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uwewittenburg

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  1. Für Hysterie sorgen doch andere! Warum mischen wir da mit? Was haben wir denn hier? Schießen ohne Schießerlaubnis. Ev. gef. oder fahrlässige KV, kommt dann wieder auf den Anwalt und auch auf die Verletzungen an.
  2. Ich sehe immer weniger, die tatsächlich auch die Mütze tragen, nur wenn der Pol.-Präs. oder eben ein anderer Vorgesetzter sichtbar wird, oder der Einsatz erfolgt direkt vor der "hohen" Einrichtung! Wenn in Kreuzberg ein zugekiffter mit einem Säbel durch die U-Bahn läuft, mache ich mir schon mehr Gedanken, aber sonst? Zivilbeamte habe auch die Pflicht ihre Waffen verdeckt zu führen, interessiert aber tatsächlich nur die wenigsten und die wollen mir dann ein Fehlverhalten vorwerfen? Naja!?
  3. Man Jungs, auch wenn mancher die ehem. DDR verflucht, aber wir sind damals mit "Luftpumpen" offen durch die Gegend gelaufen und weder Stasi noch ABV hat das gejuckt, auch nicht wenn der Knicker mit der Motorradfeder einer RT "aufgerüstet" wurde. Der verbotene Waffenbesitz war ja auch im StGB integriert und war übersichtlich, auch wenn das Bajonett dort zu einer verbotenen Waffe deklariert wurde und wir haben es trotzdem als Tapeziermesser genutzt! Na und, keiner kam deswegen zu Schaden! Kann mir vorstellen dass viel mehr Leute legal mit scharfen Waffen unterwegs war als eben bekannt, da gab es dann wohl auch keine Angst vor einer "Luftpumpe" oder Wasserpistole! Hab ich aber auch schon mehrfach dazu geschrieben!
  4. Entweder handelt sich bei den Messern um Waffen, dann ja, ansonsten ist die Anwendungsabsicht erforderlich. http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoffmannholland/lehrveranstaltungen/11SS/Anwendungskurs_Strafrecht_AT_II_und_Verm__gensdelikte/Diebstahl_-_Qualifikationen.pdf
  5. Was in der Zeitung steht stimmt immer??? Ich habe mich immer an die Aktenlage gehalten!
  6. Ahhhhhhhh, zeige ihn mir, oder uns! P.S.: Es gab schon eine Zeit auf beiden Seiten wo das Vertrauen noch vorhanden war, aber irgendwie ging es verloren! Warum nur?
  7. Standpunkt hin oder her. Irgendwann muss man auch erkennen dass man nicht weiterkommt! In diesem Fall hilft eben auch nicht der teuerste Anwalt!
  8. Entschuldige bitte, aber Du erzählst Unsinn. Der Unterschied ist ob ich den Gegenstand zum Diebstahl benutze, oder ob ich mit einer Waffe den Laden zum Diebstahl betrete, bei einem Messer kommt es auf den Einsatzwillen an. Betrete ich als Polizist mit einer Waffe die Tanke und stecke mir eine Stange Pfeffi ein, habe ich einen Diebstahl mit Waffe begangen, aber eben noch nicht mit einem Schweizer Messer.
  9. Ist auch nicht notwendig, denn die Messer kommen in den Einkaufskorb und sind verpackt. Anders wird es wenn sie dann noch den Kiosk-Besitzer damit angreift, weil er nicht noch einen Schnaps zur Bockwurst gibt.
  10. Ach Leute, bekommt doch wieder die Kurve! Vor Gericht kommt das doch nur, weil jemand eine Rechtsschutzversicherung hat und sich nicht einfach mit einer außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärt und einfach nur sagt: "O.K. nicht gewusst!" Aber in diesem Fall kommen erhebliche Zweifel auf.
  11. Habe die von der NVA und der VP ordnungsgemäß abgegeben. Die Waffennummer der AK 74 stehen auch in meinem WDA.
  12. Also in der Regel erfolgt der Transport von Handhabung sicherer Waffen und Munition durch die Kuriere der Polizei (der Begriff im Auftrage dürfte geläufig sein) denn auch der Vater ohne Waffenberechtigung darf für seinen Schützling die Waffe zum Wettbewerbsort im Auftrage des Vereines transportieren, wenn der Schützling eben noch keine 18 ist, oder keine Berechtigung hat! Für alles andere gibt es eben den Sprengmittelbeseitigungsdienst und wollen auch beschäftigt sein! P.S.: Für Tränen gibt es Tempos!
  13. Was ist schon sicher? Wenn mein Nachbar Waffennarr ist, will er doch nichts von mir. Wenn jemand bei mir einbrechen will wartet er in der Regel ab das niemand zu Hause ist und da ist meine einzige Sorge dass er nicht an meinen Schrank kommt. Mit Sicherheit werde ich ihn nicht mit der Waffe in der Hand erwarten und er wird auch nicht abwarten wann ich meine Waffen reinige!
  14. Ev. Vergehen??? Wenn wir schon über aufbauschen reden? Man sollte einfach auch mal die "Kirche im Dorf" lassen, oder seine eigenen Schränke aufräumen!
  15. Mir ist gerade mein "Zeiger" abhanden gekommen!? Ich weiß aber was ich sehen konnte!
  16. Paßt dann aber wohl für die Rechtfertigung zur Verschärfung des WaffG, da sammelt man eben! Der Unwissende fällt dann darauf herein und plädiert dann für die Legalisierung von Haschisch, damit manche noch blöder werden!
  17. Ich glaube kaum dass er das selbst "erfunden" hat, da gibt es eine Menge "Zuarbeiter"! Die zusätzlich gefertigten Anzeigen gab es tatsächlich in einzelnen Fällen, sie wurden in der Regel auch eingestellt, wobei sich aber niemand um die Eintragung im polizeilichen Register kümmerte! Ich habe immer empfohlen die Polizei zu rufen und den "Müll" abholen zu lassen! Wobei es besser ist das an der Tür zu übergeben und nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, sich noch einmal umschauen zu müssen!
  18. Wer wählt denn eigentlich diesen Scheiss und wenn warum???????????????????????????????????????????????
  19. Nunja, was spricht gegen Neugier, wenn man öfter so ein Teil vor sich hat?
  20. Manche Dienstwaffe taucht dann nach Jahren wieder auf und ist dann aber wegen Datenschutz bzw. der Löschungsfristen(Vorratsdatenspeicherung) nicht mehr recherchierbar, nur wo sie hingehört, aber nicht mehr wie sie wegkam.
  21. Gibt auch Dienstwaffen mit 16-er Magazin!
  22. Und nun? Bringe Licht in das Dunkel!
  23. Es gibt viele BL die kein "W" haben, weil es das jeweilige gültige Meldegesetz nicht zulässt!
  24. Früher wurde zu unregelmäßigen Zeiten beim Betreten der Dienststelle kontrolliert, ob man die Dienstwaffe dabei hatte und sie auch an der Fangschnur festgemacht war, aber eine Gewerkschaft war damals bei der Vopo nicht geduldet.
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