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uwewittenburg

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  1. Anlage 1 Ziffer 2 zum WaffG: - besitzt eine Waffe ....., wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Lt. Urteil des OLG Hamm v. 06.08.1980 ist dies bei einer Schußabgabe schon gegeben.
  2. Sollte in diesen 10 Jahren aber noch ein Verfahren eingeleitete worden sein, verlängert sich aber ev. die Speicherfrist! Die Behörde antwortet jedochin der Regel schnell und teilt ev. Gründe mit. Habe es selbst schon bis zum Gericht erfolgreich durchgezogen!
  3. Es gibt hier keine Unterscheidung, das Verbot beinhaltet alle Waffenarten, erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie. Dazu gehören natür lich auch die Hieb- und Stoßwaffen! Also alle Waffen, die auch im WaffG in den Anlagen benannt sind! Ein Verstoß gegen das Waffenbesitzverbot ist eine Straftat! Ich würde mich an die Wafenbehörde wenden und die Aufhebung des Waffenbesitzverboten beantragen!
  4. § 41 WaffG Zustänig ist die jeweilige Waffenbehöre und nicht das Gericht!
  5. Kartoffelkanonen sind i.d.R. aus handelsüblichen HT-Rohrstücken (Abflussrohre aus grauem Kunststoff) selbst gefertigte Schusswaffen. Der hintere Teil besteht oftmals aus einem Abzweig 90° mit Schraubdeckel und einer Doppelmuffe mit dem Nenndurchmesser DN 100, deren Deckel das Gerät nach hinten verschließt. Dieser als Brennkammer dienende Teil ist mittels eines Reduzierstückes mit dem „Lauf“, einem Rohr mit dem Nenndurchmesser DN 45, verbunden. Außen an der Brennkammer ist ein Piezo-Anzünder (Feuerzeug, Gasherdanzünder) angebracht, dessen Drähte durch eine Bohrung in die Kammer hineinführen. Zum Laden der Kartoffelkanone werden mit dem Lauf Kartoffelscheiben aus großen Kartoffeln ausgestanzt und mit einem Ladestock nach hinten in den Lauf geschoben. Nach Entfernen des seitlich an der Brennkammer angebrachten Schraubdeckels wird übliches Haarspray mittels eines bzw. zweier kurzer Sprühstöße in die Brennkammer gesprüht, anschließend der Deckel wieder aufgeschraubt. Beim Betätigen des Piezo-Anzünders entzündet sich durch Funkenbildung das in der Brennkammer befindliche explosive Gasgemisch und bedingt durch den Druckanstieg werden die Kartoffelscheiben aus dem Lauf getrieben. Die Geschossenergie liegt in der Regel deutlich über 7,5 Joule. Weiterhin wurden Reichweiten über 100 m gemessen. Rechtliche Anforderung Definition: Schusswaffe im Sinne des WaffG § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 zum WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 zum WaffG Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung: Vergehen § 52 Abs. 3 Nr. 3 WaffG Beschuss: Sie sind amtl. zu beschießen § 3 Abs. 1 BeschG
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