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😂 Das was Du hier an Argumenten bringst ist ein Witz! Wie viele Sportschützen waren nochmal Messerangreifer? Sportschützen sind wohl die engmaschig bestüberprüftesten Einwohner Deutschlands. Also bitte!
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Bei Verlaub: das ist hanebüchener Schwachsinn! Mutmaßung ohne entsprechender Beweise. Genauso könnte man sich gegen Schalldämpfer aussprechen - weil damit ja mehr Menschen getötet werden.
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Darum geht es im Grunde genommen auch nicht, sondern um die falsche Auslegung der WaffG von Amtswegen. Gesetze sind von Haus aus nicht starr wie ein Stahlträger - aber halt auch kein Kuchenteig.
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Dann noch viel Spaß mit den Verwaltungsvorschriften von 07-2023 und 07-2024. Bin gespannt was 07-2025 einfällt.
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In den zwei hier geposteten Verwaltungsvorschriften?
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Normal ist dass sie - aus welchen Gründen auch immer - auf die grüne WBK muss. Abseits der Norm ist, dass sie darauf automatisch als ÜK-LW geführt werden. Warum? Weil sie nicht vom GK erfasst ist.
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Ändert nichts an der Tatsachen dass es so ist. Klagen kannst Du nur als Betroffener. Und da muss sich erst jemand finden, der sich dagegen aufbäumt.
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Woran sich die Waffenbehörden in BW verpflichtend halten müssen. Das ist keine Empfehlung, das ist eine Verwaltungsvorschrift. Wohnst Du in BW?
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Ich auch nicht. Nur weil eine Repetier-Flinte auf die grüne WBK muss, ist sie noch lange kein Bestandteil des (halbautomatischen) LW-Grundkontingent und kann somit auch automatisch kein Überkontingent darstellen. Es ist und bleibt ein Sonderfall auf der grünen WBK - abseits vom Grundkontingent. Ähnlich wie bei meinem 4mm Flobert-Revolver mit F im Fünfeck. Muss auf grüne WBK ist aber bedürfnisfrei und unterliegt nicht dem Grundkontingent.
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Ganz klar definiert! Auch die VSR-Flinte mit glattem Lauf! Quelle: siehe aktuelles Dokument vom Juli 2024 eine Seite zurück:
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Hätte, müsste, sollte & grüne Landesregierung.
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Moment! In BW sind wir damit schon heute. VR-Flinte ist per Definition keine Kontingentwaffe auf grüner WBK und zählen somit automatisch als ÜK-Waffe! So steht es geschrieben! Im BW!
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Das ist wirklich eine gute Frage. Ulm/Neu-Ulm trennt ja nur die Donau. Was ist aber wenn wirklich zwischen den Bundesländern mal > 20 km liegen?!?
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Tröste Dich - bei mir tut sich seit November auch noch nix! 23.01. war ja eine Sachstandsanfrage - bis jetzt das Schweigen im Walde!
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BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
Hypnodoc antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Morgen werden es 15 Wochen - mit der Bitte von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen. -
Was ist eigentlich mit der einst renommierten Firma Defence Technology GmbH aus Frankfurt/Main passiert? Weiß da jemand mehr zu den Hintergründe der Liquidation?
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BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
Hypnodoc antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Thema wurde soeben vom ISB-D bestätigt: Antwort vom BKA: kostet alle 3 Jahre 60,- Euro. -
Noch was OT: Jetzt hat es mich selbst erwischt: Betreff: Sachstandsauskunft/-anfrage - Antrag vom XX.11.2024, Voreinträge WBKxxxx Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf meinen Antrag vom XX.11.2024, Voreinträge WBKxxxx. In der oben genannten Angelegenheit bitte ich um Mitteilung zum Sachstand. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ------ Antwort: Sehr geehrter Herr xxxx, aufgrund der hohen Rückstände und der Waffenrechtsänderung im November 2024, kann ein Bearbeitungsdatum momentan nicht genannt werden. Sobald Ihr Antrag fertig bearbeitet wurde, wernden Sie unaufgefordert kontaktiert. Wir bitten von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen ------ Alleine der letzte Satz lässt mir nach jetzt 10 Wochen warten auf Huldigung bezüglich eines Voreintrags die Hutschnur platzen. Komischerweise geht es in allen angrenzenden Landkreisen schon binnen einer Woche. Von daher kommt jetzt nächste Woche das verschärfte Schreiben zum Einsatz. Von wegen Absehen von weiteren Sachstandsanfragen. Es grüßt ganz herzlich: § 99 VwGO - Auskunftspflicht der Ämter Oder war das jetzt schon eine Auskunft? lol #BACKTOTOPIC
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Sachstandsanfrage/-auskunft; WBK XX/XXXX Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf meinen Antrag vom XX.XX.XXXX Trotz mehrfacher Nachfragen habe ich bislang keine Antwort zu meinem Anliegen erhalten. Bitte erteilen Sie mir umgehend eine Auskunft zum Sachstand in der Sache: XXXXXXXX Sollte es Gründe für eine Verzögerung bei der Bearbeitung meines Antrags geben, so teilen Sie mir bitte die Gründe hierfür umgehend mit. Dies insbesondere falls eine Überschreitung der Sperrfrist von 3 Monaten aus § 75 VwGO zu erwarten ist. Wenn derartige Gründe nicht Vorliegen sollten bitte ich um alsbaldige Bearbeitung bzw. Bescheidung meines ursprünglichen Antrags. Anderenfalls muss ich ggf. eine Untätigkeitsklage erheben, welche auf die Bescheidung des gestellten Antrags gerichtet sein wird. Mit freundlichen Grüßen,
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Korrigiert!
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Sorry, natürlich § 99 VwGO - Auskunftspflichten von Behörden Das andere war - wie schon bemerkt - für Österreich!
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Das Gericht muss zunächst die Akten anfordern und dem Amt Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Eine solche Klage schiebt die Sachentscheidung noch weiter hinaus. Ob dem Kläger mit der Untätigkeitskläge damit stets gedient ist, ist mehr als zweifelhaft. Im Moment wäre ich aufgrund der aktuellen Änderungen im WaffG und der damit einhergehenden noch nicht gänzlich geklärten Abfrage- und Auskunftsmechanismen der Ämter untereinander mit einer Untätigkeitsklage recht vorsichtig. Der Schuss kann nach hinten losgehen. Eine wirkliche Alternative zur „Motivation“ fürs Amt wäre die Sachstandsanfrage. Wünscht man sich tatsächlich eine schnelle Entscheidung über seinen Antrag oder Widerspruch, kann man sich besser stellen, wenn man den Sachstand unter Hinweis auf Art. 20 Abs. 4 B-VG erfragt.
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Dann ruht die Entscheidung bis zum Abschluss des Verfahrens was möglicherweise - keine Seltenheit - länger als ein Jahr dauern kann. Will man das? Nein!
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BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
Hypnodoc antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Dann würd ich mal Widerspruch einlegen und freundlich darauf hinweisen, was DU damals unterschrieben hast. Du kannst nicht für Formfehler belangt werden. Genau das Selbe gilt auch für die ersten Anträge für die gewerbliche Corona-Soforthilfe. Da wurde auch kein expliziter Ausschluss bezüglich der Deckelung von Umsatzeinbußen benannt. Ein paar Tage später war das ruckzuck geändert und man durfte mit dem Zuschuss grundsätzlich nur noch und ausschließlich betriebliche Kosten zahlen- bzw. damit betriebliche Verbindlichkeiten (Mieten, Lieferantenforderungen) bedienen. Bestellt wie geliefert, geliefert wie bestellt. -
Man kann auch vom Stöckchen aufs Hölzchen. Ist mir Wurst wie Du dokumentierst - Du kannst es meinetwegen auch in Stein meißeln. Ein vorgedrucktes Schießbuch für kleines Geld taugt allerdings besser. Braucht man für den Antrag zumindest keinen LKW quer durch Deutschland zu schicken.