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Beiträge von knight
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Hier mal ein sehr sehenswertes Video eines Wissenschaftlers über die "sich lösenden Schüsse". Knapp 50 Minuten, sehr kurzweilig, sehr interessant:
http://videoportal2.uni-frankfurt.de/Mediasite/Play/8237d81512ca4a62b5d739665c0816fb1d
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Mein Docter III musste auch zwei Mal in die Reperatur. Da hat aber alles gut geklappt. Über die Reperatur kann ich nichts schlechtes sagen - nur darüber, dass es zwei Mal dahin musste.
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vor 28 Minuten schrieb Bienchen:
Die kannst du alle nacht: Trollen mit Bienchen verschieben.
Nö, kein Bock auf das Geklicke.
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- LED Beleuchtung statt Neonröhren, damit ein Chrony funktioniert.
- Viel Platz: Auf dem Stand auch nach hinten, damit man sich ausbreiten kann.
- Viel Platz: Ein Aufenthaltsraum hinter dem Stand, mit schalldämmenden Fenstern zum Blick auf den Stand, damit man von dort den Wettbewerb beobachten kann oder sehen kann, wenn eine Bahn frei ist. Dort wollt ihr vielleicht auch mal Sachkundeschulungen halten, daher sollte der entsprechend eingerichtet sein.
- Waffenreinigungsraum
- angeschlossene Gastronomie
- ausreichend Parkplätze
- Fallscheibenanlage mit Fernbedienung
- möglichst für alle Kaliber und Geschosse geeignet (denkt an Schwarzpulver und Flinten)
- Falls der Kugelfang aus Sand ist, dann eine Sprinkleranlage, damit es nicht so staubt.
- überlegt, was ihr beheizen wollt und könnt.
- Toiletten

- Sagte ich schon "Viel Platz"? Es wird sich so viel ansammeln und zustellen, ihr werdet Platz brauchen.
- eine geeignete Örtlichkeit zum Pulverresteverbrennen
- vielleicht ein paar kleine und größere Spinde, wo man im Winter seine Jacken einschließen kann.
- wenn es ein Mehrdistanzstand ist: beweglicher Seitenschutz mit ausreichend Ablageplatz darauf
- ein Bodenbelag, der das Hülsenaufsammeln erleichtert (also kein Sand).
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vor 1 Stunde schrieb Staju1985:
Später kamen drei Mann von der Kripo, haben nochmal ganz viel gefragt, wollten Unterlagen sehen was er geschossen hat und Munitionslisten.
Was sind denn Munitionslisten?
Moderativer Hinweis: Ich habe einige off topic Beiträge ausgeblendet.
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vor 1 Stunde schrieb Hunter375:
Deine Kontakte in allen Ehren.. aber recht laut ist das brummen in diesem Mini-Wespennest nicht gerade.. die haben ganz andere und vor allem wesentlich wichtigere Themen als das WaffG.
Wärest du bitte so freundlich, unseren EU-Abgeordneten mitzuteilen, dass sie eben genau deswegen den Vorschlag und Rat und Komission zurückweisen sollen?
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vor 46 Minuten schrieb Mr.Smith:
Demnächst Rechtssicherheit für Halbautomaten Besitzer mit kleiner Gesetzesnovelle:
https://www.jagdverband.de/content/seehofer-torpediert-große-novelle-des-bundesjagdgesetzes
Wenn man das so liest, fragt man sich schon, ob der Jagdverband ein Jagdverhinderungsverband ist.
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Spekulation: Den Seehofer stört nicht die Neuregelung bezgl. der Magazine sondern die anderen Regelungen, die da mitkommen sollen und in die Hoheit der Länder eingreifen. Was das alles ist, wurde hier im Thread ja schon thematisiert.
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Am 20.6.2016 um 09:40 schrieb karlyman:
Außer der übliche, hanebüchene Müll, der aus dieser "Ecke" kommt.
vor 23 Stunden schrieb Kappa:Leider wird er aber immer wieder in allen möglichen größeren Zeitungen als Gastautor eingeladen. In der Zeit oder FAZ gab es letztens einen mehrseitigen Kommentar von ihm, im Spiegel kommt er öfter vor. Was muss man eigentlich tun, um bei den Medien als "Experte" in der Datenbank geführt zu werden?
Die viel wichtigere Frage lautet: Warum kommen unsere Positionen nicht in der FAZ und im Spiegel vor? Wie kommt es, dass so ein Minimalstverein mehr PR drauf hat, als wir?
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Am 16.6.2016 um 08:31 schrieb EkelAlfred:
Wenn Du eine bestellst, haben Sie keine da.
Und nach drei Jahren teilt Dir die Geschöftsleitung dann auf Anfrage mit, dass sie die nicht liefern können, weil die schon lange nicht mehr hergestellt werden ...
Ich habe drei davon im Laden gekauft

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Am 16.6.2016 um 09:54 schrieb Fyodor:
Doch, genau das steht drin.
Verboten sind Waffen, die mindestens 21/11 Schuß abgeben können, wenn ein 20/10-Schuß-Magazin eingesetzt ist. Demnach wären nur die Waffen nicht verboten, die entweder kein entsprechend großes Magazin aufnehmen können, oder die auch bei einem eingesetzten 30-Schuß-Magazin nur 20/10 Schuß abgeben können, und das wird wohl nur sehr schwer umsetzbar sein.
Das kommt darauf an, ob man den Teil nach dem zweiten Komma als Einschränkung des Teils zwischen den beiden Kommas oder als Einschränkung des Teils vor dem ersten Komma interpretiert. In dem deutschen Text ist beides möglich.
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vor 1 Stunde schrieb Paratrooper:
Das Konnte ich so in dem Entwurf noch nicht finden, jedenfalls nicht an der angegebenen Position.
Kann mir da einer mit nem Link weiterhelfen?
Du möchtest sicher eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung von Gesetzestexten aufmachen

Bitte schön: http://forum.waffen-online.de/topic/315947-waffen-sind-gegenstände-wo
ZitatWaffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann.
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Die Aluschalen gibt es gefühlte drei Jahre schon zum Sonderangebot. Nicht dass man solche Schalen nicht gut gebrauchen könnte... Wundern tut's aber schon.
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vor 37 Minuten schrieb Sachbearbeiter:
Knight hat ansonsten aber schon recht.
Exakt!

Wobei, wie erwähnt, man heutzutage vor nichts mehr sicher ist. Auch nicht davor, dass ein Gericht entscheiden wird, dass die Nachteile des neuen Rechts anzuwenden sind, aber nicht die Vorteile (Repetierer statt lediglich Einzellader).
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Nein, das meine ich nicht. Eine alte WBK konnte man übrigens nur als Sportschütze bekommen

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vor einer Stunde schrieb schopy:
wird die Gelbe nicht einfach so umgeschrieben?
Bloß nicht die alte gelbe Umschreiben lassen. Die alte gelbe ist eine Erlaubnis nach altem Recht. Die ist nicht an eine Mitgliedschaft in einem Verband gebunden und auch nicht an Sportordnungen.
Wobei sich sicherlich ein Verwaltungsgericht finden lässt, das das nicth deucht....
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Hat sich die EU-Kommission schon dazu geäußert, welche
waffenrechtlichenterrorismusbekämpferischen Maßnahmen das haben wird? -
vor 29 Minuten schrieb uwewittenburg:vor 35 Minuten schrieb knight:
Das passt aber anscheinend nicht zum Programmablaufplan.
Dann gibt es noch den Einsatzgrund und die Rückmeldepflicht.Ich sagte es schon mehrfach, die Angst vor der Strafvereitelung im Amt ist größer als lieber etwas mehr sicherzustellen.
Womit wir uns ja schon irgendwie einig sind
Wenn der einzelne Polizist vor Ort nicht mehr auf direkte Rückgabe entscheiden darf, sondern offiziell oder inoffiziell nur noch Mitnehmen entschieden werden darf, ist Rückgabe ja im Programmablaufplan nicht mehr vorgesehen...
Ist aber in großen Firmen auch nicht mehr anders. Der Sachbearbeiter selber darf nur noch das, was im Prozess vorgesehen ist. Für alles andere kriegt der Ärger. Und ab dem Punkt macht der nur noch Dienst nach Vorschrift und geht um fünf. Ist möglicherweise die Vorstufe zur Automatisierung der Sachbearbeiter. Dann braucht der gar nicht mehr kommen. Das wahre Leben wird halt in ein Powerpoint-Diagramm gepresst und dann ist alles gut.
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Das liegt alles daran, dass alleine das zählt, was zuerst behauptet wurde.
Da ruft jemand bei der Polizei an uns erzählt: "Die haben da und da eine Waffe! Herrjeh, so helfen sie doch!" Und dann sind die gepolt und spulen ihr Programm ab.
Jeder, der sich das von außen ansieht, hat halt diese Polung nicht. Der sieht eine Paintballwaffe, der sieht befriedetes Besitztum, der sieht eine Transporttasche, der denkt sich "Was für ein Aufriss für nichts" und geht weiter. Diese denke könnte man auch anstellen, wenn man am Einsatzende alles vorliegen hat, mal durchatmet und die Situation neu bewertet. Das passt aber anscheinend nicht zum Programmablaufplan.
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Am 9.6.2016 um 18:45 schrieb MarkF:
Die Frage wurde bereits in einem anderen Fred beantwortet.
An sich selbst ausleihen geht nicht. "Ausleihen" erfordert Besitzerwerb/Besitzwechsel, aber egal auf welcher Grundlage: Du besitzt bereits.
[...]
Daraus folgt: Ohne eine Bedürfnisbescheinigung in petto oder der Behördenakte _könnte_ daraus ein unschöner Fall werden.Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Kontrolle zu geraten, sehr gering. Und noch geringer das Risiko, daß der sich der Kontrolleur nicht mit der augenscheinlich einwandfreien WBK zufriedengibt.
Der Punkt bei der "Selbstausleihe" ist ja ein anderer: Wenn jemand eine Waffe mit "Jagdbedürfnis" im Schrank stehen hat, dann stellt sich die Frage, ob er damit auch sportlich schießen darf?
Würde man das verneinen, dann würde das zu der absurden Situation führen, dass er eine identische Waffe ausleihen dürfte und mit dieser sportlich schießen dürfte. Ob er die von sich selbst ausleiht oder von jemand anderem spielt hier gar keine Rolle. Zentral ist, dass die ausgeliehene Waffe identisch zu der im Schrank ist. Und dann kommt man eben in Erklärungsnot, warum es mit der im Schrank nicht erlaubt sein soll, mit jeder anderen identischen zu der im Schrank aber schon.
Wobei "absurd" ja anscheinend heutzutage kein Ausschlusskriterium mehr ist.
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Bei mir wurde mal zu einer Waffe ein falsches Kaliber eingetragen. Ich bin dann zum Amt und die Sachbearbeiterin hat das falsche Kaliber durchgestrichen, das richtige darunter geschrieben, einen Stempel drauf "amtlich geändert" und fertig war es.
Wenn du nicht weit zum Amt hast und es zeitlich einrichten kannst, dann geh halt vorbei. Ansonsten ruf einfach an. Dann könnt ihr besprechen, wie ihr am besten vorgeht.
Das Problem daran ist ja nicht, dass es ein Problem ist, sondern das man eins draus machen kann. Wir sind in Deutschland ja ganz groß darin Probleme zu suchen und nicht Innovationen. Da bekommt Selbstschutz eine ganz neue Komponente aufgedrückt. Solltest du also mal in eine Kontrolle kommen und dabei einem Problemsucher begenen und nicht einem Erklärbär, dann kann der dir daraus einen Umbau der Waffe zimmern. Dass es keiner war, interessiert da keinen, da zuerst nach "Aktenlage" und nicht nach Realitätslage entschieden wird.
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Für dieses Thema gibt es bereits einen Thread:
http://forum.waffen-online.de/topic/443132-die-eu-will-ein-verbot-von-halbautomatischen-gewehren/
Bitte dort weiter diskutieren.
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vor 18 Minuten schrieb Nakota:
Kat. C ist richtig. Aber du hast im falschen Forum gepostet.
Daher verschiebe ich das nach Waffenrecht.
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vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:
Eure Probleme sind aber heftig, einfach entspannen!
Das Problem ist eher, dass wir hier von allen Seiten solche Probleme gemacht bekommen. Ist ja nicht so, dass wir uns das so wünschen. Wenn das WaffG sich auf das Wesentliche beschränken würde, dann bräuchten wir solche Winkelzüge gar nicht zu diskutieren.
vor 6 Stunden schrieb SchwererReuther:die hier vorgetragenen Bedenken halte ich für total substanzlos bis mir jemand wenigstens einen Fall nennt, bitte, wenigstens einen.
Wenn es diesen Fall jemals gegeben hat, das muss hier doch eingeschlagen sein wie eine Bombe.
Ich erinnere mich tatsächlich an einen hier beschriebenen solchen Fall. Soweit ich mich weiter erinnere, wurde der Fall von den anderen Threadteilnehmern abgestritten, wenn nicht ein Aktenzeichen genannt würde...
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
in Allgemein
Geschrieben · Bearbeitet von knight
Moderativer Hinweis:
Könnt ihr bitte on topic bleiben! Ich habe 14 Beiträge aus der Diskussion über Betriebserlaubnisse von KfZ nach off topic verschoben:
http://forum.waffen-online.de/topic/446471-betriebserlaubnis-eines-kfz-aus-schon-wieder-sek-einsatz/
Die Diskussion um die "Melde-App" wurde mit dem bereits existierenden Thread dazu zusammengefasst:
http://forum.waffen-online.de/topic/446463-ordnungsamt-app-berliner-können-ihre-nachbarn-ab-sofort-leichter-verpetzen/