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JuergenG

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  1. Ich bringe ein paar prints von diesem mit (Anhang)
  2. Klasse thread, hier wird's kuschlig! Was mir Ottonormalverbrauchernichtbehördenmitarbeiterundnichtanwalt ganz furchtbar stinkt ist, dass es erst Verfahren/Urteile braucht um herauszufinden, was das Gesetz wie regelt und wie nicht!
  3. In Antwort auf: @falcon: Genau die Sache mit dem "nachfolgend": Wie siehst du das in Bezug auf den Idiotentest? U-25 mit Alt-WBK muß Test machen, aber das Ergebnis ist dann egal? (oder greift hier: "werden nachträglich ... bekannt, die zur Versagung..."? Das wüsste ich, im Interesse eines jungen Schützen, auch gerne: 23 Jahre alt, letztes Jahr 2 GK-Waffen vom Vater geerbt. Beide auf der WBK bisher ohne Munitionserwerb, diese bekommt er auf dem Stand. Er schiesst seit diesem Jahr Wettkämpfe mit, und das gar nicht mal so schlecht.
  4. Arne, Du hast eine PN wg. Mitfahrgelegenheit.
  5. @9x19 Merci! Von mir aus auch mit der dazwischen liegenden "juristischen Sekunde" (ist das ein in der BRAGO definierter Begriff, was kann dafür abgerechnet werden? ). Mir ging's um den Grundsatz, und das hast Du ja beantwortet. Mal sehen, was "Sachbearbeiter" meint (so rein interessehalber).
  6. §12 (1) gibt "längstens einen Monat" für die Ausleihe unter Berechtigten vor. Das Gesetz gibt nicht vor, dass dies "höchstens x-mal" im Jahr sein darf; die (hoffentlich bald verkündete und in Kraft tretende VO) regelt ebenfalls nichts in dieser Hinsicht. Wäre es somit "koscher", wenn Berechtigter A eine Waffe vom Berechtigten B leiht, nach längstens einem Monat zurück gibt, und die Ausleihe für einen weiteren Monat ab dem darauf folgenden Tag erneut beginnt ?
  7. @Sachbearbeiter Wie, Sonderwünsche ? Das Gesetz sieht dies in § 14 (4) nun mal vor, und das seit 1.4.03. Dann gibt's noch so'ne und so'ne (Bundesländer), wo jedes einzelne wurschtelt, wie es will; manche "zum Wohle des Bürgers", andere wiederum gar nicht unter Verweis auf die unseligen "vorläufigen Vollzugshinweise" unseres allseits bekannten Pensionärs und die noch nicht anerkannten Verbände. Warum der ganze Zoff, ein kaputter Gebrauchtwaffenmarkt und "abdankende" Händler? Weil irgenwelche Behörden den Bewussten nicht hoch bekommen! Dieses Mal ist nicht nur der Bürger der Gekniffene, sondern gleichzeitig Du und Deine Kollegen, die "Kinderwaffenscheine" ausstellen müssen.
  8. Jo, ich zieh' jetzt 'ne Nummer: Hätte gerne eine Sportschützen-WBK nach § 14, (4), aber pronto! Das Gewehr 98 wartet seit Oktober 02 auf mich....
  9. "Über Kreuz" ist null Problemo: Ich "nur" Sportschütze, Verleiher ist Sportschütze, Jäger und Sammler. Kann sich die Trachtengruppe was aussuchen....
  10. @Sachbearbeiter (oder advocatus diaboli ) Wie siehst Du folgendes: - Ich bin Berechtigter i.S. des WaffG - Ich leihe mir heute Abend für 1 Monat 1 Gewehr nebst Munition in einem Kaliber, für das ich keine MEB habe - Das Ganze wird schriftlich fixiert unter Bezug auf §12(1). Der Fall ist nicht rein theoretisch, sondern heute eintreten.
  11. JuergenG

    Neue Vo

    "Im Übrigen wird bedauert, dass die Bundesregierung darauf verzichtet hat festzulegen, dass sich die Länge des Laufs nach der Länge der Geschossführung ohne Patronenlager bemisst." Der soll froh sein! Hat doch die böse "Waffenlobby" verhindert, dass sich deutsche Politiker international einmal weniger lächerlich gemacht haben.
  12. JuergenG

    Neue Vo

    Unter www.bundesrat.de ist das stenografische Protokoll der 790. Sitzung eingestellt. Beschluss zu TOP 50 ist auf den Seiten 53/54 des .pdf; eine zu Protokoll gegebene Erklärung des Justizministers von NRW, Wolfgang Gerhards, findet sich auf Seite 72 des .pdf als "Anlage 18". Kommentar zu dieser "Erklärung": WÜRG!
  13. ...und schon wieder ist ein Tag Urlaub verplant!
  14. @ddi Lade sie Dame doch zur "Inventur" in's Kellergewölbe ein...
  15. Meine Meldung an das Ordnungsamt, die mit Datumsstempel und Unterschrift des SB quittiert und "zu den Akten genommen" wurde: "Meldung von Altbesitz nach § 58 (1) des WaffRNeuRegG Sehr geehrter Herr XXX, gemäß § 58 (1) des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) zeige ich Ihnen hiermit an, dass ich bei Inkrafttreten des Gesetzes im Besitz von Patronenmunition und pyrotechnischer Munition war. Den Empfang dieser Anzeige bitte ich Sie, auf dem beigefügten Doppel zu bescheinigen. Mit freundlichen Grüßen"
  16. §58 (1) WaffRNeuRegG sagt, dass die Erlaubnis weiterhin gilt, Deine Polizeibehörde also IMHO was falsches erzählt. ÖRAG versichert ?
  17. Die hessischen Sachbearbeiter werden am 11.3. "gebrieft". Bin gespannt, was dabei rauskommt.
  18. Einen Träger haste vergessen ! Wie sieht's mit IPSC-Scheiben aus, hat keiner welche ? Dito zu RF mit Fernseher; wird wohl 'ne neue Spass-TV Sendung...
  19. @all Ich bringe Brenneke mit !
  20. Ist jemand von den "üblichen Verdächtigen" im Besitz von IPSC-Scheiben, die er mitbringen kann ? Könnten wir gut brauchen, wenn "geflintet" wird. DSB-Scheiben, -Spiegel, Abkleber etc. bringe ich mit.
  21. JuergenG

    Performance

    Funzt jetzt wie's Lottchen! Haddu guudemachd!
  22. "....,und Juergen G. was nett geladenes in .44, wird's hart und anstrengend fuer den kugelfang..." Unn wenn dem Kuuchelfang und die Schüddse dass verdraache, dann gibbds immär noch 12er Minisderrialrääd. Neewebei, ab heud aawend hadd die Remington en Fernseher druff.
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