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Ebert79

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  1. Wird noch besser .. Der Schriftsatz ist 30 Seiten lang ..
  2. Ich habe jetzt herausgefunden, warum die mit 4 Mann zu mir kommen wollten .. Die Kanzlei Dolde Mayen & Partner ist übrigens eine Hochglanz-Kanzlei, die nur in außergewöhnlichen Fällen zum Einsatz kommt, aufgrund der extrem hohen Kosten.
  3. Ich interpretiere die Intention der Waffenbehörde wie folgt: 1. Die Waffenbehörde versuche eine Unzuverlässigkeit herzuleiten über einen unbegrenzten Zeitraum nach dem Motto „es ist ein schlechter Mensch“, um dann doch irgendwie argumentativ zu begründen, dass ein Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gerechtfertigt ist. Entgegen steht dem § 51 BZRG (Verwertungsverbot) sowie § 5 WaffG (Zuverlässigkeit). Möglicherweise hofft die Behörde hier in Zukunft auf weitere Verschärfungen des WaffG, um diese Erkentnisse dann doch verwerten zu dürfen. 2. Sollten Legalwaffen missbräuchlich verwendet werden, so kann die Behörde politisch argumentieren nach dem Motto: „Die Aktenlage war eindeutig. Der hätte keine Waffen besitzen dürfen. Das Gericht bzw. die geltende Rechtslage hat uns jedoch dazu gezwungen, ihm die Waffen zu geben. Die Waffengesetzte müssen unbedingt weiter verschärft werden“. 3. In dem Fall der Löschung dieser Akten verliert die Waffenbehörde unwiederbringlich diese „Macht“; ergo die haben Angst vor unwiederbringlichem Machtverlust.
  4. Der folgende Bericht beschreibt eine erfolgte Hausdurchsuchung des PP Köln gegen einen Legalwaffenbesitzer durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei Köln. Kern des 18-seitigen Berichts an das LKA NRW ist die Verfahrensweise der Waffenbehörde des PP Köln, waffenrechtliche Akten nicht zu „bereinigen“. Das PP Köln teilt dem LKA NRW mit, dass zu befürchten ist, dass in Zukunft bundesweit waffenrechtliche Akten „bereinigt“ werden müssen. Besonderes Augenmerk ist auf die Begründung des PP Köln zu legen: Dies auch unter den Eindrücken gesellschaftlicher Veränderungen und unter Einbeziehung gravierender Tatereignisse mit Waffenbezug, etwa die Amoktaten in Erfurt, Winnenden und Hanau sowie der Mord des Regierungspräsidenten von Kassel (vgl. S. 11). Hier wird ein Generalverdacht geschaffen gegen Legalwaffenbesitzer. Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten)
  5. Bei mir in Köln war auch noch niemand. Bei den Vereinsmitgliedern auch nicht. https://www.ksta.de/koeln/aufbewahrung-polizei-kontrolliert-tausende-waffenbesitzer-in-koeln-871334
  6. Nächste Akte: Anbei unser Vordruck zur Löschung:
  7. Fundstück der Woche Vereinsmitglied, 30 Jahre Waffenbesitz, einige komplett eingestellte (!) Strafanzeigen, hat Akteneinsicht nach DSGVO beantragt: Kam kostenfrei in 2 DHL-Paketen.
  8. Nix EDV. In Köln bei der Waffenbehörde sind das Papierakten! Da gibt es bis jetzt keine Löschung oder eine Löschvormerkung. 😜
  9. @Muck Beim PP Köln in NRW untersteht die Waffenbehörde der Polizei. Die benutzen zwar die Briefbögen der Polizei und haben Ihre Räume im gleichen Gebäude. Es handelt sich aber nicht im Polizeibeamte. Stelle Sachbearbeiter Waffenrecht PP Köln Abgrenzung von EU-DSGVO und EU-Richtlinie 2016/680 Polizei/Justiz Bedeutet: Die unterliegen nicht Polizeirecht und haben keine Polizeibefugnisse. Aber natürlich hängen die das nicht an die große Glocke.
  10. @Muck Die Polizei kommt ihrer Löschpflicht nach. Entsprechende Auskunftsgesuche gegenüber der Polizei sind durchgehend negativ. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein Teil der Legalwaffenbesitzer scheinbar Angst vor ihrer eigenen Waffenbehörde hat. Genau aus diesem Grund durch das "Kuschen und Einknicken" werden die Waffengesetzte immer schärfer. Es gibt da zu wenig juristischen Widerstand gegen die Waffenbehörden. @Last_Bullet Der Sachverhalt wurde bereits gemeldet an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Eine erste Einschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass die Speicherung durch die Waffenbehörde jeweils rechtswidrig ist. Die Waffenbehörde hatte bereits Möglichkeit zur Stellungnahme, konnte jedoch keine Rechtsgrundlage zur Speicherung nennen. Die Waffenbehörde hat sogar als Begründung zur Speicherung angegeben, dass bei kleineren Delikten ein Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse unmöglich sei, wenn die Waffenbehörde nicht die kriminelle Vergangenheit auflistet und summiert.
  11. Entspricht meinem 1. Beitrag. Wir handhaben das im Verein als Serienbrief. Mitglieder können das Formular mit ihren Stammdaten ausgefüllt anfordern.
  12. Wir haben in unserem Verein inzwischen ein Formblatt erstellt, um die Anfragen nach DSGVO einfacher zu gestalten. Mehrere Vereinsmitglieder haben bereits erfolgreich von der Möglichkeit gebrauch gemacht. Ergebnis: In einigen Akten fanden sich Auszüge aus polizeilichen Ermittlungsverfahren, die teilweise 15 Jahre alt sind. Diese Mitglieder wurden wohlgemerkt in der Zwischenzeit mehrfach (!) als zuverlässig bewertet. Die Waffenbehörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen diese Daten erlangt und rechtswidrig archiviert. Entsprechend wurde die Waffenbehörde unter Fristsetzung aufgefordert zur Löschung. Warum Löschung? Sollten in Zukunft weitere Verfahren (auch Kleinigkeiten) eingeleitet werden, so wird die Waffenbehörde versuchen, diese alten Ermittlungsverfahren mit den neuen zu verknüpfen und in Folge ein Widerrufsverfahren einleiten. Nach einer Löschung ist dies nicht mehr möglich. Vorsorge ist besser als Nachsorge.
  13. Meine Waffenbehörde hat sich nicht nochmal gemeldet. Eine Aufbewahrungskontrolle fand nicht statt. Anbei mein Schreiben von vor 2 Monaten:
  14. Ebert79

    Waffen an der Wand

    Mich interessiert das Thema auch. Habe spontan das hier gefunden: https://www.airweapon.de/blog/luftgewehr-aufbewahrung/ Klingt plausibel.
  15. Komplette Akte als Kopie via Deutsche Post. Kostenlos.
  16. Ebert79

    Waffen an der Wand

    https://www.youtube.com/watch?v=Oq0d0kxsDJw Ist zwar nicht die Antwort auf deine Frage aber lustig 🤣
  17. Eigentlich sollten die Überprüfungen eher Tage dauern - zumindest in NRW.
  18. Sachstand: Meine Behörde hat sich noch nicht gemeldet. Ich werde berichten. BDS NRW meint, dass komme hin und wieder mal vor. Nichts besonderes. LJV NRW hat mich gefragt, ob ich Mitglied sei. Ich habe das verneint. Daraufhin keine Antwort mehr erhalten.
  19. Akteneinsicht hat funktioniert. Nichts besonderes. War sogar kostenlos. Das Einzige was auffällt ist, dass die Waffenbehörde händisch ein Bildschirmfoto aus dem Waffenverwaltungssystem citkoWaffe (NRW) ausgedruckt und zur Akte genommen hat. Hier ist sehr auffällig, dass im Jahr 2018 mindestens 3x Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt wurden im Abstand von teils nur 2 Monaten (!). Unten rechts sieht man einen Pfeil, der darauf hinweist, dass es wohl sehr viele solcher Zuverlässigkeitsüber- prüfungen gegeben hat. Ob das manuell oder automatisiert ist, lässt sich nicht erkennen. Auch zu erkennen sind die Zeitfenster "Datum der Anfrage" und "Datum der Auskunft", die in der Regel nur wenige Tage auseinanderliegen. Manche Waffenbehörden behaupten, dass solche Abfragen Wochen bis Monate dauern..
  20. Ich habe wirklich das Gefühl, einige Benutzer sitzen tagsüber in der Waffenbehörde 😉 Da kommen dann so Sachen wie: @Kreppel Beweisen Sie mal Ihre Unschuld; und @CZM52 Lassen Sie das mal besser mit der Akteneinsicht - damit machen Sie sich nur verdächtig .. Erwischt?
  21. Spekulationen sind immer sehr amüsant, insbesondere von Herrn @CZM52 Weiteres kann ich erst mitteilen, wenn meine komplette Akteneinsicht vorliegt.
  22. Weitere Schriftsätze werde ich vorerst nicht veröffentlichen. Ich weise nochmals auf die bereits veröffentlichten Auszüge hin: Insofern ergibt sich bereits aus dem Wortlaut, dass es scheinbar Standard ist oder Standard werden soll.
  23. https://www.ksta.de/koeln/aufbewahrung-polizei-kontrolliert-tausende-waffenbesitzer-in-koeln-871334 Ist von 2015 und dort heißt es:
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