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Hypnodoc

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  1. Zum Thema "eingeknick" - ich dachte das Verwaltungsrecht greift nach dem Gleichheitsprinzip für alle? Zum Thema Bedürfnisbescheinigungsprozess: der wird vom IM BW ja gerade al gusto jedes Jahr neu ausgelegt. Gerade auch was VSR betrifft, die nach dem "Wusch des IM BW" ja automatisch als Überkontigentwaffen auf grüner WBK laufen. Das einzige was läuft ist, dass hier was schief läuft!
  2. Für den internen Gebrauch eines abgehalfterten DSB-Unterverbands. Hier geht es aber nicht nur um den WSB. Was ist mit all den anderen Verbänden?
  3. Danke, das ist aber alles vom Verband. Was hier interessiert ist aber nicht die Sicht des Verbands, sondern die Vollzugshinweise - und da ist der letzte Stand Mitte 2024. Vielleicht kommt Mitte 2025 wieder was Neues - immer im selben Rhythmus, immer von der selben Person. Sollte die Dame nicht schwanger sein, dann fällt ihr sicher Mitte 2025 auch noch was ein.
  4. Naja, das liest sich jetzt schon ein wenig in demütiger Haltung gegenüber dem Lehnsherren. https://www.wsv1850.de/component/phocadownload/category/1-oeffentliche-dokumente/9-infothek/61-waffenrecht?download=4726:bedurfnisprufung-artikel-stand-15-06-2023&Itemid=102
  5. Die Länge des Laufs: C) > 60 cm B) < 60 cm Matrix_20230801.pdf
  6. Voreintrag - im Moment 7 Monate! Tja, ich hab das mit B/C und Lauflänge auch erst vor ungefähr 3 Stunden erfahren.
  7. Das ist korrekt - allerdings ist seitens des Verbands keine Lauflänge in der Disziplin vorgegeben. Dort steht lediglich: "Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Repetier- und Vorderschaftrepetierflinten handelsüblicher Bauart mit offener Visierung." Eine Vorabfestlegung auf die entsprechende Lauflänge schränkt den Kauf schon wieder ein, zumal ich mich noch nicht auf eine bestimmte Flinte "eingeschossen" habe.
  8. So wurde beantragt - falls jemand fragen sollte:
  9. Welche Kategorie im VOREINTRAG? Was ist jetzt richtig? B oder C? (im Bedürfnis war nichts bezüglich der Lauflänge angegeben)
  10. Danke! Alles gesagt! Thema kann geschlossen werden! Top! So mag ich Forum! ;-)
  11. Wo steht das?
  12. Wie ist das dann mit dem Erwerb und und rechtlich mit dem Besitz von Munition wie z.B. 12/70, 12/67,5, 15/65?
  13. Frage an die 12/76-Flintenbesitzer: Was habt Ihr unter Munitionserwerbsberechtigung alles für Kaliber eintragen lassen?
  14. Europäischer Feuerwaffenpass
  15. Die rechtliche Grundlage für eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter des Landratsamts ergibt sich aus der Notwendigkeit, die persönliche Vorsprache zu organisieren. Sprich: wenn es dir wichtig ist!
  16. Mit welcher rechtlichen Grundlage? Wenn ich mit meinem Sachbearbeiter etwas zu klären habe, dann hole ich mir einem persönlichen Termin.
  17. Nix wird einbehalten! Ich gebe meine WBK zum Termin aus der Hand und dann steck ich die WBK wieder ein! Ich hab ja auch Wettkämpfe im Ausland. Allerdings in dem Fall natürlich nicht mit der neuen Waffe.
  18. Wenn der Voreintrag vorhanden ist und der Waffenerwerb ordnungsgemäß beim Amt innerhalb der Frist gemeldet wurde, dann kannst Du mit dem Nachweis dass Du gemeldet hast natürlich zum Stand damit. Im Schrank darf sie auch stehen, da kann ich sie auch mit zum Stand nehmen. Nur halt noch kein Munitionserwerb möglich. Warum? Wie machst Du das?
  19. Das wäre mir gänzlich neu! In der Regeln 6 Monate nach der letzten Datenabfrage (Regelüberprüfung oder durch Erwerb) findet KEINE erneute Datenabfrage statt.
  20. Selbst dann nicht! Eigene Erfahrung mit dem Amt. Bei mir wäre es so gewesen, aber nach weiteren 12 Wochen "auf Halde" mussten sie neu abfragen. Hausgemachtes Problem.
  21. Voreintrag - 21 Wochen! Beantragt im November.
  22. 😂 Das was Du hier an Argumenten bringst ist ein Witz! Wie viele Sportschützen waren nochmal Messerangreifer? Sportschützen sind wohl die engmaschig bestüberprüftesten Einwohner Deutschlands. Also bitte!
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