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cb01

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Beiträge von cb01

  1. Na ja…

     

    Die Kohle für einen Perso kann man eigentlich nicht sparen, da man GESETZLICH verpflichtet ist, einen zu haben.

     

    Da kann so ein Amt schon mal auf falsche Gedanken kommen - aber diese Steilvorlage liefert man ja selbst.

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  2. Stefan 17
     

    Ich kann nicht erkennen, was es bringen soll die untersten Waffenbehörden mit solchen Sinnlosigkeiten zu quälen!?

     

    Die müssen die sonderbaren Regelungen doch auch nur ausbaden.

     

    ….und dann kommen noch die, die auf den letzten Drücker melden und dann heulen, wenn die Bestätigung nicht sofort kommt ☹️

     

     

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  3. Es ist wirklich unglaublich was hier (wohlgemerkt ohne Not und mutmaßlich aus purer Bockigkeit) für rechtliche Abhandlungen verfasst werden.

     

    Dabei ist es doch so einfach:

     

    - es gibt einen Behördenvordruck

     

    - der sieht die Angabe von „dauerhafter Beschriftung“ vor

     

    - Du schreibst (einmal im Leben) sämtliche dauerhaften Beschriftungen in den Vordruck

     

    - du hast den Vordruck ordnungsgemäß ausgefüllt und NIEMAND kann dir diesbezüglich mehr was 

     

    Wer sich wegen sowas angreifbar macht, nur weil er keinen Paragrafen findet, wo konkret drinsteht, dass man 1,2,3,4,… aufschreiben muss, ist selber schuld…

  4. WO um Himmels Willen ist eigentlich das Problem ??? Gebt doch den Behörden was sie wollen und man kann euch später nicht fixxxx !

     

    selbst bei hunderten Magazinen - Anlage in Excel erstellen, 1x schreiben und dann runterziehen - thats it 

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  5. karlyman:
     

    Auch eine Sichtweise…

     

    leider sehr kurzsichtig gedacht.

     

    WARUM setzt Du Dich einem Risiko aus ? 

     

    …und warum soll ein Sachbearbeiter sich verarxxxx fühlen, wenn du die vorhandene dauerhafte Beschriftung wie gefordert angibst ?

  6. Leute, Leute, macht Euch doch EINMAL diese Arbeit und schreibt auf, was tatsächlich auf dem Mag. steht !

     

    Warum wollt Ihr die Behörde OHNE NOT (!) in eine bessere Rechtsposition bringen, die irgendwann mal zum Nachteil werden kann ???

     

    Getreu dem Motto: Auf diesem Magazin stehen aber die Zahlen „1 bis x“ - DIESES Magazin haben Sie aber nicht angemeldet - dann schauen wir doch mal, wie es um Ihre Zuverlässigkeit bestellt ist…

     

     

  7. Ich hole dieses Thema nochmal hoch - hier scheint es ja doch unterschiedliche Handhabungen / Sichtweisen bei den einzelnen Waffenbehörden zu geben....:-(

     

    konkrete Annahmen:

     

    Es gibt eine "alt alt" Gelbe von 1995 voll mit 8 "echten" EL und dazu ein Folgedokument von 2001 mit 3 "echten" EL = insgesamt 11 EL 

     

    ZUSÄTZLICH

    gibt es eine "neu alt" Gelbe von 2004 mit amtlichem Vermerk "...nach 14 (4) ... EL, Repetierlangwaffen,...usw." mit 5 eingetragenen Repetierlangwaffen (Mehrlader).  

     

    Heißt das nach der aktuellen Gesetzeslage und der Bestandsgarantien:

     

    Es dürfen ohne weitere "Bürokratie" weiterhin echte EL erworben und besessen werden UND es dürfen noch max. 5 Repetierer auf die bestehende "neu alt" Gelbe von 2004 erworben und besessen werden ???

     

    Grüße cb01        

     

  8. Das ist etwas anderes, wie sollst du dann darauf kommen.

     

    wenn du aber ein amtliches Formular auszufüllen hast, auf dem von „dauerhafter Beschriftung“ die Rede ist, sollte man alles was da so draufsteht auch abgeben - tut doch nicht weh…

     

    und wenn du in der Anmeldung was weglässt, können sie irgendwann bei einer Kontrolle leicht sagen „aber DIESES Magazin haben sie nicht angemeldet“ - dann hast du die A-Karte 

  9. @Wauwi doch, es IST dein Problem, wenn du vorhandene Beschriftungen auf dem Magazin nur aus „Bockigkeit“ nicht angibst. Wenn sie etwas gegen dich suchen, lieferst du es ihnen frei Haus - und das auch noch ohne Not… ist schon echt schlicht 😳

     

    und wenn das Formular zu eng ist, musst du halt eine Anlage dranhängen.

  10. @ASE doch, als die gekorenen 4mm M20-Waffen plötzlich wie die Ursprungswaffe behandelt wurden, konnte man diese aus wirtschaftlichen Gründen behalten. Wirtschaftliches Bedürfnis = „behalten will“, da man bei Abgabe einen Vermögensverlust erlitten hätte 

  11. Bei den „gekorenen“ 4mm M20-Umbauten wurden bezüglich des Altbesitzes damals auch WBK-Eintragungen auf „wirtschaftliches Bedürfnis“ gemacht. Ist meines Erachtens vergleichbar und eine „Ungleichbehandlung“ wird die Behörde nur schwer begründen können - zumindest bei denen, die 4mm M20 eingetragen bekamen 🙂 

  12. @speedjunky das mit der Überweisung für einen Freund ist ganz dünnes Eis.

     

    Schau Dir mal Deinen Girovertrag mit Deiner Bank an - hier hast Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unterschrieben, dass Du nur für eigene Rechnung handelst und nicht für abweichende wirtschaftlich Berechtigte (die Dir vorher Bargeld in die Hand gedrückt haben und die Buchung von ihrem eigenen Konto „fernhalten“ wollen).

     

    Freundschaftsdienst hin oder her - von solchen Abwicklungen würde ich dringend die Finger lassen …

     

    Die Schwelle, bei der die Banken schon eine offizielle Geldwäsche-Verdachtsmeldung an die zuständige Behörde (FIU) erstatten (müssen) ist nicht allzu hoch.

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