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IGNORED

Polizeikontrolle und waffen dabei ( im kofferraum )


Benelli M4

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

wenn ihr in eine kontrolle kommt würdet ihr sofort sagen " hallo herr polizist hier mein führerschein.. und übrigens ich habe noch was im kofferraum " oder sagt ihr nichts solange er nicht verbandskasten warndreieck sehen will..... :confused:

war jemand von euch schon mal in dieser situation?

wie verhalten sich die beamten denn so ???? aus meiner erfahrung sind die schon immer recht angespannt bei ner normalen kontrolle :confused: .... vor allem weibliche polizisten ( nichts gegen weibliche polizei...)..

Geschrieben

So viel ich weiß bist du sogar dazu verpflichtet, den Polizisten darauf hinzuweisen, daß du Schußwaffen im Fahrzeug hast.

In der Praxis sind mir beide Fälle bekannt...die einen haben nichts gesagt und die Kontrolle überstanden, die anderen haben ehrlich darauf hingewiesen, und Ihnen ist auch nichts passiert. Was soll auch, wenn alles rechtmäßig abläuft, du deine WBK dabei hast, keine nicht eingetragenen Waffen und die Muni separat transportiert wird?

Also, ich war noch nicht in der Situation, ich denke, ich würde aber darauf hinweisen...

Geschrieben
So viel ich weiß bist du sogar dazu verpflichtet, den Polizisten darauf hinzuweisen, daß du Schußwaffen im Fahrzeug hast.

Warum sollte das so sein, wenn er nicht danach fragt?

Gruß Tauschi

Gast Nightingale
Geschrieben

Wenn ich angehalten werde bleibe ich erstmal sitzen und lasse meine Hände sehen, das entspannt die Situation immer. Wenn er das Warndreieck sehen will, dann zeige ich es ihm natürlich aber ich binde ihm nicht auf die Nase, dass ich Waffen dabei habe. Die meisten Polizisten sind mit den Feinheiten des WaffG nicht vertraut, sie nehmen dann Rücksprache um nichts falsch zu machen und das stiehlt meine Zeit.

Geschrieben
So viel ich weiß bist du sogar dazu verpflichtet, den Polizisten darauf hinzuweisen, daß du Schußwaffen im Fahrzeug hast.

In der Praxis sind mir beide Fälle bekannt...die einen haben nichts gesagt und die Kontrolle überstanden, die anderen haben ehrlich darauf hingewiesen, und Ihnen ist auch nichts passiert. Was soll auch, wenn alles rechtmäßig abläuft, du deine WBK dabei hast, keine nicht eingetragenen Waffen und die Muni separat transportiert wird?

Also, ich war noch nicht in der Situation, ich denke, ich würde aber darauf hinweisen...

wie du bin auch ich mir nicht sicher ob man darauf hinweisen muss :confused: ... wenn es nicht gemacht werden muss warum drauf hinweisen ... das zieht die kontrolle ja nur in die länge und ich habe es meistens eilig :rolleyes:

wer weis mehr über das muss oder kann?????

Geschrieben

merke:

damit erst gar keine blicke in den kofferraum geworfen werden:

verbandskasten und warndreieck imm im fahrzeuginneren verwahren. dann gibts eigentlich keinen grund mehr, dass die beamten in den kofferraum lugen...

Geschrieben
Wenn ich angehalten werde bleibe ich erstmal sitzen und lasse meine Hände sehen, das entspannt die Situation immer. Wenn er das Warndreieck sehen will, dann zeige ich es ihm natürlich aber ich binde ihm nicht auf die Nase, dass ich Waffen dabei habe. Die meisten Polizisten sind mit den Feinheiten des WaffG nicht vertraut, sie nehmen dann Rücksprache um nichts falsch zu machen und das stiehlt meine Zeit.

Ich selber wurde noch nicht in solch einer Situation kontrolliert, würde aber genauso vorgehen. Erst bei einer Nachfrage würde ich ihn darüber Informieren.

Christian

Geschrieben
Wenn ich angehalten werde bleibe ich erstmal sitzen und lasse meine Hände sehen, das entspannt die Situation immer. Wenn er das Warndreieck sehen will, dann zeige ich es ihm natürlich aber ich binde ihm nicht auf die Nase, dass ich Waffen dabei habe. Die meisten Polizisten sind mit den Feinheiten des WaffG nicht vertraut, sie nehmen dann Rücksprache um nichts falsch zu machen und das stiehlt meine Zeit.

also wenn mich einer nach dem warndreieck usw fragt würde ich spätestens sagen das ich ein rangebag im kofferraum habe.... stell dir vor du sagst nichts und öffnest den kofferraum... zufällig sieht er das es ein rangebag ist und zieht die waffe ....

wenn ein polizist ne waffe zieht kann sehr viel schiefgehen habe ich gehört <_<:rolleyes::rolleyes:

Geschrieben

Das Waffengesetz sagt in § 38:

§ 38

Ausweispflichten

Wer eine Waffe führt, muss

1. seinen Personalausweis oder Pass und

a ) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

...

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1.

Also: wenn der Beamte fragt, dann bekommt er auch die WBK zu sehen.

Geschrieben
Das Waffengesetz sagt in § 38:

§ 38

Ausweispflichten

Wer eine Waffe führt, muss

1. seinen Personalausweis oder Pass und

a ) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

...

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1.

Also: wenn der Beamte fragt, dann bekommt er auch die WBK zu sehen.

:icon14:

Geschrieben
Das Waffengesetz sagt in § 38:

§ 38

Ausweispflichten

Wer eine Waffe führt, muss

1. seinen Personalausweis oder Pass und

a ) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

...

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1.

Also: wenn der Beamte fragt, dann bekommt er auch die WBK zu sehen.

danke für die rechtliche aufklärung :gutidee:

Geschrieben
oder sagt ihr nichts solange er nicht verbandskasten warndreieck sehen will.....

Warum sollte ich etwas von Waffen sagen, wenn er nur den Vebandkasten und das Warndreieck sehen will? :rolleyes:

war jemand von euch schon mal in dieser situation?

Ja, ich wurde mal angehalten als ich von der Jagd kam.

Das Gewehr hing offen in einem Halter an der Rückbank und der Hund saß im Kofferraum (Toyota Landcruiser). Die Beamten haben beides gesehen wollten aber nur den Führerschein und die Fahrzeugpapiere sehen. WBK, Hundemarke oder eventueller Alkoholkonsum hat sie offensichtlich nicht interessiert.

Der eine Polizist wollte noch wissen ob ich zur Jagd fahre oder gerade von dort komme.

---

Tom

Gast Nightingale
Geschrieben
.... stell dir vor du sagst nichts und öffnest den kofferraum... zufällig sieht er das es ein rangebag ist und zieht die waffe ....

Der Polizist zieht seine Waffe bei einem bewaffneten Angriff auf Leib, Leben oder Freiheit und nicht, weil eine ccole Tasche in Kofferraum steht.

Geschrieben
Warum sollte ich etwas von Waffen sagen, wenn er nur den Vebandkasten und das Warndreieck sehen will? :rolleyes:

Ja, ich wurde mal angehalten als ich von der Jagd kam.

Das Gewehr hing offen in einem Halter an der Rückbank und der Hund saß im Kofferraum (Toyota Landcruiser). Die Beamten haben beides gesehen wollten aber nur den Führerschein und die Fahrzeugpapiere sehen. WBK, Hundemarke oder eventueller Alkoholkonsum hat sie offensichtlich nicht interessiert.

Der eine Polizist wollte noch wissen ob ich zur Jagd fahre oder gerade von dort komme.

---

Tom

schön das es entspannte beamte gibt... ich war mal in einer kontrolle ohne waffen und hatte die hände nicht am lenkrad ( war etwas zu schnell unterwegs )

die beamten näherten sich von beiden seiten wie gewöhnlich ... ich habe schon mal zum handschuhfach gegriffen um fahrzeugscheinkopie zu suchen....und dann brüllten die gleich rum " hände ans lenkrad usw.... musste aussteigen und die polizistin hatte ihre waffe schon im anschlag bereit mich nieder zu strecken.... :icon13::icon13:

Geschrieben

Da muss ich aber ausnahmsweise mal den Polizisten recht geben. Jedes Kind weiß, dass man erstmal sitzen bleibt, Hände am Lenkrad lässt und mit den Beamten redet, ihren Ausweis kontrolliert!! und fragt worums geht. DANN kann ich immer noch FS und Zulassung rauskramen.

Geschrieben
die beamten näherten sich von beiden seiten wie gewöhnlich ... ich habe schon mal zum handschuhfach gegriffen um fahrzeugscheinkopie zu suchen....und dann brüllten die gleich rum " hände ans lenkrad usw.... musste aussteigen und die polizistin hatte ihre waffe schon im anschlag bereit mich nieder zu strecken.... :icon13::icon13:

Sagen hier doch alle: Man macht erst was, wenn man danach gefragt wird. Dann bleiben alle geschmeidig.....

Geschrieben
Da muss ich aber ausnahmsweise mal den Polizisten recht geben. Jedes Kind weiß, dass man erstmal sitzen bleibt, Hände am Lenkrad lässt und mit den Beamten redet, ihren Ausweis kontrolliert!! und fragt worums geht. DANN kann ich immer noch FS und Zulassung rauskramen.

keine frage da habe ich falsch gehandelt :peinlich: .... aber in dem moment habe ich da gar nicht dran gedacht sondern nur " oh hoffentlich hast den schein dabei schaust lieber gleich mal nach :

: " ... .....

Geschrieben
schön das es entspannte beamte gibt... ich war mal in einer kontrolle ohne waffen und hatte die hände nicht am lenkrad ( war etwas zu schnell unterwegs )

die beamten näherten sich von beiden seiten wie gewöhnlich ... ich habe schon mal zum handschuhfach gegriffen um fahrzeugscheinkopie zu suchen....und dann brüllten die gleich rum " hände ans lenkrad usw.... musste aussteigen und die polizistin hatte ihre waffe schon im anschlag bereit mich nieder zu strecken.... :icon13::icon13:

Versetze dich mal in die Lage der Polizisten in der heutigen Zeit.

Geschrieben

Wie gesagt, ohne dass ich den Ausweis der Kontrolleure sehe passiert gar nichts, zu oft hört man in den Medien wie wieder ein falscher Polizist Leute abgezogen hat.

Geschrieben

Ich baue beim Waffentransport lieber auf Tarnung!

Meine Kurzwaffen habe ich nicht in einem Rangebag oder Waffenkoffer mit unzähligen Aufklebern von Veranstaltungen und Waffenherstellern, sondern in einem unauffälligen Samsonite-Aktenkoffer.

Das spart bei der Verkehrskontrolle Zeit und Nerven!

Wie schon ein Vorredner gesagt hat kennen sich viele Beamte nicht mit den Feinheiten des Waffengesetzes aus. Einem Schützenkameraden von mir haben sie bei der Verkehrskontrolle die Waffen samt WBK abgenommen, um die Angelegenheit auf der Wache "in aller Ruhe" zu überprüfen. Er durfte sich seine Artillerie andern Tages dann auf der Wache abholen!

Geschrieben

Hab da was in nen anderen Forum gefunden. Ein Polizist äußert sich zu genau diesem Sachverhalt wie folgt:

Es gibt keine Mußvorschrift gem. Waffengesetz. Aber im Regelfall erwartet der kontrollierende Beamte, daß es ihm mitgeteilt wird, wenn Schußwaffen im Fahrzeug sind. Das kostet nix, und die weitere Kontrolle dürfte entspannter ablaufen.

Ansonsten könnte es passieren, daß man den Kofferraum öffnet, der Polizist sieht etwas waffenmäßiges, und schon wird man etwas lauter und rauher angesprochen :icon13: , und bevor man irgendetwas dazu sagen kann, hat man erstmal die Mündung einer 9mm im Gesicht. Auch stehen die Chancen gut, daß man zunächst mal etwas herber angefasst wird... :angry2:

Das möchte ich ehrlich gesagt vermeiden. Und wenn ich meinen Krempel beisammen hab, brauche ich doch nichts zu verheimlich??? Hallo, ich Sportschütze...fahre zur Schießbahn...hab WBK dabei...blablabla...

Geschrieben

erstmal:

auf etwas hinweisen, was die trachtentruppe nicht interessiert (bezw. wonach sie nicht explizit fragen), ist bloedsinn - auch ist dies NIRGENDWO VORGESCHRIEBEN !

und wenn ein gruen-weisser meint, mich wegen des blossen ablicks von eisen in meinem kofferraum, ohne nachfrage zu berechtigungen etc. unangemessen 'anpacken' oder ansprechen zu muessen, bekommt er im nachhinein aerger von oben ! dafuer gibt es wirksame mittel und wege, um uebereifrigen 'gesetzeshuetern' sowas nachhaltig abzugewoehnen.

und wenn ein trachtenmensch das "erwartet", so ist das schoen fuer ihn.

ich "erwarte" auch, dass ich am wochenende im lotto gewinne, aber deswegen passiert es noch lange nicht... :gaga:

verschiedene varianten schon selbst erlebt:

v1:

- klein-shooti faehrt auf dunkler strasse heim vom ballern, trachtengruppe winkt raus, will pappe und fzg-papiere sehen, weil offenbar zwei kaeffer weiter das dorffest ist und sie besoffene suchen.

"gu'n amend", zeug vorgezeit, "schoen'n amend noch", "tschoeh !"

v2:

- klein-shooti faehrt unter entsprechenden aussenbedingungen heim vom ballern, trachtengruppe winkt raus.

offenbar suchen sie einen boesen buben, der angeblich mit einem gleichen auto fluechtig ist (nein, ich war's nicht).

- S: "'n amend"

- T: "steische se' bitte mo' aus unn machese'n kofferraum uff"

- shooti steigt gazellenartig aus :rolleyes: und taenzelt zum kofferraum und macht auf

- trachtengruppe guggt, fragt "wos'n des fuer'n zeusch ?"

- S: "isch komm' grad vom schiessstand - da sinn moi eise drin - wolle se gugge ? wenn ja, mache'se'n koffer unn die fudderale bidde selwer uff, hier sinn die wbk's" (shooti kramt in der jacke nach dem geraffel)

- T: "neee, lassesemol (hessisch fuer 'lassen sie, schon gut') - mir suche einen, der faehrt genauso'n auddo wiesie. bassese bidde uff, unn nemme se kaan midd." (hessisch fuer 'passen sie bitte auf und nehmen sie bitte niemanden mit')

- S: "ja, dangge ferren tibb, scheene amend noch, tschoeee!"

- T: "aaach"

v3: das war einmal eine nummer, die haette peinlich ausgehen koennen (fuer die trachtengruppe !)

einmal hatte ich eine kontrolle eines suessen trachten-paerchens, ein junger und ein alter, aehnliche bedingungen.

um's kurz zu machen:

der junge sah die sachen im kofferraum, fragte "sind da schusswaffen drin ?" (hatte der einen roentgenblick???), ich sagte ja, und er wollte mir gleich wohl am liebsten die 8 anlegen ("legen sie ihre haende aufs wagendach, ...").

in dem moment intervenierte der 'senior'-kollege (zum glueck !), und schi$ seinen jungspund an "was soll der herr denn gemacht haben ? hast du mal nach den papieren dafuer gefragt ?".

ploetzlich wurde der gruene gruene ganz rot um die nase, fing an zu stottern, brabbelte irgendwas von "...versehen..." und verschwand richtung streifenwagen.

der senior entschudigt sich, ich sagte ihm, ich komme gerade vom ballern, er sagte "jaja, schon gut", und ich bat ihn, im eigenen interesse dem junior etwas mehr auf die flossen zu sehen, wegen uebereifrigkeit, was der senior lediglich mit einem seufzer und "jajaja, ich weiss..." quittierte.

wir wuenschten uns gegenseitig einen angenehmen abend und sagten "tschoehh..." - das war's !

Geschrieben
Das möchte ich ehrlich gesagt vermeiden. Und wenn ich meinen Krempel beisammen hab, brauche ich doch nichts zu verheimlich??? Hallo, ich Sportschütze...fahre zur Schießbahn...hab WBK dabei...blablabla...

Ja, schon klar. Zu Verheimlichen hat ja von unserer Seite niemand etwas. Nur, wie schon geschrieben, warum sollte ich jemanden auf etwas aufmerksam machen, dass denjenigen gar nicht interessiert. Wenn einer seinen Kofferraum öffnet um seinen Verbandkasten und sein Warndreieck zu zeigen, warum sollte er dann den Polizisten auf den Inhalt des danebenliegenden Koffers, Tasche oder sonstwas hinweisen?

Wenn der Beamte dann fragt, kann man Ihm immer noch den Inhalt erklären. Wieso sollte der Beamte dann die Waffe ziehen und irgendwie sauer sein? Man tritt einen Schritt von dem Transportbehältnis zurück und alle bleiben freundlich und entspannt.

Gast Nightingale
Geschrieben
Ansonsten könnte es passieren, daß man den Kofferraum öffnet, der Polizist sieht etwas waffenmäßiges, und schon wird man etwas lauter und rauher angesprochen :icon13: , und bevor man irgendetwas dazu sagen kann, hat man erstmal die Mündung einer 9mm im Gesicht.

Ach wirklich? Wenn ich meinen Kofferaum öffne um dem freundlichen Polizisten mein Warndreieck zu zeigen, dann reißt er seine Waffe aus dem Holster und hält sie mir an den Kopf, weil da mein Gewehrfuteral friedlich vor sich hindöst?

Archiviert

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