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Hypnodoc

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  1. Wie ist das zu verstehen? In Form von was? Wie vom IM BW gerne gewünscht? Oder doch den 4/6er-Standardweg für Waffen auf Grüner WBK? Grüne Waffenbesitzkarte (WBK) - Bedürfnis zum Besitz (§ 14 Abs. 4 WaffG i.V.m. § 4 Abs. 4 WaffG) Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses generell alle 5 Jahre (§ 4 WaffG) – bisherige 3-Jahresüberprüfung nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis entfällt Nach 5 und 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird überprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht. Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) nachweisen, dass er mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe den Schießsport betrieben hat. Dies ist dann gegeben, wenn in den letzten 24 Monaten vor dem Überprüfungstermin mindestens einmal pro Quartal oder sechsmal pro Jahr entsprechend Schießaktivität nachgewiesen wird. 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch eine Bescheinigung des Schützenvereins bzw. Landesschützenverbandes durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Sportschützen nachgewiesen. § 15 Abs. 1 Nr. 7 b) WaffG: Verpflichtung der Vereine, einen Nachweis der Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder zu führen. Gelbe Waffenbesitzkarte (WBK) - (§ 14 Abs. 6 WaffG) Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), die auf die sog. Gelbe WBK eingetragen werden. Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden. Nach der Waffenrechtsänderung zum 01.09.2020 ist die maximale Anzahl von Waffen auf der gelben WBK begrenzt auf 10 Waffen. Alte Gelbe WBK genießen Bestandsschutz, d.h., die Erlaubnis gilt für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht (§ 58 Abs. 22 WaffG).
  2. Um mal wieder Wind hier rein zu bringen: Die Frau Miriam Reich scheint immer wieder einen verregneten Sommertag im Juli für diese Vollzugshinweise zu nutzen. Das hat schon fast System. Zuletzt zählten im Juli 2024 Vorderschaftrepetierer auf grüner WBK nicht zum Grundkontingent - und daher automatisch zum Überkontingent. Nur die Frage: was kommt im Juli 2025? 1. Erganzung Vollzugshinweise 14 Abs. 5.docx.pdf
  3. Weniger gähn, eher Unwissenheit! Mir war zu Beginn auch nicht klar, dass ich alleine mit dem Voreintrag die Waffe vom Händler sofort mitnehmen darf. Ich dachte, ich muss bis zum Volleintrag warten. Aber - dem Forum sei Dank - wurde ich eines Besseren belehrt. 💪👍🤟🤗
  4. Die WBK hab ich ja - bis zum Termin vom Voreintrag nach 20 Wochen - und dann nehme ich sie auch wieder mit. Die restliche Zeit WBK & Email-Ausdruck mit Erwerbsbenachrichtigung. Ich bin meiner 2-Wochen-Pflicht nachgekommen. Ich gebe meine WBK nur zum Termin für 10 Minuten eintragen & stempeln ans Amt aus der Hand.
  5. Ihr Glückseligen! Ich kann hier insgesamt von Antrag Voreintrag bis Abschluss ca. 22-28 Wochen einplanen. Ich kann also eigentlich nach dem Einlösen des letzten Bedürfnisses gleich das nächste zur Bearbeitung abgeben.
  6. Gelöscht wegen Missverständnis.
  7. Das gibt es in Rosenheim mit Voreintrag DEFINITIV nicht! Einen Landkreis östlich und einen Landkreis südwestlich schon!
  8. Letztendlich hat man dann zumindest die Waffe daheim. Munition kauft man zum sofortigen Verbrauch am Stand. Der Rest dauert halt. Kann man aussitzen.
  9. Wieviel Wochen in RO aktuell? Bin auch in der Warteschlange. By the way - Du hast noch keinen Volleintrag mit Munitionserwerb. 😎
  10. Wer demontiert sich wegen einer Disziplin ohne Optik diese von einer damit perfekt eingeschossenen Waffe. Nen Teufel werde ich tun und jeder im Verband der einigermaßen was vom Schießsport versteht zeichnet das ohne Probleme ab.
  11. Ich habe zwei CZ P-10 C - eine OR mit Red Dot und eine für normal und Anschlagschaft. Zwei Disziplinen, kein Problem.
  12. Merke: immer 1 besser informiert sein als der SB! zu 3) Für den Erwerb des Bedürfnisses für die Waffe: 12/18 mit erlaubnispflichtigen Waffen. Egal welchen. Für den Erhalt des Bedürfnisses für die Waffe: pro Waffenkategorie (Kurzwaffe/Langwaffe) in den 24 Monaten vor der Überprüfung ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum mit einer Waffe (egal welcher erlaubnispflichtigen) der jeweiligen Waffenkategorie. Lektüre: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-aenderung/waffenrecht-aenderung-liste.html
  13. Darum bekommt die Behörde mein persönliches Schießbuch nie zu Gesicht - dazu fehlt die rechtliche Grundlage. Sie bekommen von mir den Nachweis durch den Verein / resp. 2026 durch den Verband.
  14. Handhabung der Nachweise - auch in Zukunft - gut beschrieben: https://gsvbw.de/bds-disziplinen/mitglied-werden/beduerfniswiederholungspruefung-fuer-sportschuetzen-nach-§-4-abs-4-waffg
  15. wer sagt das? Fortbestand Bedürfnis im Kontigent: Letzte 24 Monate je Kategorie 1 x Quartal oder 6 x in 12 Monaten im Überkontingent: "... jeweils einzelne Waffe!" wie oben, zuzüglich Wettkampfnachweis 12/18 nur bei Antrag!
  16. 12/18 je Kategorie - das gilt nur für Antragstellung! Dann lies es nochmal ganz genau! Fortbestand Bedürfnis im Kontigent: Letzte 24 Monate je Kategorie 1 x Quartal oder 6 x in 12 Monaten im Überkontingent: "... jeweils einzelne Waffe!" wie oben, zuzüglich Wettkampfnachweis
  17. Hast Du noch eine alte gelbe WBK mit dem schönen Text? Der §14(6) WaffG sieht eine Mengenbegrenzung auf 10 Waffen auf die Gelbe WBK vor. Die alte Gelbe WBK (vor 2004) unterliegt einemBestandsschutz nach §58(1) WaffG. Wenn die voll ist, dann geht nur mit offiziellem Bedürfnisantrag auf grüne WBK.
  18. Anderer Gedanke: gilt dann im Umkehrschluss der Wettkampfnachweis der einzelnen Überkontingentwaffe zeitgleich auch als Bedürfnisnachweis der anderen Waffen der selben Kategorie im Grundkontingent?
  19. Ist wie mit Corona - jedes Bundesland darf Bundesgesetzte mit Verwaltungsrichtlinien nach Belieben verschärfen, aber nicht abschwächen.
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