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Kauf und Voreintrag? Rheinfolge


SilverSurfer

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich hab eine Frage zum Verstädnis.

Meine 2/6 Regelung läuft in 5 Wochen aus.

Ich möchte einen HA und eine KW erwerben.

Welche das sein sollen weiß ich genau.

Kann ich den Voreintrag jetzt schon holen? Oder erst in 5 Wochen?

Könnte ich die Waffen ggf. kaufen, die beim Händler belassen und direkt mit Nr. in die WBK eintragen lassen?

Oder welchen Weg gibt es noch? Ich möchte unnötige Behördengänge und Geld sparen.

vielen Dank im vorraus.

SolverSurfer

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Kauf die Waffe jetzt, datiert den Kaufvertag auf den Tag wo die 2/6 Regel endet.

Lass die Waffe bis zum Eintrag beim Verkäufer liegen.

Geh nach Ende der 2/6 Regel zur Behörde mit dem KAufvertrag und lass dir die Waffe gleich Eintragen.

Da sparste die Kohle für den Munitionserwerbsstempel. Zumindest auf meiner Behörde.

Also Voreintrag und Eintrag zusammen machen lassen.

Wichtig ist meinem SB das auf dem Kaufvertrag steht das die Waffe erst gegen Vorlage des WBK Eintrages ausgehändigt wird!

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Hallo,

ich hab eine Frage zum Verstädnis.

Meine 2/6 Regelung läuft in 5 Wochen aus.

Ich möchte einen HA und eine KW erwerben.

Welche das sein sollen weiß ich genau.

Kann ich den Voreintrag jetzt schon holen? Oder erst in 5 Wochen?

Könnte ich die Waffen ggf. kaufen, die beim Händler belassen und direkt mit Nr. in die WBK eintragen lassen?

Oder welchen Weg gibt es noch? Ich möchte unnötige Behördengänge und Geld sparen.

vielen Dank im vorraus.

SolverSurfer

Den Voreintrag kannst du jetzt schon holen.

Kaufen kannst du auch aber nicht übernehmen (außer Schießstand oder Leihbestätigung)

Übernehmen und in die WBK eintragen lassen kannst du erst nach Ablauf der Halbjahresfrist.

Hast du denn 2 Waffen an einem Tag übernommen vor 5 Monaten?

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Du kannst dir den Voreintrag vorher holen und du darfst die Waffe auch vorher schon kaufen. Sie muss aber noch beim Händler bleiben, bis die Sperrfrist vorbei ist. Nach der Sperrfrist gehst du zum Händler, der trägt sie in deine WBK ein und du nimmst die Waffe dann mit.

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Hallo zusammen!

Mein Vorschlag: Frag Deinen Sachbearbeiter, ob dazu bereit wäre, Dir Voreintrag und tatsächlichen Eintrag in einem Termin vorzunehmen.

Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Die Revolver waren schon gekauft (und lagen noch beim Händler), und ich konnte der Sachbearbeiterin auch schon die Seriennummern und Modellbezeichnungen per Kaufvertrag nennen; aber sie war nicht bereit dazu, mir die Revolver direkt einzutragen.

Es scheint da also Unterschiede zu geben, wie die verschiedenen Landratsämter und Polizeibehörden mit dem Thema umgehen.

Es scheint weiterhin auch so zu sein, dass selbst Sachbearbeiter nicht immer zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden vermögen. Leider...

Den Voreintrag kannst Du jedenfalls schon bekommen, bevor Deine "Sperrfrist" um ist. Denn es zählt das Datum des letzten Erwerbs. Und der Erwerb ist ja im WaffG hinreichend definiert (tatsächliche Gewalt und so).

Grüße,

Roland

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:gutidee: hola amigo SilverSurfer,

rechne aus wann deine 6 Monate rum sind (genaues Datum), kauf die Waffe(n) und bezahle sie, einen odere zwei Tag(e) NACHdem die 4 Wochen zun Ende deiner 6 monatigen

Frist angefangen sind HOLST DU DIR DEINE WAFFE(N) AUF LEIHSCHEIN (geht nur für 4 Wochen) und einen Tag NACH Ablauf der 6 Monate gehst Du zum Amt und lässt mit dem

Leihschein/Kaufbeleg die Waffe(n) in der WBK eintragen, natürlich musst Du alle anderen Dokumente dabei haben z.B LV Bestätigung/Befürwortung, aber die Gebühren für dem

Voreintrag werden trotzdem berechnet-auch wenn alles in einem "Abwasch" erledigt wird, Du sparst dir dabei nur die extra Lauferei zum Amt

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Geh nach Ende der 2/6 Regel zur Behörde mit dem KAufvertrag und lass dir die Waffe gleich Eintragen.

Da sparste die Kohle für den Munitionserwerbsstempel. Zumindest auf meiner Behörde.

Eintrag der Waffe

Also Voreintrag und Eintrag zusammen machen lassen.

So isses, gerade am Freitag erst praktiziert.

Spart EUR 12,78 (das mag nach Bundesland variieren) und einen weiteren Weg zum Amt.

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