Es gibt im WaffG auch keine "Bedeutung" einer "Bringe Schuld"! Bei Antrag auf Erteilung einer WBK und/oder beim Antrag auf Eintrag einer rechtmässig erworbenen Waffe, muss ich die gesetzlich geforderte Unterbringung nachweisen. Das kann, wie Du richtig sagst, durch Foto und/oder Rechnung geschehen. Meiner Behörde reicht z.b., nach dem erstmaligen Nachweis, der Passus in der enstprechenden Zeile "wie ihnen bekannt und aktenkundig bereits nachgewiesen". Immer wieder die gleichen Fotos und/oder Rechnungen vorzulegen bringt nämlich keinen Sicherheitsgewinn.
P.S.Weissblau sprach allerdings von einer "Bringe Schuld" bei der Kontrolle der Unterbringung beim LWB zu Hause, und das hat für mich ein Geschmäckle von vorrauseilendem Gehorsam. Aber wer möchte kann natürlich jeden Tag bei der Behörde anrufen und um eine wöchentlich Nachschau bitten, um der "Bringe Schuld" nachzukommen, nicht das die noch denken man hätte die Schränke nach der letzten Kontrolle verkauft.