TGB11
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
258 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von TGB11
-
Die Pistole hat als Backup-Waffe inzwischen nahezu jeden Soldaten erreicht, egal welche Funktion. Daher kann ich das Konzept der P13 nur begrüßen. Ob die CZ selbst eine tolle Konstruktion ist ... weiß ich nicht, kann ich nicht beurteilen.
-
Seit dem seligen Kanzler Kohl in seiner Spätzeit und allen danach wird eine "Friedensdividende" eingefahren und für Konsum verprasst. Große Teile der politischen Landschaft denken heute noch so. Auch in einem Großteil der Bevölkerung ist über Jahrzehnte eine "Vollkaskomentalität" entstanden. Für jedwedes Problem gibt es externe "Schuldige" und es muss jemanden geben (und der ist immer ein Anderer irgendwo draußen in der Welt), der für die Lösung des Problems verantwortlich ist. Die politischen Führer glauben zum größten Teil, der Staat muss alles richten, alles "vervorschriften" und dem armen Staatsbürger immer schön an die Hand nehmen. Dummerweise ist dieses Denken auch in die Köpfe der Bürger eingesickert, ohne detaillierte Vorschrift fühlen die sich unwohl. Und dummerweise hat der Gerechtigkeitswahn der Deutschen und der Wunsch nach dem "alles muss geregelt sein" eine solche Flut von Vorschriften erzeugt, dass die sich jetzt wie eine KI selbst weiter vermehren und die Kontrolle übernehmen. Selbst die politischen Führer werden von den selbst geschriebenen Gesetzen ausgebremst und gegängelt. Im absoluten Regelungswahn erfundene Vorschriften hemmen massiv die eigene Aktivität und die kann man auch nicht einfach wieder abschaffen, denn es gibt Regeln, die das Abschaffen verhindern oder es gibt keine Mehrheiten für das Abschaffen. Man soll nicht glauben, das Waffengesetz allein wäre kompliziert, unlogisch, intransparent und kaum zu vollziehen. Nein, mir fallen da noch viele andere Bereiche ein, die genauso völlig überreguliert sind. Am rechten Rand des politischen Spektrum treiben sich merkwürdige Gestalten rum, denen ich noch nicht mal die Führung einer Eckkneipe zutrauen würde, geschweige denn einer politischen Institution. Am linken Rand sind die gleichen Tagträumer unterwegs wie schon seit 100 Jahren. Und in der Mitte sitzen die Vollkasko-Verkäufer. Es ist zum Mäusemelken.
-
Ich muss noch mal auf das Thema "Ausleihe" zurückkommen. Sammlerwaffen sind nicht zum regelmäßigen Schießen bestimmt, das ist auch durchaus verständlich. Die Auffassung vom VG Stuttgart, dass man damit gar nicht Schießen dürfe, halte ich allerdings für überzogen und das dürfte auch nicht Konsens bei höheren Gerichten haben. Muss ein Sammler, welcher Sammlerwaffen an Nicht-Sammler verleiht, beim Leihschein ausdrücklich ein Schießen mit der Waffe ausschließen? Ein Nicht-Sammler hat nun mal kein Sammel-Bedürfnis, was macht der dann mit der Waffe? Ausschließlich angucken? Das Bedürfnis desjenigen, der sich die Waffe leiht, wäre Jagd oder Sport, nichts anderes.
-
Das Urteil von Verwaltungsgericht Stuttgart (erster Link im Posting von ASE) ist ziemlich interessant. Die Begründung für ein Verbot des Schießens mit Sammlerwaffen sei, dass es im Waffengesetz nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Bei Waffen mit dem Bedürfnis für Jäger oder Sportschützen sein eben auch eine Nutzung erwähnt. Es sei also verboten, weil es nicht ausdrücklich erlaubt ist? Das finde ich reichlich merkwürdig aber so sind sie halt, die Richter an Verwaltungsgerichten.
-
Sofern man den Erwerb von Waffen ausklammert, sagt das Waffengesetz ziemlich wenig über die Nutzung von Waffen. Unter §13 wird z.B. das Führen von Jagdwaffen näher spezifiziert. Nun gibt es durchaus Sammler historischer Jagdwaffen und ein Drilling von 1930 ist eine geeignete Jagdwaffe, das wäre unstreitig. Wenn der Drilling auf der Sammler-WBK steht, wäre es verboten, wenn er auf der Grünen steht, erlaubt? Ich kann das nicht rechtlich einordnen, fände es aber extrem merkwürdig. Und Waffen selbst haben kein Bedürfnishintergrund, nur der Erwerber hat einen. In dem beschriebenen Fall hätte er sowohl auf Jagdschein als auch auf Sammler-WBK das Recht auf Erwerb.
-
@JFry Ich bewundere deinen Enthusiasmus in der Reaktionen auf unterirdische Schwachsinnsbeiträge nach "Art Dinesh". Vielen Dank für die Zeit, die du dir dafür nimmst. Es gibt anscheinend sehr merkwürdige Menschen mit noch merkwürdigeren Ansichten. Solange die nur vereinzelt auftreten, kann man die ignorieren und sich des eigenen Lebens erfreuen, sie beeinflussen mein Leben nicht. Sollten sie aber in größeren Massen auftreten, dann stimmt in diesem Land wirklich was nicht. btw ... leider verlabern diese merkwürdigen Zeitgenossen viele Threads, schade drum.
-
Mir ist ziemlich schleierhaft, wie man der Meinung sein kann, es gäbe hier für einen Bundesbürger nichts zu verteidigen. Entweder lebt ihr oder ich auf einem anderen Stern.
-
@TriPlex Dank für den Link, ich habe mir gestern Abend mal Zeit genommen, alles anzuhören incl. der anschließenden Diskussion. Ich kenne den Herrn Neitzel schon länger aus diversen Polit-Shows, hier hatte er Gelegenheit, seine Meinung vollumfänglich darzustellen, was in den "Shows" nicht geht. Ich stimme ihm 100% zu und würde jedem Politiklehrer empfehlen, diesen Vortrag + Diskussion in seinem Politikunterrricht einzubinden. Das ist es hervorragende Diskussionsgrundlage, da kommen doch bestimmt hochemotionale Beteiligungen aller Schüler. Das hat man doch sonst sehr selten im Unterricht. Es gibt gerade in Deutschland ein sehr hohes Potential an Gegnern jeder Art von Militär. Laut Herrn Sönke sind das nicht die Mehrheit aber dafür sind die sehr laut mit hohem Wahrnehmungspotential in der Öffentlichkeit. Diesen Leuten persönliche Feigheit vorzuwerfen ist schon starker Tobak aber Herr Neitzel konnte das gut begründen. Für Zeitgenossen nach Art von Dinesh habe ich Null Verständnis, ich empfehle da gerne die Auswanderung nach Rußland. Da ist jeder Krieg im Inland sehr unwahrscheinlich, die haben genug Atomwaffen Dafür könnte es einem aber dort passieren, dass man als Kanonenfutter ins Ausland geschickt wird, ohne Verweigerungsoption.
-
Das sehen die beiden aber anders. SA/DA mit Sicherung und Entspannhebel sei das Nonplusultra der sicheren Kurzwaffe beim Militär, wenn man deren Aussagen folgt. Und genau so ist die P8 gebaut. Man könnte also einfach neue P8 bestellen, wenn die alten verschlissen sind. Ich interpretiere auch nur die Aussagen in dem Gespräch aus dem Link youtube. Meine eigene Meinung ist eine andere und die ist hier irrelevant.
-
Fazit dieses Gespräches zwischen dem "Dad" und Herrn Satzinger: Die P8 war und ist einfach geil, hätte man doch einfach so behalten können. (das haben die nicht so direkt gesagt, lässt sich aber ableiten)
-
Also ich hatte Glock und Walther PDP zur Auswahl. Es wurde die Walther, sie "liegt" mir einfach schweinege*l und im Vergleich zur Glock gefiel mir der Abzug deutlich besser.
-
Ich weiß gar, wo die Sache mit der "lustigen Verkleidung" oder "Weihnachtsmänner mit Waffen" herkommt. Die Presse schreibt so einen Blödsinn, habe ich gelesen. Aber einige Quellen schreiben auch ziemlich genau, dass die beiden FJ einen regulären Kampfanzug und abweichend von der Anzugsordnung lediglich rote Nikolausmützen auf hatten (war ja am 6. Dezember!). Ich sehe da jetzt keine "bewaffneten Weihnachtsmänner". Eigentlich ist das Ganze auch nur ein riesen Luftballon der Presse. Die Polizei hat zwar öffentlichkeitswirksam von "Ermittlungen wegen Waffengesetz" geschwafelt aber ich bin mir 100% sicher, dass da gar nichts mehr kommt. Die letzten 20 Jahre scheinen zu einer Art Gehirnwäsche bei einem nicht unbedeutenden Anteil der hiesigen Bevölkerung geführt zu haben.
-
In mehreren Quellen steht, dass die Waffen "in einem geschlossenen Behältnis" zurück in die Kaserne transportiert wurden. Wenn es die Polizei so gar nicht interessiert hätte, wieso macht man das dann? Ich als Soldat im Dienst würde mir jedenfalls nicht von irgendwelchen Polizisten die Knarre abnehmen lassen. Ich würde bitten, meine Vorgesetzten oder die Feldjäger einzuschalten. Wahrscheinlich wird es so gewesen sein, die zuständigen Offiziere der Einheit werden diesen "Transport" wohl organisiert haben. Und das stört mich auch am Selbstbild der Truppe. Wieso kriecht man da unterm Teppich durch? Nur weil irgendwelche Neurotiker am Rad drehen? Die drei Soldaten hätte man einfach in die Kaserne zurückbeordert (mit den Waffen) und fertig (wenn man denn schon unterwürfig sein will).
-
Neuer Kugelfang für 25 m GK Stand - Stahlplatten oder Granulat?
TGB11 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Was spricht denn gegen Sand? Ok, man muss den Platz haben und das Sieben ist etwas mühsam. Wir haben auf dem Stand des Vereins Sand und der kommerzielle Stand in der Nähe hat auch Sandkugelfänge. Der kommerzielle Stand ist sowohl für KW (25m) als auch für LW (100m) mehrdistanzfähig und im Schießkino (50m) liegt auch Sand. -
Ich bin als Wehrpflichtiger zusammen mit der ganzen Gruppe mit Uzi und G3 "bewaffnet" ziemlich oft außerhalb der Kaserne rumgelaufen. Wir kamen auch durch bewohnte Gebiete und haben Anwohner und Passanten getroffen. Da hat sich aber niemand um uns gekümmert, außer evtl. einen Ausdruck des Bedauerns geäußert, weil wir so viel Zeugs mitschleppen mussten. Das ist 35 Jahre her, inzwischen ist die Welt wohl wirklich eine völlig andere
-
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
TGB11 antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Natürlich ist das unsinniger Quatsch, das weiß ich sehr wohl. Aber es funktioniert und kostet nur wenig eigenes Bemühen Man muss das ja auch nicht machen, man kann sich einen anderen Verband suchen. Das habe ich auch schon so gemacht, nach ersten Schritten beim DSB ging es ziemlich schnell Richtung BDS. Ich hätte auch die DSU oder den BDMP wählen können, das mit dem BDS hat sich halt so ergeben. Die RAG kam später, weil man da erst ein Jahr im VdRBw sein muss, bevor man überhaupt in eine RAG kommt. Das Problem mit den Verbänden hat zunächst der Anfänger, weil der zufällig in irgendeinem Verein aufschlägt, der irgendeinem Verband angehört. Aufgrund der schieren Masse wird das meistens der DSB sein. Nur wer von kundigen Personen im Sportschützenwesen eingewiesen wird, kann unnütze Schleifen vermeiden. Das Klagen über das mehr oder wenige unsinnige Gebaren der Verbände ist durchaus berechtigt. Nur bleibt den Schützen nur die Abstimmung mit den Füßen, für strassenfüllende Demos fehlen definitiv die Mitstreiter. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
TGB11 antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Zu den Eintragungen im Schießbuch: Ich trage ein, was mir wichtig ist. Datum Ort (also mehr oder weniger genau den Schießstand) LW oder KW Kaliber RAG-Disziplin-Kürzel (also zB. P-D1 oder G-RZF1) Schussanzahl (und zwar genau die, die der RAG-Disziplin entspricht) Die Disziplin und die Schussanzahl entspricht der jeweiligen Waffe, die ich nutze und sie hat in den wenigsten Fällen damit zu tun, was ich wirklich geschossen habe. Das hängt damit zusammen, dass die RAG gewisse Anforderungen an die Eintragungen im Schießbuch stellt, die ich damit formal erfülle. Das wird auch immer abgestempelt, sofern ich keinen totalen Blödsinn schreibe, was ich nicht mache. Das gilt auch für die Stempel anderer Verbände als der RAG, die haben damit kein Problem. Da ich aber den Hauptteil meiner Aktivitäten auf (gemieteten) RAG-Schießständen habe, sind die RAG-Stempel auch in der klaren Mehrheit. Ich habe halt das Glück, weitaus mehr Schießstand-Angebot zu haben, als ich in der Lage wäre, auszunutzen. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
TGB11 antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Nun, die Verbände machen eh, was sie (also der jeweilige Vorstand) wollen. Ich kann da nur für drei Verbände sprechen, die ich selbst und persönlich in ihren Anforderungen für eine Waffenbefürwortung erlebt habe. -die Landesvertretung des DSB, in meinem Fall der Schützenbund OEBG (ist heute nicht mehr zuständig, das hat der NSSV übernommen) -der VdRBw RAG Schießsport Niedersachsen -der LV4 des BDS Alle drei waren sehr unterschiedlich, was deren Anforderungen für die Ausstellung eines Bedürfnisnachweises betrifft. Die Untergliederung des DSV hat da am meinten "geglänzt" aber das führt hier zu weit. Jedenfalls muss sich der Antragsteller (äh eher Bittsteller) eines solchen Nachweises den jeweiligen Regeln des Verbandes beugen, die der völlig selbstherrlich aufstellen darf. Da kann man sich aufregen wie man will, allein der Verband bestimmt, was er als Nachweis akzeptiert. Das hat mit dem Gesetzt nur insofern zu tun, weil das Gesetz den Mindeststandard festlegt (nicht wörtlich aber doch bestimmend). Was der Verband draus macht, ist allein seine Entscheidung. Einzige Möglichkeit des Antragstellers ist die Wahl des Verbandes, dessen Regeln er am ehesten bereit ist zu befolgen. Mehr geht da nicht. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
TGB11 antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Wo wäre denn das Problem mit den Fremdterminen? Ich führe nur ein Schießbuch und nutze dazu die Vorlage der RAG Schießsport (das "Grüne"). Da stehen aber auch reichlich andere Stempel außer denen der RAG drin, wie BDS, BDMP, kommerzieller Stand und sogar ein paar wenige vom NSSV (weil ich da immer die Kreismeisterschaft mitschiesse). Ich habe mir auf dieser Grundlage Bedürfnisbescheinigungen sowohl von der RAG als auch dem BDS ausstellen lassen. Gemeckert hat keiner der beiden Verbände. Überkontingentwaffen habe ich allerdings keine, da kann ich nichts zu sagen. -
Nun, ich habe selber einer Revolver in 4mmR Lang auf meiner WBK. Hinsichtlich Erwerb ist der allen anderen Schusswaffen (fast) gleichgestellt. Man benötigt einen Sachkundenachweis (Waffensachkunde oder Jagdschein) und eine aktuell genehmigte Aufbewahrungsmöglichkeit. Bei heutigem Erwerb also mind. einen Tresor Klasse 0. (Die Waffenbehörde kann auf Antrag davon abweichen und geringer qualifizierte Tresore genehmen. Sie ist aber in ihrer Entscheidung frei, es gibt kein Recht darauf) Einziger Unterschied zu den anderen Schusswaffen ist der bedürfnislose Erwerb, d.h. kein Verband muss da irgendeine Bescheinigung ausstellen. Die Waffen zählen auch nicht zum Grundkontingent, man könnte also so viele Waffen horten, wie in die Tresore passen. Einen Voreintrag braucht man aber trotzdem! Den bekommt man dann auf Antrag ohne weitere Bescheinigungen. Und Vorsicht bei der Waffenwahl, denn die Bedürfnisbefreiung gilt nur für "geborene" Waffen in diesen Kalibern mit F im Fünfeck UND PTB im Quadrat, also mit geprüfter Schussenergie bis max. 7,5 Joule. Aus ehemals "echten" großkalibrigen Waffen umgebaute Waffen unterliegen immer noch dem ursprünglichen rechtlichen Anforderungen, auch wenn sie unter 7,5 Joule liegen. Wer also gerne Kurzwaffen sammelt, kann sich hier hemmungslos austoben Die Dinger kosten gebraucht (neue gibt es m.W. auch gar keine mehr) einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag.
-
siehe dieser Beitrag hier im Thread
-
Also ich hätte auch a) und c) angekreuzt. Die "Mäusekaliber" (4mmR lang und kurz, 4mm M20) sind, wenn sie aus Waffen mit F im Fünfeck UND PTB-Kennzeichnung verschossen werden, die einzigen Kaliber mit Antrieb heißer Gase, die man "zu Hause" verschießen darf. Natürlich unter den wie schon in der Frage vorformulierten Bedingungen. Ich bin jetzt auch mal gespannt, wieso ich da falsch liegen soll.