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Antwort auf: ein Bild von der Büchse war bei WO-Dorfmark zu finden. Diese isses Gruß Michael
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Legale Waffenkäufer generell sozialschädlich
Michael Grote antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Antwort auf: Antwort auf: Hallo ich habe heute von Frau Dombrowski, Vorzimmer Polizeipräsident Potsdam das AZ bekommen wo der Spruch drinstehen soll. Also AZ OVG Münster vom 11.11.2002 20B1832/02. Kann man das Überprüfen und wie? Steven Entscheidungsdatenbank NRW Dort das Aktenzeichen 20 B 1832/02 eingeben (mit Leerzeichen vor und nach dem B) Nun habe ich das schon dreimal gelesen und immer noch nicht verstanden. Offensichtlich bedarf es dazu besonderer Gehirnwindungen, die mir als Ingenieur fehlen Kann mir das mal einer ins Hochdeutsche übersetzen? Gruß Michael -
Spielzeugwaffenregelung-BKA Feststellungsbescheid
Michael Grote antwortete auf muni's Thema in Waffenrecht
Antwort auf: Fazit: Schön, wie hier wieder mal ordentlich gegen die Lehrer gestänkert wird. Macht ja auch echt Spaß drüber zu lästern, wie eine dumme, unqualifizierte Lehrerin (Lehrer eben!) mal wieder total überreagiert hat. Nur wahrscheinlich seid ihr auch die Ersten, die in einem Fall wie Erfurt und Meißen dem Lehrer vorwerfen versagt zu haben... Irrtum! Das Problem ist nicht die Lehrerin oder der Lehrer, sondern díe Gesellschaft, in der wir leben. Eine Gesellschaft, in der viele Eltern ihre Verantwortung für die Kinder nicht selber warnehmen wollen, sondern sie auf die Schule und den Staat abschieben, kann und wird nicht anders reagieren, als sie es heute tut. Und in diesem Kontext bleibt vielen Lehrern auch keine Alternative. Auch in Deinem Fall musstest Du einschreiten. Ich kann mir gut vorstellen, was passiert wäre, wenn eines der anderen Kinder der Klasse von dem Magazin zu Haus erzählt hätte und ein aufgeregter Elternteil dann beim Schulleiter Panik machen würde. Und das auch noch vor dem hintergrund, dass Du selber "Waffennarr" bist. By the way: In Niedersachsen gibt es einen Erlaß, dass das Mitbrigen von Waffen aller Art und anderen gefährlichen Gegenständen in die Schule und auf das Schulgelände verboten ist. Und die Schüler und Eltern werden auch jedes Schuljahr wieder darauf hingewiesen. Gibt es vergleichbares auch anderswo? Gruß Michael -
Spielzeugwaffenregelung-BKA Feststellungsbescheid
Michael Grote antwortete auf muni's Thema in Waffenrecht
Antwort auf: Antwort auf: Antwort auf: bin heute begeisterte Schützin und Jägerin und meine, vernünftig mit Waffen umgehen zu können. Einer "begeisterten Schützin und Jägerin", die noch dazu auch fleissig bei WO mit dabei ist, hätte ich mehr Fach- und Sachkunde und einen sensibleren Umgang mit dieser Materie zugetraut. Aber man lernt nie aus... Gruß Michael Fach-und Sachkunde: Sorry, kenne mich leider in erster Linie mit den für mich relevanten Waffentypen aus und bin nicht allwissend. Sensibler Umgang: War mir klar, dass da die Meinungen auseinandergehen. Bedeutet aber für mich im Umfeld Schule, die Augen aufzuhalten. Als Lehrer schaue ich den Kindern nur vor den Kopf und kenne sie längst nicht so gut wie ihr eure Kinder zuhause. Es geht nicht um Allwissenheit, sondern darum, was wesentliche Teile einer Schußwaffe sind.Ich zitiere: Antwort auf: Es liegt ein Magazin einer P99 vor - Kaliber ganz offensichtlich nicht 9 mm (das würde ich ja kennen) sondern kleiner, ich tippe daher auf Softair. Dürfen Kinder/Jugendliche sowas besitzen und wenn ja, ab welchem Alter? Dass Magazine keine wesentlichen Teile einer Schußwaffe und somit erlaubnisfrei sind, das ist meines Erachtens schon Bestandteil der Sachkunde. Oder irre ich hier? Wenn das so für "scharfe" Waffen gilt, gilt es doch erst recht für erlaubnisfreie Waffen. Gruß Michael -
Spielzeugwaffenregelung-BKA Feststellungsbescheid
Michael Grote antwortete auf muni's Thema in Waffenrecht
Antwort auf: bin heute begeisterte Schützin und Jägerin und meine, vernünftig mit Waffen umgehen zu können. Einer "begeisterten Schützin und Jägerin", die noch dazu auch fleissig bei WO mit dabei ist, hätte ich mehr Fach- und Sachkunde und einen sensibleren Umgang mit dieser Materie zugetraut. Aber man lernt nie aus... Gruß Michael -
Antwort auf: ... offensichtlich wird die Diskussion unsachlich. Schade, daß das Niveau derart absinkt. Woran das wohl liegt. Könnte Unbelehrbarkeit eine Ursache sein? Das Thema haben wir hier nun schon wer-weis-wie-oft durchgekaut. Neue Argumente haben sich nicht ergeben. Eine Zusammenfassung aus meiner Sicht: - WS mit gleichen oder kleinerem Kaliber sind bei ordnungsgemäßen Besitz der Grundwaffe erwerbsfrei. - Erwerbsfreie Waffen werden im Regelfall nicht in eine WBK eingetragen (hier agieren die Behörden regional sehr unterschiedlich, ggf. den SB fragen). - Bei Verkauf der Grundwaffe erlischt die Berechtigung zum Besitz des WS. - Der Mun-Erwerb hängt stark von der aktuellen Auslegung des WaffG durch den Verkäufers ab. - Die Lösung hierzu ist auf mehreren Wegen möglich (erläuternder Eintrag in der WBK, separater MES, ...), am besten mal mit dem Verkäufer und/oder mit dem zuständigen SB klären. Gruß Michael
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Antwort auf: F Hab ich mir gedacht! In D wäre es zu einer oder mehreren fetten Gerichtsverhandlungen gekommen, in denen sich der Überfallene für seine überzogene Aktion hätte verantworten müssen. Gruß Michael
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In Antwort auf: Hallo, ja, das "n" liegt gleich neben dem "b" und das Textprogramm beanstandet "Ansprache" natürlich nicht. Als : Wir haben uns immer an unsere "Absprache" gehalten. Gruss Spa Und das "o" liegt gleich neben der Leertaste Was hast Du nur für eine Tastatur Gruß Michael
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In Antwort auf: Wenn ich vorsätzlich im Dunkeln durch den Wald renne, kann ich ja auch nicht den Waldbesitzer verantwortlich machen, falls ich gegen einen Baum renne. Attila, das glaubst Du! Die Realität sieht (oder sah) aber anders aus: Ein niedersächsisches Forstamt ist zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt worden, weil ein Moutainbiker im Dunklen beim Befahren einer Rückeschneise einen Graben übersehen hat und gestürzt ist. Daraufhin sollte im neuen Nds Waldgesetz ein nächtliches Begehungsverbot des Waldes verankert werden, was aber nicht geklappt hat. Vor einem deutschen Gericht ist also nichts unmöglich! Gruß Michael
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Nobody, im Prinzip hast Du ja recht - aber es gibt eine Ausnahme. Wenn in den Genehmigungs- und Betriebsauflagen Gehörschutz vorgeschrieben ist oder der Verein sich selbst dieses zur Auflage gemacht hat, dann (und nur dann) muss die Aufsicht dieses auch durchsetzen. Wie weit die Aufsicht bei dieser Durchsetzung geht, ist wiederum seine Sache (hängt von der Auflage ab). Gruß Michael
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Michael Grote antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Was passiert wenn ich wissentlich gegen die AGB verstosse? Du kannst zivil- als auch strafrechtlich belangt werden. Zivilrechtlich sicherlich, starfrechtlich ja wohl nur, wenn zusätzlich zu dem Verstoß gegen die AGB auch ein strafrechtsrelvantes Delikt vorliegt. Beispiel: Transport einer legalen Waffe in der Bahn: Verstoß gegen AGB, nur zivilrechtlich ahnbar. Transport einer illegalen Waffe in der Bahn: Vertoß gegen AGB und WaffG, zivil- und strafrechtlich ahnbar. In Antwort auf: Ich sehe schon wir brauchen DRINGEND (!!!) weitere Gesetze und Verordnungen die dies endlich mal klarstellen! Diese Rechtsunsicherheit ist ja unerträglich! Nein. Wir haben schon mehr als genug Gesetze. Da hast Du völlig recht! Gruß Michael -
In Antwort auf: Eine Alternative wäre vielleicht, wenn Michael und ich, Dir die Rechnung schicken, die Samstag aufläuft Welche Rechnung? Gruß Michael
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In Antwort auf: Tja Six, wo ich wohne steht in meinem Profil. Genau wie bei Dir, allerdings kann mein Routenplaner kein Erkenrode finden, so das ich nicht mal einschätzen kann, ob sich die Tour für ein Bier lohnt Gruß Markus Erkenrode liegt in der Nähe von Braunschweig, ist also gar nicht so weit bis nach "Region Hannover". Ob sich die Tour lohnt, musst Du aber selber entscheiden Gruß Michael
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Ich war gerade mal wieder auf einem der schon mehrfach genannten Alternativboards. Und es war entnervend langsam... Tom, Du hast recht. Entweder richtig (und das kostet etwas) oder garnicht (naja, überhaupt nicht, ich weiss nicht). Aber für richtig würde ich schon was springen lassen! Ein weiterer Punkt, der mich immer wieder an WO erfreut und von anderen Foren (DWJ, WuH, um nur ein paar zu nennen) fernhält, ist diese sinnvolle Einrichtung, die mich gleich zum ersten ungelesen Beitrag eines Threads springen lässt. Ein Ende von WO wäre zwar nicht der Weltuntergang, aber kurz davor Gruß Michael
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In Antwort auf: Euer Angebot auf ein Bierchen nehme ich gerne an. Wann passt es denn ? Gruß Markus Markus, Du? Am Samstag nachmittag in der Jagdhütte oder am Montag oder Dienstag abend in Paris, kannste Dir aussuchen Gruß Michael
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In Antwort auf: Respekt - ich lade den Heroe hiermit zu einem Bier ein !!! Ich auch! Wenn er mal ins Weserbergland kommt, ist er herzlich eingeladen von Michael
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In Antwort auf: Den einen oder anderen Euro wäre mir das Forum auch wert. Kann mir garnicht vorstellen, wie es ohne wäre. Dem kann ich mich nur anschliessen. Mit einer Zahlung auf freiwilliger Basis - um die Gelegenheits- und "mal eben reinschnupper"-User nicht abzuschrecken. Ich bin ja damals auch "einfach so" reingeschnuppert und dann dageblieben. Hätte WO Geld gekostet, wäre ich heute (bedauerlicherweise) nicht hier. Also, Tom, schreib mich auf die Liste der Zahlungswilligen Gruß Michael
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In Antwort auf: Das Umgehen mit feuergefährlichen Mitteln in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet. Stephan, demnach dürft Ihr in Eurer Wohnung auch kein Fondue zelebrieren und Du darfst auch nicht Dein Benzin- oder Gasfeuerzeug nachfüllen. Ob das so rechtens ist? fragt sich Michael
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Full ACK! Michael
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Moin, ich bin zwar weder Anwalt und Dank eigenem Haus auch nicht mit solchen Regelungen erfahren, aber ich würde folgendermaßen argumentieren: - Du lagerst gar keinen Sprenstoff. - Das Lagern und der Umgamg mit Treibladungspulver ist Dir von Amts wegen erlaubt. Wenn das irgendwie gefährlich wäre, hätte das Amt das sicher längst verboten. - Somit ist Dein Pulvervorrat ungefährlicher als die schon genannten Farb- und ähnliche Sprühdosen, Benzinkanister etc. Aber eins würde ich auf jeden Fall machen: einen erfahrenen Anwalt einschalten. Rechtsschutz hast Du doch wohl, oder? Wäre aber jedem Wohnungseingentümer gerade aus solchen Gründen dringend angeraten. Viel Erfolg! Michael
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Zum Thema DeLisle SD und .45ACP: Geraldo schreibt In Antwort auf: Man erzählt, das lauteste Geräusch am DeLisle war das Anschlagen des Zündstiftes. Und bei klaus.perlich lese ich In Antwort auf: der DeLisle war tatsächlich recht laut Ja was denn nun? Gruß Michael
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In Antwort auf: Und wenn Du einen Feuerlöscher dabei hast, kannst Du Dir die Taschen so richtig damit vollstopfen... War wohl nix, bei größeren Mengen muss der Transport im Originalgebinde erfolgen Waidmannsheil Michael
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Auch von mir einen ganz herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Viele Grüße aus Paris ins Ländle Michael
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In Antwort auf: ...demnächst musst Du im Streifenwagen am Dienstnotebook der Beamten bei folgendes Spiel beweisen, dass Du total nüchtern bist Alkoholtester Dienstnotebook - was soll denn das sein? Und so klappt der Link Alkoholtester Gruß Michael
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Tu pöser pöser SB Du