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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Greg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich kenne die Gesetze. Die haben sich NICHT geändert. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Greg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich bin mir sehr sicher, daß hier noch nichts sicher ist. Bei unserer "Rechtsprechung" kann ich mir vorstellen, daß alles Recht sein könnte: - ich mache mich alleine durch das Aufbewahren strafbar, letztlich BESITZE ich Waffen die ich gar nicht besitzen dürfte - ich darf sie aufbewahren aber nicht anfassen - ich darf sie führen Welches davon stimmt wird uns erst in vielen vielen Jahren irgendwer sagen. Momentan habe ich kein Wissen darüber, daß sich an meinen Berechtigungen irgendwas geändert hat. Ich bin verpflichtet (was ein Schwachsinn) die aktuellste Gesetzeslage zu kennen, ich bin NICHT verpflichtet die aktuellste Rechtsprechung zu kennen. Ergo muß ich nicht jedes Urteil lesen und einen offiziellen Widerruf meiner WBK Einträge habe ich nicht bekommen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Greg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Danke, bin halt nur dummer Ingenieur. Wenn bei mir eine Brücke versagt, dann nenne ich es so und sage nicht "die Brücke könnte für eine weitere Verwendung eingeschränkte Funktionalität besitzen und es ist nicht auszuschließen daß durch die eingeschränkte Funktionalität Gefahr für Dritte ausgehen könnte". :-) -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Greg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Mit Urteil vom 7.3.2016 in der Sache 6 C 59.14 erklärte der 6 Senat: „Ein generelles Besitzverbot im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG enthält § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG für halbautomatische oder automatische Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können.“ Zumindest ich besitze einige davon. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Greg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Warum? Man schwärzt keinen an, sondern fragt so offiziell wie es nur geht, ob es so ist. Im übrigen hat das Gericht mit einem Schlag hunderttausende Menschen zu Straftätern gemacht. Was brauchst Du noch um "nicht vorsichtig zu sein"? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Greg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Greg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Greg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich möchte trotzdem die Frage stellen, was man gegen die Vollpfosten machen kann, die das Urteil verbrochen haben. Auch wenn die Aussicht auf Erfolg aufgrund der Tatasache wer darüber entscheidet, winzig sein dürfte, möchte cih das nicht ungeschehen lassen. Hat da schon jemand etwas unternommen? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Greg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich bin strikt gegen das Urteil, wonach man sagen darf, alle Polizisten seien Bastarde. Allerdings ist es gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung von der freien Meinungsäußerung gedeckt. In diesem Sinne: Alle Richter sind Bastarde. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Greg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nein, eben nicht und hört auf mit dem vorauseilenbden Gehorsam und erst Recht mit dem "Mumpitz", es wird keiner handlungsunfähig. Wenn ich mit einem Rosagewehr mit grünen Plüschapplikationen nur an ungeraden Tagen bei Vollmond auf die Jag gehe, dann ist das mein gutes Recht und kein Pimpf wird es mir wegnehmen, ohne Gegenwehr von mir. Ich benutze fast ausschließlich Halbautomaten. Jagdlich, sportlich, etc. Warum? Weil ich KANN und WILL. Es gibt momentan noch keine Rechtsgrundlage aufgrund derer ich mich gehalten sehen würde meine HA in den Schrank zu stellen. Und selbst eine Anzeige ist noch kein Urteil. Ein solches ist vielleicht mit einem Münzwurf zu vergleichen, aber auf jeden Fall würde ich mich wehren. Warum? Weil ich Eier habe und weil ich die Schn.. voll habe von der Gängelung durch jeden dahergelaufenen. Wenn wir ALLE zusammenhalten würden und damit meine ich alle DEUTSCHEN, wäre es denen da oben nicht so leicht. Gerade wird der Modellflug gekillt und weil es "nur" ein paar hunderttausende Menschen sind und weil Amazon den Himmel für sich haben möchte. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Greg antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Deutscher Aufstand in der DDR Aufstand in Ungarn Aufstand in der Tschechoslovakei Aufstände in Polen Krieg in Jugoslavien England gegen Argentinien Diverse Kampfeinsätze der Beundeswehr Krieg in Ukraine Ich weiß nicht wie man auf 70 Jahre kommt. -
Du wirst lachen, aber die "ersten" hundert, oder sogar paar hundert Grad gibt es wirklich für Pfennige. Hier hätte es gereicht, das Patronenlager zunächst in eine Metallhülse einzubinden (Schrumpfen, Nieten, schrauben, bla), die mehrere dünne Rippen hat, die die Wärme nicht so gut transportieren. Diese Hülse könnte dann direkt in PA eingespritzt sein. Wenn man die Hülse auch noch so geschickt gestaltet, daß dort Luft hinkommt, bin ich sicher, daß das Problem bereits WESENTLICH entspannt wäre. Die Hülse könnte z.B. Aludruckguß oder Strangpreßprofil sein und so nur Pfennige kosten. Hätte eventuell auch den Vorteil, daß der Lauf einfacher tauschbar wäre und die Spritzteile könnten vollautomatisch laufen. Zudem bräuchte das Patronenlager dann einen kleineren Durchmesser, ohne die jetzigen "Rippen", sprich Rohmaterial in kleinerem Durchmesser mit weniger Bearbeitung und damit billiger. Alles in allem wäre vielleicht überhaupt keine Kostensteigerung drin und wenn, dann kaum der Rede wert. Ohne es durchzurechnen lehne ich mich aus dem Fenster und behaupte eine solche Hülse, bei sonst identischen Dimensionen, würde die Temperatur am Kunststoff nach Testende locker um 100K senken. Das ist in dem Fall viel.
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Vor allem wäre das SO einfach, diese Temperatur an der Schnittstelle Metall / Kunststoff um 100°C zu senken. Da fallen mir eine Zillion Lösungen ein. P.S. Wir bauen Ventile bis 1000°C Dauertemperatur.
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Eventuell haben wir uns mißverstanden. Ich habe Dein Posting so verstanden, daß DIESER Kunststoff kein Standard ist. Wenn es die Art der Befestigung ist, gebe ich natürlich Recht, aber das hatte ich ja auch schon geschrieben, daß das großer Murks ist.
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Sorry, aber das ist Standard. Die üblichen Kunststoffe wie PVC, PP, ABS verlieren die Festigkeit ab 60°C. Für wichtige Anwendungen (Druckbehälterbau) sind diese Temperaturen zwingend einzuhalten. Der einzige noch halbwegs vernünftig spritzbare Werkstoff, der Temperaturen bis ~180°C aushält ist PES und dies dürfte auch der verwendete Werkstoff sein. Danach kommen nur noch Exoten, meist Fluorvernetzt. PFA wäre noch spritzbar, ist aber aus anderen Gründen völlig ungeeignet. Natürlich gibt es Kunststoffe, die auch noch ~280° aushalten, aber die willst Du auch nicht verwenden aus anderen Gründen. Macht Euch bewußt: Kunststoff ist (seeeeehr einfach gesagt): Leder. ------------------------------------------------------ Die Frage ob man es hätte anders machen sollen, ist im Nachhinen schlicht falsch. Die Frage kann nur lauten: was wurde gefordert? Letztlich liefert der Lieferant das was der Kunde will. Wenn der Kunde nach Jahren / Jahrzehnten feststellt, er will etwas anderes, kann es nicht die Schuld des Lieferanten sein. ------------------------------------------------------- Davon abgesehen: - ich halte nichts davon Kunststoffe (die alle um Zehnerpotenzen höhere Temperaturausdehnungskoeffizienten haben als Metall) so an Waffen anzubauen, daß sich dadurch die Präzision der Waffe verändert. - ich halte auch nichts davon, das Patronenlager in Kunststoff einzuspritzen. Kunststoffe sind hervorragende Isolatoren und sowmit kann die Wärme nicht weg - man hätte durchaus den Verschluß so im Kunststoff betten können, daß die Temperaturen nicht sofort in den Kunststoff kommen. Das war hier definitiv nicht beabsichtigt - man hätte zumindest die Visierung am Lauf befestigen können, oder zumindest über Metallverbindungen Davon abgesehen 2.: ich vermute, daß der normale, 80% Soldat mit seiner Waffe so gut wie nie weiter als 150m schießt und trifft. Egal womit.
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Jetzt hast Du es mir gegeben, ich gehe jetzt in den Keller, (der voll mit Waffen und Munition aus den USA ist) um dort zu weinen.
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ALs erstes würde ich ihn wegen Betrug anzeigen. In vielen Fällen reicht das schon. Alles andere kostet Geld. In einem Fall den ich hatte ging es um einennummerngleichen, blanken, originalen, nicht überarbeiteten K43 für über 5.000,-€ Nach fast 4 Jahren, zwei Gutachten und drei Instanzen bekam ich mein Geld mit Zinseszins zurück. War eine sehr gute Geldanlage. Seither kaufe ich nichts hochwertiges mehr in solchen Foren sondern nur noch bei HH. Wegen 30 Euro würde ich keinen Anwalt beauftragen, aber die Anzeige würde ich machen.
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Mumpitz. Aber mach den Leuten nur Angst. Ich habe fertig.
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Ich habe noch vergessen zu sagen, daß man praktisch alles online machen kann. Da es aber Behörden sind, sollte man das mit ausreichender Vorlaufzeit (~3 Monate) machen. Die Amis sind so pragmatisch, daß man selbst einen Pilotenschein online beantragen kann, online zahlen kann und sich den Flugplatz aussuchen kann, wo der Pilotenschein dann hinterlegt wird. Wie üblich dauert die Rückfrage beim deutschem Amt (LBA) am längsten.
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Quatsch. 1. Auskunft vom Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives einholen. Falls die zustimmen: 2. Einfuhrgenehmigung in Deutschland ausstellen lassen 3. Wasauchimmer in USA kaufen 4. Genehmigung unter Vorlage der Auskunft vorlegen Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives 5. Ausführen 6. in Deutschland Einfuhrgenehmigung vorzeigen 7. Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Bei manchen Gegenständen hat das o.g. Büro von mir verlangt einen Jagdschein in den USA zu lösen. Und ich sage es nochmal: bei einem Mündungsfeuerdämpfer oder Pistolengriff würde ich nicht ein Mal fragen. Und Du kannst jetzt noch 100 Gesetze vorlesen und Leuten Angst machen. Du zählst bestimmt auch zu denen, die vor Antritt jeder Autofahrt ihre Licht- und Signalanlage prüfen. Oder?
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Mal ne Frage: bist Du eventuell Händler, der Wert darauf legt, daß keine "normal Sterblichen" selbst einführen? Nein, ich werde es mit Dir nicht weiter diskutieren. Die Angaben, die man benötigt habe ich gemacht, den Nachweis, daß ich die Sachen LEGAL aus- UND eingeführt habe, habe ich schon mehrfach gebracht. Mit ein bißchen Nachdenken kommst Du selbst auf die Lösung, aber nur wenn Du es auch willst. Diejenigen die interessiert sind, können sich gerne bei mir melden.
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OMG. Wenn jemand WIRKLICH so eine Angst hat und nicht weiß ob es legal geht, der soll sich im VORFELD eine Einfuhrgenehmigung in Deutschland besorgen (so machte ich das zuletzt mit meinen 120kg Munition in .338LM). Mein Sachbearbeiter erstellt dann problemlos eine Genehmigung, die bei der Einreise von der Polizei einfach nur abgenickt wird. Damit ist man diesseits auf jeden Fall legal. Und ja, der Preisunterschied, reicht LOCKER für mehrere Ersatzflüge. Auf der anderen Seite unterscheide ich dann dazwischen ob es Mumpitz ist wie ein Pistolengriff, für den ich SICHER keine Papiere ausstellen lasse, oder z.B. die besagten 120kg Munition. Es gibt einen großen Unterschied, ob man HÄNDLER ist, oder Sachen für den Eigengebrauch braucht (Jäger) und da sind dann ganz andere LEGALE Wege möglich. Bei Sachen wie einem MFD kann man das Teil VOR dem Einchecken vorzeigen, man darf es ja LEGAL in den USA mit sich tragen, und fragen, ob man es problemlos ausführen darf. Wenn sie nein sagen, bleibt es eben da. Das hat alles mit Risiko nichts zu tun. Als Auskunft empfehle ich u.a.: Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms. Und als eine richtige Antwort in manchen Fällen, den für wenige Dollar in den USA gelösten Jagdschein. Und wer bei einem Holz - Pistolengriff Bedenken hat, dem kann ich eh nicht helfen, der sollte das Klo am besten nicht verlassen. NIE!
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Lesen hilft.
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Meine Fresse, lauter Reichbedenkenträger hier. Was ich mache hat NICHTS mit Glück zu tun, sondern mit der Gesetzeslage und das was hier manche erläutern ist schlicht Bullshit in Reinkultur. Ich habe vor einem Jahr 150kg Munition als Privatperson LEGAL aus den USA ausgeführt und LEGAL in Deutschland eingeführt. Bei einem MFD würde ich nicht mal ein Stück Papier bewegen, zur Not ist das ein Auspuffteil für mein Modellflugzeug.
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Ich habe schon diverse mitgebracht. Gab noch nie ein Problem damit. Nicht ins Handgepäck, sondern in den großen Koffer. "Any gunpart" ist bullshit, gehärt da auch der "Gun case" von pelican dazu?