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karl22

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  1. Antwort auf: Du drückst ab: Hinterher stellt sich raus, der Typ war völlig unbewaffnet (hatte nicht mal ein Taschenmesser einstecken). Das bringt dir 10 Jahre Kost und Logis. Jennerwein, sind 10 Jahre nicht etwas viel, wenn für Totschlag im Schnitt nur 7 - 8 Jahre fällig sind? Karl
  2. Antwort auf: Ich bleibe bei meiner Auffassung, daß es vermutlich von Vorteil ist, heute schon beim Erwerb eines Wechselsystems auf eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte hinzuwirken. Ob eine Behörde möglicherweise zukünftig diese Erlaubnis über ein verbleibendes Wechselsystem revidiert ist ebensowenig zu beantworten, wie die Frage, ob es im umgekehrten Fall (heute keine Eintragung) schwieriger sein wird, die dann notwendige Erlaubnis zu erhalten. Meine Lebenserfahrung im Umgang mit Behörden jedweder Couleur zeigt mir, daß es leichter ist, etwas zu behalten, als etwas zu bekommen. honneycut Honneycut, Deine Auffassung ist auch nur eine Meinung die noch nicht durch Urteil gestützt wird. Ob eine Einrtagung eines nicht eintragungspflichtigen Wechselsystems bei einer künftigen Gesetzesänderung Vorteile erbringt ist ebenso reine Vermutung. Probleme die mich in Bayern übrigens nicht betreffen. Karl
  3. Antwort auf: Gibt es eigentlich in DE Lehrgänge in diese Richtung (Homedefense)? irgendwelche Schießschulen die etwas Taktik (Room clearing, Corner tactics usw.) und Technik vermitteln? Hab die Erfahrung gemacht das "im Kopf durchspielen" nicht hilft, da man unter Stress sowieso nur noch "funktioniert". Im erlaubten Rahmen hier kein Bedarf. Karl
  4. Hallo, wenn der Eintrag nicht schadet, so wäre noch die Frage nach dem Nutzen zu stellen. Ob ein eingetragenes Wechselsystem beim Verkauf der Grundwaffe im berechtigten Besitz bleiben kann ist von Dir nicht beantwortet worden. Der Herr vom Amt wird Dir dann zum Zukauf eines neuen Griffstückes raten, ein Bedürfnis für eine komplette Waffe besteht ja nicht und das WS verperrt dann einen Platz in der WBK. (würde ich als Amtmann in NRW so sehen) Karl
  5. Antwort auf: Nur ich hab die Scherereien mit denen, die mich eigentlich vor solchen Leuten schützen sollen. Trotzdem bleib ich dabei.... muss ja auch meine Familie (auch mich als Ernärer eingeschlossen) als anständiger und verantwortungsvoller Familienvater schützen. Allerdings ist es das Beste, man kommt gar nicht in die Lage . Gruß an alle anständigen und verantwortungsvollen... Letti Letti, was sollen und diese Worte eigentlich sagen? Karl
  6. Antwort auf: Ich muß mich beruflich mit dem Mist befassen... und auf mich ist auch schon einige male geschossen worden... (zum glück nur mit Flinte während ich außer reichweite war) und immer überlebt!!! Respekt
  7. Warum brauchen Sportschützen die Militärkaliber schon vor dem Militär? Karl
  8. In Antwort auf: Mir ging es nur um die theoretische Frage, ob auch die Aufsicht berechtigt ist jemanden gegen seinen Willen zum Tragen zu verpflichten. Und ich glaube immer noch daß es nicht möglich ist. Attila, richtig, die Aufsicht darf Dich nicht zum tragen verpflichten, sie darf Dich ohne Schutz nur nicht schießen lassen. So einfach! Karl
  9. In Antwort auf: Hallo Dirk Z: In Antwort auf: Ich habe keine Lust von einem Gast oder gar von einem unbelehrbaren Schützen verklagt zu werden, weil er einen Gehörschaden hat durch das Schießen. Kann denn jemand Dich verklagen,wenn er selbst schuldhaft handelt ? Ich glaube nicht, bzw eine Klage würde keine Aussicht auf Erfolg haben. Attila Attila, die Klage würde u. U. keine Aussicht auf Erfolg aber sicher Aussicht auf Ärger haben. Karl
  10. In Antwort auf: Wenn in den Genehmigungs- und Betriebsauflagen Gehörschutz vorgeschrieben ist oder der Verein sich selbst dieses zur Auflage gemacht hat, dann (und nur dann) muss die Aufsicht dieses auch durchsetzen. Wenn die Auflage von der Behörde stammt, dann geht der Schütze vom Stand. Bei einer Auflage vom Verein oder Betreiber kann der erwachsene Schütze weiterschießen, er wird aber spätestens beim zweiten Male schriftlich auf das Verbot hingewiesen (für seinen Anwalt bei evtl. Schäden.) Jugendliche schießen nicht ohne. Ich verbiete auch keinem Motorradfahren, Bergsteigen oder Rauchen. Karl
  11. In Antwort auf: In Antwort auf: Ich glaube auch nicht, dass ich das Recht habe jemanden den Autoschlüssel wegzunehmen, wenn er betrunken ist. Ich kann ihn davon überzeugen ihn mir zu geben, wenn er aber nicht will? Soll ich ihn dann erschießen? Ich will mich da jetzt nicht festlegen, aber ich glaube dazu bist du sogar verpflichtet. Aber dazu können unsere Rechtsgelehrten vielleicht was sagen? bye knight Knight, verpflichtet ist wer in einer Garantenstellung ist, Eheparter, Eltern evtl. der Wirt und der Polizist, der muß den Schlüssel abnehmen und darf nicht warten bis der Kunde gefahren ist auch wenns mehr Punkte gib. Karl
  12. In Antwort auf: In Antwort auf: ...Mann, was habe ich im Laufe meiner kurzen Karriere da schon für Penunzen gespart... Und das auch noch steuerfrei! Schaffner, Lokführer, Politiker (oder doch nicht ) müssen ihre Freifahrt als geldwerten Vorteil beim blanken Hans versteuern, BGS, Polizei usw. nicht Die tun ja auch was dafür, wenn der Mitbürger wie von Trooper geschildert eine Fahrkarte nachlöst. Karl
  13. karl22

    Kleiner Waffenschein

    Sachbearbeiter, nur bleibt der KWS bei der Einschränkung auf eine Waffe, nur für diese gültig, oder gibt es schon Urteile die solche Beschränkungen aufheben? Karl
  14. In Antwort auf: Naja, war zwar nicht ganz Thema meines Postings, aber wenn Du es so willst: Ich darf sogar (unter bestimmten Bedingungen) meine Waffe ins Flugzeug mitnehmen, und jetzt rate mal, warum... ksail eigenes Flugzeug, bei einem Flugplatz auf dem kein Linienverkehr abgefertigt wird, als Mitglied der Besatzung usw..... Die Fluggesellschaften werden in ihren AGB auch nicht auf bewaffnetes Personal eingehen. Die DB wird halt lieber BGSler oder Polizisten für lau mitfahren lassen als Sicherheitspersonal zusätzlich zu bezahlen. @ Trooper was war das grössere Privileg, daß Du für lau mitfahren konntest, oder daß Du zur Uniform die Waffe tragen durftest? Karl
  15. In Antwort auf: In Antwort auf: Tja, als BGSler hat man das schöne Privileg, auch außer Dienst für umsonst überall mit der DB AG hinzufahren, sofern man seine Uniform trägt (und seine Waffe dabei hat; jedenfalls will das Grenzschutzpräsidium Nord das so). Tja, da wärn wir ja beim Thema: Nach den AGB darfst Du Deine Waffe nicht im Zug mitnehmen, schon gar nicht, wenn Du außer Dienstes bist. In den Beförderungsbedingungen http://www.bahn.de/pv/view/mdb/content/nta_1608.pdf steht zumindest keine Ausnahme von der Regel, auch nicht für Dienstwaffenträger oder sonstige Berechtigte. ksail Skandal, da darf wer was, was ich auch tun möchte. Fröhliches Jammern Karl
  16. karl22

    Kleiner Waffenschein

    Old Hand, nein, der .38 ist ja nicht ungeladen und für einen Gaser bräuchte er ja auch einen Kinderwaffenschein. Karl
  17. In Antwort auf: Zur DB (inklusive Nahverkehr) habe ich zwei Überlegungen: Erstens sollten dort in Bezug auf die Sicherheit (Randalierer, Jugendgangs, Rumänenbanden in den Zügen, etc.) erst mal selbst die Hausaufgaben gemacht werden. Sonst könnte es in der Zukunft (EU-Osterweiterung, verschärfte Sozialkonflikte im Land..) vielleicht mal sein, dass mehr Reisende als angenommen diskret Waffen zu ihrer Selbstverteidigung mitführen (schön kompakt und verdeckt, so, wie es die bösen Buben immer schon gemacht haben; aber gegen letztere vorzugehen ist ja mühsam und gefährlich..der Mensch mit dem Anschütz-Aufkleber hingegen..). Ich fahre öfters mit der DB allerdings Fernverkehr, Nahverkehr nur Oberbayern, oben geschilderte Zustände habe ich nie bemerkt. Könnte es daran liegen, daß in den Zügen immer mind. 3 uniformierte BGS-Beamte sitzen, die steigen immer an einem BGS-Standort mit großem Gepäck aus oder ein? Karl
  18. Verboten nicht bei allen Fluggesellschaften, ein Transport in der Kabine ist jedoch nicht erlaubt. Karl
  19. karl22

    Kleiner Waffenschein

    Hallo, eine schriftliche Anfrage an Dein Innenministerium und dir wird geholfen. Karl
  20. Schlägereien in Gaststätten sind auch Tagesordnung, (in Bayern angelblich Brauchtum) Probleme mit Waffen in Zügen jedoch nicht. Karl
  21. JDHarris, welches Gestetz würdest Du als Grundlage heranziehen. Das Problem für mich als Fahrgast läge ja darin, daß ich nicht mitfahren darf oder noch schlimmer unterwegs auf die Straße/Bahnsteig gesetzt werde. Die Frage nach der totalen Überwachung sollte sich erst stellen wenn Verstösse feßtgestellt werden, die dann auch eine Handlung erfordern. Karl
  22. In Antwort auf: Das Gegenteil dürfte der Fall sein: Da die AGB der Bahn auch das Mitführen von (legalen)Verteidigungswaffen untersagt, wäre sie theoretisch sogar verpflichtet, an allen Eingängen Waffenkontrollen wie an Flughäfen oder Gerichtsgebäuden durchzuführen. Da sie das aber nicht tut - und somit auch jeder bewaffnete Straftäter ungehinderten Zugang erhält - ist eine solche AGB vor Gericht null und nichtig! Solltet ihr mal in einem Zug von einem bewaffneten Täter angegriffen werden, oder Zeuge eines solchen Angriffes werden, dann könntet ihr die Bahn aufgrund ihrer eigenen AGB auf Schadenersatz verklagen! Sie hat nämlich in diesem Fall - wenn man selber am mitführen seiner Waffe gehindert wird - die Pflicht, durch ausreichende Kontrollen für die Sicherheit ihrer Fahrgäste zu sorgen! Also hinter jeden Bürger einen Polizisten?
  23. In Antwort auf: Ist schon interessant, was so eine Bahnfahrt an Kopfschmerzen verursachen kann! Fragen über Fragen stellen sich hier Weiss eigentlich von den ca 2 Mio Fahrgästen überhaupt irgendjemand, was in den Beförderungsbedingungen der Bahn genau drin steht? Muss man die AGB der Bahn kennen, bevor man sich in den Zug setzen darf? Schützt Unwissenheit wirklich nicht vor Strafe? - oder was wäre dann ein Verbotsirrtum? Was passiert wenn ich wissentlich gegen die AGB verstosse? Gilt ein Waffentransportverbot für alle Waffen, selbst wenn sie zerlegt sind und somit die Eigenschaft als Waffe nicht gegeben ist? Ist ein CO Spray oder ein Taschenmesser auch eine Waffe? Ist der Schaffner befugt sich den Inhalt meines Koffers zeigen zu lassen oder bin ich ihm gegenüber Auskunftspflichtig? Kann in einem öffentlichen Verkehrsmittel soetwas wie "Hausfriedensbruch" begangen werden, oder beginnt dieser Verstoss bereits am Bahnsteig...? Ist ein Verstoss gegen eine AGB waffenrechtlich oder strafrechtlich relevant? Kann die Bahn den ganzen Bahnhof wegen mir stillegen und mich auf Schadenersatz verklagen, ohne die allgem. Pflicht zur Schadenminderung zu beachten? Kann der Schaffner den BGS oder sogar das SEK hinzurufen? ... Ich sehe schon wir brauchen DRINGEND (!!!) weitere Gesetze und Verordnungen die dies endlich mal klarstellen! Diese Rechtsunsicherheit ist ja unerträglich! genau diese Fragen machen die Gesetzesbücher dick. Frohes Jammern noch Karl
  24. karl22

    Kleiner Waffenschein

    In Antwort auf: Also MEINE hätte er nicht. Würde der Beamte trotzdem darauf bestehen, würde ich mir den Namen aufschreiben und nachprüfen ob das tatsächlich legal war... Wenn er nicht reinschauen darf, dann lasse ich ihn auch nicht reinschauen. Karl
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