-
Gesamte Inhalte
13.823 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von JuergenG
-
-
vor 5 Stunden schrieb heletz:
noch Frau Phaeser, die künftige PM von Hessen interessieren
Ich hoffe sehr für's Hessenland, dass die Dame den Weg der Yps geht.
- 6
-
vor 8 Stunden schrieb coach1964:
Übrigens: gegenseitig in WBK eingetragen: In Pforzheim addieren sie dann die Anzahl der Waffen auf gelb...Wenn über 10 gibts nix mehr auf gelb
Deswegen hat bei uns jeder seine eigenen WBK'n ohne eingetragene Mitbenutzung. Schließlich kann man sich ja was ausleihen.
-
-
vor 3 Stunden schrieb Lumina:
Jetzt mal abgesehen vom "Waffenschein": Das läuft doch schon seit Jahren.
Aus dem Antragsvordruck "meiner" Behörde, der wohl in einigen anderen LK der gleiche ist:
"Hinweise zur Zuverlässigkeitsüberprüfung Nach § 6 Waffengesetz (WaffG) ist vor der Erteilung einer Erlaubnis eine Überprüfung ihrer persönlichen Eignung durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird beim zuständigen Gesundheitsamt angefragt, ob dort zu Ihrer Person Erkenntnisse über eine debile oder psychische Erkrankungen oder Suchtkrankheiten vorliegen. Da das Gesundheitsamt aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht befugt ist, Gesundheitsdaten weiterzugeben, werden Sie um Ihre Einwilligung gebeten. Aus Gründen des Datenschutzes wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Das Gesundheitsamt antwortet auf die Anfrage der Waffenbehörde nur mit ”ja, Erkenntnisse vorhanden” oder ”nein, keine Erkenntnisse vorhanden”. Nähere Erkenntnisse werden zunächst nicht mitgeteilt. Liegen dem Gesundheitsamt Erkenntnisse vor, werden Sie hiervon durch die Waffenbehörde unterrichtet und von ihr um die erneute Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ersucht. Nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bittet die Waffenbehörde das Gesundheitsamt um Mitteilung von Erkenntnissen, Übersendung von einschlägigen Unterlagen oder um eine Begutachtung. Dieses Verfahren gilt auch für die Regelüberprüfung, die gemäß § 4 Abs. 3 WaffG für Inhaberrinnen und Inhaber von Waffenbesitzkarten mindestens alle drei Jahre erneut vorzunehmen ist."
-
vor 6 Stunden schrieb karlyman:
Da würde es den doch allein durch den Schock rückwärts wieder zur Kneipentür rauswerfen... (gut, sofern er's überhaupt kapieren würde).
Der freundliche Paki, der die Wirtschaft im Schützenhaus betreibt, wo unsere Sammlerstammtische stattfinden, zuckt nicht mal, wenn die Tische voller Eisen liegen.
-
Bei unangekündigter Kontrolle: "Hab' gerade das Rangebag ausgeräumt und da war noch die Patrone drin. Wollte die gerade wegschließen, als Sie geklingelt haben." Und nu?
Solange ihm das nicht widerlegt wird und kein Unberechtigter Zugriff hatte, wird das nix mit der Unzuverlässigkeit.
- 5
-
vor 24 Minuten schrieb CZM52:
was du meist ist klar…
Dann iss ja gut, müssen nicht hörbar die Korinthen klackern.
-
So sollte es ja auch sein
- 2
-
vor einer Stunde schrieb Mitr:
Du weisst wie alt ich bin!
OT: War Keith Richards schon geboren, als Du das Licht der Welt erblickt hast?
- 2
- 1
-
Das scheint bei den Westernschützen schon mal zu gehen; schließlich brauchen die 4 Waffen.
- 1
-
vor 15 Minuten schrieb Qnkel:
Wäre es nicht leichter, eine Komplettwaffe zu erwerben, die sofort funzt und das WS zu
verkaufenbehalten?So wird ein Schuh draus.
- 2
-
Am 23.2.2023 um 07:05 schrieb geissi:
Mich ärgern diese unsäglichen Textbaustein-Antworten
Habe ich von H. Emmerich bzw. seinem Bot auch bekommen. Die waren noch nicht einmal in der Lage, Name und Anschrift in das Schreiben einzubinden; das wurde mittels Aufkleber auf dem Umschlag gemacht - mit falsch geschriebenem Namen. Ich werde mir am Wochenende die Zeit nehmen, mich bei MdB Emmerich zu "bedanken".
- 7
-
Sag Rudi (Senior) oder Harald (Junior) 'nen schönen Gruß
- 1
-
-
Hab ihm mal ein paar Zeilen da gelassen.
- 1
-
Könnt ihr bitte mal beim Thema bleiben? So nach 371 Erdumrundungen wär's doch jetzt mal gut!
- 1
- 1
-
vor 7 Stunden schrieb coach1964:
Das war keine Panzerfaust, sondern ein Kleinkaliber-Gewehr :-)
Nö, das war eine "kriegsähnliche Anscheinswaffe"
-
Der WS war für einen Puffbetreiber mosaischen Glaubens und zeitweise Mitglied im Vorstand der Jüdischen Gemeinde in der nahen Kreisstadt kein Problem.
-
vor 1 Stunde schrieb sniperd:
2.3 Gilt nur für den Wettkampf, das scheinst du immer zu unterschlagen/zu vergessen oder du hast schlicht die Lesefähigkeiten eines Kindes,
weshalb bei euch alle wie kleine Kinder behandelt werden?!
Halt Dich besser im Griff!
- 2
-
-
Da sollte §16 WaffG ab Absatz 2 einschlägig sein
-
vor 24 Minuten schrieb Commerzgandalf:
Also keine Hülsen sammeln, wenn die anderen das Bedürfnis haben, 200m zu laufen?
Echt lächerlich.
vor 4 Minuten schrieb TTG:Die haben alle Angst wie Chris Kyle zu enden.
Hülsen sammeln ist, zumindest im BDMP, so lange no go, bis der RO "Sicherheit!" verkündet.
- 2
-
vor 25 Minuten schrieb Cannon Balls:
Und ich fasse nichts, aber auch gar nichts, an was da so rum liegt. Weder Waffe, noch Magazin noch Munition. Auch im Training nicht.
Das sollte selbstverständlich sein!
- 2
- 1
-
vor einer Stunde schrieb Ronon79:
Ein gefülltes Magazin ist keine geladene Waffe, wenn sich das Magazin außerhalb der Waffe befindet.
!!
Wobei, wenn die zitierte Sportordnung explizit das Laden der Magazine und ggf. das Entladen vorgibt, dann ist das für die entsprechende Disziplin eben gültige Lex.
Muss man nicht mögen, aber eben unter "isso" verbuchen.
- 1
- 3
Erbwaffe die hunderdste…
in Waffenrecht
Geschrieben
§20 WaffG lesen