Nein CM, da kann ich Dir nicht zustimmen. Ich kann zwar problemlos jede meiner Jagdwaffen auch im Dunkeln zerlegen und wieder zusammensetzen, laden und entladen natürlich auch, aber das ist NICHT der Punkt.
JEDES weitere Verbot ist SCHWACHSINN!!
Es ist mir kein Fall bekannt, der auch nur den geringsten Anlaß zu dieser Regelung gegeben hätte. Wir haben mehr als genug Verbote, Gebote und Gesetze und ich glaube es gehört mal wieder aufgeräumt und mit einem weißen Blatt angefangen, der Krebs wuchert nämlich munter weiter.
WENN man dem Bürger sagt, daß "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", dann dürfen die Gesetze insgesamt nicht länger sein als das was jeder im Kopf behalten kann. Vor allem müssen sie so klar sein, daß es nahezu jeder verstehen kann, der lesen kann.
Ich bin mir sicher, daß wir mit einem GESAMT - Gesetzesbuch besser zu Recht kämen, das nur 200 Seiten lang ist. Beim Waffenrecht würde eine halbe Seite vollkommen reichen. Für den Anfang würde ich sogar riskieren nur eine Zeile zum Waffenrecht zu schreiben.
Die erste UNÄNDERBARE Zeile im Gesetzesbuch wäre bei mir: das Gesamte Volumen dieses Gesetzestextes darf NIEMALS 200 Seiten DIN A4 mit Schriftgröße 12px überschreiten. Sobald irgendjemand etwas hinzufügen will, muß er etwas anderes streichen.