Also ich habe die Verbringungsgenehmigung für Munition hier im Kreis MZG-Wadern ohne Probleme bekommen, jeweils 5000 Stck. für die von mir beantragten Kaliber. Zuerst wollte man mir auch nur 1000 zugestehen, aber nachdem ich immer wieder gefragt habe, wo ich die Regelung zu dieser Beschränkung finden kann, wurden es 5000 😉 Damit kann ich leben, gekostet hat das Teil 25 €.
Anders sieht es seit Oktober mit Treibladungspulver aus, auf der BAM Webseite erhält man seit Oktober 2019 den Hinweis, daß die fälligen Gebühren nun nach Aufwand berechnet werden - niemand weiß bisher, was das bedeutet. Ich habe den Spaß mit vielen Telefonaten mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Berlin durchgezogen, weil meine "Freimenge" vor Ablauf der Gültigkeitsdauer aufgebraucht war (angeblich hat man dort so einen Fall noch nie gehabt).
Es hat dann bis nach Fastnacht gedauert, bevor ich eine neue Genehmigung in Händen hielt. Was die wohl kosten wird? Ist mir aber egal, denn es ist für mich der am nächsten gelegene Pulverhändler und ich fahre auf meinem Arbeitsweg nur 5 km Umweg, wenn ich etwas brauche - daher müssen die BAM-Kosten gewaltig werden, bis sich das für mich nicht mehr rechnet.
Die Luxembourger Seite, sprich die ITM, bearbeitet die eingereichten Unterlagen nach wie vor unbürokratisch und kostenfrei.
Bis auf die unklare Gebührenlage dürfte nun durch meine langen Telefonate mit Berlin der Weg für andere Antragsteller etwas leichter sein. Ich habe nach bestem Wissen versucht, den Leuten dort eine Vorstellung davon zu vermitteln, wie sich ein nicht ganz kleiner Pulverbedarf bei einem aktiven Schützen zusammensetzen kann.