SeinePestilenz
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
4.351 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von SeinePestilenz
-
Ich würde mir einfach die Erwerbsberechtigung eintragen lassen, denn selbst nach dem von 2nd_Amendment ins Rennen geworfenen - und zugegebenermaßen recht merkwürdigen Urteil - gibt es in dem Fall vom VG Berlin (jaja, ich weiß, es ist ein bisserl sarkastisch formuliert) gearde keine Erwerbsmöglichkeit auf JS. Vielleicht macht sich der eine oder andere mal die Mühe, den Sermon (also das oben so gelobte Urteil) zu lesen und denkt erst dann darüber nach, wie er die Sache "sehen mag". Denn die folgenden, doch wesentlichen Passagen werden vom Benutzer 2nd_Amendment (wohlweislich?) nicht zitiert: Jetzt kann man sich überlegen, ob man mehr der Auffassung des Poliziepräsidenten oder der des VG folgen will. (Und eigentlich bin ich ein Volldepp in den Schmarrn doch noch Energie investiert zu haben)
-
Bist Du in der Lage, zu begreifen, dass es hier überhaupt nicht um die 3. WaffV geht??? Hast Du den obigen Post gelesen? Das ist ja alles schön und gut. Nun gibst Du dem Fragensteller bitte schnell noch die Garantie, dass auch das für Ihn zuständige VG das so handhaben wird und alles ist gut. Siehe: In Zukunft sollte man vielleicht in Threads dazu schreiben, ob nur kommodierende oder auch wahrhaftige Antworten gewünscht sind. Ich gehe für die Zukunft von ersterem aus. Schönen Tag noch!
-
Wie schon gesagt: Alles andere ist mehrfach benannt und ich möchte hierauf auch keine weiteren Kapazitäten verwenden.
-
Die Maßtafeln gehören mitnichten zur genannten Dritten Verordnung (auch nicht zur Neufassung vom 02.09.1991) - es wird dort lediglich auf sie verwiesen! Dies wird auch bereits aus dem recht trivialen Umstand ersichtlich, dass die aktuellen Maßtafeln im Jahr 2000 veröffentlicht worden sind. Da wohl auch auszuschließen ist, dass die Autoren der alten Verordnung Zeitreisende waren, die schon 1976 bzw. 1991 auf Tabellen, die erst im Jahre 2000 gültig wurden, verwiesen - bzw. diese aus der Zukunft mitgebracht und in die Verordnung eingepflegt - haben, muss es wohl eine andere Bewandtnis mit den Maßtafeln haben. In diesem Zusammenhang stellt sich mir auch die Frage, ob es eigentlich erforderlich ist, dass Du regelmäßig Falschinformationen unter Deine Beiträge mengst? Bei der Systematik unterstelle ich absichtliches Nebelkerzenwerfen. Ist das ein Spaß oder ein Test, ob die Leute hier komplett bescheuert sind? Ansonsten sind die Maßtafeln - wenn auch schon länger nicht mehr aktualisiert - lebendig wie eh und jeh. § 1 BeschussV § 2 BeschussG Anlage BeschussV Und was hat das mit der angeblich nicht mehr gegebenen Validität Maßtafeln zu tun? (Es steht doch bereits in § 2 des BeschG und in § 1 der BeschussV etwas ganz anderes, als Du mit diesem Beitrag suggerieren willst). Was Du gemacht hast, ist einfach eine Stelle sachfremd und kontextbefreit zu zitieren. Ja nee, ist klar. Veräppeln kann ich mich selber. Das kannst Du gerne so sehen. Wo Du Deinen Glauben gelssen hast, dort wirst Du ihn im Bedarfsfall sicher auch suchen können. Es gibt zwei verschiedene Wege die Welt zu betrachten ("zu sehen"): Die erste, recht populäre Herangehensweise besteht darin, mit dem Anspruch an die Sache heranzugehen, nur opportune Dinge der Selbstbestätigung zu finden, die den eigenen Wohlfühlfaktor steigern. Diese Methode sucht nach Informationen, welche mit den eigenen Wünschen und Erwartungen konsistent sind und somit ein Weltbild mit vor allem therapeutischen Wert schaffen. Sie gründet in der Zuversicht, dass im Kern aller Dinge etwas liegt, was das eigene Selbst bestätigt. Mit diesem Ansatz betrachtet z.B. der Vatikan die Welt - beispielsweise war er auch der Anlass des Disputes mit Galileo Galilei. Es war auch genau dieser Ansatz, der die anglikanische Kirche und Charels Darwin im viktorianischen Zeitalter aneinander geraten ließ. Die zweite Methode, die Welt zu erkennen beruht darauf, mit scharfem, klarem Blick und Verstand an die Sache heranzugehen. Diese Vorgehensweise macht keinen Unterschied, ob das, was man findet im Endeffekt angenehm oder behruhigend ist oder sonstwie der Selbstbestätigung dient. Sie verliert sich nicht darin, nur das persönlich Opportune zu finden. Interessant ist nun, dass wir zum einen die Verwendung von Methode 1 zwar immer wieder unseren Feinden vorwerfen aber selbst ebenfalls danach handeln. Zum anderen wird man sich als systematischer Anhänger der Methode 1 auch die Frage gefallen lassen müssen, ob man denn überhaupt an wirklichen Einsichten interessiert ist, oder ob es vielleicht lediglich darum geht, den eigenen Wohlfühlfaktor zu steigern. Es versteht sich von selbst, dass Letzteres nicht zur Wahrung des Anspruchs der Seriosität bzw. Wahrhaftigkeit geeignet ist. Einjeder mag jetzt seine persönliche Ideologie mit den dazugehörigen Glaubenssätzen wählen.
-
Nö. Der Wortlaut des § 13 bezieht sich auf Munition für Langwaffen. Um welche Munition es sich dabei handelt, wird in den amtlichen Tabellen (HwaffMunMtBek 2000, BAnz 2000, Nr. 38a) festgelegt. (Hier war nach einer sachlich korrekten Antwort gefragt und nicht nach dem trivialen Umstand, dass es auch Langwaffen im Kurzwaffenkaliber gibt und wie diesen Umstand vielleicht eine lokale untere Waffenbehörde - regional unterschiedlich, mit mehr oder weniger Sachkenntnis - würdigen mag oder auch nicht.)
-
Richtig. Die formal korrekte Antwort findet sich in der genannten einschlägigen Quelle. Das Urteil ist imho sachlich falsch. Für ein VG ist das aber nicht besonders ungewöhnlich.
-
Die Pointe ist, dass das WaffG eben nicht für Kriegswaffen gilt, weshalb es auch keine Verbotsmerkmale geben kann, die man auf Grundlage des WaffG irgendwie heilen könnte: Anlage 1 zum WaffG: Das WaffG gibt einfach keine Handhabe, irgendwelche Merkmale zu beseitigen. Weil dazu schlichtweg keine Verbotsmerkmale auf Grundlage des WaffG existieren. Irreführend ist er, überflüssig nicht. Er ist nur semantisch "stark suboptimal" ausgestaltet. Der Punkt sagt beispielsweise Folgendes: Fällt - irgendwann in 200 Jahren - die MP5 aus der Kriegswaffenliste, weil ein neuer Stichtag (Datum) eingeführt wird, so wird sie zur Verbotenen Waffe nach WaffG (da Vollautomat - SFA auch, da leicht umbaubar). Fliegt dagegen das Barrett M82 aus der Kriegswaffenliste, so wird es zu einer zivil erwerbbaren Waffe, da es sich um einen reinen HA handelt. Das ist die Aussage des schlecht formulierten Passus. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
-
Ein derartiges Erlaubnisdokument existiert nicht (mehr). Es gibt eine Kriegswaffenerlaubnis vom BMWi und ein Kriegswaffenbuch, in dem das Zeug zu führen ist. AFAIK war das eine lediglich telefonsiche Aussage (m.E. nur getätigt, um ein "starkes Gefühl von Dringlichkeit" zu erzeugen). Also irrelevant. Ich frage mich auch, warum man unter deratigen Umständen dort anruft. Leute, alles was einem irgendwo am Telefon erzählt wird, ist im Zweifel voll für die Tonne!!! Genau so verhielt es sich imho in diesem Fall. Gar keine. Nope. Nein. Siehe oben. Wie soll einem auch eine WBK ein Recht auf Dinge einräumen, die gar nicht unter das WaffG fallen (das WaffG gilt für Kriegswaffen überhaupt nicht, und die zuständige Behörde ist auch nicht irgendeine untere Waffenbehörde oder das BMI, sondern das BMWi und eventuell noch das BAFA). Vornehmlich wie immer: Die Zweckwidmung. D.h. vorrangig: Wenn als solche hergestellt und/oder bei militärischen Verbänden so eingeführt. Allerdings zeichnen sich MPs i.d.R. durch ein geschlossenes Systemgehäuse quasi nach Art eines verkleinerten konventionellen automatischen Gewehrs aus. Schon deswegen hängt das Glock-Beispiel unten schief. Nein. Die Erläuterungen zur Kriegswaffenliste dokumentieren unter Textziffer 27: Na ja, die MP5 FS war eine, ging aber wohl nur in die USA. Sie dürfte außerdem aufgrund von VA-Teilen gegebener, leichter Umbaubarkeit unter den Verbotstatbestand der Anlage 2 zum WaffG, Textziffer 1.2.1, fallen. Das sind beides keine eindeutigen Kriterien. Beispiele gefällig? Das HK33 ist ein Sturmgewehr, die HK53 eine Maschinenpistole. Beide haben das Kaliber 5,56x45 mm NATO. Die MP5 gibt es werksmäßig auch als Modell MP5 SFA mit semi-Abzugsgruppe. Trotzdem ist das Ding eine Kriegswaffe, trotzdem ist es eine MP. Na ja. Veröffentlicht wurde dieser Beschied ja schon anno Tobak im Bundesanzeiger. Nur findet er sich eben erst jetzt auf der Website des BKA. Neu ist der also schon lange nicht mehr. Und ja, die TP9 (TSPA2) entspricht - bis auf die (fest installierte und nicht tauschbare Abzugsgruppe) eigentlich einer MP9. Das Wesentliche aber ist, dass sie einer zivilen Fertigungslinie (organisatorisch getrennt) entsammt. Sie unterliegt damit einer anderen Zweckwidmung und ist keine Kriegswaffe (das Kriterium "Vollautomat" hat mir dem Kriegswaffenbegriff übrigens erst einmal gar nichts zu tun). Das klingt doch irgendwie recht komisch, nicht? Ist es auch. Denn ein Verlust der Kriegswaffeneigenschaft tritt nur noch ein, wenn die Waffen von der Kriegswaffenliste gestrichen werden. Dann sind es aber eben keine Kriegswaffen mehr. Die Formulierung in der Anlage 2 ist somit hochgradig irreführend. Ein Verlust der Kriegswaffeneigenschaft durch Umbau ist nach geltendem Recht nicht mehr möglich. Selbst "unbrauchbar gemachte Kriegswaffen" bleiben Kriegswaffen mit Sonderstatus, siehe z.B. Verordnung zum Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen. Ein Verlust der Kriegswaffeiegenschaft ist nurmehr durch eine Änderung der Kriegswaffenliste möglich und genau das meint die Anlage 2 unter Punkt 1.1 des Abschnitts 1: Fällt das Gerät aus der Kriegswaffenliste, mutiert es automatisch zur verbotenen Waffe, es sei denn es handelte sich schon immer um einen Halbautomaten. Die Pointe ist, sobald das passiert ist das Trum schlicht keine Kriegswaffe mehr (darum auch der Begriff "Verlust der KW-Eigenschaft"). Deshalb ist die Aussage "Nach Anlage 2 Abschnitt 1 Punkt 1.1 sind Kriegswaffen sehr wohl erwerbbar (=nicht verboten)" schlichtweg falsch.
-
Wieso das denn?!? Es gibt jede Menge Möbeltressore nach VDMA 24992, Klasse B - ich habe selber so einige davon herumstehen. Ob man die jetzt versicherungstechnisch anschrauben müsste oder nicht ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung gleichgültig. Der TE hat nur zwei Kurzwaffen. D.h. der Tresor darf leicht sein und er muss nichts anschrauben.
-
Dass sie genau dies nicht ist, wird spätestens dann kommuniziert, wenn die heute eingereichte Beschwerde gar nicht erst angenommen wird und die Einreicher sich über eine erhöhte Kostenbelastung freuen dürfen. Bei mir haben heute ein paar Juristen angerufen und gefragt, ob ich wüsste, was denn da für weltfremde Gestalten agieren würden, die die Frechheit haben, derartigen Unsinn einzureichen. Diese Frage stellt sich doch jetzt gar nicht mehr... Dir Frist läuft ab und das Timing ist schlichtweg nicht mehr anders gestaltbar.
-
So ist das mit Meinungen - jeder hat eine. Und genau wegen solchem sachfremden Animierbetrieb halte ich mich aus den betroffenen Threads heraus. Wir sind ja hier nicht in der Rotlichtbar.
-
Die "politische Konsequenz" eines Erfolges besteht darin, dass die Politik vorsichtiger, adäquater und seriöser mit uns umgehen wird. Die "politische Konsequenz" des Stillhaltens bzw. der allenfalls stattfindenden Unterstützung irgendwelcher hilflosen und bestenfalls untauglichen therapeutischen wohlfühl-Aktionen besteht darin, dass wir als willkommenes, duldsames - und vielleicht noch willfähriges - Opfer wahrgenommen werden, welches die Politik zugunsten von etwas medialer Anerkennung beliebig ausweiden kann. Was sollt denn aus oben Zitiertem als Handlungsgrundlage folgen? Ja nicht vor die Türe treten, weil einem der Himmel auf den Kopf fallen könnte? Am besten eingraben und alles schweigsam erdulden? Stillhalten und der Bär wird Dir nichts tun? Oder wie? Entschuldigung, das ist doch gröbster Unfug. Um Verschärfungsbestrebungen braucht sich hier keiner Gedanken zu machen. Die Argumentationskette, dass Widerstand diesen Bestrebungen Vorschub leistet halte ich, freundlich ausgedrückt, für invalide. Sie beruht vielleicht auf der Bequemlichkeit und Ängstlichkeit einzelner, ist aber empirisch nicht haltbar. Verschärfungsbestrebungen werden spätestens wieder dann relevant werden, wenn wieder einmal irgendein Unheil mit einer Schusswaffe geschieht, was nur eine Frage der Zeit ist. Wenn wir bis dahin aber die Grenzen nicht eindeutig markiert und abgesichert haben, sehen wir mit Sicherheit ganz schnell ganz alt aus. Hallo Schnuffi, besser kann man es nicht ausdrücken!
-
Ich würde generell bei "aufgepäppelten" Deko-Verschlüssen ein Auge auf die u.U. suboptimale Materialhärte haben (überproportionale Abnützungserscheinungen) – wenn denn damit wirklich regelmäßig geschossen werden soll. Das aber nur als allgemeinen Hinweis und nicht als spezielle Kritik an der Niedermeierschen Konstruktion selbst. Von dieser hört man grundsätzlich Gutes. Über Funktionsprobleme ist mir jedenfalls nichts zu Ohren gekommen.
-
Hier dreht es sich nicht darum, ob irgendwelche Bodenfunde in der Waffe funktionieren, sondern darum, dass sie mit qualitativ guter und völlig handelsüblicher Munition den Dienst versagt. Ist eine Waffe in dieser Hinsicht nicht operabel, so besitzt sie keinen Gebrauchswert und ist gegenüber anderen Fabrikaten nicht wettbewerbsfähig, so einfach ist das. Für die wenigsten Waffenbesitzer wird eine Pistole lediglich ein Fetisch-Objekt sein, welches man sich lediglich in die Vitrine stellt oder gleich in Epoxidharz eingießt. Frag mal die Betroffenen, wie lästig die nicht funktionierenden Puffen sind. Nur, weil es Dir gerade einmal nicht kommodiert, werden die Leidtragenden sich sicher nicht den Mund verbieten lassen. Wenn Dich der Thread ärgert dann lies ihn einfach nicht, fertig. Aber sicher, wenn Du das schreibst – bitte sehr, bitte gleich, gschamster Diener , gnädige Frau.
-
Ein Schützenkollege schießt nach langem hin und her und Zinober mit Einschicken, etc. auch die Gecos bzw. nutzt Geco-Hülsen für seine handgestopften Murmeln, da das nach langen Versuchen wohl die einzige Möglichkeit ist, das Problem in den Griff zu bekommen. Trotzdem bleibt die Sache insgesamt natürlich sehr unbefriedigend, denn es kann ja kaum Sinn und Zweck sein, bei einer durchaus teuren Waffe nur ausgesuchte Hülsen eines Herstellers verwenden zu können.
-
Aftec rein und fertig ist die Laube! Wie Jake Cutlass schon angedeutet hat, funktioniert die Biegerei vielleicht für den Fall, dass der Auszieher nichts anderes darstellt als eine Blattfeder. Bei anderen Systemen (mit separatem Krallenblock und Spiralfedern) gibt es schlichtweg nichts, was man dort sinnvoller Weise biegen könnte.