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Rene2109

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Beiträge von Rene2109

  1. Am 13.10.2023 um 16:55 schrieb Bettina Fischer:

    Kurze Frage:

    Wer prüft den angeblich verbotenen Bedürfniswechsel Jäger-Schütze?

    Wer bekommt das mit?

    Anhand der WBK nicht, das Bedürfnis für die jeweilige Waffe ist aber im NWR-Register eingetragen. Dort ist bei jeder Waffe hinterlegt ob jagdlich oder sportliches Bedürfnis. Die Standaufsicht kann es also auf Grund der WBK nicht erkennen. Der "beste" Schützenkumpel der einem in den Rücken fallen will, weil Mann beim Stammtisch mal wieder mit seinen Waffen und den dazugehörigen Bedürfnissen prahlen musste aber schon. Und sollte man im Revier oder auf der Fahrt dorthin tatsächlich eine Kontrolle haben, wo der Kontrollierende im Nachgang das NWR abfragt, kann das auch Ärger geben.

    Meine hessische Behörde würde mir definitiv Ärger machen. Wurde mir, da Sportschütze und Jäger, auch so vorab angekündigt. Dafür bewilligen Sie aber auch auch gerne zusätzliche jagdliche Kurzwaffen, obwohl mehrere sportliche vorhanden. 

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  2. vor 48 Minuten schrieb P 8X:

    Wie soll mir denn mein Verband diesen Nachweis (ab 2026) erbringen? Der ist doch nicht mein Vereinsträger, und hat keine Ahnung, wie oft ich womit trainiert habe.

    Wie stellt Dir Dein Verband denn aktuell Dein Bedürfnis aus? Woher weiß der Verband das Du jeden Monat 1x, bzw. 18x im Jahr mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen hast? Kann er dann ja gar nicht, weil er keine Ahnung darüber hat.

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  3. vor 4 Stunden schrieb GmailNutzer:

    Mir geht es darum ob es explizit Gesetze gibt die dies verbieten oder nicht. Die scheint es nicht zu geben. Ich selbst habe Sie nicht gefunden und es wurden bisher auch hier keine angeführt die mich davon überzeugen daß es vorboten wäre.

     

    Das es immer und überall Menschen gibt die sich an allem angestoßen fühlen was mit Waffen zu tun hat, auch in den Behörden, ist mir klar. Das interessiert mich nur leider überhaupt nicht, solange deren Gefühlslage keine Rechtsgrundlage hat. :rtfm: Abgesehen davon habe ich die Sachbearbeiter in meinem Zuständigkeitsbereich als sehr freundlich und hilfsbereit kennen gelernt und mache mir von der Seite her keine Sorgen.

     

     

     

     

     

    Doch gibt es. Du hast jede Waffe für ein gewisses Bedürfnis bekommen und darfs diese entsprechend des Bedürfnisses auch verwenden. So steht es auch im Gesetz. Und tatsächlich ist jeder Waffe ein Bedürfnis zugeordnet, was auch für die Behörden sofort ersichtlich ist. Das Bedürfnis jeder Waffe ist nämlich im NWR hinterlegt und steht in der Regel auch im Stammdatenblatt, welches es spätestens seit September 2020 gibt und komischerweise offenbar die meisten Waffenbesitzer gar nichts von wissen.

     

    Meine Behörde sieht es übrigens genauso. Keine Nutzung der Kurzwaffen außerhalb des beantragten Bedürfnisses. Jedoch komischerweise nur bei den kurzen. Die Langwaffen, auch auf sportlich gelb, darf ich jagdlich nutzen.  

  4. Am 21.4.2023 um 09:58 schrieb callahan44er:

    Auf deine Kosten zurück schicken? Ist der mittem Klammerbeutel gepudert worden? Das ist nen Garantiefall!

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bei einem Händler gebraucht gekauft. Gebraucht ist das Zauberwort. Nix Garantie, maximal eine 1-jährige Gewährleistung, wenn nicht selbst verschuldet. Wenn 14 Tage vorbei geht auch kein Rücktritt mehr vom Kauf wegen Onlinekauf. Um zu schauen ob ein Gewährleistungsfall vorliegt muss die Waffe erst einmal zum Händler und nach der Beschreibung würde ich als Händler auch erstmal keine Versandkosten übernehmen. Wenn berechtigt wird zurückerstattet, wenn unberechtigt kommt der Rückversand für den Kunden noch obendrauf.  

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  5. Am 1.4.2023 um 07:59 schrieb Raiden:

    Glücklicherweise geht es um:

    "Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers"

    und nicht um das Geschosskaliber.

    Die Läufe definieren sich nun mal auch gesetzlich durch das Geschosskaliber und nicht durch den Laufaußendurchmesser. Und Kaliber heißt nun mal Durchmesser. Auch ist es am Ende wurscht was ein Anwalt sagt wenn kein Händler ein 9mm System ohne Voreintrag für eine .223 rausrückt. Und dann spielt die für Sportschützen zugelassene minimale Lauflänge bei Langwaffen auch noch eine Rolle, wonach sich ein Händler in der Regel auch richten wird.

  6. vor 17 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

     

    Besucher werden kontrolliert beim Ausgang?

    Sehe ich als rechtlich unzulässig. Von freiwilligem Unterwerfungsakt kann hier keine Rede sein im Gegensatz zu Einlasskontrollen.

    Es sei denn es steht irgendwo im Kleingedruckten was Du freiwillig mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptiert hast. Es heißt nicht umsonst immer das Kleingedruckte lesen.

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  7. vor 27 Minuten schrieb IMI:

    Warum so negativ?

    Oder hat irgendein Händler den Du kennst alle Waren der IWA zum grabbeln da? :heuldoch:
    Auch „Neuigkeiten“ sind auf der IWA mehr zu sehen als bei den meisten Händlern. 
     

    Gerade die Wohnzimmer Händler und kleineren Waffengeschäfte sollten allen privaten IWA Besuchern die Füße dafür küssen, dass sie sich informieren und somit konkrete Vorstellungen beim (Waffen) Kauf formen können. 

    Ist eben eine Tatsache. Wirkliche aktuelle und kommende Neuheiten gibt es dort in der Regel nicht. Wird dann auch gerne kommuniziert das nichts neues kommen wird oder geplant ist. Und 3-4 Monate später große Überraschung.

    Und diese Aussagen bekommst Du auch als Händler, der sich dann evtl. noch wegen der Messeangebote das Lager mit Ware vollknallt welche entgegen der Aussage der Hersteller kurz vorm Ladenhüterdasein stehen. Hauptsache die Hersteller haben Ihr Lager leer.

  8. vor 5 Stunden schrieb gipflzipfla:

    Kann Dir aber versichern, dass wenn Du am Betrachten von Neuigkeiten Deine Freude hast, dann lohnt sich der Besuch in jedem Falle

    Du meinst die Neuigkeiten die bei jedem Händler / Anbieter seit August in den neuen Katalogen 2023 zu sehen sind und entsprechend schon großteils seit Monaten bei den meisten Händlern betrachtet werden können. Wirkliche Neuheiten die noch kommen und nicht schon seit Monaten auf dem Markt sind, vor allem von den großen bekannten Herstellern, wird man dort nicht finden. Die kommen erst gegen Mitte des Jahres, zwischen den IWA´s. 

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  9. vor 55 Minuten schrieb Sebastians:

     

    Gibt es spezielle Messeangebote, Vorträge oder Goodies die sich wirklich lohnen mitzunehmen?

    Angebote gibt es einige, aber es ist keine Endkundenmesse. Die Messeangebote, teils auch an gewisse Mengen gekoppelt richten sich an Händler und sind auch für Endkunden nicht frei einsehbar. Bis auf diverse und sehr wenige Goodies und Prospekte gibt es auch nichts was man von dort direkt mitnehmen kann. Die Händler machen dort Ihre Bestellungen im persönlichen Gespräch mit den Ausstellern und bekommen die Ware im Nachgang, sobald verfügbar, in die Firma geliefert.  

    vor 27 Minuten schrieb Elo:

    Ansonsten wäre eine Teilnahme an der VDB-Verlosung am gleichen Ort empfehlenswert, dazu vorher am VDB-Stand Ticket scannen lassen.

    Zutritt erst ab 16:00 Uhr und Verlosung um 16:00 Uhr. Das wird wohl nix mit einscannen und teilnehmen.

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  10. vor 5 Minuten schrieb karlyman:

     

     

    Ich finde, bei den vielen Abweichungen von "max. 5 Schuss", die es in genehmigten Sportordnungen gibt,  ist noch nicht mal das "in der Regel" eine wirklich zutreffende Formulierung.

    In den überwiegenden und meistgeschossenen (was Wettkämpfe betrifft) ist es schon die Regel.

  11. vor 16 Minuten schrieb karlyman:

     

     

    Bei den "anderen"Verbänden, z.B. BDMP, durchaus auch Abläufe/Magazinfüllungen mit 6 oder 8 Schuss.

    Ich schrieb ja auch nicht immer, sondern "in der Regel". Die Feinheiten der deutschen Sprache. Und 6 oder 8 ist immer noch nicht voll bei den Magazinen um welche es hier geht.

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  12. vor 2 Stunden schrieb sniperd:

    Ich nehm mal den pösen DSB als Beispiel:

     

     

    DSB Liste B:

     

    Im "pösen" DSB ist alles klar geregelt. Weder in einer Liste "B" noch bei einem Königsschießen, noch bei einem irgendeinem Wettkampf oder auf Grund einer örtlichen Regelung wirst Du ein volles Magazin finden. Beim DSB in der Regel, wie bei den meisten anderen Verbänden auch, je nach Disziplin max. 5.

    Natürlich gibt es auch auf den pösen DSB Schießständen Schützen die ab und an mal ein Magazin voll machen und raushauen. Aber nur weil viele Standaufsichten und viele Vorstände es ignorieren ist es laut Standordnung deswegen nicht erlaubt. Je nach Standaufsicht kann das auch nach hinten losgehen. Manch einer hat halt einen längeren Stock im A.... als ein Anderer.   

  13. vor 17 Stunden schrieb PetMan:

    Ich hatte einen 35 Kg ( laut Bild des Typenschildes gut erkennbar ) B Schrank und einen 5er A Schrank. Angemeldet waren zu der zeit 7 Kw und 7 LW. Da fragte keiner nach. Erst bei diesem Bestand meldete ich die 2  7er A/B Schränke nach, die aber schon länger in Benutzung waren bei mir.

    War ja auch in Ordnung. In den A-Schrank dürfen bis zu 10 Langwaffen in den B-Schrank ebenfalls oder auch 10 Kurzwaffen. In Deinem Fall, da unter 200kg unbefestigt nur 5, aber befestigt mit dem Abrissgewicht von 200kg dürften 10 KW rein. Davon ging die Behörde wohl aus, da Du ein überprüfter, sachkundiger und zuverlässiger Bürger bist.  

  14. vor 9 Minuten schrieb sniperd:

    Nein, steht nicht drin.

    Dann nenne doch mal Verband und Disziplin. Würde mich wundern wenn die Anzahl der Schüsse pro Durchgang nicht drinn stehen, denn diese gehören ja zur Definition jeder Disziplin in einer genehmigten Sportordnung. 

  15. vor 14 Minuten schrieb sniperd:

    Mein SB dazu:

    Und afaik steht in keiner SpO oder zumindest den mir bekannten etwas dazu drin.

    In jeder Sportordnung steht bei jeder Disziplin die maximal ladbare Anzahl der Schüsse pro Durchgang drin. In den Standordnungen oft genannt "schießen nach Sportordnung" beinhaltet somit auch die Begrenzung auf die gerade trainierte Disziplin.

     

    Vor der Gesetzesänderungen bzgl. der Magazine war es egal welche Anzahl an Schüsse sportlich oder jagdlich (ausgenommen von diesem kurzen Zeitraum der 2er-Magazine) ins Magazin passen. Man durfte eben nur die entsprechende Menge laden. Nun gibt es das gesetzliche Besitzverbot (ausgenommen Sondergenehmigung) für Magazine, welche laut Magazinkörper, dieser Punkt ist entscheidend und kann nicht durch Blockade umgangen werden, mehr als 10 LW oder 20 KW Patronen aufnehmen können.

     

  16. Am 19.10.2022 um 12:57 schrieb sniperd:

    Man darf sie nur blockiert einsetzen.

    Solange du nicht mehr als 10Patronen in das Magazin lädst ist es unblockiert wieder so ein schlechter typisch deutscher Witz, da keiner es (z.B. beim Schießstand) kontrollieren darf, da die Magazine verbotene Gegenstände sind und nur du sie besitzen darfst...

    Das ist falsch. Ein entscheidendes Verbotskriterium ist der Magazinkörper, das Gehäuse. Das wird auch durch die Blockierung nicht kleiner und erlaubter.

    Bei der Nutzung ist auch immer die Schießstand-Hausordnung zu beachten. Bei den meisten Ständen die ich kenne ist bei Schießen nach genehmigter Sportordnung nach 5 Schuss Schluss oder jagdlich beim Einzelschuss. 

  17. vor 15 Minuten schrieb karlyman:

     

    Wohlgemerkt - hier hat ein (1) VG eine Rechtsauslegung vorgenommen, noch dazu in einem etwas speziellen Fall, wie er auf die meisten jagdlichen Waffenbesitzer in D nicht zutreffen dürfte.

    Ein VG ist die unterste verwaltungsgerichtliche Instanz, es gibt mehrere VGs in jedem Flächenbundesland, und -zig davon in D.

    Es gibt aber mittlerweile bereits Jagdbehörden in Deutschland welche auf dieses Urteil einschwenken und mit Verweis auf genau dieses Urteil auch in Ihren Kreisen die Menge bei den Jagdwaffen deckeln. Wobei aktuell jedoch noch etwas großzügiger. Die zuletzt genannte in der monatlich erscheinenden Zeitschrift des LJV Rhld.-Pfalz deckelt aktuell noch, erst bei großzügigen 30 Waffen, mit Verweis auf dieses Urteil.  

  18. vor 4 Stunden schrieb Pikolomini:

    Ich erkläre es hier noch einmal: Die Jäger haben als Personenkreis qua ihres Status in Gesellschaft und Politik nichts zu befürchten, deren Interssenvertretung hat Einfluß genug, Nachteile für Jäger zu verhindern, denen wird also mit absoluter Sicherheit nichts genommen. Die Nachteile haben also nur Sportschützen zu befürchten. Da die Sportschützen aber heute schon stark gegenüber Jägern benachteiligt werden, habe ich vorgeschlagen das zu problematisieren, nicht um den Jägern zu schaden - denen geschieht eh nichts -, sondern, die Lage der Sportschützen zu verbessern.

    Ein HA in der Hand eines Sportschützen ist nicht gefährlicher, als der HA in der Hand des Jägers. Warum also kann man fordern, die HA für Sortschützen zu verbieten, sie aber in der Hand der Jäger erlauben.

    Weil ich überzeugt bin, daß man aus obengenannten Gründen die HA für Jäger nicht verbieten wird, können die Sportschützen auf diesen Widerspruch hinweisen.

    Da mit wird den Jägern nicht geschadet !!

    Das was ich Dir über den von Dir genannten Personenkreis der jagenden Politiker erklärt habe hast Du wohl entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, wobei ich bei Deiner Sichtweise eher von letzterem ausgehe. Fakt ist das dieser Personenkreis eher verschärfen als öffnen wird, wenn diese von Ihrem eigenen Bedarf ausgehen. Des weiteren sehe ich als langjähriger Sportschütze und nicht ganz so langjähriger Jäger mit vielen Nur-Sportschützen und Nur-Jäger Freunden keine wirkliche Benachteiligung von Sportschützen gegenüber Jägern. Eher anders herum, vor allem wenn nun laut Verwaltungsgericht Gießen  bei Jägern in Zukunft generell bei 10 Waffen Schluss sein soll.

    Als Sportschütze kann ich ohne weiteres je nach Anzahl der Verbände und Disziplinen Waffen besitzen an welche Jäger nicht herankommen, Mengen besitzen an welche Jäger nicht herankommen, etc.. Ok, ich habe 2/6, muss bei jeder Waffe auf grün über ein neues Bedürfnis gehen, was der Jäger ja über den Jagdschein auch muss, aber alleine der Blick in die Kurzwaffenschränke zeigt mir doch immer wieder wie bevorteilt ich doch als Sportschütze bin und das möchte ich mir ungerne von jemandem kaputt machen lassen der wohl benebelt von zu vielen Mini-Pikolos meint irgendwelchen Grünen-Politikern diverse nicht vorhandene Nachteile aufzuzeigen und diverse Schützengruppen gegeneinander auszuspielen. Man sollte eigentlich als Kind bereits gelernt haben, wer anderen eine Grube graben will fällt in der Regel selbst hinein.  

     

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  19. Am 7.10.2022 um 22:04 schrieb Pikolomini:

    Ich habe darauf hingewiesen, daß es ein Widerspruch ist, daß die HA der Jäger für die Allgemeinheit keine Gefahr darstellen sollen, die HA der Sportschützen aber sehr wohl. Dann habe ich vorgeschlagen genau das zu problematisieren, da das für die Jäger mit Sicherheit keine Nachteile bringt, denn die Jäger sitzen in großer Zahl in den Parlamenten -Bundestag und Landtage -,und sind auch sonst einflußreich.

    An die wagt man sich nicht heran, denn dann würde man sich selbst schaden. Viele Parlamentarier sind eben auch Jäger, auch und vor Allem bei den " Grünen ".

    Für die Jägerschaft bedeutet diese Diskussion also keinerlei Gefahr

    Lass mich raten, Du bist Sportschütze und hast keinerlei Ahnung von Jägern, außer das diese diverse Waffen besitzen dürfen. Was ein Jäger tut, wie oft er es tut und welche Jagdarten es gibt und welche Waffen man wofür nutzt weißt Du nicht. Der Altersschnitt im Bundestag ist Dir scheinbar auch relativ unbekannt.

    Ein Großteil der "Jäger" in der Politik wird aus Zeitgründen und aus Arbeitsunwilligkeit (sonst wäre er kein Politiker) keine eigene Jagd oder einen Begehungsschein haben und die "Jagd" hauptsächlich auf Grund diverser Einladungen zu gesellschaftlichen Events ausüben. Sehen und gesehen werden, Kontakte knüpfen, etc.. Der Waffenschrank eines solchen Politikers wird daher in der Regel von überschaubarer Größe sein. In der Regel eine Blaser R8 Repetierbüchse, eine Bockflinte und bei älteren evtl. noch den guten alten Drilling. Die Kurzwaffe werden die meisten nicht mal mehr haben. Ein Großteil der von Dir genannten Parlamentarier wird also angesprochen auf die notwendige Ausstattung von Ihren nichtjagenden Parlamentskollegen sehr wohl zu einer sehr großen Gefahr auch für die Jägerschaft. Abgesehen davon ist tatsächlich ein Großteil der auf Jagdschein erworbenen Halbautomaten in Besitz von Sportschützen mit Jagdschein oder Jagdscheinbesitzern denen es mehr um die Halbautomaten als um die Jagd geht. Bei den reinen und aktiven Jägern sind Halbautomaten, abgesehen von den Flinten für die Krähenjagd eher seltener vorhanden und wenn dann für einen Großteil auch nur für ab und an auf dem Schießstand. 

    Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießens letztes Jahr mit der Begrenzung von Jagdwaffen analog zur sportlichen Gelben auf 10 und die Begrenzung erster Waffenbehörden auf Grund diese Urteils, z.B. eine in Rhld.-Pfalz auf 30 zeigt in welche Richtung es aktuell geht.

     

    Du kannst natürlich auch noch problematisieren das angehende Jungjäger für den Jugendjagdschein bereits schon mit 14/15 Großkaliber schießen, mit 16 bereits die Waffen in Begleitung eines Erwachsenen im Revier führen und bereits ab 18 besitzen dürfen, was den Sportschützen ebenfalls verboten ist. Der Dank vieler hier wird Dir bei den kommenden Verschärfungen bestimmt Gewiss sein. 

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  20. vor 8 Stunden schrieb frosch:

    Der Lauf stammt aus einer Repetierlangwaffe.

    Ergo gibt es keinen NWR Eintrag für den Lauf

    Nicht ganz korrekt. Zumindest bei allen Waffen mit Produktionsdatum ab dem 01.09.2020, bzw. bei ausländischen Waffen Eintragung ins deute NWR nach Einfuhr, hat jedes wesentliche Teil, auch der Lauf, eine eigene NWR-Nummer, die Teile-ID beginnend mit "T-".

    Dein Bekannter hat den Lauf nach diesem Datum erworben. Wenn es ein Wechsellauf war, dann muss er eine Teile-ID haben. Diese wurden automatisch vergeben. Sollte der Lauf festverbaut und durch einen anderen ersetzt worden sein, dann durfte diese Arbeit sowieso nur ein Büchsenmacher durchführen und das Teil mußte von Ihm im NWR neu zugeordnet werden, als Lauf ohne Waffenzuordnung und hat spätestens bei diesem Vorgang eine ID im NWR bekommen.  

     

  21. vor 11 Minuten schrieb Josef Maier:

    Oh je, schon wieder die Neiddiskussion über die Menschen mit grünem Abitur! Falls es nicht trivial sein sollte:

    Die so privilegierten Jäger

    Und ein ach so Priviligierter hat sich doch tatsächlich aufgelehnt und versucht den Eintrag seiner 31. (??? bin mir nicht mehr ganz sicher) Waffe in die WBK einzuklagen und ist damit vor dem VG Gießen gescheitert. Begründet durch die Analogie zur 10er Regelung bei Sportschützen gelb. Im Endergebnis schwenken nun immer mehr Ämter auf dieses Urteil ein. Sogar in Rhld.-Pfalz berufen sich schon einige Behörden darauf, wenn auch mit einer großzügigeren Menge.

    Man sollte sich immer überlegen ob sich das Risiko lohnt. Im Waffenrecht können viele Klagen auch nach hinten losgehen. Aus der nicht genehmigten 31. wurden zukünftig 10. Umso höher man geht umso mehr treffen die Urteile alle. Spätestens beim Urteil des BVGH trifft es dann deutschlandweit alle. Die Steilvorlage lässt sich dann keine Behörde mehr nehmen.

    Auf die hier oft viel gelobten Jäger in der Politik (Lindner, etc.) würde ich mich auch nicht verlassen. Die meisten haben kaum Zeit für die Jagd. Im Besitz evtl. 1-2 Repetierer, eine Bockflinte, evtl. einen Drilling und das wars. Wer da Verständnis für den unlimitierten Waffenbesitz erwartet ist auf dem Holzweg.

     

    Und wie einige in vorherigen Beiträgen schon schrieben, ist es Unsinn den schwarzen Peter den Verbänden, von wegen vorauseilendem Gehorsam zuzuschieben. Die halten sich nur an ein Urteil eines Gerichts und dazu sind sie verpflichtet. Wenn nicht dürften die bald gar nichts mehr bescheinigen. 

  22. vor 1 Stunde schrieb Raiden:

    Für meine 5. KW musste ich gemäß Verbandsregularien Wettkämpfe mit 2 Waffen nachweisen.

    Und um diese 5 behalten zu dürfen, soll ich mit allen Wettkämpfe schießen müssen?

    Klingt nicht nachvollziehbar, zumal diese auch nie als Wettkampfwaffen beantragt und genehmigt wurden.

     

    Aber Hauptsache, es ist klar geregelt. 

    Über einen Verband beantragt. Also sportlich, nicht jagdlich. Sportlich heißt trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Spaß gibt es als Bedürfnis nicht. Wenn die Waffe über einen Verband beantragt und genehmigt wurde, dann als Sportwaffe und somit auch für Wettkämpfe. 

  23. Am 18.9.2022 um 13:44 schrieb JRH:

    na das ist ja ein Artikel vom Juli 22

    Wieso schreibt keine große Medienagentur darüber wie der Stand der Dinge derzeit ist?

    Nach wie vor lese ich nur Ukraine möchte die Lieferung von Deutschland !!

    Gut ,die Sache mit der zustimmung verstehe ich . Wenn wir über jeden Panzer den eine andere Armee

    weiter veräußern möchte unseren Segen geben müssen, dann liegt es eben an der jeweiligen Regierung.

    Dann ist es eben so!!

     

     

    Da wurde ausreichend darüber geschrieben. Das Vorhaben ist bereits Geschichte. Deutschland hat die Abgabe genehmigt. Dann hat Spanien festgestellt das Ihr Angebot übereilt war, da die Leos in so schlechtem Zustand sind das diese nicht mehr für einen Einsatz aufbereitet werden können. War glaube ich ca. Ende August/Anfang September in der Presse.

     

    Und zur ursprünglichen Frage, warum andere Leo Besitzer anfragen wenn am Ende sowieso Deutschland als Lieferant die Weitergabe abnicken muss. Dann gehe ich doch gleich zum eigentlichen Entscheider.  

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