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knight

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Beiträge von knight

  1. Solche Unterstützungsaktionen müssten von den Verbänden initiiert/in die Hände genommen werden, aus mehreren Gründen:

    a) [bis] f)

    Insofern wäre die Verbände in der Tat aufgerufen, MEHR solcher Unterstützungen von Verfahren zu tätigen.

    Hier muss ich die Verbände und das FWR mal in Schutz nehmen. Die Waffenrechtsschutzversicherung, die über das FWR angeboten wird, ist doch letztlich nichts anderes als eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für die diejenigen, die eben auch mal kontra geben wollen. Gleiches gilt natürlich für die Versicherungsangebote von anderen Verbänden.

    Da kann man jetzt darüber streiten, ob das der richtige Weg ist oder ob das ein ausreichender Weg ist. Grundsätzlich wird damit auch Unterstützung für alle angeboten und nicht nur für Leuchtturmklagen. Wenn es darüber hinaus sinnvoll ist, könnte das FWR oder ein Verband selbstredend von weiteren Möglichkeiten gebrauch machen.

    bye knight

  2. Summa summarum existieren angenehmere Dinge, einen ordentlichen fünfstelligen Betrag zu verbrennen. Es sei denn, es geht lediglich darum, sich einander zu beweisen und zu bestätigen, daß auch im BVerfG lediglich hoblophobe Mitverschwörer sitzen. Dies mag gelingen...

    Eine Klage vor dem Verfassungsgericht würde den Behörden auch eine angenehme Rückzugsposition ermöglichen damit sie erst mal alles beim alten belassen können. Bis das Verfassungsgericht sich mal bewegt hat, ist die Sache hoffentlich politisch über die Bühne und im Jagdgesetz klargestellt. Dann ist auch der Klagegrund entfallen, was dem Verfassungsgericht es noch einfacher macht, nichts zu entscheiden.

    bye knight

  3. Jetzt mal ehrlich: Diese Leier ist doch abgespielt.

    Wenn das FWR bei 30.000 Fördermitgliedern mal 12 Euro im Jahr rumgammelt, dann hat das doch Gründe. Es wäre für die Verbände doch ein leichtes, an jeden Mitgliedsantrag den Fördermitgliedsantrag vom FWR dran zu tackern. Es wäre für die Verbände doch ein leichtes von oben die klare Ansage zu bringen, dass man diese Mitgliedschaft nicht vorschreiben kann, aber dass man sie eben erwartet. Es wäre für die Verbände doch ein leichtes, diese Info zwei mal im Jahr in den eigenen Bekanntmachungen an die Mitglieder zu verteilen. Wenn die Verbände Fördermitglieder wirklich wollten, dann würden sie die auch aufsammeln.

    Im Gegenzug darf das FWR dann aber auch nicht eine nebulöse Instanz sein, für die man dann im Jahr Betrag x bezahlt, aber irgendwie nicht richtig erkennen kann, was man dafür überhaupt bekommt.

  4. Daraus zitiert (Hervorhebung durch mich):

    Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Waffenbehörden Mecklenburg-Vorpommerns darauf hingewiesen, dass Urteile des Bundesverwaltungsgerichts „Rechtskraft entfalten“.

    Dazu passend zitiert aus http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2328296 (Hervorhebung wieder durch mich):

    1. In Rechtskraft erwächst der Tenor, und zwar hier - wie auch sonst zumeist - lediglich inter partes.

    Der Tenor des Urteils besagt lediglich, dass die Klage gegen die Bemerkung "2-schüssig" in der WBK abgelehnt wurde. Und die Rechtskraft besteht lediglich zwischen den Streitparteien. Der Rest ist in der Begründung. Das ist zwar immer noch schlimm genug, aber ich habe den Eindruck, hier sind ein paar Ministerien recht voreilig am Werk. Eine Agilität in einer Art und Weise, wie man sie bei so manchen Urteilen des Bundesfinanzhofes mit der Lupe lange suchen kann.

    bye knight

  5. Aber fünf Bundesrichtern mal eben einen Verbrechenstatbestand vorzuwerfen, dafür reicht es ...

    Mit einem Vorwurf wäre ich sicher auch vorsichtig. Aber die Frage, ob und wie Bundesrichter für das was sie an Arbeitsergebnissen liefern, auch verantwortlich sind und verantwortlich gemacht werden können, diese Frage drängt sich hier schon auf.

    bye knight

  6. "Wegen der erheblichen Auswirkungen der Entscheidung sei „eine bundeseinheitliche Linie für das weitere Vorgehen abzustimmen.“

    Eine gesetzgeberische Lösung könne momentan nicht ausgeschlossen werden."

    Wenn sie das Urteil so stehen lassen wollten, würde das keinen Sinn machen. Insofern sehe ich das als gute Nachricht.

    Ich glaube, dass vielen Jägern und Sportschützen noch nicht klar geworden ist, welche Steilvorlage für im Grunde x-beliebige Waffenrechtverschärfungen das BVerfG da gegeben hat.

    Denn mit der Fadenscheinigkeit genau dieser Urteilsbegründung lässt sich, wenn der politische Wille da ist, im Grunde alles begründen und damit einschränken, verbieten und enteignen.

    Ich würde das eher andersrum sehen: Dieses Urteil hat doch mal 1a gezeigt, dass eine Regulierungstiefe, so wie sie aktuell im Waffenrecht vorhanden ist, nur zu unvorhersehbaren Tretminen und damit der Kriminalisierung hundertausender rechtschaffender Bürger führt.

    Die Konsequenz wäre daher die Forderung, das Waffenrecht zu entschlacken, besser noch: zu entkernen und auf die wesentlichen Regulierungen zu reduzieren: So du bist Sportschütze / Jäger / Waffensammler? Na dann kaufe dir halt, was du meinst, was du brauchst. Ich will nur noch wissen, was du wann von wem gekauft hast und ob du es sicher aufbewahren kannst. Ansonsten viel Spaß mit deinem Hobby.

    Alles was darüber hinausgeht, bringt doch eh keinen Sicherheitsgewinn, sondern nur Fallstricke, in denen sich der Bürger verfängt.

    bye knight

  7. @JasperBeardley; Nun komm mal wieder runter.

    Der Verband kann ja schlecht die Leute in (potenzielle) Himmelfahrtskommandos schicken. Was die im Moment machen, ist ganz einfach Risikobegrenzung. Die Unsicherheit ist groß, also auch das Risiko. Und wenn es blöd kommt, ist der Schaden bei illegalem Waffenführen dann gleich heftig. Da muss man auch mal mit Bedacht agieren.

    Die Aufforderung, etwaige Widerrufe der Genehmigung mit Klage zu kontern, spricht doch schon einen deutlichen Tenor.

    Da die Ursache für den Schlamassel aus dem BJagdG herauserfundeninterpretiert wurde, ist der sinnvollste Ansatz eben das Problem dort mit einer Formulierung zu lösen, die sogar Bundesrichter verstehen. Eine ergänzende Klarstellung im WaffG wäre natürlich auch hilfreich. Das wird aber nicht erfolgreicher sein, je mehr Wirbelwind gemacht wird. Mit etwas Wind an der richtigen Stelle kann man sicher auch der richtigen Bewegung nachhelfen.

  8. In Deutschland gibt es den Transportbegriff nicht mehr, alles was außerhalb des befriedeten Besitztums passiert ist ein Führen!

    Natürlich gibt es in Deutschland noch den Transportbegriff. ;) Im WaffG ist das kein feststehender Begriff - wahrscheinlich meinst du das so. Aber Deutschland ist auch mehr als WaffG oder (was meiner Erfahrung nach besonders Juristen schwer fällt zu verstehen) auch mehr als Rechtskonstrukte überhaupt.

    Minority Report ?

    Darauf wird es rauslaufen, nur ohne "Minority" sondern bloß "Report".

    bye knight

  9. Vor einigen Jahren hätte es tatsächlich niemanden interessiert, heute hat sich die Zeit gewandelt

    Ja, wir sind von einem Rechtsstaat in einen Präventivstaat abgedrifftet. Verboten ist heute nicht das Verbrechen sondern die Vorboten des Verbrechens - oder das was man dafür hält.

    Er hat die Erlaubnis zum Führen, auch zum offenen Führen. Und was man dann macht ist, wischiwaschi-Paragrafen herzunehmen, die stark auslegbar sind, um anschließend das zu sanktionieren, was zwar erlaubt ist, was man aber lieber gerne verboten hätte, aber dafür gerade keinen Paragrafen zur Hand hat. So spart man sich das übliche Prozedere über eine Gesetzesinitiative und einen Beschluss der dafür vorgesehenen und legitimierten(!) Institutionen. Man etabliert dann ein Parallelrecht, dass keiner nachlesen kann, von dem aber jeder weiß, dass er davon betroffen ist, wenn er sich nicht angepasst verhält.

    bye knight

  10. Es wird wieder einmal genau DAS FALSCHE getan und beschwatzt. Hektischer Aktionismus auf der lokalen Ebene, und das energische Aufwecken auch des letzten schlafenden Hundchens in der letzten Kreisverwaltung, der sonst einfach abgewartet hätte, bis irgendwann einmal eine Weisung kommt, *kopfschüttel*

    Ich kann Fritz gut verstehen....

    Ich kann dich (und Fritz) gut verstehen.

    Aber so einfach ist es auch wieder nicht.

    Es gibt nun mal einen massiven Vertrauensverlust der (politisch aktiven) Basis an die Verbände, was die Vertretung unserer Interessen bezgl. des Waffenrechts angeht. Das kann man doch nicht verkennen. Und die Lösung kann ja dann nicht sein, das zu ignorieren oder zu kritisieren. Da muss man sich eben aktiv öffnen und wieder Vertrauen aufbauen.

    Dass die Basis hier sofort mit Petitionen an Abgeordnete und Ausschüsse loslegt, ist doch wirklich nicht unvorhersehbar gewesen. Das ist das Standardwerkzeug, wenn wieder irgendwo was brennt (wobei es ja öfters so ist, dass es vorher schon geglimmt und geraucht hat - das trifft hier allerdings nicht zu, da wir alle gleichsam von diesem epochalen Fehlurteil überrascht wurden). Und auf der Europaseite hat man ja noch die Petitionen großflächig unterstützt und um Zeichnung gebeten.

    Gab es denn eine gute kommunizierte Handlungsanweisung an die Basis, ruhig zu bleiben? Wurde nachvollziehbar erklärt, dass man das wieder gerade bekommen wird?

    Dass Geheimdiplomatie für viele kein Verkaufsargument mehr ist, sollte mittlerweile an den Verbandsspitzen angekommen sein. Dass man in Zeiten des Internets nicht mehr so lahm(a*schig) kommunizieren kann wie früher, sollte auch jeder mitbekommen haben. Das ist nun mal so, auch wenn sich viele das nicht wünschen und nicht gut finden (ich auch nicht!).

    Und so eine Info muss ja nicht eine ausgearbeitete Seminararbeit sein. Ein Vierzeiler, dass man selbst überrascht wurde, dass man sich erst mal sammelt, in wenigen Tagen mehr berichtet und bittet bis dahin Ruhe zu bewahren, wäre jetzt nicht so das große Hexenwerk.

    bye knight

  11. Es wird geredet, das ein Richter eines anderen Senats zwei Söhne hat, die in Erfurt damals knapp davon gekommen sind. Quellen leider unbekannt. Aber eventuell Befangenheit? Wer kann das Überprüfen?

    Das ist Harald Dörig: http://de.wikipedia.org/wiki/Harald_D%C3%B6rig

    Nach dem Amoklauf von Erfurt am 26. April 2002 wurde sein Konzept für Antigewalt-Programme in ganz Thüringen aufgegriffen, seine Vorschläge zur Reform des Waffenrechts stellte er auch in zahlreichen Medien vor.

    bye knight

  12. Streichung in sachliche Verbote im BJagdG.

    [...]

    Damit sind selbst konservative Geister zufrieden.

    Wenn der Wortlaut im Bundesartenschutzgesetz gleichlautend zum BJG ist, dann hätte man nach Logik des Gerichtes einen Verstoß gegen das erstere an der Backe, wenn man mit HA zur Jagd schießt. Das Bedürfnis wäre gerettet (außer die bauen noch mal so eine Kettenglied hinten dran), aber ob die dann trotzdem für die Jagd genutzt werden dürfen?

    Spezialregelung geltend zu machen, wäre naheliegend. Aber man hätte dann ja gerade die spezielle Regelung dazu absichtlich rausgenommen.

    Das was die da konstruiert haben ist einfach nur

    cicEpicFail1.jpg

  13. Dann gehe den Weg konsequent zu Ende und streiche dieses Verbot komplett im BJagdG. Der Artenschutz ist diesbezüglich bereits in der BArtSchV enthalten. Man braucht in nicht doppelt. Der Schutzzweck bleibt vollumfänglich erhalten.

    Damit ist das Verbot aus dem BJagdG verschwunden und geschützte Arten sowie Wirbeltiere bleiben vollumfänglich geschützt.

    Ich würde dir hier voll zustimmen. Das wäre für dich ausreichend, das wäre für mich ausreichend, das wäre für uns ausreichend. Aber das Gesetz muss ja so geschrieben sein, dass es auch von Bundesrichtern verstanden wird <_<

    bye knight

  14. Meiner Ansicht nach hat das Gericht bei seiner Anknüpfung an der Berner Konvention ohnehin einen systematischen Fehler gemacht. Die Berner Konvention dient dem Artenschutz. Für Arten, die besonders geschützt werden müssen, gilt aber ohnehin ganzjährig Schonzeit. Und bei der Überpopulation an Schwarzwild heutzutage wird man schwer behaupten können, hier wäre dringend eine Art zu schützen.

    Der nächste Klopper ist dann, aus der Möglichkeit ein größeres Magazin benutzen zu können, eine abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit zu konstruieren, die es zu verhindern gelte

    Abstrakt ist eher die Gefahr, zwei Patronen ins Magazin zu stecken, dann die Patronenkammer zu laden und dann noch die dritte Patrone als neue zweite ins Magazin zu stecken, sofern man dann überhaupt noch ans Magazin dran käme.

    Insofern ist mein Vorschlag, das BJG so zu ändern, dass die Kapazität des Magazins gar keine Rolle spielt und eben nur 2+1 geladen sein dürfen. Dann kann man normale 10er verwenden und erspart sich die abstrakte Gefahr von oben. Das wäre ja auch im Sinne des Gerichtes.

    Und Fangschuss, Nachsuche, Fallenjagd, am besten auch noch die Beizjagd, sollten als Ausnahme davon genannt werden, um für die Zukunft jedem neuen Versuch gleich jedweden Ansatz zu entziehen.

    Damit das Gericht es in Zukunft leichter hat, das Gesetz zu lesen sollte die Überschritf von "Sacheliche Verbote" hin zu "Verhaltensregeln für den Jäger" umbenannt werden.

    bye knight

  15. Und wieviele der potentiell Betroffenen sind gleich nochmal anerkannte Nachsuchenführer?

    Im Absatz 9 des Urteils steht, dass das Verbot(sic!) des §13 Abs 1 Nr. 2 WaffG nicht für Schusswaffen gilt, die lediglich für eine bestimmte Art der Jagdausübung [...] nicht eingesetzt werden dürfen.

    Wenn die Waffen für Nachsuchen erlaubt sind, dann sind sie lediglich für bestimmte andere Jagdarten nicht erlaubt. Also könnte man sagen, dass §13 Abs 1 Nr. 2 für die Halbautomaten nicht gilt. Das wäre ja ausreichend.

    Ob jemand anerkannter Nachsuchenführer ist oder nicht, darauf kommt es nicht an, weil das Waffenrecht lediglich Jahresjagdscheininhaber im §13 kennt.

    bye knight

  16. Nein, da müsste der Gesetzgeber schon direkt an der Quelle tätig werden, aber mir fehlt irgendwie der Glaube, dass es im BMI und den Ländern gerade als oberste Priorität angesehen wird

    Wäre denn das BMI überhaupt zuständig? Fällt das Bundsjagdgesetz nicht in die Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums? Dann wäre ja Christian Schmidt zuständig. Huch!!! Der ist ja von der CSU! Na sowas aber auch ...

    bye knight

  17. Nö, bin ich nicht.

    Na dann sind wir uns ja einig :s75:

    Hab ich das irgendwo geschrieben???

    Zumindest kann man dich hier so verstehen

    http://forum.waffen-online.de/topic/445277-anzeige-wegen-sichtbarem-fuhren-einer-gaspistole/?p=2329488

    "trifft den Nagel absolut auf den Kopf" und "überhaupt nichts mehr hinzufügen" ist halt schon eindeutig.

    Und du beziehst dich damit eben auch auf (Hervorhebung durch mich):

    Weil dem Träger durchaus hätte klar sein müssen, dass eine offen getragene (Schreckschuss-)Waffe einen Polizeieinsatz provozieren würde. Und auch im Owig-Verfahren können Tatmittel eingezogen werden. Damit ist auch die Waffe zurecht weg

    Aber wenn das nur ein Missverständnis war, dann gibt's keinen Grund zu streiten ;)

    bye knight

  18. Wieso sollte einen Polizeibeamten in Zivil die Waffe eingezogen werden???? Der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin führt die Waffe berechtigt. Da gibts nix einzuziehen. Die Beamten sind VERPFLICHTET im Dienst ihre Waffe schußbereit zu führen.

    Und wenn ein besorgter Bürger die Waffe sieht und die (uniformierte) Polizei ruft, dann wird sich sehr schnell herausstellen ob das Kollegen sind oder nicht.

    Ist ja nicht so, dass ich das anders haben möchte. Aber der KWS Inhaber führt seine Waffe auch berechtigt und es stellt sich genauso schnell heraus, ob erlaubt oder nicht. Und da bist du der Meinung, die Waffe soll in so einem Fall zurecht eingezogen werden?

    bye knight

  19. Leute,

    (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
    [...]
    3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

    [und weiter]

    (4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.

    Da steht klar "hat" und nicht "kann". Daraus ein "kann" zu machen, wird eine ganz andere Nummer. Denke ich jedenfalls. Aber das muss nix bedeuten.

    Wenn das BKA mal entschieden hat, müsste man gegen die Entscheidung des BKA vorgehen und nicht gegen den einzelnen WBK Eintrag. Das wäre eine ganz andere Prozesskonstellation.


    bye knight

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