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TGB11

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  1. Ich weiß gar, wo die Sache mit der "lustigen Verkleidung" oder "Weihnachtsmänner mit Waffen" herkommt. Die Presse schreibt so einen Blödsinn, habe ich gelesen. Aber einige Quellen schreiben auch ziemlich genau, dass die beiden FJ einen regulären Kampfanzug und abweichend von der Anzugsordnung lediglich rote Nikolausmützen auf hatten (war ja am 6. Dezember!). Ich sehe da jetzt keine "bewaffneten Weihnachtsmänner". Eigentlich ist das Ganze auch nur ein riesen Luftballon der Presse. Die Polizei hat zwar öffentlichkeitswirksam von "Ermittlungen wegen Waffengesetz" geschwafelt aber ich bin mir 100% sicher, dass da gar nichts mehr kommt. Die letzten 20 Jahre scheinen zu einer Art Gehirnwäsche bei einem nicht unbedeutenden Anteil der hiesigen Bevölkerung geführt zu haben.
  2. In mehreren Quellen steht, dass die Waffen "in einem geschlossenen Behältnis" zurück in die Kaserne transportiert wurden. Wenn es die Polizei so gar nicht interessiert hätte, wieso macht man das dann? Ich als Soldat im Dienst würde mir jedenfalls nicht von irgendwelchen Polizisten die Knarre abnehmen lassen. Ich würde bitten, meine Vorgesetzten oder die Feldjäger einzuschalten. Wahrscheinlich wird es so gewesen sein, die zuständigen Offiziere der Einheit werden diesen "Transport" wohl organisiert haben. Und das stört mich auch am Selbstbild der Truppe. Wieso kriecht man da unterm Teppich durch? Nur weil irgendwelche Neurotiker am Rad drehen? Die drei Soldaten hätte man einfach in die Kaserne zurückbeordert (mit den Waffen) und fertig (wenn man denn schon unterwürfig sein will).
  3. Was spricht denn gegen Sand? Ok, man muss den Platz haben und das Sieben ist etwas mühsam. Wir haben auf dem Stand des Vereins Sand und der kommerzielle Stand in der Nähe hat auch Sandkugelfänge. Der kommerzielle Stand ist sowohl für KW (25m) als auch für LW (100m) mehrdistanzfähig und im Schießkino (50m) liegt auch Sand.
  4. Ich bin als Wehrpflichtiger zusammen mit der ganzen Gruppe mit Uzi und G3 "bewaffnet" ziemlich oft außerhalb der Kaserne rumgelaufen. Wir kamen auch durch bewohnte Gebiete und haben Anwohner und Passanten getroffen. Da hat sich aber niemand um uns gekümmert, außer evtl. einen Ausdruck des Bedauerns geäußert, weil wir so viel Zeugs mitschleppen mussten. Das ist 35 Jahre her, inzwischen ist die Welt wohl wirklich eine völlig andere
  5. Natürlich ist das unsinniger Quatsch, das weiß ich sehr wohl. Aber es funktioniert und kostet nur wenig eigenes Bemühen Man muss das ja auch nicht machen, man kann sich einen anderen Verband suchen. Das habe ich auch schon so gemacht, nach ersten Schritten beim DSB ging es ziemlich schnell Richtung BDS. Ich hätte auch die DSU oder den BDMP wählen können, das mit dem BDS hat sich halt so ergeben. Die RAG kam später, weil man da erst ein Jahr im VdRBw sein muss, bevor man überhaupt in eine RAG kommt. Das Problem mit den Verbänden hat zunächst der Anfänger, weil der zufällig in irgendeinem Verein aufschlägt, der irgendeinem Verband angehört. Aufgrund der schieren Masse wird das meistens der DSB sein. Nur wer von kundigen Personen im Sportschützenwesen eingewiesen wird, kann unnütze Schleifen vermeiden. Das Klagen über das mehr oder wenige unsinnige Gebaren der Verbände ist durchaus berechtigt. Nur bleibt den Schützen nur die Abstimmung mit den Füßen, für strassenfüllende Demos fehlen definitiv die Mitstreiter.
  6. Zu den Eintragungen im Schießbuch: Ich trage ein, was mir wichtig ist. Datum Ort (also mehr oder weniger genau den Schießstand) LW oder KW Kaliber RAG-Disziplin-Kürzel (also zB. P-D1 oder G-RZF1) Schussanzahl (und zwar genau die, die der RAG-Disziplin entspricht) Die Disziplin und die Schussanzahl entspricht der jeweiligen Waffe, die ich nutze und sie hat in den wenigsten Fällen damit zu tun, was ich wirklich geschossen habe. Das hängt damit zusammen, dass die RAG gewisse Anforderungen an die Eintragungen im Schießbuch stellt, die ich damit formal erfülle. Das wird auch immer abgestempelt, sofern ich keinen totalen Blödsinn schreibe, was ich nicht mache. Das gilt auch für die Stempel anderer Verbände als der RAG, die haben damit kein Problem. Da ich aber den Hauptteil meiner Aktivitäten auf (gemieteten) RAG-Schießständen habe, sind die RAG-Stempel auch in der klaren Mehrheit. Ich habe halt das Glück, weitaus mehr Schießstand-Angebot zu haben, als ich in der Lage wäre, auszunutzen.
  7. Nun, die Verbände machen eh, was sie (also der jeweilige Vorstand) wollen. Ich kann da nur für drei Verbände sprechen, die ich selbst und persönlich in ihren Anforderungen für eine Waffenbefürwortung erlebt habe. -die Landesvertretung des DSB, in meinem Fall der Schützenbund OEBG (ist heute nicht mehr zuständig, das hat der NSSV übernommen) -der VdRBw RAG Schießsport Niedersachsen -der LV4 des BDS Alle drei waren sehr unterschiedlich, was deren Anforderungen für die Ausstellung eines Bedürfnisnachweises betrifft. Die Untergliederung des DSV hat da am meinten "geglänzt" aber das führt hier zu weit. Jedenfalls muss sich der Antragsteller (äh eher Bittsteller) eines solchen Nachweises den jeweiligen Regeln des Verbandes beugen, die der völlig selbstherrlich aufstellen darf. Da kann man sich aufregen wie man will, allein der Verband bestimmt, was er als Nachweis akzeptiert. Das hat mit dem Gesetzt nur insofern zu tun, weil das Gesetz den Mindeststandard festlegt (nicht wörtlich aber doch bestimmend). Was der Verband draus macht, ist allein seine Entscheidung. Einzige Möglichkeit des Antragstellers ist die Wahl des Verbandes, dessen Regeln er am ehesten bereit ist zu befolgen. Mehr geht da nicht.
  8. Wo wäre denn das Problem mit den Fremdterminen? Ich führe nur ein Schießbuch und nutze dazu die Vorlage der RAG Schießsport (das "Grüne"). Da stehen aber auch reichlich andere Stempel außer denen der RAG drin, wie BDS, BDMP, kommerzieller Stand und sogar ein paar wenige vom NSSV (weil ich da immer die Kreismeisterschaft mitschiesse). Ich habe mir auf dieser Grundlage Bedürfnisbescheinigungen sowohl von der RAG als auch dem BDS ausstellen lassen. Gemeckert hat keiner der beiden Verbände. Überkontingentwaffen habe ich allerdings keine, da kann ich nichts zu sagen.
  9. Nun, ich habe selber einer Revolver in 4mmR Lang auf meiner WBK. Hinsichtlich Erwerb ist der allen anderen Schusswaffen (fast) gleichgestellt. Man benötigt einen Sachkundenachweis (Waffensachkunde oder Jagdschein) und eine aktuell genehmigte Aufbewahrungsmöglichkeit. Bei heutigem Erwerb also mind. einen Tresor Klasse 0. (Die Waffenbehörde kann auf Antrag davon abweichen und geringer qualifizierte Tresore genehmen. Sie ist aber in ihrer Entscheidung frei, es gibt kein Recht darauf) Einziger Unterschied zu den anderen Schusswaffen ist der bedürfnislose Erwerb, d.h. kein Verband muss da irgendeine Bescheinigung ausstellen. Die Waffen zählen auch nicht zum Grundkontingent, man könnte also so viele Waffen horten, wie in die Tresore passen. Einen Voreintrag braucht man aber trotzdem! Den bekommt man dann auf Antrag ohne weitere Bescheinigungen. Und Vorsicht bei der Waffenwahl, denn die Bedürfnisbefreiung gilt nur für "geborene" Waffen in diesen Kalibern mit F im Fünfeck UND PTB im Quadrat, also mit geprüfter Schussenergie bis max. 7,5 Joule. Aus ehemals "echten" großkalibrigen Waffen umgebaute Waffen unterliegen immer noch dem ursprünglichen rechtlichen Anforderungen, auch wenn sie unter 7,5 Joule liegen. Wer also gerne Kurzwaffen sammelt, kann sich hier hemmungslos austoben Die Dinger kosten gebraucht (neue gibt es m.W. auch gar keine mehr) einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag.
  10. siehe dieser Beitrag hier im Thread
  11. Also ich hätte auch a) und c) angekreuzt. Die "Mäusekaliber" (4mmR lang und kurz, 4mm M20) sind, wenn sie aus Waffen mit F im Fünfeck UND PTB-Kennzeichnung verschossen werden, die einzigen Kaliber mit Antrieb heißer Gase, die man "zu Hause" verschießen darf. Natürlich unter den wie schon in der Frage vorformulierten Bedingungen. Ich bin jetzt auch mal gespannt, wieso ich da falsch liegen soll.
  12. Ihr vergesst leider, dass DHL die Strategie verfolgt, möglichst viele Filialen zu schließen. Die Paketstation ist für DHL die Zukunft, nicht irgendein Filialsystem. Damit sind alle Modelle für " private Identlieferung" nicht attraktiv.
  13. Schaum vom Mund abputzen und weiter geht´s Ich habe ja nicht geschrieben, dass es sinnvoll wäre, den ganzen Tag mit irgendeiner Knarre in der Wohnung rumzulaufen. Allerdings sehe ich auch nicht, dass z.B. eine geholsterte KW, die beim Türöffnen mit der Waffenbehörde zur Aufbewahrungskontrolle vor der Tür gleich die Zuverlässigkeit kostet. Dafür hätte ich immer die passende Erklärung, wie bin gerade beim Trockentraining und ich kann die Knarre ja nicht einfach so rumliegen lassen und zur Tür gehen. Waffe im Tresor einschließen dauert zu lange, weil Training im EG und Tresor im Keller. Dumm gelaufen allerdings, wenn die Waffe dann geladen wäre, da hätte man sicher ein größeres Problem. Ich renne ganz sicher nicht mit meiner Knarre in der Bude rum, mache mir aber auch nicht deswegen ins Hemd. Man kann sich um Kopf und Kragen reden, muss man aber nicht. Langwaffen reinige ich übrigens bei gutem Wetter gerne draußen auf dem Freisitz. Da sehe ich auch kein Problem drin, wobei ich allerdings recht einsam wohne. Das nächste sichtbare Haus vom Freisitz ist 500m weg.
  14. Wenn du unbedingt möchtest, kannst du das in deiner Wohnung gerne machen. Es gibt es paar Fallstricke, die man konstruieren könnte, um ein mögliches Problem herbeizuführen, aber im wesentlichen ist das legal.
  15. Also ich kenne zwei polnische Staatsbürger mit dauerndem Aufenthalt in D, die beide eine deutsche WBK haben. Einer der beiden hat m.W. sogar noch zusätzlich polnische Erlaubnisse aber so genau kann ich das nicht sagen. Demnach ist noch nicht mal "deutsche Staatsangehörigkeit" eine notwendige Bedingung. ich kann allerdings nichts zur Aufenthaltsdauer der Beiden sagen, ich kenne die erst seit zwei Jahren.
  16. Nochmal zum Thema "Bedürfnisbescheinigung eines DSB-Verbandes für eine Gelbe WBK" Das ist gesetzlich klar geregelt und wurde hier umfassend beschrieben. Allerdings kommt gerade beim DSB der "persönliche Faktor" des Öfteren zum Tragen. Im für mich zuständigen lokalen Verband (Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e.V., Mitglied im DSV) sitzen bei der zuständigen Stelle zwei ältere Herren, die ihre eigene Genehmigungspraxis kompromisslos durchziehen. Gelbe WBK NUR, - wenn 12/18 mit einer der DSB-Sportordnung entsprechenden Waffe (kann auch eine freie Pistole sein, am liebsten werden aber KK Einzellader gesehen) nachweislich trainiert wurde - wenn der dem Verband angeschlossene Verein auch für die Waffe (mit der trainiert wurde) einen genehmigten Schießstand besitzt. Das entspricht natürlich nicht den gesetzlichen Vorgaben, das ist den beiden Herren aber egal. Die machen im Zweifelsfall einfach nix. Ich habe meine Gelbe (die Grüne ist vom DSB, also den beiden Herren, relativ problemlos befürwortet worden, sogar mit 9mm Voreintrag) dann lieber beim BDS befürworten lassen. Ups: Nachtrag und Berichtigung Die beiden Herren sind gar nicht mehr zuständig, das macht seit Anfang des Jahres der Landesverband NWDSB. Wie das da gehandhabt wird, weiß ich nicht.
  17. Welche Disziplinen sollen das sein? DSU und BD kenne ich nicht, haben die echt Disziplinen für 4mmR oder 4mmM20 Kurzwaffen? (Wobei es 4mmM20 nicht mehr zu kaufen gibt, also praktisch schon mal schwierig)
  18. Der "Verbandsfürst" ist überzeugt worden und von seiner Meinung abgerückt. Die "Mäusekaliber"-KW zählen nicht.
  19. Warum ist das wichtig? Es ist einer der in D zugelassenen aber keiner der "großen Drei". Und wenn es ganz genau nimmt, ist es gar nicht "der Verband", sondern der Vorsitzende der Untergliederung des Bundeslandes, der unterschreiben muss. Das ist also eher eine personenbezogene Sache, keine des gesamten Verbandes.
  20. Also die Gesetzesgrundlagen, die ich dazu gefunden habe: § 14 - Waffengesetz (WaffG) Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332 Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen (3) 1Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt, 2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens [...] 3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. 2Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. [...] (5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. Anlage 2 - Waffengesetz (WaffG) Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332 Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen […] Unterabschnitt 3: Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen 1. Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) 1.1 Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen; 1.2 für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition. ************************************ Nun gibt es ja im WaffG keinen direkten Bezug zwischen §14 und der Anlage 2. Nach Anlage 2 sind die "Mäusekaliber"-KW bedürfnisfrei aber nicht erlaubnisfrei. In §14 geht es um Bedürfnisse. Wenn man also erlaubnispflichtige aber bedürfnisfreie Waffen betrachtet, trifft §14 gar nicht zu! Daher leite ich für mich ab, dass der gesamte "Bedüfnisquatsch" in diesem speziellen Fall einfach nicht zutrifft. Auch wenn auf der grünen WBK schon mehrere bedüfnisfreie KW stehen, wirken die sich nicht auf zukünftige Bedürfnisse "echter" KW aus.
  21. Konkret geht es um Waffen in den "Mini"-Kalibern 4mm (Rlang, Rkurz, M20) mit PTB-Zulassung und unter 7,5Joule, also "F-im-Fünfeck". Die kann man bedürfnisfrei in beliebiger Anzahl besitzen. Werden diese Waffen auf das Grundkontingent angerechnet? Mein bisherige Rechtsauffassung war: Nein Gründe: bedürnisfrei und es gibt auch gar keine Sportordnung für diese Waffen Jetzt hat aber ein Verband Gegenteiliges von sich gegeben, d.h. er ist der Meinung, dass schon eingetragene bedürfnisfreie Waffen auf das Grundkontingent angerechnet werden müssen. Wie entkräftet man diese Ansicht rechtssicher?
  22. Was soll ich denn merken? Die Genialität des aktuellen AfD-Personals? Wir werden nicht übereinkommen, also lassen wir das Gelaber hier enden.
  23. Ich habe den Kreisverband gemeint, zu dem Frau Weidel naturgemäß nicht gehörte. Zur Gesamt-AfD habe ich keine Kenntnis.
  24. Das war 2014 in Osnabrück. Ich bezweifle mal, dass da einer der vielen heutigen AfD´ler dabei war. Ich weiß gar nicht was ihr habt, es gab eine Zeit vor den "Spinnerten" in der AfD. Aus heutiger Sicht der aktiven AfD´ler sind das wahrscheinlich die Idioten, mir aber egal. Soweit ich weiß, ist niemand des damals neu aufgebauten Kreisverbandes heute noch dabei. Ich fühle mich gelegentlich wie Goethes Zauberlehrling, aber hej, so ist halt das Leben
  25. Ich hatte schon mal das "Vergnügen", mit Alice Weidel in einem Raum zu sitzen und ihren Ausführungen zu lauschen. Das war eine AfD-interne Veranstaltung. Seit dem halte ich maximalen Abstand. Zu @sealord37 Ich hänge keinen kruden Verschwörungstheorien an
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