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JuergenG

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  1. JuergenG

    Neue Vo

    "Im Übrigen wird bedauert, dass die Bundesregierung darauf verzichtet hat festzulegen, dass sich die Länge des Laufs nach der Länge der Geschossführung ohne Patronenlager bemisst." Der soll froh sein! Hat doch die böse "Waffenlobby" verhindert, dass sich deutsche Politiker international einmal weniger lächerlich gemacht haben.
  2. JuergenG

    Neue Vo

    Unter www.bundesrat.de ist das stenografische Protokoll der 790. Sitzung eingestellt. Beschluss zu TOP 50 ist auf den Seiten 53/54 des .pdf; eine zu Protokoll gegebene Erklärung des Justizministers von NRW, Wolfgang Gerhards, findet sich auf Seite 72 des .pdf als "Anlage 18". Kommentar zu dieser "Erklärung": WÜRG!
  3. ...und schon wieder ist ein Tag Urlaub verplant!
  4. @ddi Lade sie Dame doch zur "Inventur" in's Kellergewölbe ein...
  5. Meine Meldung an das Ordnungsamt, die mit Datumsstempel und Unterschrift des SB quittiert und "zu den Akten genommen" wurde: "Meldung von Altbesitz nach § 58 (1) des WaffRNeuRegG Sehr geehrter Herr XXX, gemäß § 58 (1) des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) zeige ich Ihnen hiermit an, dass ich bei Inkrafttreten des Gesetzes im Besitz von Patronenmunition und pyrotechnischer Munition war. Den Empfang dieser Anzeige bitte ich Sie, auf dem beigefügten Doppel zu bescheinigen. Mit freundlichen Grüßen"
  6. Na also!
  7. §58 (1) WaffRNeuRegG sagt, dass die Erlaubnis weiterhin gilt, Deine Polizeibehörde also IMHO was falsches erzählt. ÖRAG versichert ?
  8. Die hessischen Sachbearbeiter werden am 11.3. "gebrieft". Bin gespannt, was dabei rauskommt.
  9. Einen Träger haste vergessen ! Wie sieht's mit IPSC-Scheiben aus, hat keiner welche ? Dito zu RF mit Fernseher; wird wohl 'ne neue Spass-TV Sendung...
  10. @all Ich bringe Brenneke mit !
  11. Ist jemand von den "üblichen Verdächtigen" im Besitz von IPSC-Scheiben, die er mitbringen kann ? Könnten wir gut brauchen, wenn "geflintet" wird. DSB-Scheiben, -Spiegel, Abkleber etc. bringe ich mit.
  12. JuergenG

    Performance

    Funzt jetzt wie's Lottchen! Haddu guudemachd!
  13. "....,und Juergen G. was nett geladenes in .44, wird's hart und anstrengend fuer den kugelfang..." Unn wenn dem Kuuchelfang und die Schüddse dass verdraache, dann gibbds immär noch 12er Minisderrialrääd. Neewebei, ab heud aawend hadd die Remington en Fernseher druff.
  14. Ei jo, handheb! Wenn noch Wünsche hinsichtlich passender Weihnachstpräsente entgegen genommen werden, hätte ich gerne 'ne rote WBK für Schusswaffen aller Art. Man sieht sich!
  15. Adriaan, für den Fall übernehme ich das Sponsoring der Dienstpeitsche für Asta!
  16. Daumen hoch, höher, noch höher...!
  17. @Frogger, MoSch ALLES klar, aber ich habe hier nie behauptet, dass auf "Mannscheiben" geschossen wurde; es ging um "Klappfallscheiben", die Implikationen mit "kampfmässigem Schiessen" und "sich ändernde political correctness zwischen Morgen und Abend".
  18. MoSch, es geht hier nicht um "Selbstverteidigung" und "auf Mannscheiben zu schiessen" sondern um Scheiben, die von 8-12 Uhr pfui sind (ein Stück Holz/recyceltes PVC/Pappe) und um 13 Uhr selbstverständliches Bestandteil der dienstlichen Veranstaltung. Auf die Verlogenheit, mit der in diesem Fall political correctness demonstriert wird, gehe ich jetzt nicht näher ein.
  19. Richtig, hab's jetzt auch nochmal nachgelesen. Klappfallscheiben lt. Sportordnung VdRBw OK, sie dürfen aber keine Menschen/menschenähnliches darstellen. Die Scheiben sind zu verändern (NEIN, nicht mit einem Geschirrtuch!!). Dies für den schiess sportlichen Bereich im VdRBw. Nun folgende Situation: Vormittags Schießen der RAG mit privaten Waffen, BW-Klappfallscheiben = Hundepfui. Nachmittags DVag, Umziehen, G3(6), P1/P8, MG empfangen: Bw-Scheiben zulässig, da das WaffG nicht gilt. Gleicher Verband, gleiche Leute, gleiche StOSchAnl, unterschiedlicher Dress, unterschiedliche Handhabung. Logisch ?
  20. Nachdem letzten Samstag wieder mal die Klappfallscheiben auf der Standortschiessanlage dran waren (Schiessen der Kreigruppe des VdRBw mit privaten Waffen, VVag in Zivil), stellt sich mir die Frage, ob es damit ab dem 1.4.03 ein Ende hat. §15, Absatz 6: "Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig ." Im Schießbefehl, der durch den Kdr des VBK genehmigt war, waren ausdrücklich Übungen der Bw "G-S-XX" aufgeführt. Und nu ? Jürgen
  21. Für den WL benötigst Du keinen Voreintrag, solange er im Kaliber gleich oder kleiner ist. Du kaufst Die Flinte gegen Voreintrag und gleich, oder auch später, den WL dazu. Der wird dann nur als "WL, Kal. XX zu lfd. Nr. YY" nachgetragen, ferdisch. Jürgen
  22. Vielleicht bekommt man sie ja am Eingang gegen ein rosarotes Büchlein eingetauscht, auf dem "Waffenbesitzkarte/Erwerbsberechtigung für Schusswaffen alle Art" steht ??
  23. Hat da jemand gemerkt, dass er im blinden Aktionismus wirtschaftlichen Schaden angerichtet hat, wegen dem jetzt Klagen ins Haus stehen ? Lachnummer !
  24. War bei mir auch kein Problem. SIG 210 in 9 Para beantragt, WL in 7,65 Para mitgekauft. Der wurde einfach mit eingetragen, der Mun-Erwerb für 7,65 Para gegen Gebühr von € 25,56; der für 9 Para von der verkauften Waffe gleichen Kalibers zu der neuen Waffe gestempelt (ohne Kosten). Jürgen
  25. @hsg Ich glaube eher "Class III". MarcDW wüsste es sicher genauer. Mit den Teilen geht's in Knob Creek und beim Hiram Maxim Shoot heftig ab! Jürgen [Dieser Beitrag wurde von JürgenG am 29. August 2002 editiert.]
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