Zum Inhalt springen

JuergenG

WO Moderatoren
  • Gesamte Inhalte

    13.825
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von JuergenG

  1. vor 10 Stunden schrieb EkelAlfred:

    Geschosse in 375 oder 416 sind SEHR teuer,

    Ich habe mir für die .375 (wohl rechtzeitig) einen kleinen Vorrat an PPU 300 grs TLM zugelegt 20 Stück PPU | PrviPartizan Geschosse #B-267 | Cal .375 H&H | 300grs/19,5g SP RN Teilmantel Rundkopf - eGun . Das war allerdings, bevor die Preise in den Orbit gingen. Ob wir die irgendwann auch mal verladen werden, steht noch in den Sternen. Erst mal sind die ca. 150 vorhandenen Pillen dran; auch erst mal ohne Glas.

    • Gefällt mir 1
  2. vor 52 Minuten schrieb qwertz:

    Dort war ich 1982 mal bei Losabnahme-Schießen dabei, Gepard und Leo 1 einträchtig nebeneinander.

    Ein Onkel von mir arbeitete zu der Zeit dort und ich war bei Bundsens in nahegelegenen Munster zugange, da bot sich das an. 

    RH hat(te?) auch noch eine Außenfeuerstellung etwas südlich von Unterlüss, bei Dalle.

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  3. TT-Line | Geschäftsbedingungen (ttline.com)

    Zitat

    3. Reisevorschriften a. Allgemein: Der Passagier hat für die Erfüllung der für seine Beförderung gültigen gesetzlichen Vorschriften selbst Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere für die jeweiligen Zoll-, Einreise-und Steuerbestimmungen für sich, sein Reisegepäck und sein Fahrzeug über das Datum einer etwaigen Rückfahrt hinaus. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation durch TT-Line verursacht wurden.

    Zitat

    5. Gepäck und gefährliche Güter Normales und übliches Reisegepäck wird frei befördert. Das umfasst bei der Mitbeförderung von Kraftfahrzeugen das Gepäck, das sich im oder auf dem Kraftfahrzeug des Passagiers gemäß den dafür vorgesehenen Vorschriften des jeweiligen Fahrzeugtyps befindet. Andere Güter werden nach dem Frachttarif abgerechnet. Mit Ausnahme von Treibstoffen in den Treibstofftanks der Fahrzeuge sind explosive, entzündliche und sonst gefährliche Güter grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Güter, deren Geruch die anderen Passagiere belästigen kann oder die aus sonstigen Gründen für die Beförderung nicht geeignet sind. Der Passagier haftet gegenüber TT-Line und anderen Passagieren nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die aus von dem Passagier mit an Bord gebrachten Gegenständen entstehen.

    Nix speziell zu Waffen, allerdings könnte Munition unter 5. fallen.

    • Wichtig 3
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.