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uwewittenburg

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  1. Bei einer anonymen Anzeige? Oder bei einem Verdacht dass es sich bei einer Spielzeugpistole um eine echte handeln könnte? Irrtum?
  2. Vertragt Euch einfach besser mit den Nachbarn! @IMI: Das ist Quatsch, da wird gerne reingegangen, nur dort findet man auch etwas und die Presse stürzt sich nicht drauf!
  3. Ich denke mal, dass hier vergessen wurde, dass sich das WaffG im Laufe der Jahre verändert hat, die Verwaltungsvorschrift war lange außer Kraft, das WaffG wird/wurde nicht bundeseinheitlich angewendet. Stellen in den Ämter wurden gekürzt, Chefs haben gewechselt und mancher Sb wartet endlich auf sein End Amt und will sich keinen Fehler mehr leisten. Durch Wahlen haben sich die politischen Verhältnisse verändert und man will die Waffen aus dem einfachen Volk weghaben. Da sucht man dann eben Gründe, die vorher eben keine Rolle spielten.
  4. Sogar eine "Softi" hat die gleiche Größe wie eine echte!
  5. Naja, ich kenne Leute die sehen bei dem Wort "Waffe" rot und betrachten eine Patrone als gefährlich. Kenne aber auch viele, die es als normal ansehen dass es zivile Personen mit einer Waffenberechtigung gibt, scheinen aber leider weniger zu werden.
  6. Ich bin eigentlich geteilter Meinung, ob die Sichtbarkeit des legalen Waffenbesitzes gut ist oder nicht.
  7. Danke, weiß ich ja, aber eben nicht in Berlin. P.S.: Theoretisch verstößt die Waffenbehörde gegen den § 44 WaffG, aber das ist unschädlich, da die Daten gar nicht empfangen werden, so spart man sich den unnützen Aufwand. Genau als wenn man einen Telefonhörer falsch herum hält und sich wundert dass man nicht gehört wird.
  8. Daher wird die Behörde immer Akteneinsicht anfordern, genau wie der Dienstherr bei einem PVB, dort wird dann auch geprüft, ob ein disziplinarischer Scherbenhaufen übrig blieb.
  9. Jo, warum sollte man auch ein funktionierendes System einheitlich einführen!? In Hamburg z.B. kann man über das Melderegister erkennen, ob jemand egaler Waffenbesitzer ist, in Berlin nicht! Da ist der § 44 WaffG ausgehebelt, denn das Berliner Meldegesetz schließt die Verarbeitung der Daten aus. Bisher zu mindestens, glaube aber nicht dass sich daran bisher etwas geändert hat.
  10. POLIKS nicht vergessen! Ja, da träumten Mielke und Konsorten davon! Nicht vorstellbar was wäre, wenn sie damals soviel Datenmengen zur Verfügung hätten!
  11. Hilfe, das ufert hier ja zu einem Müll-Thread aus!
  12. Kommt es im Zeitraum der polizeilichen Speicherung zu einer erneuten Strafanzeige verlängert sich die polizeiliche Speicherfrist! Habe selbst schon gegen diese Praxis erfolgreich geklagt! Hat aber auch gedauert und es kam zu einem Kopromißurteil, eben Einzelfallentscheidung!
  13. Ich kenne noch die braunen Umschläge mit dem roten Querstrich und dem Aufdruck: "Nur für die Handakte des StA!", später wurde die oft aus Versehen aber mit in der Originalakte abgehoften.
  14. Dass der Sb der Waffenbehörde Akteneinsicht beantragt und auch bekommt, dürfte wohl jedem klar sein! Und dass er seine Entscheidung mit seinem Vorgesetzten abklärt, bzw. dieser darauf Einfluss nimmt, wohl auch! Da dürfte dann ev. mehr zu erkennen sein als der TE hier preis gibt.
  15. Ist mir tatsächlich noch nicht aufgefallen, gehört ja auch nicht zu meinen bevorzugten Zeitschriften. Wurde ja früher als "Schmutz- und Schund-Literatur" betitelt, muss sich wohl eingeprägt haben!
  16. Nüchtern betrachtet habe ich mir schon vor Jahren vorgenommen keinen Tatort mehr anzuschauen, gelingt mir nur nicht immer. Ein PVB unterliegt genau so dem WaffG wie jeder andere auch! Der § 55 WaffG befreit ihn nicht ausnahmslos davon. Hatte ich früher meine private Waffe mit zur Dienststelle genommen weil ich abends zum Stand wollte, war sie sicher verpackt und ich hatte die Genehmigung vom Chef. Im Handschuhfach wäre ich Waffe, WBK und ev. meinen Job los gewesen.
  17. Wenn es denn gewollt ist. Das Waffenregister ist doch schon ein Weg dorthin, nur ob jede Dienststelle den Zugriff erhält und Geld für die Software hat? Die Waffentabelle vom LKA Ns ist doch auch Spitze und lässt sich von jedem dienstinternen Rechner aufrufen, wenn man die Seite denn überhaupt kennt. Gibt auch Dienststellen die behaupten dass ihre Unterlagen angeblich besser sind, obwohl schlecht darauf zugegriffen werden kann. Das Waffenrecht ist eben ein "Stiefkind" und unbeliebt. Wegnehmen ist eben erst einmal einfacher (weil nicht bestraft) als etwas durchgehen lassen (was dann bestraft werden kann, ev. Strafvereitelung im Amt).
  18. Den EFP benötigt man nach meiner Erkenntnis nur wenn man innerhalb der EU an Wettkämpfen o.ä. teilnimmt.
  19. Öffentlich machen, z.B. WISO o.ä.! Aber möglicherweise bekommst Du noch einen Schufa-Eintrag!
  20. Amtshilfeersuchen an die Polizei? Leumundsprüfungen gehörten doch auch dazu, in den alten BL der ehemalige KOBD und in den neuen BL der ehemalige ABV!
  21. Naja, habe auch schon einen "Pups" gehörtt und nicht reagiert könnte aber ev. mit Alt- oder Neu gelb zusammenhängen
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