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TriggerHappy

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  1. Import ist ja eine Sache der BRD, mit gültiger Verbringung kein Problem. Also alles wie gehabt. Beim Pulver braucht es zusätzlich noch von der Luxembourger ITM die Erlaubnis zum Erwerb, der Kauf wird auch auf einem entsprechenden Formular vermerkt. Für Munition reichte bisher der Eintrag des Kalibers in der WBK, eine allgemeine EWB für Langwaffenmunition per deutschem JS gab/gibt es nicht. Ich werde mich beim nächsten Aufenthalt in Stadtbredimus erkundigen, wie es jetzt (dort) praktisch gehandhabt wird, der Infotext auf der Webseite legt nahe, daß eine dt. Wiederladeerlaubnis oder WBK ausreicht. Interessant wird es, wenn bestimmte Hülsen zum Umformen ins Spiel kommen, da das Ausgangskaliber nicht in der WBK vermerkt sein kann - ob da der 27er als Legitimation ausreicht?
  2. Soweit ich bisher gehört habe, ist diese tolle Regelung auf den Mist der radikalen Sonnenblümlersekte gewachsen. Passiert ist folgendes, die Definition von Munition wurde auf alle Bestandteile dieser, also Zündhütchen, Hülsen, Pulver und Geschosse, erweitert. Das geänderte Gesetz trat zum 1.5.22 in Kraft und enthält auch den ganzen Magazinkram, der bei uns schon 21 kam. "23° « munitions » : l’ensemble de la cartouche ou ses éléments, y compris les étuis, les amorces, la poudre propulsive, les balles ou les projectiles, utilisés dans une arme à feu, à condition que ces éléments fassent eux-mêmes l’objet d’une autorisation dans l’État membre concerné ;" Wer mag kann es hier nachlesen: https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2022/02/02/a49/jo
  3. Ein Name wie ein Donnerschlag, von "Fans" auch gerne als KGB bezeichnet.. und leider gar nix gemein mit den Produkten gleichen Namens. Muß der Mann bei der ADD nicht bald mal in Rente? Der drangsaliert die LWB doch schon ne halbe Ewigkeit.
  4. @PetMan Unabhängig davon habe ich einen Song kennengelernt, der mir bisher entgangen war. Auch wenn der Weird Al damit natürlich eine ganz andere Absicht verfolgt hatte.
  5. Und mit Halbautomaten ist es noch viel schlimmer. Eine Saison DSU mit vier LW Disziplinen durchziehen, dazu dann noch 2 Kurzwaffendisziplinen, da kommt schon gut was zusammen und man war noch gar nicht für den Spaß schießen 😂
  6. Also ich habe die Verbringungsgenehmigung für Munition hier im Kreis MZG-Wadern ohne Probleme bekommen, jeweils 5000 Stck. für die von mir beantragten Kaliber. Zuerst wollte man mir auch nur 1000 zugestehen, aber nachdem ich immer wieder gefragt habe, wo ich die Regelung zu dieser Beschränkung finden kann, wurden es 5000 😉 Damit kann ich leben, gekostet hat das Teil 25 €. Anders sieht es seit Oktober mit Treibladungspulver aus, auf der BAM Webseite erhält man seit Oktober 2019 den Hinweis, daß die fälligen Gebühren nun nach Aufwand berechnet werden - niemand weiß bisher, was das bedeutet. Ich habe den Spaß mit vielen Telefonaten mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Berlin durchgezogen, weil meine "Freimenge" vor Ablauf der Gültigkeitsdauer aufgebraucht war (angeblich hat man dort so einen Fall noch nie gehabt). Es hat dann bis nach Fastnacht gedauert, bevor ich eine neue Genehmigung in Händen hielt. Was die wohl kosten wird? Ist mir aber egal, denn es ist für mich der am nächsten gelegene Pulverhändler und ich fahre auf meinem Arbeitsweg nur 5 km Umweg, wenn ich etwas brauche - daher müssen die BAM-Kosten gewaltig werden, bis sich das für mich nicht mehr rechnet. Die Luxembourger Seite, sprich die ITM, bearbeitet die eingereichten Unterlagen nach wie vor unbürokratisch und kostenfrei. Bis auf die unklare Gebührenlage dürfte nun durch meine langen Telefonate mit Berlin der Weg für andere Antragsteller etwas leichter sein. Ich habe nach bestem Wissen versucht, den Leuten dort eine Vorstellung davon zu vermitteln, wie sich ein nicht ganz kleiner Pulverbedarf bei einem aktiven Schützen zusammensetzen kann.
  7. Mein Vorstand, ebenfalls Saarland, will auch erst das ok vom OA. Hoffentlich sind nicht noch Tennisspieler, Rasenschacher, Sackhüpfer und andere Sportarten vor den Schützen in der Warteschlange. Achnee, kann eigentlich nicht sein, die machen das nämlich einfach ohne viel Bohei 😉 Ich weiß nicht, warum gerade in Schützenkreisen immer nochmal eine Stufe schärfer mit den eigenen Leuten verfahren wird, als bestehende Regelungen es verlangen.
  8. Hehe.. auf genau diese Instanz warte ich auch. Und auf eine Antwort meines Vorstands.
  9. Entsprechend des heutigen Beschluß des saarländ. Ministerrats, sollte im Saarland ab Montag wieder eine Aufnahme des Trainingsbetriebs möglich sein. Es wird explizit von allen Sportanlagen gesprochen: https://www.saarland.de/6767_255868.htm
  10. @swh006 Merci, habe das an meinen Präsi weitergegeben. Ich denke auch, daß sich lokal nur die verfügten Auflagen unterscheiden können. Eine generelle Versagung durch die Behörde muß (anfechtbar?) begründet werden.
  11. Gibts irgendwo im Saarland auch schon Vereine, die wieder offen sind? Ich brauche "Präzedenzfälle", um meinen Vorstand zu füttern...
  12. Bei uns im Verein galt in den frühen 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts eine Benelli 90M3, Desert Eagle .44 und ein Schwedenmauser als Grundausstattung Der Rest war/ist ausbaufähig, es wurden auch viele 210er SIGs eingereiht. Generell hatten/haben wir eine recht große Tendenz zu den schönen Produkten aus der Schweiz
  13. Guten Abend liebe Kollegen aus der Schweiz, vielleicht weiß einer von euch noch Rat, ich habe mit der Elektronik der FP 152 folgenden Problem: Vielen Dank und viele Grüße, Franz
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