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Distanzlocher

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  1. DG3 ist aber offene Visierung (bzw Mod mit Leuchtpunkt) da müsste man also noch ein "Mod Zielfernrohr" einführen.
  2. so ähnlich wie ZG4 aber auf 300m? Wäre dabei! bei ZG3 wollten sie letztes Jahr in Hessen erst versuchen, keine Mündungsbremsen zuzulassen... Einerseits finde ich mehr Disziplinen ja gut, andererseits ist das Regelwerk auch so schon kompliziert genug. Eine 300m ZG Disziplin für Waffen "von der Stange" fänd ich aber gut, hab einfach keine Lust bei diesem Benchrest-Wettrüsten mit zu machen.
  3. VTAC, PTS oder ähnliche Barricades einzubinden wäre cool, genauso wie etwas mehr Abwechslung in den Schießstellungen bei dynamischen Disziplinen und nicht bloß liegend/knieend/am Pfosten vorbei.
  4. Es handelt sich vermutlich um eine halbautomatische Langwaffe mit Lauf kürzer 40cm oder Bullpup-Bauweise oder verschießt Patronen mit einer Hülsenlänge unter 40mm und sieht wegen einer oder mehrerer dieser Eigenschaften einer Kriegswaffe zu ähnlich.
  5. Ja, die liegen hier erstmal im Amt auf dem Stapel. Manchmal geht es schnell, manchmal dauert es knapp unter 3 Monate. Hängt (zumindest hier im Kreis) laut Rückfrage zu meinem letzten Voreintrag an den Zuverlässigkeitsanfragen. Wurde grade erst eine durchgeführt, dann geht es schnell (unter 2 Wochen) aber wenn die letzte Anfrage länger als 6 Monate her ist, veranlassen sie eine neue und das hängt dann 8-12 Wochen beim BKA oder VS. Wegen diverser Nachlässigkeiten ist man da aktuell wohl übervorsichtig und verlässt sich nicht auf den 3-Jahre-Rythmus. Vor Ort Termine gibt es nur in Ausnahmefällen wie längere Geschäftsreise, Krankheit oder Abgabe zu Vernichtung, sonst alles ausschließlich per Post. Die 2 Wochen Frist richtet sich entsprechend nach Erwerbsdatum und Posteingangsstempel. Bei mir liegt die Behörde zum Glück auf dem Arbeitsweg, ich werf also einfach am nächsten Werktag die Unterlagen direkt bei vor Ort in den Briefschlitz und behalte in der Bearbeitungszeit eine Kopie von WBK und Waffenbegleitschein der einzutragenden Waffe.
  6. Also mich interessiert das als Sportschütze sehr wohl. Es wäre schon sehr viel einfacher, wenn man nicht für jede einzelne Waffe eine Befürwortung brauchen würde sondern sagen wir mal um einigermaßen kompromissbereit zu bleiben nur für die erste. Grundkontingente oder Erwerbsstreckung bringen auch nicht wirklich einen Sicherheitsgewinn, sondern sorgen nur dafür, dass man mehrere Jahre braucht um alle Disziplinen auszuprobieren die einen interessieren. Und vor allem interessiert mich eine Abschaffung dieses elenden §6 AWaffV. Warum werden hier Jäger und Sportschützen unterschiedlich behandelt? Ich darf bei einer kurzen AR keine Löcher im Handguard haben, aber hauptsache der Jäger bekommt seine jagdlich eher nutzlose SP5k? Das ergibt überhaupt keinen Sinn.
  7. Die Behörden haben hier durchaus einen gewissen Ermessensspielraum. Pauschal kann man das leider nicht beantworten, aber grundsätzlich ist es nicht verkehrt in solchen Fällen rechtzeitig mit denen zu reden. Grade bei gesundheitlichen oder beruflichen Vorkommnissen ist es eigentlich kein Problem, mal eine Frist für die jeweiligen Nachweise des Bedürfniserhalts auszusetzen oder zu verlängern. War ja bei Corona auch so, wenn der Stand wegen der Schutzmaßnahmen zu war, dann blieb einem ja nichts anderes übrig.
  8. Hab ich so nicht mitbekommen, die Forderung eines eigenen Verbandes kam zuerst aus den Reihen der Fördermitglieder. Der VDB selbst hat bisher nur gesagt, dass man die Idee auf Grund der hohen Resonanz evaluieren wird.
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