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knight

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Beiträge von knight

  1. vor 1 Stunde schrieb Staju1985:

    Später kamen drei Mann von der Kripo, haben nochmal ganz viel gefragt, wollten Unterlagen sehen was er geschossen hat und Munitionslisten.

     

    Was sind denn Munitionslisten?

     

     

    Moderativer Hinweis: Ich habe einige off topic Beiträge ausgeblendet.

  2. vor 1 Stunde schrieb Hunter375:

    Deine Kontakte in allen Ehren.. aber recht laut ist das brummen in diesem Mini-Wespennest nicht gerade.. die haben ganz andere und vor allem wesentlich wichtigere Themen als das WaffG.

     

    Wärest du bitte so freundlich, unseren EU-Abgeordneten mitzuteilen, dass sie eben genau deswegen den Vorschlag und Rat und Komission zurückweisen sollen?

  3. Am 20.6.2016 um 09:40 schrieb karlyman:

    Außer der übliche, hanebüchene Müll, der aus dieser "Ecke" kommt.

     

    vor 23 Stunden schrieb Kappa:

    Leider wird er aber immer wieder in allen möglichen größeren Zeitungen als Gastautor eingeladen. In der Zeit oder FAZ gab es letztens einen mehrseitigen Kommentar von ihm, im Spiegel kommt er öfter vor. Was muss man eigentlich tun, um bei den Medien als "Experte" in der Datenbank geführt zu werden?

     

    Die viel wichtigere Frage lautet: Warum kommen unsere Positionen nicht in der FAZ und im Spiegel vor? Wie kommt es, dass so ein Minimalstverein mehr PR drauf hat, als wir?

     

  4. Am 16.6.2016 um 08:31 schrieb EkelAlfred:

    Wenn Du eine bestellst, haben Sie keine da.

    Und nach drei Jahren teilt Dir die Geschöftsleitung dann auf Anfrage mit, dass sie die nicht liefern können, weil die schon lange nicht mehr hergestellt werden ...

     

    Ich habe drei davon im Laden gekauft ;)

  5. Am 16.6.2016 um 09:54 schrieb Fyodor:

    Doch, genau das steht drin.

    Verboten sind Waffen, die mindestens 21/11 Schuß abgeben können, wenn ein 20/10-Schuß-Magazin eingesetzt ist. Demnach wären nur die Waffen nicht verboten, die entweder kein entsprechend großes Magazin aufnehmen können, oder die auch bei einem eingesetzten 30-Schuß-Magazin nur 20/10 Schuß abgeben können, und das wird wohl nur sehr schwer umsetzbar sein.

     

    Das kommt darauf an, ob man den Teil nach dem zweiten Komma als Einschränkung des Teils zwischen den beiden Kommas oder als Einschränkung des Teils vor dem ersten Komma interpretiert. In dem deutschen Text ist beides möglich.

  6. vor 1 Stunde schrieb Paratrooper:

    Das Konnte ich so in dem Entwurf noch nicht finden, jedenfalls nicht an der angegebenen Position.

    Kann mir da einer mit nem Link weiterhelfen?

     

    Du möchtest sicher eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung von Gesetzestexten aufmachen ;)

     

    Bitte schön: http://forum.waffen-online.de/topic/315947-waffen-sind-gegenstände-wo

     

    Zitat

    Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann.

     

  7. vor 37 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Knight hat ansonsten aber schon recht.

     

    Exakt! :D

     

    Wobei, wie erwähnt, man heutzutage vor nichts mehr sicher ist. Auch nicht davor, dass ein Gericht entscheiden wird, dass die Nachteile des neuen Rechts anzuwenden sind, aber nicht die Vorteile (Repetierer statt lediglich Einzellader).

  8. vor einer Stunde schrieb schopy:

    wird die Gelbe nicht einfach so umgeschrieben?

     

    Bloß nicht die alte gelbe Umschreiben lassen. Die alte gelbe ist eine Erlaubnis nach altem Recht. Die ist nicht an eine Mitgliedschaft in einem Verband gebunden und auch nicht an Sportordnungen.

     

    Wobei sich sicherlich ein Verwaltungsgericht finden lässt, das das nicth deucht....

  9. vor 29 Minuten schrieb uwewittenburg:
    vor 35 Minuten schrieb knight:

    Das passt aber anscheinend nicht zum Programmablaufplan.

     

    Dann gibt es noch den Einsatzgrund und die Rückmeldepflicht.Ich sagte es schon mehrfach, die Angst vor der Strafvereitelung im Amt ist größer als lieber etwas mehr sicherzustellen.

     

    Womit wir uns ja schon irgendwie einig sind ;) Wenn der einzelne Polizist vor Ort nicht mehr auf direkte Rückgabe entscheiden darf, sondern offiziell oder inoffiziell nur noch Mitnehmen entschieden werden darf, ist Rückgabe ja im Programmablaufplan nicht mehr vorgesehen...

     

    Ist aber in großen Firmen auch nicht mehr anders. Der Sachbearbeiter selber darf nur noch das, was im Prozess vorgesehen ist. Für alles andere kriegt der Ärger. Und ab dem Punkt macht der nur noch Dienst nach Vorschrift und geht um fünf. Ist möglicherweise die Vorstufe zur Automatisierung der Sachbearbeiter. Dann braucht der gar nicht mehr kommen. Das wahre Leben wird halt in ein Powerpoint-Diagramm gepresst und dann ist alles gut.

  10. Das liegt alles daran, dass alleine das zählt, was zuerst behauptet wurde.

     

    Da ruft jemand bei der Polizei an uns erzählt: "Die haben da und da eine Waffe! Herrjeh, so helfen sie doch!" Und dann sind die gepolt und spulen ihr Programm ab.

     

    Jeder, der sich das von außen ansieht, hat halt diese Polung nicht. Der sieht eine Paintballwaffe, der sieht befriedetes Besitztum, der sieht eine Transporttasche, der denkt sich "Was für ein Aufriss für nichts" und geht weiter. Diese denke könnte man auch anstellen, wenn man am Einsatzende alles vorliegen hat, mal durchatmet und die Situation neu bewertet. Das passt aber anscheinend nicht zum Programmablaufplan.

  11. Am 9.6.2016 um 18:45 schrieb MarkF:

    Die Frage wurde bereits in einem anderen Fred beantwortet.

    An sich selbst ausleihen geht nicht. "Ausleihen" erfordert Besitzerwerb/Besitzwechsel, aber egal auf welcher Grundlage: Du besitzt bereits.

    [...]

    Daraus folgt: Ohne eine Bedürfnisbescheinigung in petto oder der Behördenakte _könnte_ daraus ein unschöner Fall werden.Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Kontrolle zu geraten, sehr gering. Und noch geringer das Risiko, daß der sich der Kontrolleur nicht mit der augenscheinlich einwandfreien WBK zufriedengibt.

     

    Der Punkt bei der "Selbstausleihe" ist ja ein anderer: Wenn jemand eine Waffe mit "Jagdbedürfnis" im Schrank stehen hat, dann stellt sich die Frage, ob er damit auch sportlich schießen darf?

     

    Würde man das verneinen, dann würde das zu der absurden Situation führen, dass er eine identische Waffe ausleihen dürfte und mit dieser sportlich schießen dürfte. Ob er die von sich selbst ausleiht oder von jemand anderem spielt hier gar keine Rolle. Zentral ist, dass die ausgeliehene Waffe identisch zu der im Schrank ist. Und dann kommt man eben in Erklärungsnot, warum es mit der im Schrank nicht erlaubt sein soll, mit jeder anderen identischen zu der im Schrank aber schon.

     

    Wobei "absurd" ja anscheinend heutzutage kein Ausschlusskriterium mehr ist.

  12. Bei mir wurde mal zu einer Waffe ein falsches Kaliber eingetragen. Ich bin dann zum Amt und die Sachbearbeiterin hat das falsche Kaliber durchgestrichen, das richtige darunter geschrieben, einen Stempel drauf "amtlich geändert" und fertig war es.

     

    Wenn du nicht weit zum Amt hast und es zeitlich einrichten kannst, dann geh halt vorbei. Ansonsten ruf einfach an. Dann könnt ihr besprechen, wie ihr am besten vorgeht.

     

    Das Problem daran ist ja nicht, dass es ein Problem ist, sondern das man eins draus machen kann. Wir sind in Deutschland ja ganz groß darin Probleme zu suchen und nicht Innovationen. Da bekommt Selbstschutz eine ganz neue Komponente aufgedrückt. Solltest du also mal in eine Kontrolle kommen und dabei einem Problemsucher begenen und nicht einem Erklärbär, dann kann der dir daraus einen Umbau der Waffe zimmern. Dass es keiner war, interessiert da keinen, da zuerst nach "Aktenlage" und nicht nach Realitätslage entschieden wird.

  13. vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:

    Eure Probleme sind aber heftig, einfach entspannen!

     

    Das Problem ist eher, dass wir hier von allen Seiten solche Probleme gemacht bekommen. Ist ja nicht so, dass wir uns das so wünschen. Wenn das WaffG sich auf das Wesentliche beschränken würde, dann bräuchten wir solche Winkelzüge gar nicht zu diskutieren.

     

    vor 6 Stunden schrieb SchwererReuther:

    die hier vorgetragenen Bedenken halte ich für total substanzlos bis mir jemand wenigstens einen Fall nennt, bitte, wenigstens einen.

    Wenn es diesen Fall jemals gegeben hat, das muss hier doch eingeschlagen sein wie eine Bombe.

     

    Ich erinnere mich tatsächlich an einen hier beschriebenen solchen Fall. Soweit ich mich weiter erinnere, wurde der Fall von den anderen Threadteilnehmern abgestritten, wenn nicht ein Aktenzeichen genannt würde...

     

  14. vor 3 Stunden schrieb Mats:

    Ich hab vor langen Jahren mal für die Dynamit Nobel zugearbeitet, insofern kenn ich das Prozedere wenn wir an einer Zeichnung, die vom BWB freigegeben war, was ändern wollten. Da konnte es schnell sein, dass eine komplette Qualifikationsrunde gefahren werde musste. Glaubst Du im Ernst das tut sich jemand freiwillig an? Da spricht man mit dem BWB ob sie das wollen, wenn nein, dann bleibt alles beim Alten...

     

    Aber ihr habt diese Anfrage nebst Antwort sicher dokumentiert und archiviert? So wie in deinem Beispiel mit dem Hosenbund?

     

    Auf diese Beweisvorlage warten ja alle hier, ob HK die aus dem Hut zaubern kann.

  15. Zitat

    Ein unbedingtes Muss vor Drehbeginn ist die rechtzeitige Beantragung einer Drehgenehmigung.

     

    https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=703665&_ffmpar[_id_inhalt]=58127

     

    Ob solche Musiktexte die Behörde dazu bewegen, die charackterliche Geeignetheit für das Führen von Softairwaffen in der Öffentlichkeit zu hinterfragen, ob hier Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen dass, usw., diese Antwort wird derjenige selbst finden, der seinen Sarkassmusregler entsprechend eingestellt hat.

  16. Wenn ich in einem Posting einen externen Inhalt zitiere, dann bette ich den in einen Zitatblock ein.

     

    Nun wollte ich noch mal in einem späteren Post darauf zurückkommen. Also habe ich in meinem älteren Post den Text des Zitats markiert und dann auf Auswahl zitieren geklickt.

     

    Dann kam vorausgefüllter Beitrag, indem das Zitat eingeleitet wurde mit "Vor x Stunden schrieb knight". Da ich das nicht geschrieben im engeren Sinne sondern nur zitiert habe (ich wollte halt nicht, dass sowas mit zugeordnet wird, da muss man ja heutzutage darauf achten!), bin ich in die Quellcodeansicht gegangen und habe aus "schrieb knight" ein "zitierte knight" gemacht. Wenn ich dann in die normale Ansicht zurückgewechselt habe, war das grad wieder mit "schrieb knight" zurückgedreht...

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