hure der Politik, so ist dieses Organ impotent, da nicht mehr unabhängig (vgl. das, was in der BRD als Verfassung bezeichnet wird, nämlich Art. 97 GG: Unabhängigkeit der Richter). Da diese wohl Eingebungen von "oben" erhalten, sprich von unserem Justizminister, der auf die freiheitlich demokratiische Grundordnung pfeift, oder durch eine EU Vorgabe, das ist unerheblich. Vielmehr wird bestehendes Recht gebeugt, indem man versucht durch mehr als fragwürdige Interpretationen ein Verbot herbeizufabulieren. Wir haben ca. 500.000 illegale, nicht registrierte "Flüchtlinge", eine unbekannte Anzahl illegaler, nicht-registrierter Flüchtlinge und das einzige Problem was zur Zeit auf politischer Ebene justizal aufgekocht wird ist die wohl größtangelegteste Entwaffnung der Zivilbevölkerung, d.h. der Legalwaffenbesitzer.
  24. Schauen wir doch einmal genau in das BJagdG, §19 Sachliche Verbote: Ist das Magazin gesperrt, so dass nur 2 Patronen in dieses aufgenommen werden können, so darf dieses in einer entsprechenden Büchse zur Jagd genutzt werden, wenn eines der anderen sachlichen Verbote (Energie, Munitionsart etc.) nicht tangiert werden. Das Gesetz definiert hier nicht weiter. Ergo steht hier nichts, also rein gar nichts davon, dass die Büchse bauartbedingt nur Magazine mit 2 Patronen aufnehmen darf. Es ist vielmehr so, dass der Jäger in der Pflicht ist, sich an dieses (und die anderen sachlichen Verbote natürlich) sachliche Verbot zu halten. Ein Magazin ist in der Regel herausnehmbar, d.h. austauschbar. Es gibt bei der Jagd ja nicht nur den Schuss auf jagdbares Wild. O.g. sachliches Verbot gilt aber ausschliesslich da. Möchte der Jäger auf dem Schiesstand aus Komfortgründen ein 5 Schuss Magazin benutzen, so steht dieses sachliche Verbot nicht entgegen. Diese Problematik ergibt sich, wenn intellektuelle Minderleister aus Politik und Juristerei Gesetze ausarbeiten und die eierlosen Verbände nicht klare Kante zeigen. In diesem Sinne: lasst Euch eher von einer bekannten Hure etwas von Ihrer Unschuld erzählen, als weiter an Gerechtigkeit durch die bundesdeutsche Justizmafia zu glauben (siehe GEZ und und und). Es gibt eben schönere Lügen.
  25. Doppelpost, aber dies muss seperat zitiert werden: Er will im Detail die totale Volksentwaffnung. Er will eine wehrlose Bevölkerung, keinen wehhaften Bürger, kein wehrhaftes Volk. Er will eine Bevölkerung die widerstandslos alle geplanten Schandtaten über sich ergehen lässt (Einschränkung des Bargeldverkehrs bis hin zum Bargeldverbot). Der Gesetzgeber als historischer Handlanger aller Unrechtsregime will Kontrolle. Also nicht nachdenken, nicht aufbegehren, sondern einfach weiter malochen, Stuern zahlen, Sozialabgaben zahlen, das defizitäre Sozial-, Kranken- und Rentensystem weiter nähren, bis der Letzte das Licht irgendwann ausmacht.
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