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Andrè1

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Alle Inhalte von Andrè1

  1. Antwort auf: ist mir echt zu blöde, diese spekulationen und blödes angemache hier ! Dann setz halt nicht solch eine S******e ins Netz.
  2. Genau den Link wollte ich auch hier reinsetzen - bevor mir der blöde Rechner abgekackt ist. Dafür hab' ich noch zwei nette Langwaffenbilder: Gruß André
  3. http://www.egun.de/market/item.php?id=181363 Aua. Gruß André
  4. In Antwort auf: Meine Erfahrung: die wahren Schnäppchen findet Ihr NIE im Net , weil sich dort kaufgeile User darum kloppen , sich obwohl und gerade weil persönlich bekannt, gegenseitig hochdrücken. Kommt ganz darauf an,zu welcher Uhrzeit die Auktion ausläuft. Gruß André
  5. Wenn Du die Ansprüche,die Du an andere User stellst - Zitat: "vor dem Schreiben bitte Gehirn einschalten" - ,auch als Maßstab für Deine eigenen Handlungen anlegen würdest,dann könntest Du der Argumentation von frosch auch folgen... Gruß André
  6. Tolle "Rechts"grundlage... Gruß André
  7. Das Gegenteil von erlaubt ist für mich ( wahrscheinlich bin ich da nicht der einzige ) verboten. Und wenn Du ersteres in Frage stellst,so heißt das im Umkehrschluß,daß es aus Deiner Sicht verboten ist,logisch oder? Außerdem: Erlaubt heißt noch lange nicht erwerbscheinfrei. Letzteres hat gecko auch nicht behauptet... Gruß André
  8. http://www.gefahrgut-heute.de/docs/begrmenge.html http://www.gefahrgut-heute.de/docs/klasse1.html Gruß André
  9. Beim K98 : Gezogen. Zum Ende hin sollen sie auch gehämmert worden sein. Gruß André
  10. So,war Montag auf'm Amt zwecks Voreintrag für 2.KW. Tja,was soll ich sagen,hab' meine WBK eben ( mit dem gewünschten Eitrag versteht sich ) per Post zurückbekommen. Gruß André
  11. Bei uns war es so. Hatten zwar noch einige MG´s mit Feld-Zug-Profil in der WaKa,die wurden jedoch nur in Verbindung mit Manövermun genutzt.
  12. In Antwort auf: Wohlgemerkt: wir sprechen von 3 bzw. 4 Waffen für eine einzelne Disziplin! Wenn ich Ralf richtig verstanden habe,so ist genau das nicht der Fall... Gruß André
  13. Zitat: Original erstellt von Smithy: Begründung: Im Bedürfnis stand ja nur .."Waffe cal. .45" Ich halte diese Begründung für abenteuerlich,weil dieses "Bedürfnis" - im Zusammenhang mit dem Voreintrag - die Erwerbserlaubnis für die Pistole im genannten Kaliber darstellt. Der Erwerb des Wechselsystems ist ein anderer Vorgang. Ich bin zwar schon die ganze Zeit am suchen,konnte aber im I-Net bis jetzt noch nichts zur Thematik des Mun-Erwerbs für ein WS finden. Gruß André
  14. Für ein WS im kleineren oder gleichen Kaliber ist gar kein Bedürfnisnachweis erforderlich. Gruß André
  15. Zitat: Original erstellt von Mike Brauer: Jetzt bleibt mal auf dem Teppich und vergleicht auch mal die Preissteigerungen in anderen Branchen. Ich fürchte,da spielt Tom nicht mit - Waffen-Online. Ps: Wenn man das mit den Geco Mun-Preisen hier liest ( hier 198€,da 180€ ],dann muß man ja schon fast hoffen,daß es sich nicht um einen Druckfehler bei Frankonia handelt. Gruß André
  16. @Eismann Hab´s zwar als Frage formuliert,war aber mehr als Aufforderung gemeint,hier doch mal die Preise "alt" und "neu" zu vergleichen... Kaufen würd´ ich mir das Teil schon,wenn ich die Kohle dafür übrig hätte. Ps: Die Geco 9mm 124grs VM ist mit 150€/1000 im neuen F-katalog ausgeschrieben.
  17. Hat schon mal jemand den "neuen" SL8 Preis gesehen? Gruß André
  18. Ja,fett Mucke in der Karre ist was feines. Gruß André
  19. Dann kommt halt das Gesetz gegen "Scheinjäger". Gruß André
  20. Zitat: Original erstellt von Michael Stukenkemper: Hallo Leute, habe alle gecipten Patronen inkl. bemaßter Zeichnungen. Bei Bedarf bitte melden! MFG Michael Stukenkemper Ich glaube,da hast Du Dir jetzt was eingebrockt. Gruß André
  21. @hsg Das habe ich beim 1. Lesen auch gedacht,aber vielleicht hat die Tante die Waffe erst vor kurzem geerbt? Also Small-Bore,klär´ uns mal auf. Gruß André
  22. Diese Erfindung existiert bereits. Ich glaube in Visier gab es dazu mal einen Bericht. Gruß André
  23. Auch die KK-Bastler haben die die Vorzüge eines gezogenen Laufes erkannt. Auch mal auf die Schaltfläche "Full Report" klicken. http://www.spudtech.com/research.html @UE Falls Dir der Link irgendwie bekannt vorkommen sollte - jaaa,ich hab ihn aus Deinem Visier-Beitag "geklaut". Ps:Irgendwo im Netz gabs ein paar lustige Bilder von einem Van - nachdem er,zur Gaudi,als Ziel von Kürbis-Kanonen herhalten mußte. Sah ziemlich übel aus,das Teil. Ach nochwas: Wie sieht´s eigentlich mit dem Verschießen von ( unreifen ) Pfirsichen aus - gelten die als Hartkerngeschosse ? Gruß André
  24. @Small-bore Du warst,denke ich mal,gar nicht gemeint. Gruß André
  25. @Small-Bore Ich glaub Du hast mich mißverstanden. Meine Frage nach dem Paragraphen bezog sich auf die zitierte Aussage von Wizzard. Mit dem Hinweis auf das Waffg wollte ich klar machen,daß nur jemand einen solchen benötigt,der seine Schußwaffen FÜHREN will. Die Verw-Vorschrift geht hier noch einmal näher auf die Bedingungen ein,die das Führen und die Schußbereitschaft erfüllen. D.h. sind diese Punkte nicht erfüllt,kein Führen im Sinne des Gesetzes und daher kein Waffenschein nötig. Alle Klarheiten beseitigt? Gruß André
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