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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. uwewittenburg

    Code vom Safe

    So ist ja auch von der Behörde gewollt, Hauptsache die Waffen sind weg!
  2. uwewittenburg

    Code vom Safe

    Warum eigentlich nicht?
  3. uwewittenburg

    Code vom Safe

    Welches Gesetz regelt die Code- oder Schlüsselaufbewahrung? Im Todesfall hat der Angehörige doch Zeit den Fund der Waffen anzugeben, bzw. das Erbe anzutreten! Macht Euch das Leben doch nicht ganz so schwer! P.S.: Wenn ich mal sterben sollte, nimmt meine Frau als berechtigte Erbin den Schlüssel aus meiner Tasche, ruft die Polizei und öffnet mit denen den Safe, damit die die Waffen sicherstellen. Meine wird die Waffen nicht erben wollen.
  4. Irrtum sprach der Igel und stieg von der "Klobürste"! Der Zweck wird anerkannt, aber eben nicht der Weg dorthin! Wie aber schon gesagt, ist das im Ermessensspielraum und wird in Berlin teilweise so gehandhabt, bzw. wurde. Nach deren Ansicht sollte der Teppichleger sein Teppichmesser auf dem Wege zum Frühstück auch verschlossen halten.
  5. Könnte in der Zeit gewesen sein als die Verwaltungsvorschrift noch nicht in Kraft war und große Unsicherheiten herrschten. Aber das eingeschweißte Küchenmesser im Originalkarton ist ja auch i.O., wenn man damit vom Kaufhaus nach Hause fährt, also nicht vorher auspacken und anschauen!
  6. Du mußt hier einfach zwischen erlaubnispflichtigen Waffen und den Waffen und Gegenständen die unter den § 42 a WaffG fallen unterscheiden. Den § 42 a hatte man ruckizucki eingefügt, wobei ausdrücklich ein verschlossenes Behältnis gefordert wurde, man wollte dies auch bei den erlaubnispflichtigen Waffen einführen, da ja die Verwaltungsvorschrift derzeit außer Kraft war. Zwischenzeitlich wurde sie wieder aktualisiert und ist nun wieder für erlaubnispflichtige Waffen gültig. Hier wird geregelt was nicht zugriffsbereit heißt und somit ist das Schlößchen am Waffenkoffer nicht mehr erforderlich, aber eben beim 42 a wurde das nicht verändert, wobei ja ein Verstoß hier eine Owi ist. Zum Glück gab es zwischenzeitlich auch ein paar Urteile, wie eben mit dem verschnürten Rucksack. Das heißt z. B. dass der Jäger seine Waffe ungeladen auf dem Wege zu Revier führen darf, aber das 12 cm lange Messer in einem verschlossenen Behältnis! Man bemerke den Schwachsinn!
  7. Viele gute Leute gehen in den Ruhestand und es liegen eben einige auf der Lauer zu den frei werdenden Stellen und da versucht so mancher sich zu profilieren.
  8. Ist ja fast so wie mit dem Liebespaar! Aber das sind die seltenen Ausnahmen.
  9. Der Perso ist nun mal beim Waffen führen ein Muß, ein Verstoß ist eine Owi und rechtlich (theoretisch) unterliegen die Waffen mit denen eine Owi oder Straftat begangen wurden der Einziehung. Aber eine Owi ist eine Ermessenssache. Man kann es aber auch übertreiben.
  10. Ich kenne keinen einzigen Fall wo einem Jäger auf der Jagd etwas weggenommen wurde, es sei denn er hat irrtümlich auf ein Liebespärchen geschossen. Warum Marokkaner, warum nicht Libanesen oder Deutsche? Werden die auffällig werden sie garantiert kontrolliert und das nicht wegen der Herkunft!
  11. Nun haben dann auch noch den Fall, wo ein Nicht-WBK Inhaber im Auftrage eine Waffe für einen jugendlichen Nachwuchskader von A nach B verbringt.
  12. Du hast es immer noch nicht richtig verstanden.
  13. Das Leben besteht leider aus vielen Tücken. P.S.: Dabei hatten wir die Thematik der Deko's und der Softi's noch nicht dabei!
  14. Mit Freundlichkeit kommt man eben auf beiden Seiten weiter.
  15. Sagte ich doch, wenn ich von etwas keine Ahnung habe lasse ich die Finger davon und aus dem Neugier-Alter war ich schon lange raus.
  16. Ich denke mal, dass wir uns alle wie normale/vernünftige Menschen verhalten und nicht hinter jedem Baum Gespenster sehen sollten, dann läuft auch alles entspannter. Eine normale Verkehrskontrolle läuft doch einfach nur so lange normal ab, wie sich auch alle normal verhalten und dann ist alles in wenigen Minuten durch. Fängt jemand an sich anders zu verhalten und läßt seine "Muskeln spielen", dann kommt es zu sogen. Kraftproben und wer dann der momentane Verlierer ist dürfte klar sein. Was dann über den Beschwerde- oder Klageweg rauskommt, dürfte sich hinziehen, aber ob das Sinn macht?
  17. Ich packe meine Flinte in einen Geigenkasten und komme zufällig aus einer Richtung wo gerade ein Einbruch in ein Musikgeschäft erfolgte und nun?
  18. § 55 WaffG läßt die Ausnahmen vom WaffG mit der Einschränkung: "...soweit die dienstlich tätig werden" zu, also nicht das private anfassen. Darum kann ich meine Waffen auch sorglos zur nächsten Polizeidienststelle bringen um sie dort zur Vernichtung zu überlassen. Wobei ich sie natürlich sorgsam verpackt haben sollte. P.S.: Es sollte aber auch nicht vergessen werden, dass sich ein PVB der in seiner Freizeit unterwegs ist, sich auch zu jeder Zeit in den Dienst versetzten kann oder sogar muß! Aber das wird dann doch für den einen oder anderen zu kompliziert.
  19. Das ist eben wie man sich begegnet, oder in den Wald ruft! Ein Unfall ist manchmal schon ein aufregendes Erlebnis, der eine verstört, der andere verärgert weil er kurz vor Dienstschluss noch einen Bagatellunfall gerufen wird. Ev. gab es vorher schon einen Streit zwischen den beiden Kollegen, ev. wäre eine Begegnung zu einem anderen Zeitpunkt und unter anderen Voraussetzungen anders verlaufen? Wer weiß das schon? Es sind immer Menschen im Spiel!
  20. Niemand ist verpflichtet einer Vorladung zur Polizei freiwillig Folge zu leisten. In manchen Fällen ist es jedoch ratsam, worauf dann auch hingewiesen wird, kommt eben nur auf die Art und Weise an. Der Zeuge kann aber dann zur staatsanwaltlichen Vernehmung vorgeführt werden, was dann manchmal bedeutet dass er um 06.00 Uhr von zu Hause abgeholt wird, um dann gg. 16.00 Uhr vernommen zu werden.
  21. Tja, manch einer leistet sich bei Frankonia die Waffe für 98.000,- € und spart dann an den Anwaltskosten, so ist das eben manchmal. Der Familienanwalt weist dann aber auch nicht auf einen fachkundigen Anwalt hin, warum wohl?
  22. Interessant wäre hier ob sich hier irgendwelche Nachteile für Dich ergaben, oder ob alles problemlos verlief!
  23. Da kommen wir der Sache schon etwas näher! Erklären muss aber nun wirklich niemanden etwas mehr!
  24. Davon hast Du nun wirklich keine Ahnung!
  25. Das kann ich so voll bestätigen. Kein PVB wird irgendetwas kontrollieren wollen, von dem er wenig bzw. keine tiefgründige Ahnung hat, genauso wenig hätte ich einen Gefahrguttransporter kontrolliert.
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