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karl22

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Alle Inhalte von karl22

  1. Das haben sich unsere Postings wohl gekreuzt. Die Waffe dann zu entladen dürfte ja kein Problem sein und alle sind glücklich. Die Hausrechtsinhaber(Standbetreiber) die ich kenne jammern darüber daß nie Polizei da ist und wären alle dafür daß jeder Schütze eine Waffe tragen dürfe, die würden sich wohl lächerlich machen wenn sie jetzt jemanden der eine Waffe tragen darf anzeigen würden. Der Wille des Berechtigten muß zudem in allen Fällen klar erkennbar sein und darf nicht gegen andere Gesetze verstoßen. Daran scheitern die meisten Verbote. Hier kenne ich genügend Beispiele aus eigener Erfahrung im Bereich des Miet- und Wohneigentumrechts. Schon richtig, nur ist auch Tatsache, daß gerade das führen von Waffen in nur wenigen Bereichen verboten wird. Hier in München wüsste ich keinen Bereich, der normal freien Zutritt bietet in dem jemanden mit Schußwaffen der Zutritt verwehrt wird. Karl
  2. Smithy, bei uns wurden zur Zeit des alten WaffG einigen behördlichen Waffenträgern die Sachkunde nicht bescheinigt, weil sie als Waffenträger (Vollzugsbeamte Polizei/Zoll) rechtlich sachkundig waren, aber die Praxis nur an den dienstlichen Waffen nachweisen konnten. Da hat der eine beim anderen den Satz abgeschrieben Wort für Wort abgeschrieben. Karl
  3. Nun, daß ein Verstoß gegen die Standordnung grundsätzlich zum Hausverbot führt steht wohl in den wenigsten Standordnungen und dann ist Hausfriedensbruch immer noch ein Antragsdelikt. Kein Glauben sondern Wissen s. § 123 StGB. Karl
  4. Warum führt das zu Strafanzeige und nach welcher Vorschrift? Karl
  5. Eben, Jäger und Sportschützen führen ihre Waffen, den Transport im Sinne des alten WaffG gibt es nicht mehr. Das Führen ist eben für Sportschützen und Jäger verschieden stark eingeschränkt und das führen der geladenen Waffe auf dem Weg ist nun mal auch für Jäger verboten. Für Biathlon ist der § 12(4) einschlägig, sagt der Schiverband. Karl
  6. Der Sportschütze führt die Waffe auf dem Weg zu Stand ja auch, warum ist es eigentlich da unbestritten, daß das nur ungeladen sein darf? Karl
  7. Für den Sachverhalt von erheblicher Bedeutung. Karl
  8. Wahrsager, die Werbesprüche sollten Dir doch bekannt sein. Andererseits kommen schon manchmal Waffen an den Stand die vorher eigentlich einen Büchsenmacher brauchen. Ich gehe davon aus, das die meisten Nutzern spätestens dann wenn die Überprüfung Geld kostet die Waffe im heimischen Schrank lassen. Karl
  9. Ich habe mich in meinem Zitat aber auf den Zwang zum Schießstandbesuch bezogen. Waffen die der Büchsenmacher nicht schießen würde sollten bei der Aktion ja erkannt werden. Es gibt auch Jäger und sonstige Waffenträger die haben Waffen weil sie diese brauchen und nicht weil der Waffenbesitz für sie das Ziel ist. Für solche Leute hat diese Überprüfung ja Sinn zumal sie ja freiwillig ist, auch wenn es die paranoiden Kämpfer übersehen haben. Karl
  10. Gegen Regelungen maulen und gleichzeitig neue Regelungen fordern, das ist schon etwas seltsam. Karl
  11. Manchmal bin ich froh kein richtiger ernsthafter Schütze zu sein. Karl
  12. Könntest Du uns dafür die Quelle zugänglich machen, das wäre eine gute Argumentationshilfe. Karl
  13. Wir sollten also auch Ärzte die Vorsorgeuntersuchungen durchführen boykottieren. Karl
  14. Der Büchsenmacher ist dort freiwilliges Mitglied, zudem braucht er nicht jeden Service zu verkaufen! Von Zwang sprachen bisher niemand. Ich würde nie behaupten das eine große Zahl Schützen leicht paranoide Züge zeigt. Karl
  15. Der andere Taxifahrer von damals ist heute Minister und bekommt als Wahlbeamter die richtig fette Kohle. Deine Berufswahl war etwas ungünstig. Karl
  16. karl22

    GROSSkaliber!

    Ihr solltet bevor ihr euch die Reifen als Geschenk aneignet und als Kugelfang verwendet an die zuständige Behörde (Gemeinde/Polizei) wenden, die sind für Müllbeseitigung zuständig. Unser Nachbarverein lagert den Abfall, Gummi, Holz und Sand auf der Deponie, ist teuer und nur für Einheimische. Karl
  17. Skipper, hier in Bayern wird für den einzelnen Beamten eine Zahlung, analog zu der Sozial- und Krankenversicherung an die "Versicherungskasse" geleistet das macht die Sache vergleichbar, dabei kommen die Gemeinden mit Beamten besser weg als mit Angestellten. Unsere Gemeinde hat einen leitenden Posten mit einem Angestellten besetzt, der damalige Bürgermeister (Geschäftsmann) wollte keinen Beamten, der Angestellte kostet die Gemeinde einen guten 4-stelligen Betrag mehr für nun sogar 3,5 Stunden weniger Arbeitszeit bei gleichem Netto-Verdienst. (Beim Beamten ist der Nettoverdienst dann um die private Krankenversicherung reduziert) Übrigens hat auch die Stadt Offenbach, die als erste Stadt in grossem Stil Beamtenstellen mit Angestellten und Privatkräften ersetzt hat wieder kräftig zurückgerundert, aus Kostengründen. Ich rege mich nicht über meine Besoldung auf, aber über die übertriebene Darstellung der angeblichen Vorteile. Karl
  18. Der Arbeitgeberanteil muß z.B. in Bayern von den Kommunen bis zu einer bestimmen Größe in eine "Versicherung" eingezahlt, die dann die Pensionen und Krankenkosten deckt. Seltsammerweise sind die "teuren überbezahlten" Beamte dann billiger als die Angestellten. Bei Post und Bahn gab es diese eigenen "Versorgungskassen" auch nur wurde der Inhalt bei der Privatisierung in den allgemeinen Haushalt überführt. Bei einigen grossen Städten den Ländern und dem Bund werden keine Rücklagen gebildet sondern die Pensionen aus den laufenden Einnahmen bestritten. Karl
  19. Und der Vorgesetzte ist immer Beamter??
  20. Schon richtig, aber die Kranken- und Unfallversicherung zahlt auch bei dem künftigen Verwaltungsbeamten und er ist wieder in der Statistik dabei. Karl
  21. Lehrer und das Personal im Gesundheitswesen sind hier aber nochmals stärker gefährdet. Ich wusste nicht daß der Polizeivollzugsdienst mittlerweile aus solchen "Sensibelchen" besteht. Lebe halt im Bayern, dort ist noch vieles anders und bitte um Nachsicht. Die Statistiken von Lebens- Kranken- und Unfallversicherungen sehen den Bauarbeiter als stärker gefährdet. Karl
  22. Die Gefährdung dürfte objektiv nicht messbar sein. Tatsache ist jedoch, daß Bauarbeiter öfters Opfer der berufstypischen Gefahren werden als Polizeibeamte. Karl
  23. Nix wissen aber schlau daherschwätzen, so sind unsere Arbeitgeber. Wochenarbeitszeit bei allen Beamten mind. 38,5 Stunden, meist jedoch 40 Stunden in Bayern z. B. für bis 50-jährige Beamte 42 Stunden, bis 60-jährige dann 41 Stunden und die über 60-jährigen haben nur noch 40 Stunden Dienst. Karl
  24. Wo gibt es die 37,5 Stundenschieber unter den Beamten noch? Karl
  25. Dann dürfte ich also zu üben von Kiel nach Müchen auf die DM fahren? Karl
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