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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Naja, ich glaube die asozialen sind auch zu faul zum einbrechen und den anderen wurde der "Arbeitsplatz" von Migranten weggenommen, oder sie wurden verdrängt!
  2. Warum nicht gleich ein Bett beziehen und Quartier anbieten?
  3. Hat und wird es immer geben. Paulus war ja auch am Aufbau der DDR-NVA beteiligt!
  4. Das erklärt dann wohl dass die Anwohner meiner Wohnsiedlung nicht gewarnt werden dass die Einbruchsdelikte hier enorm am Tage zugenommen haben!
  5. Was nützt die beste Weste wenn der Schuss über dem Helmvisier einschlägt? Es gibt keinen garantierten Schutz, eben nur Hilfestellungen!
  6. Genau, weil eben auch mit Stichschutz. Habe meine Unterziehweste noch.
  7. Eine verbotene Stahlrute wird eindeutig beschrieben und das dürfte im vorliegenden Fall nach meiner Meinung nicht vorliegen. Wiki erklärt es einigermaßen verständlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Teleskopschlagstock Führen darfst Du das Teil nicht, weil es keinen anerkannten Zweck dafür gibt und fällt somit unter den § 42 a WaffG, ist zwar nur eine Owi, aber Selbstverteidigung wird nicht anerkannt und die Ausrede, man sei Ordnungsdienst, ebenfalls nicht, außer Du hast einen Arbeitsvertrag dabei, der das Führen im Dienst anordnet. Auf dem Heimweg ist er dann aber in einem verschlossen Behältnis zu transportieren. (Ja, hier ist verschlossen gefordert, anders wie bei Waffen, mit dem § 42a WaffG wollte man das so auch für Waffen einführen, was aber nicht gelang)
  8. Das BKA klärt nur Waffeneigenschaften, aber nicht ob Einhandmesser oder nicht. Klar gibt es FB's die die Waffeneigenschaft verneinen, aber auf eine Einhandmessereigenschaft hinweisen.
  9. Das ist so nicht richtig! Der Polizist entscheidet nicht darüber, sondern er entscheidet nur, ob er das Messer nach einer Durchsuchung, Festnahme oder Kontrolle wieder aushändigt. Zieht er es vorsorglich ein, entscheidet dann eine zuständige Stelle über die Einziehung oder Aushändigung.
  10. Im Owi-Verfahren kommt die Sache selten vor einem Richter und wenn dann auch nur bei Widersprüchen gegen die Beschlagnahme oder den Bußgeldbescheid, oder eben im Grenzfall. Da wird dann immer ein waffenrechtliches Gutachten beigefügt. So wie die Gerichte ausgelastet sind, wird sich kein Richter auf eine Ausdehnung des Verfahrens einlassen, er muss das Gutachten doch nicht bezahlen und er ist auf der sicheren Seite.
  11. Es kommt aber auch auf die Form der Rille an, eine einfache Nagelrille wie bei einem Taschenmesser schließe ich gänzlich aus. Dass die Industrie reagierte und auch größere Rillen fertigte, könnte zu einer neuen Beurteilung führen. Ein Gericht wird sich selten auf einen FB stützen, sondern auf einen Gutachter, der sich ev. auf diesen FB stützt. Ja, ich weiß, schwieriges Thema ohne verlässliche Antworten, da eben "Gummi"! Bei den damaligen Soft-Airs hat ja mal ein Gericht einen FB aberkannt.
  12. Selbstbefriedigung liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich! grins
  13. Ich spreche aus meiner Sichtweise. Würde ich dieses Messer bei einem seriösen Bürger feststellen und ihm seine Begründung "abkaufen", würde ich es auch nicht einziehen. Bei einem polizeibekanntem Klientel schon, da würde mir dann auch der FB einfallen. Wie gesagt es ist eine Ermessensfrage, die bei einem anderen PVB auch anders ausfallen könnte, daher auch keine weitere Begründung meinerseits.
  14. Genau so! Da es keine Waffe ist, darf es auch ein unter 18-jähriger besitzen, aber nicht führen, es sei den er erfüllt die Rahmenbedingungen des § 42a WaffG.
  15. Und nun? Kein Beamter auf der Straße muss diesen Bescheid kennen. Das Führen von Einhandmesser ist eine Ordnungswidrigkeit und somit ist kein Beamter zum Einschreiten gezwungen (Ermessensspielraum), anders eben bei verbotenen Messern wo ein Straftatbestand vorhanden ist.
  16. Nein.
  17. Die zählt aber nicht zur Einhandmessereigenschaft. Es kommt nicht auf Fingerfertigkeit oder Geschick an.
  18. Aber nicht zu Unrecht!
  19. Nö, Vogel Strauss gehört auf den Teller, war noch nie meine Devise, konnte noch nie meinen Schnabel halten, wäre heute ev. schon viel weiter, war aber noch nie wirklich mein Ding! Kopf in den Sand? Neeeeeeee, ich werfe ihn um mich!
  20. Dppelmoppel
  21. Danke, aber ich habe noch 8 Monate!
  22. Eigentlich wollte ich mich hier nicht mehr zu Wort melden, aber mir kommt das "K****n", mein Telefon, mein Standort, meine PC-Daten werden überwacht, ausgewertet und Ihr redet über Demokratie? Wenn die "Stasi" das damals so drauf gehabt hätte, würde nie eine Wende" in dieser Form vollzogen worden! Fakt! Ihr lebt in einem Überwachungsstaat hoch 6 und Ihr merkt es nicht, Ihr zieht Euch nur an Pingeleien hoch! Wacht auf!
  23. Ich habe tatsächlich eine andere Vorstellung vom legalen Waffenbesitz! Nützt aber niemandem!
  24. Vor 10 Jahren hätte ich noch daran geglaubt!
  25. Nein, ist nur noch ein Blatt!
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