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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Ich kenne keine dummen Richter. Das Problem ist aus meiner Sicht dass sie nicht mehr fachspezifisch eingesetzt werden, sondern sich der Gutachter bedienen, die dann die Rechtsauslegung interpretieren. Wenn dann der Haus- und Wiesenanwalt dann auch noch sich damit abfindet ist das Ergebnis dann doch manchmal vorprogrammiert.
  2. Erinnere gern noch einmal an den Fall bei der Vorkontrolle der Salutwaffen bei einem Western-Schießen durch eine Waffenbehörde, wo eine Westernwaffe als illegal beschlagnahmt wurde. Was meinst Du wie wütend die Sb'in der Waffenbehörde war, als wir die Waffe wieder aushändigten, weil der Waffensachverständige den Stempel unter dem Schaft erkannte. Zugegeben, war ja auch nicht einfach! Obwohl der Schaden für den Western-Schützen schnell abgewendet werden konnte, dürfte der Schaden, bzw. das Misstrauen der Western-Schützen gegen die Waffenbehörde größer gewesen sein. Darf nicht passieren, kann aber, wichtig ist dass Fehler auch schnell eingesehen und korrigiert werden, das habe ich oft vermisst.
  3. Genau das meinte ich. Dann muss man auch noch den Stempel erkennen, bzw. finden, auch das ist für manche nicht einfach.
  4. Wenn das alles so einfach wäre?!
  5. Gewiss nicht! Ah, ich spüre es schon wieder an meinem Hacken! Wer mit seinen Deko's nicht auffällt braucht doch auch in der Regel nichts zu befürchten. Dieses "aufgemachte Szenario" kenne ich nur zu gut aus lange vergangenen Zeiten. Das LKA kennt die Richtlinien und wird sie auch umsetzen, aber eben nur bei Bekanntwerden, zum Bsp. beim Handel damit, oder eben Feststellungen beim Besitzer. LKA und BKA werden sich nach meiner Einschätzung auch an diese Richtlinien orientieren. Nur darauf wollte ich hinweisen und so kann sich jeder die Frage mit der Umsetzung der EU-Richtlinien fast selbst beantworten.
  6. Salopp gesagt, ein PVB erscheint bei Dir in der Wohnung (erst einmal egal warum), sieht den Deko, bekommt "runde Augen" und beschlagnahmt ihn(wenn ohne DB anwesend, dann greift die Gefahr im Verzuge) und eine Anzeige wegen Verdacht einer Straftat wird eingeleitet. Der Deko wird einem zuständigen Sachbearbeiter zur Prüfung vorgelegt, der die Waffe an einen Sachverständigen der Kriminaltechnik für Waffenuntersuchung weiterleitet. Dieser wird dann im Zweifel in Absprache mit dem BKA ein waffenrechtliches Gutachten erstellen, was dann dem Sta zugeleitet wird, der dann auf Grund dieses Gutachtens entscheidet. In der Regel wird dann selten eine Aushändigung erfolgen. Wenn keine Zweifel bestünden, könnte schon der Sachbearbeiter in Absprache mit dem Kriminaltechniker (Sachverständigen) die Sache wieder aushändigen, wenn kein Verdacht einer Straftat mehr besteht. Ist zwar etwas komplizierter, aber mal einfach dargestellt.
  7. Der hat seinen Wohnsitz ja auch nicht in Deutschland(zu mindestens nicht zu diesem Zeitpunkt)!
  8. Zwang, Druck usw. suchen sich 3b3n ein Ventil!
  9. @Südwest: ich bekomme Augenkrebs, klär die Sache mal auch für senile Senioren!
  10. Politiker ist eben wie eine Hure, die geht mit jedem ins Bett!
  11. Ich war noch nie ein Engel und wollte es auch nie sein, habe aber vor einem Einsatz mein Gehirn eingeschaltet, hatte aber auch Momente , wo ich meiinte, ne nie wieder!
  12. Wenn Dir ein PVB etwas abnimmt bekommst Du es sehr selten wieder. Wenn es sich eh um eine "Schrottwaffe" handelt würde ich mich sofort mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklären. Warum? Nur per PN!
  13. Ich würde dem Sb eigentlich am liebsten am den Tisch Ka...n!
  14. Trotzdem gibt es BL die diese Daten weder anzeigen noch verarbeiten können!
  15. In der Schweiz ist die Welt ja auch noch in Ordnung! Keine EU Auflagen, zwar teuer aber souverän!
  16. Mehr Macht hat wohl die Judikative!
  17. Wenn es hier schon Definitionsprobleme unter LWB gib, wie soll denn der PVB als Waffenhasser reagieren? So ein "jungspund" wir doch so erzogen dass nur er eine Waffe haben darf!
  18. Wie eben mit dem § 42 a WaffG, da wird was durchgeschoben und eben vollziehbar. Wer jetzt immer noch meint dass er nicht zur Wahl geht, ist für mich ein Obervollpfosten!
  19. Hat jemand sich gegen den § 42a WaffG gewehrt? Einmal drin ist eben Puste! Wenn man auf die Wahlprognosen schaut, kommt mir eh das k......, es wird keine Mehrheiten mehr geben schon gar nicht mehr das "Zünglein" an der Waage!
  20. In Deutschland gibt es den Transportbegriff nicht mehr, alles was außerhalb des befriedeten Besitztums passiert ist ein Führen!
  21. Nein, bestimmt nicht, ich könnte heulen. So ähnliche DB musste ich schließlich vollstrecken! Damals haben wir noch unser Gehirn eingeschaltet und haben versucht die Sache per klingeln zu lösen, heute geht es eben nur noch mit Brachialgewalt. Entweder als Selbstschutz oder eben zu Traíningszwecken!
  22. Top Gegend, sollte man erlebt haben, Natur pur, wie eben alle Objekte die damals genutzt wurden. Habe damals meinen Besuch aus Witten durch die Wandlitz-Siedlung geführt, wobei die Enttäuschung sichtbar wurde. Primitive Häuser, keine goldenen Wasserhähne u.s.w.! Alle abgeschirmt und keiner sprach mit dem anderen! Eigentlich grausamer Knast!
  23. Ich denke mal dass Du dringend einen Therapeuten aufsuchen solltest, oder das Forum wechseln.
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