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SC

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  1. SC

    Neue Vo

    In Antwort auf: Gips du link! Findisch nisch! Doch gezz! Habbisch! siehe WOMagazin
  2. Quelle: VISIER In Antwort auf: WBK International wieder in Kassel Schon notieren: vom 27. bis 30. November 2003 findet die Waffenbörse unter der einprägsamen Bezeichnung „WBK International“ wieder in Kassel statt. WaffenBörseKassel – unter diesem Kürzel will Veranstalter Wolf Krey von der Firma EXPO Management künftig noch mehr Aussteller als schon 2002 in die Kasseler Messehallen einladen. Und das Wichtigste: Bereits jetzt hat die Stadt Kassel die selten gewordene Ausnahmegenehmigung nach § 38 Abs.2 WaffGerteilt, wonach in Kassel mit Schusswaffen und Munition sowie Hieb- und Stoßwaffen gehandelt werden darf. Die damit verbundenen Auflagen verlangen allerdings, dass nur volljährige Personen Zugang zur Messe erhalten, Waffen sind durch Stahlseile oder verschlossene Vitrinen zu sichern. Auf der Website www.waffenboersen.com werden in den nächsten Monaten weitere Informationen bereitgestellt, so auch das aktuelle Aussteller-Verzeichnis. ---- WO-Treffen-Kassel: Samstag dem 2003-11-29 ?
  3. ---
  4. @ frosch: eventuell hätte man das "EL" als Einzellader interpretieren sollen aber das kommt davon, wenn man "Nagant" nur mit einem Revolver in Verbindung bringt www.mosin-nagant.net
  5. Waffenbesitzkarte für Sportschützen (alte gelbe WBK): Herrn/Frau XYZ wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladewaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt drüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben. Solange das Anerkennungsverfahren bezüglich der Anerkennung von Schießsportverbänden in Deutschland noch nicht abgeschloßen ist, solange können die jeweiligen Verbände auch kein gültiges Bedürfnis (welches durch die Behörden anerkannt werden muß) ausstellen und solange gibt es auch keine neue Waffenbesitzkarte für Sportschützen(neue gelbe WBK). Somit hätte Dir der Händler auch nicht die Waffe in Deine alte gelbe WBK eintragen dürfen - ...
  6. selbstverständlich könnten diverse preise freundlicher ausfallen - selbstverständlich gibt es auch "schwarze" zu ziehen - ist nur die frage, ob man/frau das mit sich machen läßt
  7. Quelle: VISIER -> PDF-File -> siehe Anhang Ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu den Zusammenhängen zwischen Waffengesetz und KWKG --- Orginal Text/Thread von: Ulrich Eichstädt
  8. @ Mike303: läuft der antrag weiterhin oder wie ist da der stand der dinge ? ansonsten sollte man auf einen gebührenpflichten bescheid bestehen -> dann hat man was in der hand, falls man weitere schritte gehen möchte/kann
  9. In Antwort auf: So wiedermal was neues von der Sachbearbeiterfront Hab am 20.3. noch einen Voreintrag in .308 Win beantragt und heute leider noch keinen eintrag bekommen . Auf meine frage hin wurde mir gesagt das wenn der antrag entschieden wird zählt ja weil es ja dann nach dem 1.4. íst das neue Gesetz-also 12 monate Mitgliedschaft im Schützenverein und Bedürfnis gibts ja eigentlich auch keins weil die Sportverbände noch nicht anerkannt sind Da frage ich mich warum habe ich den da schon eine WBK Was mich ganz dringent interesiert -was zählt Abgabe Termin oder Entscheidung über den Antrag gruß mike frage: gibt es einen gebührenpflichten bescheit, der dieses besagt oder ist das nur die müntliche aussage des sachbearbeiteres ?
  10. In Antwort auf: siehe VISIER 3/200 Seite 57 links innen was, Visier gibt es schon seit a.d. 200 Respekt
  11. frage: und wie verhält es sich mit dem einbrecher/dieb wenn dieser unter 18 jahre alt ist ?
  12. in jeden guten haushalt gehört sowieso beton, zumindestens bei den italienischen
  13. SC

    Zusammenlegen der Foren?

    Es ist schon erstaunlich, was einige unter Meinungsfreiheit (besonders wenn es um ihre eingene geht) verstehen - auch wenn man schon längst unterhalb der Gütellinie angekommen ist, findet sich immer noch jemand der es schafft, daß es noch tiefer geht. Desweiteren ist es Auffällig, wer von Z e n s u r spricht - meistenes sind es auch nur die, die mal wieder, wie oben geschildert, auffällig geworden sind. Was die Zukunpft bringt, wir werden es sehen Bis Später Sven
  14. auch wenn der frust groß ist, so sollte man eine darstellungsform wählen, die das problem überschaubar macht, ohne das man einen zweiten monitor verwenden muß
  15. SC

    §5 StGB (für ZWERG)

    => Einen guten User erkennt man daran, daß der Moderator nicht "schlichtenden Eingreifen" muß.
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