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lemmi

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  1. Aktuelle Sichtweise zu den großen Magazinen / -Körpern? Erfüllt das Gehäuse (Blechhülle) eines Wechsel-Magazins, auch wenn dort keine weiteren Teile mehr vorhanden sind (Zubringer, Feder, Bodendeckel usw.) immer noch den Status des "Magazins" und fällt unter die Regelung?
  2. Das LKA in NRW wusste noch nicht eimal, dass Teilesätze von VA's jetzt verbotene Teile enthalten😥. Mich würde mal interessieren was die Väter unseres Grundgesetztes dazu sagen würden???
  3. Die Behörden müssen den Blödsinn leider aubanden! Aber letztendlich sind sie für uns die "Ansprechpartner". Es kann doch nicht sein, dass wir in einer Grauzone herumeinern, weil keiner konkret wird und im Endefekt die sind, die in den A... gekniffen sind. Die Behörde darf dann auch mal beim Innenministerium vorstellig werden und ihnen den Müll auf den Tisch legen - Verwaltungstechnisch nicht durchführbar, sofortige Nachbesserung erforderlich! Wofür gibt es denn die juristischen Verwaltungsfutzis in den Behörden? Vielleicht hat man auch nur Angst um den Posten und macht es sich recht einfach. Jedenfalls hat sind das BKA bisher noch nicht wieder bei mir gemeldet - mal schauen!
  4. Z.B.? Ich bin gerne für Anregungen dankbar - WAS WÄRE SINNIGER GEWESEN? Mich wundert sowieso das hier im Forum wohl keiner ein SL im Zentralfeuerkaliber mit großem Magazin nach dem 14.06.17 gekauft hat! Vermutlich waren alle Mag's schon vor dem Stichtag vorhanden und die Waffe ging natürlich ohne dieses Teil übern Ladentisch.🤔
  5. Ich hatte gesagt, ich gehe denen auf den .... Meine Antwort von gerade ans BKA! ( Anmerkung: ich hoffe in meinem Verständnis nicht falsch zu liegen) - ob gleich das SEK kommt???🤔 Guten Morgen, danke für die schnelle Antwort. Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, ist das Magazin "nur" ein verbotener Gegenstand geworden, hat aber mit einem wesentlichen Waffenteil nichts zu tun. Arbeiten an wesentlichen Teilen von Schusswaffen darf ich nicht durchführen. Der Tausch einer Visierung bzw. das Aufsetzen einer Visiereinrichtung / Zielfernrohr mit Montage auf den vorgesehenen Aufnahmepunkten ist gestattet. Schließlich darf ich ein Magazin sowie auch eine Waffe zur Reinigung zerlegen. Wenn das Magazin keine Patronen mehr Aufnehmen kann, weil es unbrauchbar ist, kann es auch kein verbotener Gegenstand mehr sein, oder? Und mit einem Vorschlaghammer auf dieses Teil (mein Eigentum) zu hauen kann mir wohl keiner verbieten! Es ist mir schon klar, dass Sie hier keinen "Persilschein" ausstellen werden. Mit freundlichen Grüßen Axel
  6. Moin, hier das Neuste vom BKA zum evt. Umbau! D. h. abgeben bzw. anmelden und bezahlen, mit der Option des nachträglichen Wiederspruchs! Unfassbar😡 vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.05.2021. In den Amnestieregelungen des § 58 WaffG ist ein Umbau von verbotenen Magazinen nicht vorgesehen. Dies würde seitens des BKA für Privatpersonen auch nicht genehmigt werden, da keine entsprechende Fachkunde i. S. d. § 22 WaffG vorliegt. Fachkunde besitzt, wer eine Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition vor der IHK abgelegt hat. Die nötige Fachkunde besitzt insbesondere, wer die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
  7. Hier die Antwort vom BKA zu der wiederkehrenden gebührenpflichtigen Überprüfung! Somit bleibt nur noch die Wahl zwischen der Beantragung der Ausnahmegenehmigung und anschließender gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der Kosten oder dem Versuch des rechtskonformen Umbaus eines Trommelmagazins. Da ich unserem "Rechtsstaat" nicht auch noch das Geld nachwerfen will, werde ich den gehörig auf den Nerven gehen, bezüglich einer Abänderung. Mal schauen wie es endet??? Zu Ihrer Frage vom 24.05.2021: Nach § 4 Absatz 3 WaffG hat die zuständige Behörde die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen. Die zuständige Behörde ist die Behörde, welche die jeweilige waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat. Eine Ausnahmegenehmigung des BKA stellt ebenfalls eine waffenrechtliche Erlaubnis dar – somit überprüft das BKA i. Z. m. dieser Ausnahmegenehmigung nach der genannten Vorschrift (in regelmäßigen Abständen) die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Genehmigungsinhabers. Diese Prüfung erfolgt unabhängig von etwaigen sonstigen waffenrechtlichen Erlaubnissen und deren jeweiligen Überprüfungen. Die Kosten für diese Überprüfung richten sich nach § 1 des Bundesgebührengesetzes (BGebG) i. V. m. der Besonderen Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV) und betragen nach derzeitigem Stand 59,00 €. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
  8. Tag zusammen, hat schon jemand "Erfahrungen" bei dem Antrag nach §58 in dem Punkt : >... regelmäßigen, kostenpflichtigen, waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterliege. Ist mir mal gerade so beim ausfüllen aufgefallen!
  9. Wenn der LWB abgeschafft ist, muss unere Obrigkeit nur noch sehen, dass aus den Behördenbeständen nichts mehr verschwindet und auch aus dem Ausland der Nachschub unterbleibt sowie die Hinterlassenschaften aus Konfliktgebieten nach "deutscher Gründlichkeit" bearbeitet wird. Welch eine tolle sichere Zukunft werden wir entgegen gehen. Die Naivität der Handelnden ist an nichts mehr zu Überbieten. Ich bin gespannt wie es danach mit Küchenmessern, Äxsten, Scheren, Schraubendrehern usw. weitergeht! Arbeiten nur noch unter Aufsicht?
  10. genau das ist das Ziel unserer demagogischen Obrigkeit. Das Glas und die Mun werden sie versuchen uns auch noch madig zu machen!
  11. Gespendet hatte ich letztes Jahr an die GRA! Weiß gar nicht mehr genau wieviel, war auf jeden Fall nur ein kleiner Betrag - aber trotzdem!
  12. Im Kreis Recklinghausen hast du "anzutanzen" beim JJS- und der 27iger-Verlängerung. Es gab in meinem Bekanntenkreis auch mal eine Versagung der Verlängerung des JS, aus augenscheinlichen "gesundheitlichen" Gründen. War für den Betroffenen eine Tortour mit Abgabe seiner Waffen etlichen Gutachten usw. Als Ergebnis wurde der JS und die waffr. Genehmigungen doch wieder erteilt. Zeitdauer war meine ich 1 1/2 Jahre.
  13. So wie ich das hier lese und verstehe hat sich nichts getan, oder🤔. Dann war wohl meine Spende für den ...
  14. und wie werden historische Vorderlader gesehen? Bei einem Luftgewehr könnte man noch die gesetzlich vorgegebenen Prüfzeichen aufführen, bzw. bei einem VL-Replika das Beschusszeichen was dies zu einer dieser "bösen" Waffen macht.
  15. Der Teilesatz ist eine polnische PPs43 und das dazugehörige 35er Mag. Habe ihn mal geschenkt bekommen. VK irgendwo bei €50. Der Wert wäre nicht das Kriterium, er der Grundsatz der Rechtssprechung. Eine RV habe ich diesbezüglich nicht!
  16. Sicher kann man Klagen. Nur wer hat auch die fachliche Kompetenz in solchen Dingen und dann gibts auch noch Kosten! Eine Enteignung in dem Sinne gibt es ja nicht, weil ich die Möglichkeit habe der Beantragung einer "Ausnahmegenehmigung". Die ist zwar kostenfrei, aber die Auflagen (Schrank usw.) sowie die Folgeleistungen nicht! Wenn man dies nicht möchte weil man kein Sammler ist bzw. der Wert dies nicht rechtfertigt, besteht die Möglichkeit der kostenfreien Abgabe. Ist doch geschickt gemacht! Sollte sich jemand bereit erklären das durchzuziehen, wäre das eine Option🤔
  17. Hier die Antwort meiner zuständigen Behörde! Somit haben sich alle Gedankengänge erledigt und ich werde selbstverständlich die "freiwillige" Zwangsenteignung über mich ergehen lassen müssen! Was tun man nicht alles für seine Zuverlässigkeit. Guten Morgen Herr..., da es sich bei dem Satz seit dem 01.09.2020 um genehmigungspflichtige Waffenteile handelt, können Sie diese nicht selbst vernichten und entsorgen. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Teil bei der Behörde noch nicht angemeldet ist. Ich lege Ihnen eine Verzichtserklärung bei. Bitte füllen Sie diese aus und geben den Teilesatz dann auf der Polizeiwache an Ihrem Wohnort ab. Die Abgabe ist, wie bereits erwähnt, gebührenfrei. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichem Gruß i.A.
  18. Würde gehen mit dem "vollen Programm" und einer dreijährigen wiederkehrenden Prüfung die natürlich kostenpflichtig ist! Lohnt aber nicht für ein Stück Blech mit dem man nichts machen kann.
  19. Die digitalen Spuren sind breits vorhanden, da ich bezüglich einer Anmeldung (Teilesatz) nachgefragt hatte und sich der SB nicht auskannte. Jedenfalls habe ich im Nachhinein eine Richtigstellung von dem SB bekommen. Vorgangsweise: Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder die Abgabe an einen Berechtigten bzw. Abgabe bei der Behörde zur ...! Deshalb einfach mal meine Frage hierzu im Forum.
  20. Wie ist die rechtliche Situation? Wenn ich im Besitz von jetzt verbotene Gegenstände (Teilesätze, Magazin usw.) wäre, und für diese keine Ausnahmegenehmgung beantragen möchte, darf ich diese selber zerstören und entsorgen? Weil es immer heißt: Weitergabe an einen Berechtigten oder Abgabe...!
  21. Vergleicht mal die Teile in euren alten M1A`s und die Ausführungen hierzu in der neuen überarbeiteten Richtlinie
  22. 👍, es gibt Dinge für die lohnt es sich zu spenden!
  23. wird sich doch alles selbst regulieren😂, SEK kann ich mir noch mit den Grünen vorstellen, spätenstens bei dem Einsatz der Bundeswehr wird das problematisch werden! Aber die sind doch sowieso nicht einsatzbereit.
  24. Zuerst geht man an die Sportschützen und Sammler ran - dürfte am einfachsten sein! Den Jägern und Förstern gesteht man noch wohlwollend eine Gandenfrist zu, da noch Einflussreich bzw. Berufsstand. Spätestend mit dem ökologischen Waldumbau und dem angedachten selbstregulierenden Wildbesatz / -bestand durch Wolf und Co. hat sich dann auch das Bedürfnis zumindest für uns Jäger erübrigt. Den wenigen verbleibenen Förstern wird man dies berufsbedingt zugestehen, die dann auch für Wildunfällen (Nachsuchen und Beseitigung) zuständig wären. Szenario??? - oder doch gut geplante Operation!
  25. Das M1A fiel noch unter den alten §37, genauso wie das SIG, beides in den `80igern gekauft. Deshalb verstehe ich die unterschiedlichen Einträge nicht. Den SKS habe ich Ende letzten Jahren erworben. Wobei dieser nicht mehr unter KWKG fällt, evt. ist das angebaute Klappbajonett noch möglicher Verursacher???
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