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Hypnodoc

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Alle Inhalte von Hypnodoc

  1. Ich muss nicht fragen! Es warten 8 Ordner im Keller - Aufschrift 2014.
  2. Ich schreddere grundsätzlich nach 10 Jahren alle Patientenakten. Da gibt es nichts mehr anzufordern.
  3. Es ging auch um Meinungsäußerung und die Konsequenzen daraus.
  4. Naja, sollte wieder viel zentraler werden.
  5. Und dann stolpert man bei eGun zufällig über einen Klarnamen. Ja, man! War sein großer Tag! 😂
  6. Jetzt würde ich schon gerne wissen woher! So lange gibt es das Gesetz ja noch nicht.
  7. Naja, in der Regel sind die im Alltag so klein mit Hut, wohnen mit 45 noch bei Mama. Allerdings würde ich persönlich solchen Incels auch nicht unbedingt eine WBK ausstellen.
  8. Es geht in erster Linie nicht um Waffenbesitz! Waffen sind in sofern wichtig, dass man sich mit der Funktionsweise vertraut macht. Es geht vielmehr um die persönliche Schutzausrüstung. Die paar "Splitter" auf der IWA sind größtenteils noch von der Enforce Tac übrig.
  9. KSK läuft nicht in Flecktarn spazieren, genauso wenig wie die GSG9. Unauffällig.
  10. KSK - wenn Du es genau wissen willst. Kann Dich gerne mal vorstellen. Sie werden schon wissen was besser ist und was sie benötigen. Ja, Armutszeugnis! Wieviele was? Einsatzkräfte? Geiseln? Der Unfalluntersuchungsausschuss wird nen Teufel tun und bei einem Vorfall das bessere Material zerlegen - da kommen nur Peinlichkeiten auf. Und das will niemand - schon gar nicht von oben.
  11. Das stimmt teilweise, die sind auf Enforce Tac zuvor besser aufgehoben. Was nicht stimmt - die Beschaffung. Ausnahmslos ALLE Spezialkräfte die mir persönlich bekannt sind, haben sich im Einsatz über andere Nationen oder direkte Kontakte nach Israel zusätzlich selbst mit Ausrüstung eingedeckt - warum? Weil ihnen das ihr Leben wert war. Also - Informieren über das was es gibt und was ihnen der Dienstherr versagt. Wissen ist nicht nur Macht, sondern ist zum Teil lebensrettend.
  12. So mache ich es auch - ich gebe meine WBK nur zum direkten Eintrag beim Amt aus der Hand und nehme sie auch umgehend wieder mit.
  13. Kann ich leider aus jahrelanger Erfahrung auf der Fachhandel-Eisenwarenmesse in Köln so 1:1 bestätigen. Auch zu viele Tickets in den falschen Händen.
  14. War letztes Jahr dort und gehe 2025 wieder! Ticketpreise sind dazu auch näher an der Realität. Shit, gestern ausgemistet und den Plan von diesem Jahr zum Container gebracht.
  15. Euch ist auch nix recht! 😂
  16. Kleiner Tipp und viel schöner: https://www.hohejagd.at/de/
  17. Dann lasse mich bitte nur ein Wort verschieben: Spaltung statt Einigkeit ist die Macht der neuen Demokratie.
  18. Spaltung statt Einigkeit ist die neue Macht der Demokratie.
  19. @ASE Wie müsste es für Dich laut Gesetz dann für Neuerwerb und Fortbestand letztendlich für alle Fälle (Grundkontingent und Überkontingent) lauten?
  20. @ASE ... zumindest sieht Bayern Vorderschaftrepetierer nicht grundsätzlich und "Kraft souveräner Willkür" (wie Baden-Württemberg) als "Überkontingentwaffe" weil keine Kontingentwaffe. Aber das führt hier ad absurdum - hab ich an anderer Stelle vor Kurzem schon mal aufgerollt.
  21. Darum bin ich ja auch froh jetzt in Bayern zu wohnen und eben nicht mehr in BW. Es gibt in Moment zwei Bundesländer die - gelinde gesagt - den Schuss nicht gehört haben. Alle anderen 14 Bundesländer ticken noch normal. Es ist deutlich in der Gesetzgebung getrennt zwischen Neuerwerb und Fortbestand - und das ist gut so.
  22. Nach was - außer der aktuellen Gesetzgebung - willst Du Dich richten? Ich setze noch einen drauf und notiere mir im Schießbuch zusätzlich die jeweilige Seriennummer. Außerdem bin ich froh nicht mehr in Baden Württemberg zu wohnen.
  23. Ein fortbestehendes Bedürfnis für den Besitz von Überkontingentwaffen ist anzuerkennen, wenn zum einen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 WaffG erfüllt sind. Die Sportschützen müssen daher glaubhaft machen, dass o sie in den letzten 24 Monaten vor der (Über-)Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport im Verein mindestens einmal alle drei Monate oder o mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben haben. Der neu gefasste § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG stellt klar, dass der Schießnachweis nur mit einer Waffe je besessener Kategorie (Lang-/Kurzwaffe) zu erbringen ist. Ein Verwendungsnachweis in Bezug auf jede einzelne besessene Waffe ist daher – auch in Bezug auf Überkontingentwaffen – grundsätzlich nicht zu führen. Unerheblich ist deshalb auch, ob der Schießnachweis mit Waffen aus dem Grund- oder Überkontingent erbracht wird. Über die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 WaffG hinaus müssen die Sportschützen nach § 14 Abs. 5 WaffG zusätzlich glaubhaft machen, dass die Überkontingentwaffen von ihnen zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind und sie regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen haben. Hiervon ist auszugehen, wenn o der Sportschütze mit jeder besessenen Waffenart des Überkontingents mindestens einmal jährlich auf einem Sportwettkampf geschossen hat und o jede von ihm besessene Überkontingentwaffe zumindest für einen Sportwettkampf, an dem er in den letzten fünf Jahren teilgenommen hat, erforderlich gewesen ist. Besitzt der Sportschütze zwei Waffen für eine Disziplin (z.B. Turnier- und Ersatzwaffe), genügt somit das Schießen mit einer dieser Waffen in der entsprechenden Disziplin. Quelle
  24. Also 4/6er zzgl. Wettkampfnachweis je Waffenart im ÜK, mindestens alle 5 Jahre für jede ÜK-Waffe 1 x Wettkampf. Das heißt Schießnachweis mit Seriennummer.
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