-
Gesamte Inhalte
35.095 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von Mausebaer
-
-
Hallo,
sehe ich das richtig, dass ich nach der EU-Verfassung zwar ein Recht auf Sicherheit, aber kein Recht auf Widerstand analog Art. 10 Abs. 4 GG hätte.
Auch dürfte mir mein Eigentum bereits aus Gründen öffentlichen Interesses entzogen werden, wärend Art. 14 Abs. 3 GG ausdrücklich bestimmt: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig."
Euer
misstrauischer
Mausebaer
-
-
Welches SWF oder ist das schon Gemeinschaftsprogramm?
-
-
Du glaubst gar nicht, woran sich Wild alles gewöhnt, wenn es nur zur Regel wird.
-
Was beschwerst Du Dich, wenn Gott und Kaiser einmal der selben Meinung sind?
Denn bereits Jesus befahl: "Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!" Lukas 22, 36
. Auch die sich zu etablieren beginnene 3/1-Regel (Wenn Du 3 Jahre lang nicht 1 neues waffenrechtliches Bedürfnis beantragst, wirst Du mit den Gebühren für die Regelüberprüfung bestraft) verlangt
, dass Du dafür sorgst, dass immer ausreichend Waffen im Volk sind.
Dein
Mausebaer
-
-
-
Hm,
also Meister Pfennig, ich tippe einmal, dass die Deine Schussbilder hier im Forum gesehen haben.
Falls Dir die Aufmersamkeit fehlt, leihe ich Dir gerne einmal mein OA-UG - auch mit 42-Schuss-Magazin.
Falls Du dann vorher noch ganz lieb fragst, wo Du Dich hinbegeben sollst, und Dich dann in die ganz rechte Ecke verbannen lässt, ...
Dein
Mausebaer B)
-
Du bist aber auch gemein.
-
@Wahrsager
Stefan,
das passt doch in die Disziplinen hinein
, oder sind diese kleinen Kunststoffklappscheiben
keine geeignete Ziele für KW in LW-Kalibern?
-
-
-
-
-
-
-
...
du hast aber recht, die SpO könnte man ruhig noch präziser und amtlicher ausformulieren, gerade der ausschluss aller verbotenen schiessübungen und deren merkmale sowie der zweidutzendfache hinweis, dass das waffg eingehalten werden muss, ist für das bva sicher wichtig, auch wenn das für einen legalwaffenbesitzer selbstverständlich ist.
zu
1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,Das Schießen aus Deckungen heraus ist nicht gestattet. Waffenauflagen und Anschlagshilfen sind keine Deckungen. Auch ist das Schießen in Decken oder in Ponchos sowie in jeder Art von Bekleidung oder auch ohne Bekleidung grundsätzlich gestattet. Für Wettkämpfe können Bekleidungen vorgeschrieben oder untersagt werden. Dieses ist den Schützen bereits in der Wettkampfausschreibung bekannt zu geben.
Mausebaer
-
Ähm Stefan!
Ich möchte Deinen anerkennenswerten Formulierungsdrang nicht behindern, aber die Leut' vom BVA möchten's vielleicht etwas ausformulierter an einigen Stellen.
Hast Du schon einmal überlegt zur Klarstellung folgendes aufzunehmen?
Die Schießübungen werden nicht mit mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen (§ 6) durchgeführt, es sei denn, die Waffen sind nach § 6 Abs. 3 AWaffV zugelassen. Wollen Schützen mit nach §6 Abs. 1 Ziffer 2. AWaffV vom Schiesssport ausgenommen Waffen am Schiessen teilnehmen, ist den Waffen für die Dauer des Schießens der Anschein nach §6 Abs. 1 Ziffer 2. Satz 1 AWaffV zu nehmen. Dieses geschieht i.d.R. durch das deutlich sicht- und lesbare Anbringen von mindestens zwei Aufklebern an der Waffe mit der Aufschrift "keine Kriegswaffe gem. KWKG".
zu
Eventuelle Hindernisse nach der Abgabe des ersten Schusses so gestalltet werden müssen, dass sie von den Teilnehenden Schützen nicht überwunden werden müssen, sondern Überschritten oder umgangen werden können.2. nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden,zu
Das Schiessen findet ohne Ortsveränderungen des Schützen oder in Bewegungen statt, die kein deutlich erkennbaren Laufen sind. Dem Grunde nach Zulässig sind Bewegungen wie Gehen (Abgrenzung zum Laufen analog der olympischen Disziplin "Gehen" = mindestens ein Fuß muss immer den Boden begrühren), Hüpfen, Kriechen, Abseilen, freier und gebremster Fall, Reiten und Fahren, Schwimmen und Tauchen oder Moonwalken. Die Aufzählung ist nicht abschließend.3. das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt,oder
Das Schiessen findet ohne Ortsveränderungen statt an der der Schützen aktiv beteiligt ist (eisenbahn fahren währe nun auch möglich) es sei denn die Bewegungen sind vom deutlich erkennbaren Laufen klar zu unterscheiden...*)
zu
Dass bei der Gestalltung der Ziele darauf zu achten ist, dass entwederdas schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wirda ) schnelles Reagieren des Schützen auf Ziele nicht gefordert wird,
b ) Ziele nur angekündigt und vom Schützen erwartet auftauchen oder
c ) die Ziele sich nicht bewegen.
zu
Das gleichzeitige Ziehen von zwei Waffen aus Cross Draw Holstern oder Bekleidungsstücken nicht gestattet ist.5. das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird,zu
Dass Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abzugegeben nur zulässig ist, wenn6. Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abgegeben werden, ...a ) die Ziele Wurfscheiben sind oder
b ) der Ablauf der Schießübung dem Schützen vor ihrer Absolvierung auf Grund zuvor festgelegter Regeln bekannt ist
Auch würde sicherlich beanstandet, dass wenn Schützen mit solch einer Vielfalt an Waffen und Munition zum Wettkampf anträten, keine gerechte Leistungsbeurteilung der Schützen möglich sei. Hier wäre es sicher sinnvoll, für die (Be)wertung Leistungsgruppen für die Waffen-Munition-Kombinationen einzuführen. Mein Vorschlag wäre:
Mündungsenergie (Joule)
a ) > 10.000
b ) > 5.000 bis 10.000
c ) > 2.500 bis 5.000
d ) > 1.500 bis 2.500 (Anm.: 1.500 J Grenze üblich bei KW-Ständen)
e ) > 750 bis 1.500
f ) > 325 bis 750
g ) >7,5 bis 325
h) bis 7,5 Joule für Waffen und/oder Munition für die eine Erwerbsberechtigung benötigt wird
Dein
Mausebaer B)
*) nach Gromit
-
-
erst 10000, dann bva.
ausserdem: überleg mal, was viele vereine davon abhält, einem weiteren verband beizutreten... bürokratie, hohe kosten pro mitglied, papierkram, konkurrenz ver verbände...
das gäbe es bei uns ja nicht.
günstiger beitrag pro verein, dann zusendung der SpO, auf deren Basis dann geschossen werden kann.
Hauptaufgabe unseres Verbands wäre es ja nicht eine komplette, neue, teure Organisation bis auf lokale Ebene aufzubauen
, sondern anderen zu ermöglichen auf Grundlage unserer Schiessportordnung Schießen durchzuführen. B)
-
-
soweit ich das sehe, sind gelatinegefüllte behältnisse und luftballons nicht ausgeschlossen. sie machen halt überhaupt keinen sinn und sinnloses schiessen ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, eine anwesende sachkundige person erlaubt es.
@gromit:
nein, diese disziplinen werden nicht gestrichen. sie sind besonders dazu geeignet, anfängern eine saubere schiesstechnik beizubringen. die regelmässige und ausschliessliche ausübung der disziplinen 1 und 2 ist daher für alle neumitglieder innerhalb der ersten 36 monate grundsätzlich pflicht.
in ausnahmefällen kann das neumitglied beantragen, von dieser pflicht befreit zu werden, diesem antrag ist stattzugeben.
Warum alles doppelt schiesssportverordnen? Langen da nicht einfach Verweise auf bestehende Schießsportordnungen der anderen Verbände?
-
EU-Verfassung
in Allgemein
Geschrieben
Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger.![:unsure:](https://forum.waffen-online.de/uploads/emoticons/default_unsure.png)