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BigMamma

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  1. Davor schützt sie aber doch ihre Besondere Mütze.
  2. Stimmt, bei den meisten stehst du wegen deiner oftmals scharfsinnigen Beiträge vermutlich auch schon drauf.^^
  3. Stimmt leider, wobei es aber völliger Nonsen ist, den Transport in einem (oft auch noch abgeschlossenen) Koffer als Führen (=Zugriffs- und Schußbereit gelle) zu definieren.
  4. Demenz ? Gedächtnisverlust ? Und hast selbst geschrieben, du hast Angst vor offen gezeigten Waffen und fühlst dich dabei unwohl, also dann fühlst du dich auch unwohl vor deinen eigenen, so du hast, also bist du hoblophob. Eindeutig.
  5. Liegt vlt. auch daran, dass diese "Grundstücke" meist nicht mehr als ein Stk. Wiese sind, wenn man sich die Lego-Land Siedlungen an so manchem Stadtrand anschaut. Wenn der Nachbar einem nicht vom Balkon in die Kaffeetasse auf der Terrasse nebenan gucken kann, kann er auch nicht sehen, was du dort mit deinen Kniften tust.
  6. Nein, sie sind richtig und wichtig und immer wieder durchaus angebracht, damit auch der letzte begreift, dass hier so einiges schief läuft.
  7. Jaja, das haben mir hier schon so viele erzählt, sind aber die, von denen ich IMMER eine Antwort bekomme.^^ Warst du schon mal in einer Schweizer Großstadt ? Die einzigen, die sich in einer Fußgängerzone nach den Jugendlichen mit STG 90 PE über der Schulter umdrehen, sind deutsche Touristen.^^
  8. 1. Tja, was wird dann erst bei realen Kanonen ? Diese Annahme kann lt. der Etatisten hier ja konstant angenommen werden, bei jedem und allen. Wie wäre es also der ÖSO zuliebe, wenn du deinen uU vorhandenen richtigen Kanonen schnellstens eingezogen bekämst, du könntest damit ja irgendwann die mal missbräuchlich verwenden. 2. Du hast also Angst vor Waffen, bist also ein Hoblophober ? Dann sollte man dich wohl mal zur MPU schicken, denn solche Art irrationale Ängste = mentale Störungen lassen die Annahme zu, dass... siehe oben. Merke hier eigentlich manche gar nicht mehr, welchen Dummfug sie hier schreiben ?
  9. Was immer du nimmst, nimm weniger. Dieser Beitrag kann gar nicht kommentiert werden, weil man gar nicht weiß, wo man da anfangen soll, solch verdrehte Gedankengänge zu entwirren, da reicht der Platz hier nicht.
  10. Warum sollte er dies tun müssen ? Was wäre die Grundlage für das Erscheinen vor Gericht ?
  11. 1. Nun ja, ein Neger mit Rapperfrisur und mit einem Sturmgewehr auf einer öffentlichen Straße, wonach sieht das wohl aus ? Nach Gang, da würde ich auch so handeln und damit sicher anders als bei einem 90jährigen D-Day Veteran, der nur mal seinen Garand offen spazieren trägt. Das nennt man Ethno-Profiling, etwas, was man hierzulande wegen der PC ja nicht darf... 2. Nur wenn hier Negro- oder andere Gang-Banger oder andere verdächtige Gestalten sich entsprechend gebärden, ja, dann kann und sollte das so kommen.
  12. Bitte zitieren lernen, was ist jetzt dein Beitrag ?
  13. Und das ändert jetzt was genau an dem unrechtmäßigen Vorgehen der Mützen ?
  14. In zitiere es gern noch mal... Wenn Kalauer, dann bitte richtig, so klingt es einfach nur lächerlich. In Zschopau gab es vieles, MZ zB, aber sicher keine Plaste und Elaste.
  15. Oder halt genau so was, damit dem ein oder anderen mal die Widersinnigkeit seiner Worte bewusst wird. Geht man nämlich so ran, müsste man jeden Bürger per se 1 bis 25 Jahre wegsperren, denn es kann ja nicht sicher gestellt werden, dass nicht mal ein *hier ein beliebiges Vergehen/Verbrechen einsetzen* begangen wurde.
  16. Damals gab es noch die Horch&Guck, die wussten eh immer alles über jeden.
  17. Wenn du schon kalauern willst, dann aber bitte richtig... hee. *Kopfschüttel*
  18. Spätestens nach dem Vorzeigen des KWS wussten sie es. Damit ist alles, was danach folgte, des §344 würdig. Alles klar ? Und wenn die Deckmäntelchenjustiz dank Krähenverhalten derartiges Verhalten sanktioniert, wirft das auch kein gutes Licht auf sie. Fakt ist, es bleibt Unrecht. Und selbst wenn keine Verurteilung erfolgt, eine Anzeige + eventuelle administrative "Ermittlungen" machen sich in keiner Dienstakte einer Mütze gut, wenn sie noch befördert werden will.^^ PS: Wieder ein Punkt mehr, den Mausi Recht gibt, der eine unabhängige Interne Ermittlungsabteilung für Verfehlungen der Mützen fordert.
  19. Ich denke nicht, dass es hierbei primär um die Kostümierten welchen unter den Pistolenträgern ging... aber ich denke, das wusstest du auch.
  20. Viel spannender dürfte da §344 STGB für die Witzbolde werden, den kann man auch auf die Mützenträger sehr gut anwenden, bei fast jeder Gelegenheit, wenn sie sich daneben benehmen.
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