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knight

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Beiträge von knight

  1. Gott, so viel Hoffnung nach der Überschrift, dann den Namen des Autors gelesen

    Danke für den Hinweis. Das hat mir den Artikel erspart. Nach dem Namen war für mich Ende.

    Warum schlafen da die Verbände und verklagen da nicht mal die Zeitung wegen Hetze.

    Ich würde das eher anders sehen: Warum schlafen da die Verbände und schaffen es nicht, ähnliche Artikel mit unserer Darstellung zu lancieren?

    bye knight

  2. Wenn man sich die Aufmachung anschaut und dabei auch mal darauf achtet, wann welche Art von Musik eingeblendet wird, dann ist schon klar, was die Agenda ist. Und dann geht man noch davon aus, dass wir kein Sonderfall sind sondern dass dies oft oder sehr oft so gemacht wird. Dann ist der Mehrwert dieser Sendung exakt 0.

    Also beherzigt man Peter Lustigs Rat: abschalten

    bye knight

  3. Meine Erfahrungen sind nicht so weitgehend. Aber so aus dem was ich kenne: In Staatsbetrieben passiert nichts, was nicht irgendwo geregelt ist.

    Das heißt umgekehrt, dass etwas, was nicht geregelt ist, eben auch nicht passiert. Oder dass die Regelung halt erst geschaffen werden muss. Und für das Schaffen dieser Regelung, da holt man gaaanz weit aus und es dürfen da Leute mitsprechen, die nie auch nur einen Euro (nicht persönlich eher kostenstellenmäßig) von dem Aufwand, den sie da in die Regelung rein schreiben, tragen müssen.

    Eher lassen die es komplett gegen die Wand fahren, als dass die vom geregelten Prozess abweichen.

    Leider ist das etwas, was durch die zunehmende Regulierung der Wirtschaft von den Behörden mehr und mehr in die Wirtschaft transportiert wird. Auch da ist es mitlerweile so, dass man für alles und nichts erst mal ein Formular braucht.

    Da sind kleinere und mittlere Unternehmen, idealerweise noch vom Eigentümer geführt, deutlich im Vorteil. Denen erklärst du, was du willst und wo der Sinn darin liegt. Und wenn er die Idee gut findet und Möglichkeiten der Umsetzung sieht (muss ja auch von den Resourcen gehen), dann kannst du morgen loslegen. Ab dann steckt der Chef mit eigenem Geld im Risiko und dann kriegt man Förderung, aber auch Forderung.

    Wobei es auch in der Privatwirtschaft viel Misswirtschaft gibt. Da hängt man das nur nicht so an die große Glocke. Da könnte ich auch viele viele Geschichten erzählen.

    Weil hier so viel auf Berater geschimpft wurde vielleicht mal eine: Eine Firma führt ein Projekt in der Größenordnung von über 300 Mio Dollar durch. Das Beratungsunternehmen unterstützt den Projektleiter in der Projektleitung. Da sitzen dann auch mal Leute von einem Kaliber dabei, die sowas öfter machen und nicht zum ersten Mal. Diese Erfahrung kauft man sich damit eben ein.

    Der Berater hat sich bei mir mal bei einem Bier so richtig ausgekotzt. Denen wurde vom Projektleiter verboten ein Projektcontrolling aufzusetzen!

    Da stehen 300 Mio. Dollar im Raum und das Projekt ist im Blindflug, weil es nicht weiß wo es steht und wie es reagieren soll. Da braucht es nicht viel Fantasie, um zu erkennen, dass hier heftige Risiken entstehen. Dem Berater(!) war völlig klar: Am Ende bezahlen das die kleinen Leute mit ihrem Job. Und as hat ihn richtig fertig gemacht. Wie gesagt, ich habe das Gespräch selbst mitgemacht.

    Als Berater kann man da nur die Risiken aufzeigen und Nachweise darüber vorhalten, dass man rechtzeitig gewarnt hat oder den Auftrag zurückgeben.

    Insofern kann man leicht über Mummert und Co schimpfen. Andererseits: So lange man nicht weiß, was genau deren Auftrag war und was genau deren Arbeitsergebnis war wird man einer Bewertung nur anhand der Umsetzung eben nicht gerecht. Das muss ja nicht das gleiche sein, wie die Empfehlung (kann schon sein, muss nicht sein).

    bye knight

  4. Dem Behördenmitarbeiter kann man denke ich keinen Vorwurf machen. Der ist selbst bloß Opfer.

    Diejenigen, die die Abfrage zentralisiert haben (ohne Not!) aber der Abteilung nicht die Manpower gegeben haben, das auch zu erledigen, ja denen kann man einen Vorwurf machen.

    Und denjenigen, die solche Stilblüten wie einen Kinderwaffenschein eingeführt haben oder ihn heute noch gut finden, denen kann man auch einen Vorwurf machen. Es ging früher auch ohne. Würde es heute auch gehen. Dann bräuchte man auch keine Bearbeitungszeit.

    Genauso könnte man auch bei den normalen WBKs einiges an unnützem Antragsgehabe einsparen. Wer eine Waffe durch eine kalibergleiche ersetzen will, steht hinterher genauso da wie vorher. Was soll da ein Antrag inkl. Überprüfung und Bedürfnis nutzen?

    Wenn ein Sportschütze sowieso ein Grundkontingent von 2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen hat, dann gebt die Voreinträge dafür doch vereinfacht raus. Vielleicht gibt es auch einen Weg, das sinnvoll auf die gelbe WBK zu packen. Was für einen Sinn soll hier eine Bedürfnisprüfung machen? Das Bedürfnis kriegt er doch sowieso.

    Wenn jemand eine WBK hat, wird er sowieso alle drei Jahre überprüft. Wenn er nichts beantragt, hat er Waffen zu Hause und wird nur alle drei Jahre überprüft. Wo soll der Sicherheitsgewinn sein, wenn er bei einem Waffenkauf zwischendrin nun unbedingt sicherheitsüberprüft werden muss?

    Da könnte man mal einiges hinterfragen, ob denn dieser ganze Aufwand überhaupt getrieben werden muss und was es wirklich bringt. Und dann kommt man am Ende eh zu dem Schluss: "Ok, du bist Sportschütze (Jäger). Alles klar. Hier ist dein Erwerbsschein. Damit kannste dir kaufen, was du für richtig hälst. Ich will nur noch wissen, was du wann von wem gekauft hast und ob du es sicher aufbewahren kannst. Viel Spaß bei deinem Hobby!" Die Überprüfung alle drei Jahre im Hintergrund stört dann ja nicht.

    bye knight

  5. §42a VwVfG ist der richtige Weg, leider nicht im Waffenrecht umgesetzt. Im verlinkten Wiki-Artikel sind beispielhafte Fachgesetze genannt, die eine solche Anordnung der Fiktion des VAs treffen.

    [...]

    Im Prinzip die gleiche Ausgangslage wie bei einer Untätigkeitsklage (Antrag bei Behörde, keine Bescheidung nach 3 Monaten) - in der Rechtsfolge bekommt man aber über § 42a VwVfG seinen begehrten VA fiktiv zugestanden; während ich bei der Untätigkeitsklage lediglich ohne Durchführung des Vorverfahrens (in den Ländern, in denen es dieses noch gibt) nun zulässig Klage erheben kann.

    Was heißt das nun konkret? Kann man das nun aufs Waffengesetz anwenden oder nicht? So wie ich das verstehe, gibt es keine ausdrückliche Anwendung und daher kann man das nur über eine allgemeine Auffangregelung anwenden, die aber dann eben auch greifen würde. Korrekt?

    Und was bedeutet es, wenn man einen fiktiven VA hat? Wenn die drei Monate über die allgemeine Auffangregelung rum sind, ist dann der Antrag fiktiv genehmigt und wird eine reale WBK ausgehändigt (oder nur eine fiktive)?

    bye knight

  6. Ich kenne mich nicht in den Details dieser Klage aus, gebe ich ja gerne zu. Aber: Müsste man nicht seine zuständige Behörde verklagen, weil man dort seinen Antrag gestellt hat? Das Problem liegt aber doch gar nicht dort, sondern beim LKA. Bzw. noch weiter oben bei den Politikern und hohen Beamten, die einen funktionierenden Prozess mutwillig zentralisiert aber dann nicht mit Ressourcen unterlegt haben.

    Die korrekte Lösung wäre: Wenn dem Staat innerhalb von drei Monaten kein Grund einfällt, den Antrag abzulehnen, dann gilt er automatisch als genehmigt.

    bye knight

  7. 3 Monate ist in Hessen normal. Ok, normal ist das nicht, aber real.

    Früher hat das jedes Amt selbst gemacht. Da hat es dann schon mal unterschiedlich zwischen 6 und 10 Tagen gedauert. Jetzt wird das zentral erledigt. Da dauert es dann drei Monate, aber das mehr oder weniger stabil. Von > 4 Monaten habe ich bisher noch nicht gehört. Aber in letzter Zeit ist ja so vieles anders <_<

    bye knight

  8. Katja, dann würde ich ihn jetzt nochmal um ein persönliches Gespräch und einen Austausch von Daten bitten.

    Und gucken, ob er sich wirklich blamieren will.

    Eben.

    Es bringt ja nichts jetzt in einen Krieg einzusteigen.

    Ich würde ihm schreiben, dass es da wohl ein Misverständnis gab, dass daraus ein schlechter Start entstanden sei, dass ich seine Position als Bindeglied verstanden hätte, dass ich diese Dienstleistung gerne in Anspruch nehmen möchte, dass ich davon ausgehe, dass diese Dienstleistung frei von Voruteilen erbracht wird, dass ich ihn gegoogelt hätte, um mich auf das Gespräch vorzubereiten (je nach Vorkenntnissen muss man ja mal mehr oder weniger weit ausholen, das würde es für ihn ja auch einfacher machen) und dabei seinen Wohnort ganz in meiner Nähe bemerkt hätte. Und man müsse sich ja nicht bei ihm treffen, man könne ja auch zu mir kommen. Wo sei aber letztlich egal, wesentlich sei die Dienstleistung.

    So oder so ähnlich.

    bye knight

  9. Wieso soll man aus Spott und Häme nichts lernen können? Z.B. hat Tex Grebner dankenswerterweise auf ein Problem mit dem Serpa-Holster aufmerksam gemacht, aber über mangelnden Spott brauchte er sich nicht zu beklagen.

    Es ging mit nicht darum, aus Spot öder Häme was zu lernen sondern nicht in Spott und Häme zu verfallen, wenn man was daraus lernen soll.

    Wenn die Kultur so ist, dass über der Fehlermachenden hergezogen wird, dann wird er Fehler für sich behalten. Dann lernt aber niemand was daraus.

    bye knight

  10. Grundsätzlich muss man über solche Fälle reden! Sowas gehört eigentlich breit kommuniziert. Allerdings in einer Art und Weise, dass andere was daraus lernen können und nicht in der Form von Hähme, Spott, Abgrenzung, Politisierung, Divide et impera, etc.

    Wenn der Fall zu Ende ermittelt wurde, müsste vom Prinzip her in Visier, DWJ, DSB Newsletter und gerne auch hier in WO stehen, was der Fehler war und wie der zu vermeiden ist.

    Man muss ja nicht gleich ein Regelwerk einer Berufsgenossenschaft damit erschaffen. Aber wenn alle die Gelegenheit haben, aus Fehlern zu lernen, dann passieren diese eben weniger oft.

    bye knight

  11. Ich denke, hier sitzt ihr einem Missverständnis auf. Dass die Waffe beim Transport mal irgendwo drüber schwenkt, ist mE hier nicht gemeint, mit "let the muzzle cover" ist mE NUR das aktive Anlegen auf etwas gemeint, was man nicht beschießen will. So bekloppt war der Jeff nun auch nicht.

    Das ist ja genau mein Punkt. Rein formal beschreiben die Regeln das eine, gemeint sind sie aber differenzierter. Um das auszuformulieren bräuchte man aber wieder viel mehr Text. Dass die Regeln manchmal gelten und manchmal nicht, steht halt nicht in den Regeln ;)

    Deswegen wird sich die Diskussion um die sicherste aller Sicherheitsregeln immer im Kreis drehen.

    bye knight

  12. Wenn alle Waffen stets als geladen betrachtet werden müssen, wie zerlegt man dann eine Glock?

    [...]

    "Never let the muzzle cover anything you are not willing to destroy."- das passiert schon beim Holstern oder Ziehen, dann sind eigene Körperteile in der Schusslinie. Beim Vorgehen in bestimmten Szenarien zeigen alle Mündungen in Richtung der vermuteten Gefahr, ohne dass jemand wüsste, was hinter der nächsten Ecke wartet.

    Das eigentliche Problem hier ist, dass man notgedrungen einen Kompromis eingehen muss zwischen "einfachen und verständlichen Regeln" und "Regeln, die jede erdenkliche Situation abdecken".

    Coopers Regeln legen da den Fokus auf Einfachheit und dass man sie sich halt auch besser merken kann. Wenn alle die 10 Gebote lernen und beachten würden, könnte man sicher auch viele Gesetzesbände einstampfen. Aber dann steht sofort wieder einer auf der Bühne und argumentiert: "Wo ist dieser spezielle Fall geregelt? Ich weiß nicht, was ich da tun soll!"

    Dann kommt es eben dazu, dass man auf dem Hin- oder Rückweg vom Schießstand seine Waffe im Waffenkoffer gar nicht anders führen kann, als dass sie auch mal auf jemanden zeigt. Das geht ja gar nicht anders. Ist in Coopers Regeln aber nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den Ziehvorgang, wie schon erwähnt wurde. Und warum man sich nur darüber sicher sein soll, was hinter dem Ziel ist, nicht aber auch, was vor dem Ziel ist, kann man auch als Defizit dieses Regelsets betrachten.

    Was hinter diesen Regeln steckt ist eigentlich ein tiefer gehendes Verständnis von der Situation, von dem was da passiert und warum es diese Regel gibt. Nur so wird es den Leuten nicht immer beigebracht. Und ehrlicher Weise wird man das auch nicht jedem auf dieser Ebene beibringen können. Dann ist es zumindest besser, er hält sich stur und wörtlich an das, was in diesen Regeln steht.

    Das andere Ende der Skala war der Beizettel zu meinem Wiederladekurs. Habe den jetzt extra noch mal rausgekramt: 27 (siebenundzwanzig!) allgemeine Sicherheitsregeln für den Umgang mit Feuerwaffen. :shok: Das hat bestimmt eine Rechtsabteilung erfunden. Wenigstens wurden die nicht abgefragt ;)

    bye knight

  13. Es gibt Waffen, die können auch über den Abzug entspannt werden und es gibt Waffen, die können nur über den Abzug entspannt werden. Wobei es dann auch noch Waffen gibt, die können nur über den Abzug entspannt werden aber mit zusätzlichen Handgriffen zur Erhöhung der Sicherheit und welche, bei denen diese Handgriffe auch nicht gehen.

    bye knight

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