uwewittenburg
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@SR: Ich habe schon gelesen was Du geschrieben hast. Der "Unfug" ist der vielen Fragenstellerei an die Behörden geschuldet. Gerade in der Bedürfnisauslegung wurde ja viel Blödsinn verbreitet, auch hier, wo ja auch verbreitet wurde dass angeblich pro besessener Waffe 12 - 18 x geschossen werden soll. So habe ich das als ledigliche Klarstellung verstanden dass sich das nicht pro Waffe, sondern auf Waffenart wie Lang- und Kurzwaffe beziehen sollte. Um so mehr Fragen um so mehr Festlegungen, bzw. Klarstellungen, die dann "zementiert" werden. Ich werde heute noch mal schauen ob der Flyer noch hängt, so doll hat er mich ja auch nicht interessiert, obwohl ich fast jeden Mittwoch dran vorbeilaufe.
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Ich glaube von der Waffenbehörde Brandenburg. Angst vor dem Teufel hatte ich eigentlich noch nie! Man soll nie nie sagen. Ich denke mal wir beide werden es nicht mehr erleben.
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Das könnte falsch ausgelegt werden! Lieber Richtung Scheibe und auch nur wenn keine Personen in der Schußrichtung oder so!
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Habe ich doch nicht erfunden! Man will verhindern dass irgendjemand auf leichte Weise eine Waffe erwerben kann, von daher werden die Bedürfnisse eben genauer geprüft. Hängt bei uns als Flyer im Vereinshaus. Wenn Berlin-Brandenburg mal eins werden (noch wohne ich 50 m davon weg) wird es wohl auch für Berlin gelten, bzw. für andere Vereine. Es wird eben nichts einfacher.
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Am besten noch mal alles durchlesen!
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Ein "Neuling" muss mindestens 1 Jahr in einem Verein Mitglied sein und sein reges Interesse für sein Bedürfnis nachweisen, also aktiv sein! Wer es schon in dieser Zeit nicht schafft regelmäßig zu schießen/trainieren wird das auch zukünftig nicht können. Von daher sind diese 12 - 18 x Richtwerte, wobei manchmal auch pro Waffenart verlangt wird. Also wären die 2 Stempel für Lang- und Kurzwaffe (egal ob Flinte/Büchse oder Revolver Pistole) schon gut, aber nicht für einen Tag 5 x schießen eintragen lassen.
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Öffnen sie bitte den Kofferraum! Nö! O.k., guter Fahrt!
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Anhalten ist ja auch o.k., dazu gehört aber auch die Benennung des Anhalte Grundes. Fragen kann ich ja auch beantworten wenn ich möchte, kommt aber auch auf die Art der geschickten Fragestellung an. Als junger Dienstanfänger ist mir mal bei einer nächtlichen Alkoholkontrolle die dumme Frage woher er denn jetzt um diese Zeit käme, über die Lippen gerutscht, die Antwort habe ich runtergeschluckt und eine angenehme Weiterfahrt gewünscht. Seit dieser Zeit habe ich die Fragestellungen geschickter "verpackt". Ist ja auch ein Lernprozess.
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Komische Gegend wo Ihr wohnt! Derartiges kenne ich gar nicht. Kenne nur die Rentner die mit ihren Zählmaschinen in der Nähe von belebten Kreuzungen auf einem Hocker saßen. Würde mich jemand ohne Grund anhalten und fragen woher ich komme und wohin ich fahre würde ich ihm einen Vogel zeigen, die Strafe würde ich dann billigend in Kauf nehmen.
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Eigentlich ein gutes Beispiel wie schnell Emotionen in einer Diskussion hochschießen, so passiert das draußen auch.
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Manche sollten einfach auch mal in den Spiegel sehen.
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Jede Medaille hat eben eine Kehrseite, gibt in allen Bereichen solche und solche, das wird man nie verhindern, noch groß ändern können. Es sind eben alles Menschen, das sollte man nicht vergessen. Auch der sanfteste Mensch kann nach 12 Stunden Dienst mal die Nerven verlieren wenn er nur mit "Vollpfosten" beschäftigt war und dann mit Vorfreunde am Feierabend noch kurz vor der Dienststelle mit einem "Besserwisser" zusammengerät. Soll nicht passieren, passiert aber. Genau wie hier manche Müll ablassen, obwohl sie sich höchstwahrscheinlich im "richtigen Leben" anders verhalten.
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Wenn Du mit denen genau so reden würdest, solltest Du mal schnell was auf die Mütze bekommen!
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Es geht ja nicht um das Schweigen, sondern um Respekt untereinander. Ist das so schwer zu begreifen? Auf Höflichkeit kann man doch antworten, was nichts mit dem Aussageverweigerungsrecht zu tun hat. Bei mir würde eben eine Kontrolle ganz schnell und unkompliziert ablaufen, aber wenn einige nicht nur hier die große Klappe haben, sondern auch während einer Kontrolle, oja, das könnte länger dauern, weil eben gründlich, was man aber nicht als Schikane werten kann.
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Ist ihm aber nicht passiert und das scheint Dir wohl nicht zu passen! Wenn nun jeder PVB so viel Hass auf LWB entwickeln würde wie Du auf PVB, was sollte denn dabei rauskommen? Sollte man sich nicht gegenseitig respektieren? Oder gehörst Du zu dem Pack in der Berliner Rigaer Str.?
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Bei Leichen Funden ist nun mal die Fachdienststelle gefragt und die gibt die Anweisung oder eben die Schichtleitung VB I. Ist einfach so, gibt ja auch Leichen ohne Verdacht auf Fremdverschulden und da benötigt man eben den Leichenschauschein und wer stellt den aus? VB I? Nein. Der Bereitschaftsarzt der nur von weitem schaut und dann erst kommt der Bestatter.
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Woher kommt eigentlich so viel Müll? Man kontrolliert aus Erfahrungswerten. Die Mafia wird observiert. Da Zivilstreifen auch auf den ausländischen Märkten beobachten, wird die Nobelkarosse schon auffallen, aber die fahren dort nicht mit Luxusautos vor, weiß auch jeder normal denkende.
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2 von hier würden eine ganze Menge davon benötigen! Aber könnten sie dann damit etwas anfangen? Glaub nicht!
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Mal schön dass hier auch mal positive Erfahrungen gepostet werden, denn diese sind weitaus häufiger als die vereinzelten negativen! Wenn man aber hier manche Beiträge liest könnte man "Augenkrebs" bekommen, grenzt ja schon an Paranoia!
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
So kenne ich das auch. Man kann die Waffen auch bei einem Händler in Kommission geben, da wird die Waffe dann ausgetragen und im Waffenhandelsbuch eingetragen. Kenne aber auch einen Fall wo das die Behörde nicht akzeptieren wollte, ist aber gescheitert. Katja dürfte das noch kennen. -
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Erkläre das mal den Waffenbehörden! Ich glaube aber nicht dass deren Wille/Akzeptanz dafür vorhanden ist. -
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Mit dem Widerruf der WBK erhält er doch eine Frist zur Abgabe, dazu gehört auch die Veräußerung und diese Frist ist eigentlich lange genug. Wenn man die dann aber verstreichen läßt? Nach den ganzen Amnestien bekommt man eh keinen vernünftigen Preis mehr. -
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Nein, in dieser Sache nicht, aber für künftige Fälle, denn nach meiner Ansicht und dem Willen des Gesetzgebers hätte erst die Waffenbehörde versuchen müssen die Waffen einzusammeln und nicht die Sache als Straftat zu verkaufen, wobei es formal ja richtig ist dass beim Verlust der Waffenberechtigung der weitere Besitz der Waffentatsächlich eine Straftat ist. Schon wegen des Alters wäre schon zu prüfen warum die Waffen nicht abgegeben werden. Ist aber eben nicht bürgerfreundlich. Bei einem Bekannten meines Nachbarn wurde in solch ähnlichem Fall, auch bei einem ehemaligen Sportschützen, die Waffen durch ein SEK eingesammelt und das war einfach nur eine "Terminschlampe", ich kenne ihn ja auch. Der Senior hat versucht sich schriftlich zu wehren, aber seine Schriften zeigten eben seine Verwirrtheit und es gelang weder Richter noch Staatsanwalt ihm das zu erklären. -
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Waffenverbotszonen gab es dort doch schon lange und der Begriff "gefährlicher Ort" existiert auch schon länger, sogar in Berlin. Wer sich dort gerade mal zufällig aufhält und nicht gerade szenetypisch wirkt, wird auch nicht seine Tasche öffnen müssen. Man kennt seine "Pappenheimer" und für die ist das ja auch geschaffen. -
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Weil es gerade paßt, auch mit einem Koffer einkaufen gehen und ihn stehen zu lassen ist nicht verboten, zeigt aber die Reaktionen auf diese Handlungsweise, von daher bleibe ich dabei dass man nicht alles tun sollte was nicht verboten ist, sondern vorher nachdenken was es auslösen könnte: http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/bomben-alarm-weil-mohamad-klamotten-kaufen-ging