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cartridgemaster

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  1. Falsch. https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftlicher_Mitarbeiter_%28Bundesdienst%29 CM
  2. Ist zwar hier OT, aber ein aktuelles und lesenswertes Beispiel für eine "Vollbremsung" durch das BVerfG: http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bka-gesetz-ist-teilweise-verfassungswidrig_id_5453309.html CM
  3. Ich halte @Hephaistos Frage für extrem wichtig. Beantworten kann/können sie allerdings nur der/die Kläger, bzw. deren beauftragte Rechtsbeistände. Wichtig insbesonder deshalb, weil sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen offensichtliche Verfassungsvestöße im Zusammenhang mit der Urteilsfindung des BVerwG richten kann. Als juristischer Laie vermag ich diese auch bei mehrfacher Betrachtung der Urteilsschrift zu den Urteilen nicht zu erkennen. Auch ein Verfahrensverstoß in Form der Außerachtlassung des Anhörungsgebots liegt m.E. nicht vor, da seitens der Kläger, bzw, deren Rechtsvertreter, einvernehmlich auf eine mündliche Verhandlung vor dem 7. Senat verzichtet wurde. Eine fehlerhafte Urteilsbegründung allein, und sei sie, wie im vorliegenden Fall, noch so abwegig, ist kein hinreichender Grund für eine Verfassungsbeschwerde. Es dürfte aber wohl noch einige Zeit dauern, bis wir ggf. näheres erfahren. CM
  4. Nee, nee, passt schon! Gerade die Doppelbockflinte erfreut sich in Jägerkreisen, nicht nur bei den Niederwild- und Taubenjägern, größter Beliebtheit. Gern auch i.V.m. einem zünftigen Hörnerwhiskey. CM
  5. Hatten wir ja schon vor einigen Tagen auf anderen Kanälen, aber allein diese Erklärung zeigt doch in ungeschminkter Deutlichkeit, dass man in der Ministeretage weder geprüft noch verstanden hat, worum es in der Sache eigentlich geht. CM edit: Dreckfuhler!
  6. Klasse! Nachden ich die Urheber jedes Dumpfbackenposting hier auf die Ignore-Liste gesetzt habe, besteht dieser thread nur noch aus 67 Beiträgen. Tolle Erfindung diese I-Liste. CM edit: Dreckfuhler beseitigt!
  7. Da Du offensichtlich kein Inhaber eines Jagdscheins bist, kannst Du natürlich auch den § 19 (1) 2. c) BJagdG in der aktuell gültigen Fassung nicht kennen. Ich kann Dir aber gern helfen: https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html CM
  8. Man muss schon sehr viel Fantasie haben, um derartige Entscheidungsgründe herbei zu fabulieren. Unbestrittene Tatsache ist aber, dass das Urteil, insbesondere in seiner Begründung, eklatante Schwächen bis hin zu völlig fehlender fachlicher und sachlicher Kompetenz in den Themenkreisen Jagd und Waffen aufzeigt. Allein der Umstand, dass durchgängig undifferenziert von "halbautomatischen Waffen" die Rede ist, obwohl es in der Revision ursächlich und ausschließlich um halbautomatische Langwaffen ging, ist dafür ein sicherer Beleg. CM
  9. Ist denn schon bekannt in welcher Höhe die Spende der RUAG Ammotec an den DJV "Zur Erhaltung und Förderung der Tradition im deutschen Waidwerk" ausgefallen ist und welche Projekte mit diesen Spendengeldern seitens des DJV vorrangig bezuschusst werden sollen? Ich finde ja derartige Unterstützungsleistungen seitens der Industrie an die Interessenverbände sehr begrüßenswert. CM
  10. Ganz bestimmt. Nach den Vorahnungen der hier versammelten Panikfraktion sieht legaler privater Waffenbesitz zukünftig nur noch so aus: CM
  11. Hättest Du Dich nur 5 Minuten mit dem hier mehrfach dargelegten Verfahrensgang beschäftigt, dann wüsstest Du, dass es zur verfahrensabschließenden Entscheidung des BVerwG gar keine Verhandlung gegeben hat. Es wurde ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage geurteilt, weil die Klägerseite auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat. Offensichtlich wähnte man sich auf dem Ruhekissen des Münsteraner OVG-Urteils in Sicherheit, aber erstens kommt es zweitens anders als man drittens denkt. An dieser Stelle wurde es seitens der Kläger erst richtig versaubeutelt, denn im Rahmen einer mündlichen Verhandlung hätte man durch eine fundierte Sachargumentation seitens der Klägerparteien die Herren an der Richterbank auf den rechten Weg führen können und dieser "Leipziger Hirnfurz" wäre uns allen erspart geblieben. CM edit: Dreckfuhler!
  12. Ich würde der Bayerischen Staatskanzlei einen YouTube-Link schicken: https://www.youtube.com/watch?v=FW6P_crgp8M CM
  13. So lange die Sessel am BVerfG von den Parteien besetzt werden, erachte ich das Grundprinzip der Gewaltenteilung ohnehin für ausgehebelt. CM
  14. Was uns in Deutschland fehlt ist ein Oberster Appelationsgerichtshof quasi als universelle Aufsichtsinstanz über die Gerichtsbarkeit, der auch den Robenträgern eines BVerwG oder BVerfG bei Dummsinnsurteilen oder in Fällen der Arbeitsverweigerung kräftig auf die Finger klopfen kann. CM
  15. Du solltest Deine beschränkten Einsichten nicht zum Maßstab für andere machen. Die seinerzeit von der DSU nach Inkrafttreten des WaffRNeuRegG vom 13. Okt. 2002 geführte Verfassungsklage war berechtigt. Sie richtete sich maßgeblich gegen die grundgesetzwidrigen Eingriffe dieses Gesetzes in die - Vereinigungsfreiheit gem. Art. 9 GG (Anerkennung der Schießsportverbände erst ab einer Mitgliederzahl >10.000), - Freiheit des Sports gem. Art 2 GG (Genehmigungspflicht der Sportordnungen der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt), sowie das - Gleichheitsgebot gem. Art. 3 GG (Benachteiligung gegenüber anderen Sportverbänden). Die Verfassungsklage wurde vom BVerfG ohne Begründung nicht angenommen. CM
  16. Wenn das BVerfG eine berechtigte Verfassungsklage nicht annimmt, dann geschieht dies regelmäßig ohne Begründung. Die einzeilige Mitteilung informiert lediglich den/die Kläger darüber, dass er/sie einen mittleren fünfstelligen €-Betrag verbrannt hat/haben. Ist doch wenigstens etwas, oder? CM
  17. Köcher, die mehr als zwei Pfeile aufnehmen können, sind für die Jagdausübung verboten. § 19 a nBJagdG (neues Bundesjagdgesetz). CM
  18. Wieso kann ich eigentlich den "Gefällt mir"-Button nicht siebenmal drücken??? CM
  19. Andere haben dafür ein gewaltiges Brett vor dem Kopf. Sie nennen es ihren "Horizont". CM
  20. Freisler sprach seine Urteile auch streng konform zur politischen Ausrichtung. CM
  21. Merkt Ihr in Eurem Wahn eigentlich gar nicht, dass Ihr Euch hier selbst seit mindestens 1000 Beiträgen um Kopf und Kragen quatscht und den Behörden alle nötigen Tipps und Hinweise gebt, damit bei der zukünftigen Formulierung von weiteren Verbotsmerkmalen auch ganz sicher kein Detail übersehen wird? Ganz offensichtlich muss der Schuss immer wieder ins eigene Knie gehen. CM
  22. Reines Marketing-Gequake, denn die S303 mit "fixed magazine" gab es schon bevor die Leipziger diesen Hirnfurz hatten. CM
  23. Für alle hier versammelten Schisser: z.Zt. bei ALDI im Sonderangebot. Und für die Heulsusen ist auch gesorgt: Ein Mittelchen gegen Panikattacken werden wir sicher auch noch finden. CM
  24. mea maxima culpa Ich hatte irrtümlich unter der Registernummer 6. gesucht.
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