Zum Inhalt springen
Wegen Wartungsarbeiten wird es gegen 15:30 Uhr zu Beeinträchtigungen kommen. Wir bitte um Verständnis ×

JFry

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    24
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von JFry

Mitglied

Mitglied (1/12)

41

Reputation in der Community

  1. Wobei, wenn man sich die Grafik in der VDB-Publikation anschaut und auch, was sonst so geäußert wird, in NRW ebenfalls ziemlich viel innerhalb von vier Wochen, gefolgt von der Anzahl von vier bis acht Wochen passiert. Allerdings ist der Peak der Kurve erheblich breiter, was dann dafür spricht, dass es halt auch Fälle gibt, wo es erheblich länger dauert, bis zu vier Monate. Ob das jetzt an besonders komplizierten Vorgängen (rote WBK, -großer- Waffenschein) liegt oder daran, dass einige der Behörden besonders langsam sind, ist leider nicht ersichtlich. Das, was man so hier und anderswo mitbekommt/lesen kann, spricht dafür, dass einige Behörden extrem lange Bearbeitungszeiten haben, während die meisten es schon in zwei, drei Wochen schaffen, die Unterlagen zurückzusenden. Von Zeiten wie in Hamburg, wo die Grafik für quasi 50 % der Vorgänge eine Dauer von sechs Monaten und länger nennt und die Zahl von Vorgängen, die innerhalb von zwei Monaten oder weniger abgeschlossen sind, nahezu bei Null liegt, ist man da dann doch weit entfernt. Zu Bremen und Berlin fehlen die Zahlen, allerdings lassen die Berichte die man so hört Ähnlichkeiten mit Hamburg vermuten. Andererseits scheint es aber in NRW praktisch ebenfalls so gut wie keine „weniger als 2 Wochen“-Vorgänge zu geben. Ich kenne aber einen Fall (habe das Dokument selbst in den Händen gehalten), wo jemand noch im Oktober 2024, drei Werktage vor der Prüfung im anderen Bundesland, bei der eigenen UJB um die vorgezogene Überprüfung der Zuverlässigkeit gebeten hat und dann direkt nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses auf dem Heimweg den JJS bei der UJB beantragen und direkt mitnehmen konnte, weil das Ergebnis der Überprüfung bereits da war. Das war jedoch kurz vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung, also noch ohne Umweg über die Waffenbehörde wo die UJB noch selbst die Überprüfung machen konnte.
  2. BITTE NICHT!!! Ich bin eigentlich sehr zufrieden damit, dass in den allermeisten Fällen die Behörden hier (und wie ich es von vielen anderen auch anderswo geschildert bekomme) im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten vernünftig agieren und die Mitarbeiter i.d.R. sehr hilfsbereit sind, wenn man selber ein halbwegs anständiges Verhalten an den Tag legt. Nicht nur bei der Waffenbehörde, sondern auch bei Stadt, Kreis, Finanzamt etc. Darauf, dass alle bürgerfeindlich werden, wie die paar Ausnahmefälle, die dann teilweise durch die eigenen Kollegen wieder „eingenordet“ werden, habe ich nun wirklich keinen Bock Bei all den „Negativfällen“, von denen man hört, darf man ja eines nicht vergessen: Es gilt wie überall die Regel: Für ein schlechtes Erlebnis braucht es zehn Gute, um das wieder gutzumachen! Und bei jemandem, der das Pech hat, wegen inkompetenter Personalpolitik sechs Monate auf seine (womöglich erste, also besonders gravierend in den Folgen) WBK warten zu müssen, oder der gar an einen böswilligen Sachbearbeiter geraten ist, ist es ein Vielfaches wahrscheinlicher, dass dazu etwas öffentlich geschrieben wird, als bei den hunderten anderen, die deutschlandweit ihre WBK innerhalb eines Zeitraums von am selben Tag bis zu drei Wochen (je nach Postweg und Antragsart/Überprüfung) in den Händen halten. Das es einzelne Behörden (aller Art) gibt wo wirklich diese Obrigkeitsdenke vorherrscht und gerade speziell im Fall von Waffenbehörden man am liebsten den "Kunden" alles ablehnen und mies machen will, das ist unbestritten. Das speziell im Bezug auf die Waffenbehörden da neben den grundsätzlichen Unterschiedenen in den einzelnen Behörden auch noch Bundeslandtypische Tendenzen zusätzlich dazukommen ist ebenfalls unbestritten. Speziell die drei Stadtstaaten scheinen da ja wohl besonders negativ aufzufallen. Aber auch nicht nur im Waffenbereich...
  3. Entsprechende Fälle gibt es aber... Sind selten, aber kommen vor. Hier mal ein Artikel wo auch eine "Falschstürmung" in der Wedermark mit totem Hund ganz am Ende kurz erwähnt ist. Hauptsächlich geht es aber um eine Stürmung in Duderstadt aufgrund (vermutlicher Falscher) Anonymer Anzeige wegen Bedrohung mit Waffeneinsatz (bei einem Nichtwaffenbesitzer), der aber ebenfalls eine Erstürmung der falschen Wohnung (falsches Stockwerk) vorraus ging. https://www.wlz-online.de/panorama/stuermt-falsche-wohnung-5578501.html Hier ein Fall aus Dresden wo die Wohnung verwechselt wurde, dabei dann wie Wohnung eines KOLLEGEN gestürmt wurde und dessen Hunde dabei erschossen wurden. https://www.spiegel.de/panorama/beamten-irrtum-polizei-stuermt-kollegen-wohnung-und-erschiesst-zwei-hunde-a-333647.html?utm_source=chatgpt.com Hier ein Fall aus Höxter, auch falsche Wohnung mit einem toten und einem schwer verletzten Hund. Aufgrund einer einzelnen (falschen) Aussage gegen einen "Nichtwaffenbesitzer"
  4. Zuerst einmal nüchtern und ohne Wertung, was wohl rechtlich passiert ist: Die Sportschützin hatte eine gelbe WBK. Diese berechtigte 2022 dazu, ohne gesonderte (zusätzliche) Erwerbserlaubnis Einzellader-Langwaffen und Repetierer (außer Vorderschaftrepetierflinten) bis zu einer Gesamtstückzahl von zehn Waffen, die über diese „Universalerlaubnis“ erworben wurden, zu erwerben und zu besitzen. Aufgrund einer Altfallregelung dürfen vor der Begrenzung erworbene Waffen aber weiterhin besessen werden; es dürfen nur keine neuen mehr dazukommen, solange die Zahl im Besitz nicht unter zehn gesunken ist. In der Theorie gibt es die Möglichkeit, als Sportschütze über einen Voreintrag in eine grüne WBK weitere Waffen zu erwerben. In der Praxis hängt es sehr von der lokalen Waffenbehörde und den Umständen ab, ob das geht. Die Sportschützin besaß jedoch bereits 17 Langwaffen auf „Gelb“. Somit war die über die gelbe WBK erteilte Erwerbserlaubnis ausgeschöpft, und es bestand keine Erwerbserlaubnis mehr. Der Erwerb der 18. Langwaffe ohne Voreintrag in eine grüne WBK (oder Jagdschein) stellte somit nichts anderes dar als einen Waffenerwerb ohne Erwerbserlaubnis. Das unterscheidet sich damit übrigens aus rechtlicher Sicht erheblich von den bekannt gewordenen Fällen, in denen Jäger ihre >30. Langwaffe erworben haben und Ämter bei der Eintragung Probleme machten; denn dort ist die Erwerbserlaubnis vorhanden, und die Wiederabgabe ist eine nach dem legalen Erwerb ergangene Auflage. Der Erwerb (und damit auch der Besitz) einer genehmigungspflichtigen Waffe ohne Genehmigung ist eine Straftat und nach § 52 Abs. 3 WaffG mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe (sechs Monate Mindeststrafe) belegt. Dies ist in der Tat ein gröblicher Verstoß gegen das WaffG. Das Ermittlungsverfahren wurde laut Artikel aber zu Recht eingestellt, allerdings wegen „geringer Schuld“ mit Auflagen (§ 153a StPO) und nicht, weil der Tatvorwurf nicht erhärtet werden kann. Bei der fachlichen Qualität des Berichtes ist allerdings auch möglich, dass gar nicht eingestellt, sondern mit Strafbefehl über eine unbekannte Anzahl Tagessätze abgeschlossen wurde. Bei einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO und dem Vorwurf des unerlaubten Waffenerwerbs wäre man nun bei einer „in der Regel“ fehlenden Zuverlässigkeit der Sportschützin nach § 5 Abs. 2 Satz 5 WaffG. Ein Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse ist hier normalerweise die übliche Folge. Durch den Zusatz „in der Regel“ besteht allerdings – im Gegensatz zur absoluten Unzuverlässigkeit nach Absatz 1 – ein gewisser Handlungsspielraum der Waffenbehörde. Soweit erst einmal, ganz nüchtern und ohne Wertung, die rechtliche Lage, an der sich Behörden und Gerichte orientieren MÜSSEN! Was wir jetzt nicht wissen, ist, was sonst nebenher noch so abgelaufen ist bzw. an Informationen vorliegt. Ob es vorher schon öfter Beanstandungen gab oder z. B. die Sportschützin – direkt, als die Waffenbehörde ihr den Vorwurf machte – konstruktiv reagierte, das Problem eingesehen hat (und die schnellstmögliche Wiederabgabe der Waffe organisiert und dies auch so kundgetan hat), oder ob sie sich erst einmal auf „bockig“ gestellt hat, womöglich auf persönlicher Ebene unmögliche Weise den Mitarbeitern der Waffenbehörde gegenüber. Dies KANN nämlich großen Einfluss auf die Zukunftsprognose haben, also darauf, ob in Zukunft weitere Probleme zu erwarten sind. Da die Sportschützin jedoch das Pech hat, im Zuständigkeitsbereich der Waffenbehörde Düsseldorf zu leben, die ja schon mehrfach durch besonders strenges Vorgehen „aufgefallen“ ist, ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, dass ein solches Ergebnis auch bei absoluter Einsicht, schnellstmöglicher Wiederabgabe der Waffe und vorher jahrzehntelang absolut unbeanstandetem Waffenbesitz auftreten kann. Die Klagebegründung kennen wir ja leider nicht; die wäre aber durchaus interessant. Es ist daher nicht bekannt, ob sie sich nur gegen die Auslegung des Ermessens oder aber gegen die Einschlägigkeit des § 5 Abs. 2 WaffG gerichtet hat. Ersteres dürfte sehr ungewiss sein, Letzteres von vornherein eher ohne jede Aussicht, da es genau dem vom Gesetz vorgesehenen Ablauf folgt. Aber gerade weil es ein Bereich ist, in dem das Ermessen eine Rolle spielt (widerlegbare Unzuverlässigkeit) und Schuld sowie tatsächliches Risiko tatsächlich gering sind: Keine reale Risikoerhöhung, kein Versuch des Vertuschens, sondern einfach ein Fehler aufgrund veränderter Gesetze mit einer Handlung, die bis vor Kurzem völlig legal war. Es ist anzunehmen, dass in einem solchen Fall – besonders wenn es sich um einen tatsächlich sehr aktiven Sportschützen handelt und nicht um jemanden, der das nur des Waffenbesitzes wegen vorgibt zu sein – das Ergebnis wohl bei einer Reihe anderer Waffenbehörden anders ausgesehen hätte so lange keine anderen verschärfenden Umstände vorhanden sind. Wenn auch lange nicht bei jeder. Eine Gelbe Karte hätte es aber auf jeden Fall gegeben. Manche andere wäre aber auch genau so wie Düsseldorf sofort mit einer Roten gekommen. Jetzt mein persöhnliche Sicht: Finde ich ein solches Vorgehen gut oder die Folgen auch nur im Ansatz verhältnismäßig? ABSOLUT NICHT! Hier kommt ein von den Auswirkungen – auch bei kleinen Fehlern – und von den Möglichkeiten her völlig überzogenes Waffenrecht mit den (möglicherweise vorhandenen) Dienstvorgaben einer übergenauen Waffenbehörde zusammen. (Möglicherweise ist da sogar ein gewisser Aktionismus aus den oberen Rängen am Werk, aber das weiß ich nicht.) Andererseits ist bei einer mit Augenmaß und im Hinblick auf die TATSÄCHLICHE Sicherheit agierenden Waffenbehörde auch mit dem aktuellen Gesetz ein vernünftiges Vorgehen möglich. Der Skandal liegt darin, dass es keine genaueren Vorgaben gibt, die dann auch noch die ganzen Grauwerte mit einbeziehen – also die rein formalen Verstöße, aus denen niemand mit gesundem Verstand auch nur die winzigste Erhöhung einer realen Gefährdung ableiten würde – und so je nach Wohnort ein und derselbe Sachverhalt absolut unterschiedliche Auswirkungen haben kann, obwohl formal genau dasselbe Gesetz angewendet wird.
  5. JFry

    Sog. Amoklauf in Graz

    Na toll, Auf das er das Vorbild für den nächsten kranken Idioten wird... Was ist so schwer für die Pressefuzzis daran Foto und Namen einfach wegzulassen. Die Effekte sind doch bekannt! Zwar hat nicht jeder Amoktäter tatsächlich seine Vorbilder, aber bei genug hat man genau das später in den Ermittlungen nachgewiesen. Es ist schlicht so, dass die meisten „Normalbürger“ diese Regelung entweder gar nicht kennen oder sie nicht wirklich verstanden haben. Ich erlebe es immer wieder, dass Leute ziemlich erstaunt reagieren, wenn ich ihnen diesen Teil der letzten Gesetzesänderung erkläre. Die Reaktionen darauf sind sehr gemischt – von „Unmöglich und übergriffig“ bis „Wenn es der Sicherheit dient“ ist wirklich alles dabei. Aber wenn ich dann erkläre, was das konkret bedeutet – zum Beispiel was ein Taschenmesser in der Handtasche oder ein Schälmesser im Auto bedeuten kann –, glaubt mir fast keiner mehr. Und von denen, die vorher noch sagten „Ist ja für die Sicherheit“, kommt dann plötzlich: „Also MICH wird doch deswegen bestimmt niemand anzeigen …“ Aber gut – das sollte eigentlich nicht das Thema dieses Threads sein.
  6. JFry

    Sog. Amoklauf in Graz

    Solche Schul-Amokläufe sind mir in der Schweiz bislang zum Glück nicht bekannt. Aber da diese auch im viel größeren Deutschland zum Glück extremst selten sind kann es auch einfach eine Frage der Wahrscheinlichkeiten sein. (Ja, ich bin Ingenieur und u.a. im Risikomanagement tätig) Dehnt man es aber auf alle Arten von "Amokläufen" (im Umgangssprachlichen Sinn) aus, ohne Familientaten, dann sieht es anders aus, dann ist das Risiko in der Schweiz schon höher, wenn auch immer noch absolut verschwindend klein: Ich (bzw. ChatGPT) habe für die Schweiz seit 2000 drei Vorfälle eines Amoklaufs gefunden. (Zahlen: Tote/Verletzte) 27.09.2001 Zug – Parlamentsgebäude 15 (inkl. Täter) 18 Parlamentarier erschossen 27.02.2013 Menznau (LU) – Kronospan 5 (inkl. Täter) 5 Amoklauf im Holzwerk 19.12.2016 Zürich – Islamisches Zentrum 2 (inkl. Täter) 3 Angriff auf Betende Bei 8,5 Millionen Einwohnern bedeutet das eine Wahrscheinlichkeit pro Jahr: 3 Vorfälle/24 Jahre =0,125 Vorfälle/Jahr Wahrscheinlichkeit pro Person und Jahr Opfer eines Amoklaufs mit Schusswaffe zu werden: 0,125 / 8500000 ≈ 1,47× 10Exp−8 Für Deutschland sieht es so aus: 26.04.2002 Erfurt – Gutenberg-Gymnasium 17 6 Schul-Amoklauf 20.11.2006 Emsdetten – Scholl-Schule 1 (Täter) 37 Schul-Amoklauf 11.03.2009 Winnenden/Wendlingen 17 Opfer ~17 Schul- und Flucht-Amoklauf 19.02.2020 Hanau – Bars 9 Opfer 5 Terroranschlag auf Shisha-Bars 24.01.2022 Heidelberg – Universität 2 Opfer (plus Täter) 3 Angriff im Hörsaal 09.03.2023 Hamburg – Jehovas-Zeugen-Halle 6 Opfer 8 Schussattacke in Gebetsstätte Bei 83 Millionen Einwohnern bedeutet das eine Wahrscheinlichkeit pro Jahr: 6 Vorfälle / 24 Jahre = 0,25 Ereignisse /Jahr Wahrscheinlichkeit pro Person und Jahr Opfer eines Amoklaufs mit Schusswaffe zu werden: 0,25 / 83000000 ≈ 3× 10Exp−9 In Deutschland ist die Zahl derartiger Ereignisse bei fast zehnfacher Einwohnerzahl gerade einmal doppelt so hoch. Die Wahrscheinlichkeit Opfer eines Amoklaufs zu werden ist in der Schweiz nach diesen Zahlen fünfmal höher. Aber nochmals zur Klarstellung: Ich schreibe das hier ganz bewusst, um den Advocatus Diaboli zu spielen – also um aufzuzeigen, wie bestimmte Argumente wirken und wie leicht sie auseinander­genommen werden können, wenn man sie unreflektiert oder aus dem Bauch heraus vorträgt. Tatsächlich ist es so – so tragisch jede einzelne Tat auch ist und so wichtig es natürlich ist, alle vernünftigen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu treffen, um solche Taten möglichst zu verhindern – dass die statistische Wahrscheinlichkeit, selbst von so einer Tat betroffen zu sein, extremst gering ist. So gering, dass bereits eine einzelne Tat ausreicht, um die Statistik spürbar zu verschieben. Im Vergleich zu normalen Alltagsrisiken faktisch irrelevant. (Hilft natürlich nicht wenn man denn betroffen ist) Und was ich einfach nicht oft genug betonen kann: Solche Taten werden in der Regel NICHT von Jägern, Sportschützen oder Sammlern begangen. Sie werden üblicherweise von Personen verübt, die sich nur kurzzeitig als Jäger – oder, noch häufiger, als Sportschütze – ausgeben, um überhaupt erst legal an die Tatmittel zu gelangen. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand, der dieser Passion seit Jahren ernsthaft und verantwortungsvoll nachgeht, eine solche Tat begeht, liegt bei praktisch null. Und genau das muss man betonen – immer wieder. Das ist auch der Punkt, den man berücksichtigen sollte, wenn etwa das Argument aufkommt, dass man in einigen Kantonen der Schweiz angeblich „relativ leicht“ an eine Erlaubnis für einsatzbereite Kriegswaffen kommt. Mal abgesehen davon, dass Reservisten dort – nach ordnungsgemäß geleistetem Militärdienst – solche Waffen ohnehin dienstlich gestellt zu Hause haben: Voraussetzungslos ist das in der Schweiz eben nicht. Im Gegenteil: In manchen Punkten ist das Schweizer Waffenrecht sogar strenger als das unsere. Und wer beispielsweise eine Waffe der Kategorie A besitzen möchte, muss nicht nur eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen – er muss auch schon nachweislich über längere Zeit im Besitz anderer erlaubnispflichtiger Waffen gewesen sein ohne dabei negativ aufzufallen. Typische Beziehungstaten oder Suizide kommen hingegen leider auch unter echten Sportschützen und Jägern vor. Und ja, dabei wird manchmal die Schusswaffe als Tatmittel verwendet. Aber auch hier gilt: Solche Taten treten unter legalen Waffenbesitzern (LWB) signifikant seltener auf als im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Und anders als bei Amoktaten kann man hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen: Hätte kein Zugriff auf eine Waffe bestanden, wäre die Tat mit großer Wahrscheinlichkeit trotzdem geschehen – nur eben mit einem anderen Mittel: Auto, Messer, Knüppel, Benzinflasche … In diesen Fällen gibt es also keine Risikoerhöhung durch die legale Waffe sondern einfach nur ein anderes Tatmittel.
  7. JFry

    Sog. Amoklauf in Graz

    Natürlich war die Tat geplant! Aber das ist auch kein Ausschlusskriterium für einen „Amoklauf“ – so wie der Begriff spätestens seit Erfurt in Öffentlichkeit, Presse und Politik verwendet wird. Und ja, die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Täter sich dann andere Möglichkeiten gesucht hätten – das sehe ich genauso. Man muss realistischerweise eben auch zugeben, dass es dann ebenfalls Verletzte und vielleicht sogar Todesopfer gegeben hätte. Allerdings spricht die Wahrscheinlichkeit eben auch dafür, dass die Zahl wohl geringer gewesen wäre. Ich muss aufpassen, dass ich nicht falsch verstanden werde – wie es einige scheinbar bereits getan haben. Mir geht es ganz sicher nicht um eine Verschärfung des aktuellen Waffenrechts. Im Gegenteil: Da gehört viel unnützer Kram, der eher reine Gängelung ist, dringend aussortiert. Oder es müssen zumindest Grenzen (z. B. beim Grundbedarf) evaluiert und sinnvoll angepasst werden – so, dass es für den allergrößten Teil der Sportschützen nach Erhalt der ersten WBK keinen für die Sicherheit völlig unnötigen, nerven-, zeit- und kostenintensiven Struggle mehr gibt. Weder auf Seiten der LWB, noch auf Seiten der Behörde, die ihre Zeit viel besser für wirklich sicherheitsrelevante Maßnahmen (individuelle Waffenverbote) einsetzen könnte. Ich will lediglich aufzeigen, warum die reflexhafte Argumentation „Dann hätte der Täter halt was anderes genommen“ – zumindest wenn sie ohne weiteren Kontext kommt – gefährlich ist. Und warum sie als Argument gegen Verschärfungen von den „Verbotsfans“ nicht nur leicht zu widerlegen ist, sondern im gleichen Zug sogar gegen uns verwendet werden kann. Schließlich gibt es Fälle, in denen genau das passiert ist – und die Folgen waren (zum Glück) in zwei der drei bekannten Fälle deutlich geringer. Der dritte Fall, bei dem die Opferzahlen ebenfalls sehr hoch waren, liegt mittlerweile hingegen 61 Jahre zurück – und ist den meisten „Normalbürgern“ völlig unbekannt. Dazu mein Satz aus meinem ersten Beitrag, zu dem mein vorheriger (und dieser) quasi die Fortsetzung ist. Bei typischen Beziehungstaten, Raubdelikten und ähnlichen Fällen ist die Lage natürlich eine völlig andere. Da gilt das Argument zweifellos: Legale Schusswaffen spielen hier faktisch keine Rolle als Tatmittel. Und in den wenigen Fällen, in denen es doch mal eine legale Waffe war – weil der Täter zufällig Zugriff hatte –, kann man ziemlich sicher davon ausgehen, dass er ansonsten eben wie über 99 % der anderen Täter auch einfach etwas anderes genommen hätte. Man muss sich einfach auch in die Gedankengänge der „Gegenseite“ hineinversetzen und versuchen, diese nachzuvollziehen – eben, um nicht unnötig Öl ins Feuer zu gießen. Auch um sich noch den Hauch einer Chance offenzuhalten mit denen, die nicht nur stur ideologisch argumentieren, einen sinnvoller Konsens zu finden. Wobei ich „Gegenseite“ bewusst in Anführungszeichen setze – denn ich habe nicht nur ebenfalls Angehörige und enge Freunde, sondern habe selbst auch schon Personen erlebt, bei denen (nicht nur) ich ein sehr ungutes Gefühl hatte bei dem Gedanken, dass diese unbeaufsichtigt (oder überhaupt) Zugriff auf eine scharfe Waffe haben könnten. Zum Glück ist das die absolute Ausnahme – im Vergleich zu den zahlreichen verantwortungsvollen Waffenbesitzern, denen ich als Jäger und Sportschütze wöchentlich begegne. Außerdem befinden sich, wie schon erwähnt, in meinem engsten Freundeskreis direkte Angehörige eines Opfers eines bekannten Amoklaufs – und das war bereits zum Zeitpunkt der Tat so. Vielleicht sehe ich manche Dinge auch deshalb etwas strenger. (Mehr möchte und werde ich dazu aber nicht öffentlich schreiben – und auch nicht per PN an Unbekannte weitergeben. Falls ein Admin das verifizieren möchte, ist das etwas anderes – dann bitte anschreiben.) Ich denke einfach, dass wir – gerade im Falle einer solch schrecklichen Tat, die immer auch eine menschliche Tragödie ist – besser damit fahren, sofern das Thema hier überhaupt hochkocht, so zu argumentieren: Dass eine solche Tat mit einer legalen Waffe so, wie sie passiert ist, hier in Deutschland nach den Maßnahmen infolge von Erfurt und Winnenden zumindest in diesem Zeitstrahl heute so nicht mehr möglich wäre. Dass es inzwischen einen viel strengeren Zugang und deutlich höhere Anforderungen an die Aufbewahrung gibt, was die Sicherheit nochmal spürbar erhöht hat. Dass sich also bereits sehr viel geändert hat und in keiner Weise mit der Situation in AT vergleichbar ist . Und wenn dann das Thema auf das trotz allem noch bestehende Restrisiko kommt, kann man erklären, dass dieses Risiko auch durch weitere Einschränkungen nicht mehr signifikant sinken würde – weil entschlossene Täter sich dann, wie in München oder Heidelberg geschehen, entweder eine illegale Waffe besorgen oder eben auf andere Tatmittel ausweichen würden. Das dieses Restrisiko im Vergleich zu den anderen Risiken die einem so täglich begegnen aber absolut minimal ist.
  8. JFry

    Sog. Amoklauf in Graz

    Zumal noch dazu der Nutzen der Begutachtung sehr, sehr fragwürdig ist. Schließlich ist es ja so, dass dieses *** in Graz gerade erst seine WBK für die Kat-B-Waffe (Pistole) bekommen haben kann (Mindestalter in AT wohl 21 Jahre). Und dazu gehört, soweit ich das österreichische Waffenrecht richtig im Kopf habe, eine MPU für alle Altersklassen! Diese muss er somit gerade hinter sich gebracht haben. Es ist nun einmal nicht besonders schwer, sich für ein vielleicht halbstündiges Gespräch zu verstellen. So lästig und drangsalierend ich die Zugangshürden (Mindestzeit im Schießsportverein mit Mindesttraining oder alternativ den Jagdschein, bei dem man sogar viel mehr Stunden mit anderen zusammen im Lehrgang verbringt – selbst beim Intensivkurs sind es ja schnell 200 Stunden in der Gruppe) für alle ehrlichen und anständigen LWB finde, so muss ich doch, auch aus eigenem Erleben, sagen, dass dies wahrscheinlich die sehr viel wirksamere Schutzmaßnahme ist als so ein einzelnes Psychologengespräch. Es ist ja sehr eindeutig so das bei praktisch allen der letzten bekannten Amoktaten mit Legal vom Täter besessenen Waffen in Deutschland es keine Sportschützen oder Jäger waren die diese Taten begangen haben, sondern die Täter sich nur unter diesem Vorwand die waffenrechtliche Erlaubnis erschlichen haben in dem sie für kurze Zeit eine Rolle gespielt haben. Das aber über einen längeren Zeitraum zu machen ohne das es auffällt, das ist zwar nicht unmöglich, aber doch viel schwieriger. Es kommt zum Glück nur sehr, sehr selten vor, aber es gibt die Fälle, in denen nicht nur einer ein schlechtes Gefühl hat und dem Interessenten das Fernbleiben nahegelegt wird. Meist zwar eher wegen unbelehrbarem Leichtsinn bzw. Rücksichtslosigkeit, aber manchmal auch aus anderen Gründen, genauer: wenn sich der Eindruck aufdrängt das da jemand sich nach einem "Machtinstrument" sehnt. Natürlich ist selbst von dem zum Glück nur wenigen die auffallen nicht jeder ein potentieller Amokläufer, aber wenn gleich mehrere ein ungutes Gefühl haben, dann lieber auf Nummer sicher gehen. Und ich hoffe sehr, dass – sollte das Thema Verschärfung hier auch wieder aufkommen – die Verbände bereits sehr früh darauf hinweisen, dass wir hier schon ein sehr viel strengeres Waffenrecht haben, eben aufgrund der Vorkommnisse von Erfurt (strenge Bedürfnisprüfung mit Mindestzeiten) und Winnenden (Aufbewahrung mit Kontrolle). Das hat man ja z. B. in Halle und Emsdetten gesehen, wo die unzuverlässigen Waffen und Munition/Pulver Schlimmeres verhindert haben. Wir wissen es natürlich nicht sicher, aber ich vermute stark, dass – wenn zu diesen Zeitpunkten noch die Regeln gegolten hätten, die vor Erfurt galten – bei einem oder beiden Anschlägen möglicherweise andere Waffen im Spiel gewesen wären. Dann hätten die Opferzahlen ganz anders ausgesehen. Letztendlich muss man ehrlich sein – solche Taten lassen sich leider nicht vollständig verhindern, selbst bei einem Totalverbot nicht. Andererseits bin ich mir sehr sicher, dass wir ohne die bestehenden Zugangshürden tatsächlich viel mehr solcher Fälle hätten. Es ist nun eine Frage, welches Verhältnis zwischen Einschränkung/Gängelung der ehrlichen und zuverlässigen LWB, die einfach nur ihrem Sport, ihrem Hobby oder manchmal auch Broterwerb nachgehen wollen, und dem Restrisiko man gesellschaftlich akzeptieren will. Die eine Seite, die selbst kein Interesse an dem Sport und der Jagd hat, kombiniert mit bestimmten politischen Ansichten, schreit natürlich – wie immer – nach einem Totalverbot. Von der anderen Seite wollen viele am liebsten alle Restriktionen abgeschafft sehen. Tatsächlich sind solche Taten als Einzelereignis sehr schrecklich, aber zum Glück auch sehr sehr selten. Dadurch ist die reale Gefahr das man selbst oder ein Angehöriger Opfer eines solchen Ereignisses wird tatsächlich einige hundert mal kleiner als das ein Lottospieler einen Sechser mit Superzahl tippt. Um Größenordnungen kleiner als ein tödlicher Unfall auf dem Weg zur Schule/Arbeitsstätte/Einkaufen. Und immer noch um Faktor 10 kleiner als im letzten Jahr bei einem Anschlag mit Auto oder Messer zu sterben. Bei der Frage nach den Maßnahmen sollte man daher bei den Fakten bleiben und diese ins Verhältnis zu anderen Beschäftigungen setzen. Zumal, auch andere, scheinbar teilweise völlig harmlose Freizeitbeschäftigungen bergen Risiken: Direkt, etwa durch verursachte Unfälle (mit Unbeteiligten) beim Motorradfahren (VIEL mehr als durch Amokläufe mit legalen Schusswaffen) oder weil das Privatflugzeug beim Absturz auf ein Wohnhaus kracht. Indirekt, etwa durch Todesfälle bei Unfällen mit Unbeteiligten auf dem Weg in den Urlaub, ins Stadion oder einfach, weil Rettungsmittel gerade bei einer Veranstaltung gebunden sind und deshalb der Patient mit Herzstillstand zu lange auf den RTW von der Nachbarwache warten muss. Hier redet auch keiner von einem Totalverbot. Dennoch gibt es auch hier Auflagen, um das Risiko auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Maß (allgemeines Lebensrisiko) zu drücken. Und so sehe ich das auch bei unserem Hobby: Es gibt leider ein Restrisiko. Wir müssen damit leben und es akzeptieren, dass es Einschränkungen gibt, um dieses Restrisiko auf ein Maß zu bringen, das überschaubar bleibt. Andererseits fordere ich aber auch von jedem, der nichts mit unserem Hobby/Sport/Beruf zu tun hat, dass er im Gegenzug dieses Restrisiko genauso akzeptiert – wie ich das Risiko akzeptiere, das dadurch entsteht, dass er mit seinem Hobel über die schmalen Landstraßen schießt oder jeden Monat viele hundert Kilometer durch die Gegend heizt, um sich die Spiele seines Lieblingsvereins live anzusehen. Das heißt aber natürlich nicht, dass man unsinnige Maßnahmen, die nun wirklich keinen sinnvollen Mehrwert an Sicherheit bringen, sondern nur drangsalieren, nicht aufs Schärfste kritisieren darf und sich nicht für deren Abschaffung einsetzen sollte.
  9. So nicht ganz richtig, denn die Verwaltungsvorschrift (WaffVwV) zum Waffenrecht sagt AUSDRÜCKLICH etwas anderes: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Die WaffVwV ist sozusagen die Arbeitsanweisung für die Mitarbeiter der Waffenbehörden zur Auslegung des Waffenrechts. Allerdings gibt es immer wieder Fälle in denen einzelne Waffenbehörden dann doch wieder davon abweichen. Aber die Regel ist das gerade NICHT. Manchmal ist aber ein Hinweis auf die explizite Fundstelle in der Vorschrift hilfreich, besonders wenn es sich um spezielle Fälle und noch eher frische Sachbearbeiter handelt
  10. JFry

    Sog. Amoklauf in Graz

    Kein Schönes Thema für einen ersten Beitrag im Forum, aber auch zu ernst um es zu Ignorieren Ist leider ein bekanntes Muster, das das Unverständliche noch viel unverständlicher macht. In Winnenden und Emsdetten war es ja dasselbe – sicherlich lassen sich noch international viele ähnliche Fälle finden. Meiner Meinung nach ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass es diesen erbärmlichen *** nicht darum geht, denjenigen, die sie (tatsächlich oder vermeintlich) jahrelang gemobbt haben und denen sie die Schuld am (ebenfalls tatsächlich oder vermeintlich) verpfuschten Leben geben, irgendwie heimzuzahlen. Vielmehr wollen sie für ein paar Minuten einen Überlegenheitsrausch erleben und dann mit einem Knall abreisen, der sie vermeintlich unvergessen macht. Leider, so fürchte ich, wird die exzessive Berichterstattung über den Täter wieder Nachahmungstäter ermuntern. Es bleibt nur zu hoffen, dass diese rechtzeitig vor ihrem Tatversuch entdeckt werden. Eigentlich wäre es endlich an der Zeit, dass man bei solchen Taten zwar über biographische Details des Täters berichtet (Alter, Lebenslauf), Fotos und Name aber für alle Zeiten aus der Presse und Gedenktafeln, Veranstaltungen etc. verbannt. In Foren oder Kommentarspalten „Meine Gebete gehen nach …“ posten oder den Angehörigen sein Beileid ausrichten, finde ich das immer etwas seltsam. Aber Betroffenheit muss ich bei solchen schlimmen und sinnlosen Taten nicht heucheln. Ich finde sie tatsächlich furchtbar, und es macht mich betroffen, wenn ich an das weitere Schicksal der Verletzten und der Angehörigen der Getöteten denke – und das sicher nicht nur, weil ich persönlich ein (mit Schussverletzung zum Glück überlebendes) Opfer eines der bekannten Amokläufe und dessen Familie kenne. Der Gedanke, welche negativen Auswirkungen das erneut auf mein Hobby haben könnte, schwirrt zwar in meinem Kopf herum, steht aber ganz sicher nicht an erster Stelle. Diese Frage solltest du im Moment besser nicht öffentlich stellen: Die Antwort, die dir manche Kreise darauf geben würden, dürfte uns allen nicht gefallen. Tatsächlich sehe ich bei Schulamokläufen junger Einzeltäter die einzige Tatart, bei der Waffengesetze wirklich Wirkung zeigen können. Bei allen anderen Anlässen, an denen Verschärfungen angestoßen wurden, handelte es sich um reinen Aktionismus – im besten Fall wirkungslos, in schlimmeren Fällen wurden nur die rechtstreuen Besitzer weiter eingeschränkt, während es für die Täter ohnehin keine Rolle spielt. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass sich ein Täter wie der aus München seine Waffe illegal beschafft. Dennoch bleibt die Wahrscheinlichkeit einer Tat geringer. Außerdem wäre dieser Tatablauf – zeitlich betrachtet – in Deutschland mit legalen Waffen bereits gar nicht mehr möglich gewesen. Ich hoffe sehr, dass die Verbände, sollte das Thema erneut hochkochen, vehement darauf hinweisen, dass die entsprechenden Maßnahmen bereits nach der Tat in Erfurt eingeführt wurden. Übrigens: Auch wenn in vielen Bereichen – gerade im Waffenrecht, aber auch in zahlreichen anderen Gebieten – vieles schiefläuft, wo siehst du unsere Bürgerrechte stark eingeschränkt? Man sollte mit solchen Begriffen vorsichtig sein: Die Rechte von Waffenbesitzern werden (unsinnig) immer weiter eingeschränkt – das stimmt. Insgesamt sehe ich die Bürgerrechte hier aber nur an zwei Punkten ernsthaft betroffen: Unangekündigte Aufbewahrungskontrollen, zu denen ich eine geteilte Meinung habe. Die Erlaubnis, verdachtsunabhängig jeden unbescholtenen Bürger in willkürlich festgelegten Zonen komplett körperlich durchsuchen zu dürfen. Letzteres ist wirklich ein Skandal und für mich ein schwerwiegender, sinnloser Eingriff in die Bürgerrechte. Anders als bei den Aufbewahrungskontrollen, die ich als notwendiges Übel akzeptiere, wenn ich mein Hobby mit eigener Ausrüstung ausüben will, haben viele Menschen hier gar nicht die Wahl: Diese Zonen umfassen mittlerweile zahlreiche Innenstädte, und so gut wie jeder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ist betroffen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.