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knight

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Beiträge von knight

  1. Wie sind eure Erfahrungen mit der Lieferbarkeit von Munition?

     

    Um mich rum höre ich nur von enormen Lieferschwierigkeiten. Sie haben zwar alle doch Munition, von daher habe ich das bisher als mehr oder weniger als übliches Jammern abgetan. Allerdings kommt es mir in den letzten Monaten schon "lauter" vor, als sonst.

     

    Besonders aufgefallen ist mir, als ich auf der DM von einem völlig unbekannten Schützenkollegen angesprochen wurde, ob ich Mun liefern könne. Der versuchte händeringend welche zu bekommen, waren aber immer nur ein paar Schachteln drin (genaues Kaliber erinnere ich mich nicht mehr). Der dachte halt, weil ich ein von einem Händler gesponsortes Poloshirt hatte, ich wäre auch der Händler, bzw. der dachte das wohl nicht wirklich, war für ihn aber ein Strohhalm...

  2. Mal eine Frage, weil hier so oft vom "Europarat" die Rede ist (auch im Newsticker, aber ich wollte es hier diskutieren ;) )

     

    Meint ihr wirklich, den Europarat? https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat

     

    Oder meint ihr den Ministerrat?

     

    Zitat

    Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide die Europaflagge und die Europahymne verwenden. Der Europarat ist auch nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (dem Organ der Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).

     

     

    Edit: Ursprünglich falscher Link, der wurde zu Wikipedia korrigiert

  3. vor 3 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:

    Vielleicht wäre es einfacher, Du würdest uns erklären, warum Du solche sinnfreien postings verteidigst, bzw. zu relativieren versuchst:

    Das liest du da jetzt wieder rein. Nur weil ich wissen will, weshalb aus diesem Text automatisch Selbstjustiz als Ergebnis da stehen soll und nicht auch Selbstverteidigung möglich sein soll, heißt das doch nicht, dass ich diese Posts gut finde :gaga:

     

    vor 3 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:

    Hier geht es natürlich nicht um einen Aufruf zu allgemeinen Bewaffnung

     

    Das Gericht hat aber genau das behauptet. Immerhin sind wir uns hier einig.

  4. vor 31 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

    Ich habe nichts "rein gelesen", sondern mich nur an das Geschriebene gehalten.

    Knight schrieb: " Wenn er wegen Straftaten zur Bewaffnung auffordert, dann fordert er nicht allgemein zur Bewaffnung auf, sondern eben wegen Straftaten."

     

    Man kann ja durchaus eine "allgemeine Bewaffnung" für wünschenswert halten, und das zur Diskussion stellen. Aber halt nicht in einem solchen Zusammenhang bringen, weil es dann in Richtung möglicher Selbstjustiz zielt.

     

    Und die Frage, wie du die Selbstjustiz da raus bzw. rein liest, hast du nicht beantwortet.

     

    Und weil ich das so nicht stehen lassen kann, denn ich fühle mir hier die Selbstjustiz persönlich unterstellt und das habe ich NIE BEHAUPTET!

     

    1.) Mein Posting drehte sich um die Frage, ob er denn tatsächlich "allgemein zur Bewaffnung" aufgefordert hat, oder ob es eben nicht allgemein war. Warum, also mit welcher Motivation, er (möglicherweise) speziell und nicht allgemein aufgefordert hat, habe ich überhaupt nicht thematisiert. Das wurde von dir rein gelesen und ja, da bleibe ich dabei: "rein gelesen"

     

    2.) Wenn man schon eine Motivation da rein lesen will, dann kann die genausogut "Selbstverteidigung" lauten. Die Frage, warum das zwangsläufig auf Selbstjustiz rauslaufen soll, stellt sich schon. Vielleicht kannst du uns die ja beantworten?

  5. vor 2 Stunden schrieb SCR:

    Das scheint ein Problem mit der Breite der Tabs zu sein. Versuch mal übergangsweise in der Code Tabelle statt Tabs Leerzeichen zu verwenden.

     

    Mit anderen Tabs war die Darstellung korrekt. Aber das Problem liegt nicht an den Tabs, sondern an der falschen Vorschau im Editor ;)

     

    Ich glaube das liegt daran, dass ein Tab im Editor einfach nur ein Tab ist, also zum nächsen Tabulator springt. Im Beitrag ist es aber ein Spaltentrenner. "MW" ist kürzer als "291,7". D.h. wenn ich dahinter ein Tab setze, springt er bei "MW" einen anderen Tabulator an, als bei "291,7". Im Beitrag macht er daraus einfach die Info: Nächste Spalte und HTML setzt das dann schon korrekt.

     

    So denke ich mir das.

  6. vor 4 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

    Aha, und diese würde es nicht geben, wenn sich 'Hinz und Kunz' bewaffnen? Straftaten zu verhindern bzw. zu verfolgen, ist allein Sache der Exekutive, und hat nix mit SV oder Notwehr zu tun.

     

    Und woraus schließt du "Straftaten zu verfolgen"? Woraus schließt du, dass er nicht nur das Recht zur Notwehr meinte, sondern auch die Fähigkeit zur Notwehr? Woraus schließt du, dass er nicht (ordnungsgemäße) SV gemeint hat?

  7. Wie wird denn aus

    Zitat

    Denn er nahm mehrfach Medienberichte über Straftaten zum Anlass

     

    ein

    Zitat

    allgemein zur Bewaffnung aufzufordern.

     

    ?

     

    Wenn er wegen Straftaten zur Bewaffnung auffordert, dann fordert er nicht allgemein zur Bewaffnung auf, sondern eben wegen Straftaten. Oder meinten die, dass er wegen Straftaten zur allgemeinen Bewaffnung aufforderte?

  8. vor 4 Stunden schrieb German:

    In denen wiederum können dann nach §55 Abs. 6 WaffG analog zu §55 Abs. 5 entsprechende Ausnahmen nach §55 Abs. 1 Satz 1 für kommunale Polizei- und Ordnungsbehörden erlassen werden.

    Die Bediensteten sind häufig auch Hilfspolizisten mit entsprechenden Befugnissen nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen und unterliegen damit sogar schon häufig hilfsweise dem §55 Abs. 1.

     

    Sind denn die Ordnungsämter Landesbehörden bzw. Dienststellen? Von Kommunalen Behörden und Dienststellen steht in meinem §55 nix.

  9. vor 7 Stunden schrieb P22:

    Welche Strafbarkeit soll sich den ergeben? Die Strafnormen im WaffG sind akzessorisch an die entsprechende Erlaubnis geknüpft. Sofern nichts widerrufen wurde ändert sich in der Praxis rein gar nichts.

    Auch hieraus eine Unzuverlässigkeit zu stricken ist nicht haltbar.

     

    Problematisch ist der (herbeigargumentierte) Verstoß gegen §19 Bundesjagdgesetz. Und ein Verstoß dagegen strahlt dann über die Zuverlässigkeit aufs WaffG ab.

     

    Auf der Jagd führen darf der Jäger nur zur befugten Jagdausübung. Verstoß gegen §19 ist aber unbefugte Jagdausübung. Das ist dann ein direkter Verstoß gegen das WaffG. Wobei man hier vielliecht noch argumentative Schlupflöcher finden könnte. Aber da kann man sich ja ausrechnen, wie weit man damit kommt.

     

    Das kommt alles nur durch die Überregulierung im WaffG. Wenn man nicht alles mit tausend Querbezügen verknüpft hätte und das WaffG einfach und direkt gehalten hätte, dann wäre alles genauso sicher und diese ganzen Fallen gäbe es nicht und die Leute könnten ganz normal ihr Leben leben. Aber das ist ja nicht gewollt.

  10. vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

    Wie ich "Mausi" kenne spielt er auf die Ausstattung der Polizei an und nicht auf die Rechtsgrundlage.

     

    Landespolizei => Ausgenommen vom WaffG nach §55

     

    Kommunalpolizei => Nicht ausgenommen vom WaffG nach §55

     

    vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

    Das ist eben der große Trugschluss, denn kennst du den Unterschied zwischen Versammlungsgesetz und öff. Veranstaltungen?

    Ein Tierabwehrspray unterliegt schon dem WaffG als Reizstoffsprühgerät!

    Es ist eben nur ausgenommen bei einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung!

    Ein Baseballschläger ist ja auch keine Waffe, wird aber regelmäßig als Waffenfund z.B. bei Rockern deklariert.

     

    Hab's ja schon öfter geschrieben, aber hier werfe ich immer gerne mein Erlebnis in einer norddeutschen Landeshauptstadt vor vielen Jahren ein: Da haben Polizisten für mehr Geld demonstriert. Sei ihnen gegönnt. Das war eine richtige Demo mit Zug und Lautsprecherkundgebung und so. Und so grob geschätzt die Hälfte der Demoteilnehmer hatte die Dienstwaffe am Mann / an der Frau.

     

    Und bevor hier Fragen nach AH oder EH kommen => Nein, ich habe nichts dagegen unternommen. Ich habe kurz übelegt, ans Rednerpult zu gehen und die Teilnehmer aufzufordern, mehr als 1 m Abstand zueinander zu halten, damit das keine Versammlung ist, sondern nur ein zufälliges aufeinandertreffen. Aber das war mir meine Gesundheit nicht wert :hi:

     

    vor 1 Stunde schrieb Tyr13:

    Was viele einfach vergessen: Die erste Regel bei Selbstschutz lautet "Don't go stupid places". Wenn ich wüsste, daß mir etwas passiert, dann [...] und 2.) gehe ich nicht hin.

     

    Das kannst du dir ja nicht immer so aussuchen. Irgendwann musst du ja mal aus dem Haus. Ob es zur Arbeit oder zum Einkaufen oder zum Verein oder meinetwegen in die Musikschule geht. Dass man deswegen bestimmte Plätze meiden sollte ist davon ja unbetroffen. Aber wenn der Zug nunmal in diesem Bahnhof hält, dann musst du auch durch diesen Bahnhof durch.

  11. vor 17 Stunden schrieb SC:

    Was ist daran so unverständlich, daß es nicht in Kraft treten soll ?

    Das "Übungsschießen" ist explizit mit eingeschloßen, außer der letzte schlafende Hund wird von euch hoch getrieben. :pissed:

     

    Das wurde ja schon mehrfach hier im Thread geschireben. Unter anderem von mir hier recht ausführlich: http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-für-jäger/?do=findComment&comment=2338671

     

    Ich wäre dir dankbar, wenn du uns hier nachvollziehbar (also nich in einem Satz) erklärst, warum meine Gegenargumente dort falsch sein sollen.

     

    vor 15 Stunden schrieb SC:

    Dieser D r o p s  ist schon längst gelutscht, daß sollte hier jedem klar sein.

     

    Heißt das nun, die Zertifizierung ist vom Tisch oder heißt das, sie ist nicht mehr vom Tisch zu kriegen? Und welche Position hat eigentlich das FWR zur Zertifizierung von Munition?

     

    Was der DJV überhaupt nicht verstanden hat ist, dass Jagdrecht eben nun primär Ländersache ist und nicht mehr vorrangiges Bundesrecht. Daher ist die Positionierung auf bundeseinheitlichen Inhalten veraltet. Das war früher mal so. Wenn man das ändern will, dann muss man Jagdrecht wieder auf Bundesebene ansiedeln. Das ist aber eine GG Änderung.

     

  12. Schon klar. Das meinte ich aber nicht. Das ist die Begründung der Bundesregierung. Daneben gibt es die Begründungen in den Parlamentsreden und die Begründungen aus den Ausschüssen. Die Frage ist, was macht eine Begründung "amtlich". Denn wenn es diese amtliche Begründung gäbe, könnte man sie ja vielleicht mal einem Bundesrichter zeigen und darauf hinweisen, dass er sich nichts herbeifabulieren braucht, wenn er es auch gleich amtlich bekommen kann. So in der Art.

  13. vor 12 Stunden schrieb subject:

    0:06 da hat die die schwarze Pistole schon in der Hand. Stimme L-L vollumfänglich zu.

    Vorgeschichte nicht bekannt, aber souveräner Umgang mit Pistole in SV Situation geht anders.

    Die Vorgeschichte ist bei solchen Videos quasi nie bekannt. Von daher ist Vorgeschichte an sich werder ein Argument für oder gegen irgendwas. Also quasi gar kein Argument.

     

    Die ersten drei Sekunden hat sie keine Waffe in der Hand. Dann kommt sie kurz aus dem Bild und erst dann ist die Waffe zu sehen. Und nun? Unterstellen wir mal eine Vorgeschichte parteiisch für die junge Frau. Hätte sie die Waffe nicht ziehen sollen, weil eine professionelle SV Situation anders aussieht?

     

    Mir imponiert jedenfalls wie sie (danach) ohne Wild West die Situation beenden will und wie sie sogar den Finger lang am Abzug hält. Und die Polizei kommt hinterher dazu, sie legt die Waffe ab, Polizei dreht nicht durch und sie kann sogar die Waffe gleich wieder im Beisen der Polizisten einstecken. Ich finde das sogar sehr professionell - von ihr und von den Polizisten.

     

    Egal was die Vorgeschichte war: Bei uns wäre die Waffe das größere Verbrechen.

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