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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. ...

    @ Mausebär: kann ich nicht lieber das Ruger Revolverchen & n´paar Schachteln Psychophatenmun mitbringen?

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    Plüscho-Plapper-Mun.? :pro:

    Bring doch einfach 'ne ganze Kiste davon mit! :gutidee:

    wird sich schon 'nen Handtuch oder 'n Fensterleder finden, um den Griff zu vergrößern. :AZZANGEL:

    ps: Wer nicht kommt, verpasst echt was. MP ist spitze und die Leut' sind toll. :knuddel01:

  2. den Pfeffer?

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    Ach daher der Spruch "Geh' dahin wo der Pfeffer wächst" :grlaugh:

    Ich hatte mich immer schon gewundert, warum man jemand nach Indien, Indonesien und Malaysia wünscht. :unsure: Aber so macht das Sinn. :P

  3. vielleicht heute, auf hochdeutsch, ... und in sachsen.

    aber nicht im "tor zur welt" anno dazumal, also man diesen schönen brauch noch pflegte, z.b. wenn ein binneschiffer daherkam und alles besser wusste.

    im holländischen heisst es heute noch: "een matroos van de raa loopen laaten." und das versteht man in hamburg noch heute besser als gewisse deutsche dialeggde.

    :D

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    vielleicht heißt ja der Matrose van de Raa :unsure:

    Seit wann ist denn Holländisch keine deutsche Sprache mehr? :confused: OK, die westlichen der Westfriesen hören's nicht gern' abba selbst in ihrer Nationalhymne steht's drinn, dass 'se eigentlich Hessen sind, unsere Käsegermanen. :AZZANGEL:

  4. Hallo Mausebaer und Ripper

    er redet von Lohnkosten in Tschechien und Preiserhöhungen in Amerika.

    Was hat das mit eurem deutschen Gehalt zu tun?

    Und viele reden hier ja von Waffen und Munition. Ich habe 2 Amerikanische, 2 Schweizer, eine Finnische und 2 Deutsche Waffen.

    Steht also 5:2 dass ausländische Kosten bei mir durchschlagen.

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    Hi Smithy,

    kaufst Du auch brav alles dort? :P

    In fast allen Wertschöpfungsketten dürften in- und ausländische Leistungen erhalten sein. :AZZANGEL: Also sollten sich faktische, inländische Lohnkostensenkungen entsprechend dämpfend auf die Preisentwicklung auswirken.

    Davon ist wenig zu sehen.

    Die inländische Nachfrage liegt angeblich auch am Boden. Eine nachfrageinduzierte ("gute") Inflation fällt also auch aus. :blink:

    Bleibt eigentlich nur eine importierte Inflation übrig. Die Chinesen sind daran schuld!!! :bud:

    Vorausgesetzt, es ist überhaupt eine Inflation. :huh:

    Dein

    Mausebaer

  5. Also das halte ich für eine Latrinenparole. Mein Gehalt (und damit logischerweise auch die Lohnnebenkosten) wurde bei der Euro-Umstellung halbiert - während sich seither so ziemlich alle Lebenshaltungskosten in DE kräftig verteuert haben.

    Grüsse, RIP

    349606[/snapback]

    Hm,

    aufgrund eines variablen Gehaltsanteil, bekomme ich seit der Umstellung sogar nominal erkennbar weniger. :s76:

    Mausebaer :closedeyes:

  6. Eine letzte Anmerkung...

    Kann mir irgendjemand von denen, die sich über die EU-V so aufregen, erklären, warum  wir durch diese entmündigt werden oder sonst einen Nachteil davon haben sollen?

    Nach den Erfahrungen mit dem WaffG glaubt doch keiner mehr, dass in der EU noch handwerklich gute Gesetze gemacht werden können ( dabei ist das InvG, mit 12 Verordnungsermächtigungen, noch schlimmer und wohl eigentlich schon ein Umgehungstatbestand :AZZANGEL: )

    Außerdem, selbst wenn ich nicht weiß worum es geht, so will ich doch zumindest gefragt werden, wenn es mich betrifft. :016::016::016:

    Ansonsten: Her mit dem Bier, verd...!

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    Das hatten wir oben schon. Ich hätte da 'ne Idee, wie Du um Henninger oder Binding herrum kommen könntest. :rolleyes:

  7. QUOTE(Mausebaer @ 13.05.2005 - 19:01)

    wieso reicht nach EU ein "öffentliches Interesse" zum Eigentumsentzug wärend nach Art. 14 Abs. 3 GG die All -Gemeinheit einen Nutzen haben musste?

    Das ist - juristisch - mehr oder weniger dasselbe. Im übrigen: Art. 53 d. Schlußakte.

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    Du sagst es. :P

  8. Bevor ich es vergesse...

    Der von Dir eingestellte Text ist nicht der offizielle. Von der offiziellen Fassung fehlen die letzten 285 Seiten und damit auch die Schlussakte. Dort findet sich Artikel 53, der da lautet:

    QUOTE

    Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die [...] durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

    Es besteht damit kein Grund zur Sorge, daß der Grundrechtskatalog des GG durch die EU-Verfassung unterlaufen wird.

    349565[/snapback]

    Was dann ja dem Art. I-6 widerspräche. :confused:

  9. Zosche = alkoholhaltiges Getränk, in diesem Fall das von Dir ausgelobte Bier - Her damit.

    Ja wohin denn? :confused: Soll ich etwa den Stefan Wahrsager fragen? :eek2: Physische Belieferung oder vielleich ein Kompensationsgeschäft? :AZZANGEL:

    Das Widerstandsrecht steht übrigens nicht in Artikel 10 GG (der hat nur zwei Absätze und beschäftigt sich mit dem Briefgeheimnis), sondern in Artikel 20. Vorgesehen ist es für den "Fall Adolf" und mir ist nicht ersichtlich, was die EU-V daran ändern sollte.

    349567[/snapback]

    Stimmt. '68 als Deal wegen der "Terroristengesetze" eingefühgt, gell? :AZZANGEL: 'ne well regulated militia wäre mir trotzdem lieber. :cool3:

  10. :P

    Sagen Dir die Begriffe "Anwalt", "von Berufs wegen gelesen" und "her mit der Zosche" was?

    349548[/snapback]

    was ist zosche? :confused:

    wenn schon keine well regulated militia, wo ist ein Pendent zum Art. 10 Abs. 4 GG in der EU-Verfassung? :crying:

    wieso reicht nach EU ein "öffentliches Interesse" zum Eigentumsentzug wärend nach Art. 14 Abs. 3 GG die All -Gemeinheit ;) einen Nutzen haben musste?

    Warum sollte ein Anwalt das Ding von berufswegen lesen? Dagegen ist die DerivateV doch ein Klacks. :glare:

  11. Das merkt man. Nix kapiert aber - aus Prinzip - auffe Pauke hauen.

    349526[/snapback]

    Wenn Du's Dir komplett angetan hast, spendiere ich Dir 'nen Bier. :chrisgrinst:

    Dein

    Mausebaer

    :s75:

    Ja, ich weiß. Ich bin gemein. :teu38:

    Huch, hatte ein "i" vergessen. :unsure:

  12. wenigstens haben wir noch die französischen Bürger auf unserer seite. Hoffen wir, dass sie nicht umfallen.

    349321[/snapback]

    Gibt's im Netz 'ne Solidaritäts-Aktion? :confused:

    Ich krame auch meine alten Französichkenntnisse hervor. :AZZANGEL:

  13. @ mausebaer:

    Bitte genau lesen !

    Wie in den "heute " Nachrichten" gut erläutert gibt die Bundesrepublik nicht sämtliche Zuständigkeiten damit ab.

    Bildungspolitik zum Beispiel bleibt Landesrecht, bei Verkehrs und Umweltpolitik gibt es gemischte Zuständigkeiten und beispielsweise bei Zoll und Handel hat die EU alleinige Entscheidungsrechte.

    Laß uns doch erst mal Fakten und Einzelheiten kennenlernen, ehe wir wieder das übliche Kassandra -Geheule anstimmen.

    349309[/snapback]

    ...und die uns so sehr betreffende Innen- und auch Sicherheitspolitk?!!! :unsure:

  14. Das GG der Bundesrepublik ist doch nicht außer Kraft gesetzt worden !

    Bitte nicht wüste Spekulationen reinsetzen um über diese Spekulationen zu spekulieren ??

    :gaga:

    ...

    349266[/snapback]

    EU-Verfassung

    ARTIKEL I-6

    Das Unionsrecht

    Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der der Union übertragenen

    Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.

    GG Art 23

    (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

    ...

    GG Art. 25

    [Völkerrecht und Bundesrecht]

    Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

    :00000733::kotz:

    :s2:

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