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IGNORED

Medizinische Reha und WAFFE weg!


freerider

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute,

ich bin im moment ziemlich fertig,folgendes hat sich zugetragen.

Ich bin seit ca 3 wochen bei einer Psychosomatischen Reha(wegen Angsterkrankung),vorher

war ich 6 wochen auf ner akut Station.

In der Zeit hatte ich meine Waffe einem Freund verliehen(auch wbk inhaber)

Der Freund hat vor kurzem einen Anruf von der Behörde bekommen ob er die Waffe hat,

er bejahte.

Ich frage mich woher die behörde weiss das ich ne REHA mache?Ist doch alles freiwillig

,und ich hab mir nix zu schulden kommen lassen.Dachte immer es gibt ne schweigepflicht...

So mein Kumpel durfe die waffe mitsamt wbk abgeben beim amt und bekam ne quittung!!

Ich soll mich aufm Amt melden,hab es aber erst heut erfahren,mach ich also morgen.

Der SB aufm amt meinte das ich ein gutachten nach der REHA machen muss um die waffe wiederzubekommen.

Was meint ihr dazu??

Verweifelte Grüsse :traurig_16:

Geschrieben

Bei Dir kommt §6 zum tragen:

[...]

§ 6 Persönliche Eignung

(1) 1Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1. geschäftsunfähig sind,

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

[...]

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

[...]

Du wirst um eine MPU leider nicht herumkommen.

Geschrieben

Vielleicht eine blöde Frage, aber woher weiß die Behörde, wem Du Deine Waffe verliehen hast???

Im Übrigen ebenfalls Gute Besserung auch von mit!

Geschrieben
Vielleicht eine blöde Frage, aber woher weiß die Behörde, wem Du Deine Waffe verliehen hast???

Im Übrigen ebenfalls Gute Besserung auch von mit!

DAS frage ich mich auch!!Viel mehr interressiert mich noch woher sie wissen das ich ne REHA mache....

Geschrieben
DAS frage ich mich auch!!Viel mehr interressiert mich noch woher sie wissen das ich ne REHA mache....

Hm,

dann solltest Du doch betreuende Psychologen und Ärzte für Psychartrie vor Ort haben. Wie wäre es wenn Du diese wegen des Problems und eventuell §6 Abs. 2 ansprächest. Es muß ja nicht gleich 'ne MPU sein, aber vielleicht wird dann die Situation und ggf. Deine Strategie gegenüber der Behörde klarer. :gutidee:

Geschrieben
Hm,

dann solltest Du doch betreuende Psychologen und Ärzte für Psychartrie vor Ort haben. Wie wäre es wenn Du diese wegen des Problems und eventuell §6 Abs. 2 ansprächest. Es muß ja nicht gleich 'ne MPU sein, aber vielleicht wird dann die Situation und ggf. Deine Strategie gegenüber der Behörde klarer. :gutidee:

Also du meinst meine behandelnden Ärzte müssten Bescheid wissen?

Geschrieben
Nun wenn es Dein Freund nicht war, wer sonst...

Hast Du denn mit denen über Waffen gesprochen???

Ja da sind einige die wissen das ich waffenbesitzer bin...

Nun wenn es Dein Freund nicht war, wer sonst...

Hast Du denn mit denen über Waffen gesprochen???

Ja da sind einige die wissen das ich waffenbesitzer bin...

Geschrieben
Also du meinst meine behandelnden Ärzte müssten Bescheid wissen?

Nee,

aber wenn es Dir nicht passt, was sie dazu sagen, müssen sie den Mund halten. ;):icon14:

BTW, es gibt Studien, denen nach für den Therapieerfolg die Beziehung zum Therapeuten wichtiger sein soll, als die Art der gewählten Therapie. :AZZANGEL:

Geschrieben
Also du meinst meine behandelnden Ärzte müssten Bescheid wissen?

Hallo freerider,

nicht zwangsläufig - aber es kann nicht ausgeschlossen werden.

Du kannst ja auch einmal bei der Behörde (SB) nachfragen. Mitunter sind solche Auskünfte (auch wenn sie auszuweichen versuchen) sehr aufschlussreich. Lass´Dir für die Begutachtung keinen Psychater vom Gesundheitsamt empfehlen. Frag´lieber Deinen behandelnden Arzt. Der darf Dich (wegen der Besorgnis der Befangenheit) zwar nicht begutachten; er kennt aber evtl. jemanden, der bei dem Begriff "Schusswaffe" nicht gleich die Augen verdreht.

Abschließend noch zwei Dinge:

1. Überlege einmal in aller Ruhe, mit wem Du über Deine Behandlung, den Waffenbesitz und das Ausleihen gesprochen

hast.

2. Auch ich wünsche Dir, dass Du die Dinge wieder "in den Griff" bekommst.

Gute Besserung

Pirol 2

Geschrieben
Hab schon überall nachgefragt,meint ihr da sagt einer:"Ich hab dich beim Amt angeschissen"Wohl kaum..

Wohl eher, dass das Amt Dir sagt, wer Dich angeschissen hat.

Da war Pirol 2 schneller und ausführlicher. :AZZANGEL:

Geschrieben

Man koennte hier auch mal ein Exempel statuieren und per Anwalt herausfinden, wer da seine Schweigepflicht verletzt hat und diesem straf- zivil- und standesrechtlich mal den richtigen Weg weisen.

So langsam geht es auf keine Kuhhaut mehr, was in dieser Volksrepublik an Schindluder mit elementarsten BUERGERRECHTEN getrieben wird. Da hilft nur noch der Rechtsweg.

Ich wuerde an Deiner Stelle erst mal den passenden Fachanwalt suchen und diesen zu den Chancen der Aktion befagen. Kostet vielleicht ein paar Euro, aber kann sich lohnen, auch im Hinblick auf weitere Opfer solcher Machenschaften.

Geschrieben
Man koennte hier auch mal ein Exempel statuieren und per Anwalt herausfinden, wer da seine Schweigepflicht verletzt hat und diesem straf- zivil- und standesrechtlich mal den richtigen Weg weisen.

Mal langsam Frank!

Bisher hat hier die Schweigepflicht nur in meinem Antwortpost, zum Informieren der behandelden Ärzte eine Rolle gespielt.

So langsam geht es auf keine Kuhhaut mehr, was in dieser Volksrepublik an Schindluder mit elementarsten BUERGERRECHTEN getrieben wird. Da hilft nur noch der Rechtsweg.

Die Aussage ist auch für die Bananenrepublik Deutschland leider ein Selbstläufer geworden. <_<

Ich wuerde an Deiner Stelle erst mal den passenden Fachanwalt suchen und diesen zu den Chancen der Aktion befagen. Kostet vielleicht ein paar Euro, aber kann sich lohnen, auch im Hinblick auf weitere Opfer solcher Machenschaften.

Also Frank,

ich würde weiterhin die Bekannten und Verwandten verdächtigen. :huh:

Viele wollen auch einfach nur "Gutes tun" und ahnen gar nicht, was sie anstellen.

Geschrieben
Hallo Freerider,

ich Wünsche Dir Gute Besserung, und hoffe dass Du alles wieder in die Reihe bekommst.

Gruß

Maiky

Vielen Dank!Hoffe auch das ich alles wieder auf die Reihe bekomme... :confused:

Geschrieben
Man koennte hier auch mal ein Exempel statuieren und per Anwalt herausfinden, wer da seine Schweigepflicht verletzt hat und diesem straf- zivil- und standesrechtlich mal den richtigen Weg weisen.

So langsam geht es auf keine Kuhhaut mehr, was in dieser Volksrepublik an Schindluder mit elementarsten BUERGERRECHTEN getrieben wird. Da hilft nur noch der Rechtsweg.

Könnte da auch ein Zusammenhang mit dem Melderecht bestehen?

Karl

Geschrieben
Wieso???

Wenn z.B. (bei der jetzt vorgeschriebenen und gesetzlich verankerten Austauschaktion Zulassung/Waffenbehörde/Meldeamt) ähnliches zwischen Krankenkasse und Waffenbehörde geschieht. KK bezahlt für Reha - Ordnunsgamt bekommt (kenne ich sonst bisher nur vom Führerschein) die Mitteilung, das...

Ornungsamt stellt Waffenbesitz fest und unterstellt (nicht ganz von der Hand zu weisend) ein Problem mit§ 6 WaffG und evtl. im Zusammenhang mit dem Führen von Kfz durch z.B. verordnete Medikamentierung.

Willst du, dass jemand, der Bewußtseinsverändernde Medikamente schlucken muss (im eigenen Interesse) und mit entsprechenden Begleiterscheinungen als Lenker eines Kfz am Verkehr teilnimmt? Was, wenn er die Medis "vergisst"?

Ähnlich sehen ich die Sache bei einer Reha wie im geschilderten Fall. Zumindest bedarf es, zunächst mal ohne MPU, der Abklärung. Wenn die behandelnden Ärzte sagen ok - dann ok. Fertig. Wenn Probleme nicht ausgeschlossen werden können, entscheidet die Behörde innerhalb des Ermessensspielraumes.

Geschrieben

Woher soll denn das Ordnungsamt wissen, welche Medikamente wer bekommt?

Anders herum gefragt: Wenn sich jemand einer schweren Operation unterziehen muß und im Nachgang dazu beispielsweise Schmerzmittel, welche dem BTMG unterliegen, verordnet bekommt, wird dies dann auch gemeldet? Könnte ja schließlich zur "Drogensucht" führen. Und autofahren darf der dann ja auch nicht... Also gleich Führerschein weg, WBK weg, alles weg?!

Geschrieben
Woher soll denn das Ordnungsamt wissen, welche Medikamente wer bekommt?

Anders herum gefragt: Wenn sich jemand einer schweren Operation unterziehen muß und im Nachgang dazu beispielsweise Schmerzmittel, welche dem BTMG unterliegen, verordnet bekommt, wird dies dann auch gemeldet? Könnte ja schließlich zur "Drogensucht" führen. Und autofahren darf der dann ja auch nicht... Also gleich Führerschein weg, WBK weg, alles weg?!

Ne, wissen, welche Medis nicht, aber dass... dann wird die Nachfrage kommen ob..

Von weg redet keiner, aber ich kann mir vorstellen, dass es insbes. im Zusammenhang mit BtMG Meldepflichten gibt, wenn die Medis z.B. die Verkehrstüchtigkeit beeinflussen. Habe das jetzt bei einem Freund mitbekommen, ein ehemaliger PB, bei dem hat sich nach Schlaganfall noch während der Reha die Zulassungsstelle gemeldet...die Ärzte hatten ihm gesagt, mindestens 2 Jahre kann/darf er kein Auto fahren.

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